Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten unter 50 Jahren

Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten unter 50 Jahren bzw. unter 55 Jahren.

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 1994 unter Punkt 5 (Personalentwicklung und mittelfristige Finanzperspektive) beschlossen, dass die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bei Beamtinnen und Beamten unter 50 Jahren der Einwilligung des Ministeriums der Finanzen bedarf. Etwa ab Mitte der 2. Jahreshälfte 1994 wurde so verfahren. Seit Oktober 1995 ist das Einwilligungserfordernis des Finanzministeriums für Beamtinnen und Beamten unter 55 Jahren in § 48 Abs. 2 LHO gesetzlich verankert.

Die Zahl der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten unter 50 Jahren ist von 82 im Jahr 2001 auf 29 gesunken (2000: 93). Dieser Rückgang im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 64,6 % übersteigt deutlich den allgemeinen Rückgang um 41,3 % bei den vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit insgesamt. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten (2001 = 117 Beamtinnen und Beamte; Minderung = 34,2 %).

Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten, die 55 Jahre und älter sind

Die vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten in dieser Altersklasse sind gegenüber dem Vorjahr um ­ 37,9 % (2001 = 322; 2002 = 200) gefallen, nachdem bereits 2001 diese Fälle um 31,4 % gegenüber 2000 gesunken sind. Diese deutlichen Schwankungen seit 1997 sind in dem folgenden Schaubild dargestellt:

Der Anteil der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen von Beamtinnen und Beamten ab dem 55. Lebensjahr an den Gesamtruhestandsversetzungen ist immer noch überproportional hoch, obwohl im Jahr 1999 für den Personenkreis der Beamtinnen und Beamten ab dem 55. Lebensjahr erstmals die Möglichkeit der Altersteilzeit eingeführt und insbesondere im Lehrerbereich auch in den Jahren 2000 bis 2002 verstärkt genutzt worden ist.

Ab 1999 wurden bundesgesetzlich stufenweise Versorgungsabschläge bei Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze eingeführt. Dies hat wesentlich dazu geführt, dass im Jahr 2002

­ die Anzahl der Ruhestandsversetzungen wegen Erreichens der Altersgrenze (i. d. R. 65. Lebensjahr) angestiegen ist (2000: 339; 2001: 405; 2002: 502),

­ die Anzahl der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von über 60-jährigen Beamtinnen und Beamten sich deutlich vermindert hat (2000: 420; 2001: 150, 2002: 112).

Medizinische Verbindungsstelle

Durch Beschluss des Ministerrates wurde beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine ­ zunächst nur mit Zustimmung der betroffenen Beamten tätig werdende ­ zentrale medizinische Verbindungsstelle eingerichtet. Diese überprüft die Plausibilität der Untersuchungsaufträge und der amtsärztlichen Beurteilungen hinsichtlich der Dienstfähigkeit unmittelbarer Landesbeamter im Zusammenhang mit einer möglichen Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Sie hat am 1. März 2001 ihre Arbeit aufgenommen. Durch das Sechste Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften wurde mit Einführung des § 61 a LBG zum 13. Juli 2002 die Einschaltung der zentralen medizinischen Verbindungsstelle bei allen ärztlichen Untersuchungen zwingend vorgeschrieben.

Im Kalenderjahr 2002 sind bei der zentralen medizinischen Verbindungsstelle folgende Fälle als plausibel (p) und nicht plausibel (n. p.) beurteilt worden; nicht plausible Gutachten sind den Amtsärzten erneut vorgelegt worden.

Differenziertere Angaben über die Arbeitsergebnisse der zentralen medizinischen Verbindungsstelle liegen nicht vor.

Die Arbeit der zentralen medizinischen Verbindungsstelle hatte auf die Qualität der amtsärztlichen Gutachten den gewünschten positiven Einfluss; an weiteren Verfahrensverbesserungen wird derzeit noch gearbeitet.

Projekt Lehrergesundheit

Seit März 2001 besteht an der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier das Projekt Lehrergesundheit. Es soll die Entwicklung und Häufung von vorübergehend verminderter Dienstfähigkeit und vor allem von Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit beobachten, darstellen und analysieren, präventive Maßnahmen zur Erkennung und Vorbeugung drohender Dienstunfähigkeit entwickeln und umsetzen, Schulbehörden und Einzelpersonen diesbezüglich beraten und bei Fortbildungsmaßnahmen mitwirken.

Zentrales Anliegen des Projektes Lehrergesundheit sind der Erhalt und die Förderung von Gesundheit, Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit von Lehrkräften und Schulleitungen. Dies wird durch zahlreiche Veröffentlichungen, u. a. die Herausgabe der „Zeitung für Kollegien und Schulleitungen", in Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, Studientagen an einzelnen Schulen sowie Einzelberatungen in die schulische Öffentlichkeit getragen, auch über die Ländergrenze hinweg.

Dabei werden zwei Zielrichtungen verfolgt: Stärkung der Selbstverantwortung des Einzelnen zur Gesunderhaltung (Verhaltensmanagement) und Veränderung der Arbeitsbedingungen in der Schule durch kollegiale Schulentwicklung (Verhältnismanagement).

Seit August 2001 wurden 39 Informationsveranstaltungen, Fortbildungsveranstaltungen und Studientage durchgeführt, mit denen mehr als 2 000 Lehrkräfte, Schulleitungen, Personalvertretungen u. a. erreicht wurden. So konnten z. B. an dem sehr gut besuchten Lehrertag „Belastung und Gesundheit" im April 2003 die Anliegen des Projektes „Lehrergesundheit" mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nahe gebracht werden.

Darüber hinaus fanden seit Juli 2002 ca. 150 Einzelberatungen, Schulleitungsberatungen und sog. „runde Tische" statt.

9. Reaktivierung von Ruhestandsbeamten:

In dem Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2001 wurden neun Reaktivierungen von Ruhestandsbeamten angeführt (2000 = 3). Im Jahr 2002 gab es nur vier Reaktivierungsfälle, und zwar jeweils einer im Bereich des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums der Finanzen.

Insgesamt wurden dem Ministerium der Finanzen 286 Fälle gemeldet, in denen bereits wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzte Beamtinnen und Beamte zur Prüfung einer eventuellen Wiederverwendung im Jahr 2002 amtsärztlich nachuntersucht worden sind (MBFJ: 157 Fälle, FM: 54 Fälle, ISM: 41 Fälle, JM: 21 Fälle, MWVLW: 6 Fälle, MWWFK: 3 Fälle, MASFG: 3 Fälle und RH: 1 Fall). Im Jahr 2001 erfolgten 230 Nachuntersuchungen (2000 = 191; 1999 = 253).