Limespark Pohl (Rhein-Lahn-Kreis)
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der derzeitige Stand der Planungen für die Errichtung eines Limesparks in Pohl (Rhein-Lahn-Kreis)?
2. Wie hoch belaufen sich voraussichtlich die Kosten für die Errichtung des Limesparks in Pohl?
3. Mit welchem Anteil an den Kosten wird sich das Land beteiligen?
4. Wer soll die Trägerschaft für den Limespark in Pohl übernehmen?
Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kulturhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Oktober 2003 wie folgt beantwortet:
Im Zuge der Ausgrabungen der Reichslimeskommission legte Ernst Fabricius in Pohl 1897 und 1903 die Spuren eines Kleinkastells frei, einer ca. 30 x 40 m großen Holz-Erde-Anlage mit einem Steinturm. Von der ursprünglichen Anlage ist heute nichts mehr vorhanden; ihr Standort innerhalb des Ortes ist überbaut.
Im Vorfeld der Aufstellung eines Bebauungsplans für den Siedlungsbereich Kirchstraße durch die Gemeinde Pohl wurde seit 1997 der ursprüngliche Verlauf des hier oberirdisch nicht sichtbaren Limes erkundet, um zunächst diese Grenzlinie vor Überbauung zu schützen.
Der vom Ortsgemeinderat 2001 beschlossene Bebauungsplan wurde in der Folge durch die Erweiterung des Planungsauftrages um den „Limespark" verändert. In der Nähe des ursprünglichen Standortes soll am nördlichen Ortsrand von Pohl an der Kreuzung des vermutlichen Limesverlaufs mit der B 260 (Bäderstraße) das Kleinkastell rekonstruiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine solche im gesamten Verlauf des Obergermanisch-Raetischen Limes bislang einzigartige Rekonstruktion würde nach Auffassung der Landesregierung zweifellos ein wichtiger Beitrag zur besseren Darstellung und Erschließung des Limes sein, dessen Anerkennung als Welterbe durch die UNESCO erwartet wird.
Die Einzelfragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1.: Durch die Erweiterung des Planungsauftrags um den „Limespark" mit Studien, Kostenermittlungen und Vorabstimmungen mit der Straßenbaubehörde haben sich die Grundzüge des ursprünglichen Bebauungsplans derart geändert, dass eine weitere Offenlage notwendig wurde. Der Offenlegungsbeschluss wurde zwar bereits 2002 gefasst, vor der Offenlage müssen aber zunächst geologische Bohrungen bestätigen, dass Trinkwasserschutzgebiete durch die Planausweisung nicht beeinträchtigt werden. Der Auftrag zu diesen Bohrungen konnte erst kürzlich erteilt werden. Nach Vorliegen der Ergebnisse erfolgt die erneute Offenlage; daran anschließend kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Auf der Basis von Informationen des Landesamtes für Denkmalpflege, Abt. Archäologische Denkmalpflege, Amt Koblenz, hat die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises die Grundlagen für ein Nutzungskonzept erarbeitet, das vom Planungsbüro Prof. Matthias Uhle, Winden, in seinen Planungen für die Rekonstruktion des Kleinkastells berücksichtigt wurde. Das Konzept sieht zwei Ausbaustufen vor, zunächst die Rekonstruktion der Holzbauten und des Turms, in denen dann in der zweiten Stufe touristische, museale und gastronomische Nutzungen untergebracht werden könnten.
Die Ortsgemeinde Pohl beabsichtigt, für das Programmjahr 2004 dem Ministerium des Innern und für Sport einen bewilligungsreifen Antrag im Rahmen der Dorferneuerung auf dem Dienstweg vorzulegen.
Dem Ministerium des Innern und für Sport liegt eine Planungsstudie vor, die von Gesamtkosten von 2,0 Mio. bei Realisierung der zweiten Ausbaustufe ausgeht.
Hierzu können erst nach Vorlage eines bewilligungsreifen Antrages Aussagen getroffen werden.