Wohlfahrt

Die weitere Entwicklung wird das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend sorgfältig beobachten. Schon jetzt lässt sich aber feststellen, dass die Grundsatzentscheidung, die Bestimmung der Organisationsform dem Verantwortungsbereich der Schulen zu überlassen, richtig war. Die Beteiligten wollen vor Ort unter Berücksichtigung der räumlichen, konzeptionellen und personellen Bedingungen das Modell verwirklichen, das ihnen geeignet erscheint und das dem Aspekt der individuellen Förderung am besten entspricht.

7. Personalzuweisung Rheinland-Pfalz ermöglicht im Ländervergleich eine gute Personalausstattung. Vor allem ist der Schulträger nicht mit Kosten für das pädagogische Personal belastet, das Land übernimmt für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und sonstiges pädagogisches Personal die Personalkosten zu 100 %.

Jede Schule kann nach einer einfachen Formel ihr zusätzliches Personalbudget in Form eines Lehrerwochenstundenkontingents berechnen. Es richtet sich nach der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ganztagsschulangebot.

Zusätzlich zu einem schulstufenbezogenen Sockelbetrag für eine Mindestschülerzahl erhalten die Schulen 0,5 Lehrerwochenstunden (LWS) für jede Schülerin oder jeden Schüler (Sch) über die Mindestschülerzahl hinaus.

Das Budget ist zum überwiegenden Teil für den Einsatz von im Landesdienst beschäftigten Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften vorgesehen.

Da im Sinne der Öffnung von Schule und zur Einbindung in das soziale Umfeld eine enge Kooperation mit außerschulischen Kooperationspartnern, wie z. B. Musikschulen, Vereinen oder sozialen Organisationen, vereinbart wurde, können die Schulen die Budgetmittel auch dafür zur Verfügung stellen.

Die Schulen wurden im Rahmen von Dienstbesprechungen und Informationsveranstaltungen über das Berechnungsmodell für die Personalbudgets informiert.

Berechnung des Lehrerwochenstundenkontingents:

Die einzelnen Schularten rechnen mit folgenden Parametern: Grundschulen

­ Mindestteilnehmerzahl: 36 Sch

­ Sockelzuweisung: 26 LWS

­ ergänzende Zuweisung: für jeden zusätzlichen Sch über 36 = 0,5 LWS.

Die Sockelzuweisung ist nach folgender Modellrechnung kalkuliert:

­ zwei Schulstunden für pädagogische Angebote an vier Nachmittagen für

­ zwei Gruppen entsprechen 16 LWS;

­ zwei Schulstunden für die Mittagspause an vier Tagen für zwei Gruppen, die zur Hälfte angesetzt werden, entsprechen acht LWS;

­ ein Zuschlag in Höhe von vier LWS zum Ausgleich der unterschiedlichen Stundentafeln in den Klassenstufen 1/2 und 3/4.

Insgesamt ergeben sich somit 28 LWS auf der Basis von 45 Minuten pro Unterrichtsstunde. In der Grundschule hat eine Unterrichtsstunde 50 Minuten. Deshalb ergeben sich 25,2 LWS, gerundet 26 LWS als Sockelzuweisung für eine Grundschule.

Schulen der Sekundarstufe I

­ Mindestteilnehmerzahl: 54 Sch

­ Sockelzuweisung: 34 LWS

­ ergänzende Zuweisung: für jeden zusätzlichen Sch über 54 = 0,5 LWS.

Die Sockelzuweisung ist nach folgender Modellrechnung kalkuliert:

­ zwei Schulstunden für pädagogische Angebote an vier Nachmittagen für drei Gruppen entsprechen 24 LWS;

­ zwei Schulstunden für die Mittagspause an vier Tagen für zwei Gruppen, die als LWS zur Hälfte angesetzt werden, entsprechen acht LWS;

­ ein Zuschlag in Höhe von zwei LWS zum Ausgleich unterschiedlicher Stundentafeln in Orientierungs- und Mittelstufe.

Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

­ Mindestteilnehmerzahl: 26 Sch.

In analoger Anwendung der Regelung für die verpflichtenden Ganztagsschulen im Sonderschulbereich ist die Zuweisung für die neuen Ganztagsschulen um 6,25 LWS pro Klasse (Klassenteiler 13) höher als die Zuweisung für die Halbtagsform. Ferner erhält die Ganztagsschule zusätzlich acht Wochenstunden pro Klasse für pädagogische Fachkräfte.

Innerhalb der Modellrechnungen sind für das pädagogische Angebot und die Mittagspause je zwei Schulstunden pro Tag kalkuliert.

Die Personalzuweisung lässt aber durchaus die Möglichkeit zu, die Mittagspause zugunsten des pädagogischen Angebots am Nachmittag zu verkürzen bzw. bestimmte Angebote (auch ohne feste Schüleranmeldung) innerhalb der Mittagspause zu organisieren.

Die Hälfte bis zwei Drittel des Personalbudgets ist in der Regel für die Zuweisung von Lehrkräften vorgesehen. Zugewiesen werden jedoch nicht Ganztagsschullehrkräfte, vielmehr gilt: Die Lehrkräfte einer Schule können sowohl vormittags als auch nachmittags eingesetzt werden. Die Organisation des Ganztagsschulbetriebs ist Aufgabe der gesamten Schule.

Der verbleibende Rest an Lehrerwochenstunden (LWS) steht für die unbefristete/ befristete Beschäftigung von pädagogischen Fachkräften (PF) zur Verfügung. Hierbei gilt ein Umrechnungsschlüssel von 1 : 1,2 PF-Stunden.

Die Schule kann auch Geldmittel im Sinne eines Budgets für Zuwendungen erhalten, das zum Abschluss von weiteren Arbeitsverträgen, zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen sowie insbesondere für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie Vereinen oder Verbänden eingesetzt werden kann. Nach der Vorgabe „Geld statt Anrechnung" entspricht eine LWS dem Betrag von 1280,­.

Zusätzlich erhalten die Schulen für die Bewältigung der organisatorischen Aufgaben eine Anrechnungspauschale, die sich nach der Zahl der für das Ganztagsschulangebot angemeldeten Schülerinnen und Schüler richtet. Sie wird ab dem Schuljahr gewährt, zu dem die Ganztagsschule eingerichtet wird. Ein Sockel von Anrechnungsstunden wird schon sechs Monate vor dem Errichtungstermin jeder Schule gewährt, die eine Errichtungsoption erhalten hat und diese Option aufgrund der Anmeldezahlen auch einlösen kann.

Die Anrechnungen werden von der Schule denjenigen Lehrkräften zugewiesen, die an der inhaltlichen und organisatorischen Arbeit beteiligt sind.

Verwendung des Personalbudgets im Schuljahr 2003/2004:

Aus den nachfolgenden Tabellen ergibt sich die Verteilung der Lehrerwochenstunden auf

1. Lehrkräfte (Personalsäule 1)

2. pädagogische Fachkräfte (Personalsäule 2) und

3. sonstiges pädagogisches Personal, darunter insbesondere außerschulische Partner (Personalsäule 3).

Die Verteilung nehmen die Schulen in eigener Zuständigkeit vor. Wie die Lehrerwochenstunden verteilt wurden, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Personal-Tableau der 163 Ganztagsschulen in neuer Form im Schuljahr 2003/2004

Schulart Lehrkräfte pädagogische sonst. pädag. In einzelnen Schularten wurde die 50 %-Grenze für die Versorgung mit Lehrkräften unterschritten. Dies ist auf eine Reihe von Einzelfallentscheidungen von Schulen zurückzuführen, die im Hinblick z. B. auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern den Einsatz eines höheren Anteils an Erzieherinnen und Erziehern, Diplompädagoginnen und Diplompädagogen oder von sonstigem Fachpersonal für erforderlich erachteten. Gerade im Bereich der Grundschulen entschied man sich dafür, gut qualifizierte pädagogische Fachkräfte stärker in das Angebot einzubeziehen. Damit gelang es, am Standort bereits vorhandene Kompetenzen um zusätzliche Qualifikationen zu ergänzen, die einem anderen Ausbildungs- und Erfahrungshintergrund entstammen und mit Erfolg auch im schulischen Bereich eingesetzt werden können.

In abgestimmter Entscheidung zwischen Schule und MBFJ war es aber auch möglich ­ und dies haben alle Gymnasien praktiziert

­ den Lehreranteil auf über 66% zu erhöhen, wenn Lehrkräfte der Schule stärker in den Arbeitsgemeinschaften und Neigungsgruppen zum Einsatz kommen sollten, die bereits in der Halbtagsschule sehr erfolgreich von diesem Personal gestaltet wurden.

Die Lehrkräfte stehen nach den Rückmeldungen der Schulen durchschnittlich mit ca. der Hälfte ihrer Einsatzstunden für den Bereich der Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung, mit dem Rest insbesondere für Arbeitsgemeinschaften und Förderangebote.

Pädagogische Fachkräfte (Personalsäule 2), die aufgrund von Verträgen mit dem Land eingestellt wurden, unterstützen die Arbeit der Lehrkräfte, gestalten aber auch erfolgreich selbstständig Angebote.

8. Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern

Mit der Errichtung der neuen Ganztagsschulen zu Beginn des vergangenen Schuljahres traten erstmals Kooperationsvereinbarungen mit außerschulischen Partnern in Kraft. Im Rahmen schulischer Veranstaltungen trafen damit Systeme aufeinander, die zum großen Teil bisher kaum oder überhaupt keine Berührungspunkte hatten. Personen mit unterschiedlicher Ausbildung und unterschiedlichem Erfahrungshintergrund arbeiten seit dieser Zeit eng zusammen.

Die neuen Ganztagsschulen haben erkannt, dass Lerninhalte, vermittelt von Fachleuten aus dem außerschulischen Bereich, eine Bereicherung ihres Angebots darstellen und leistungsfördernde Elemente enthalten. Bereits in der POLIS-Studie berichten Schulen von ihren positiven Erfahrungen („Unser sehr umfangreiches und vielfältiges Angebot konnte entstehen, weil wir Kooperationsverträge mit außerschulischen Partnern eingegangen sind" und „ich hatte am Anfang Bedenken, dass sie mit unseren Kleinen umgehen können. Das geht aber erstaunlich gut.").

Die Rückmeldungen aus den Schulen nach gut einem Schuljahr machen deutlich, dass sich die Integration entsprechender Fachkräfte außerschulischer Partner bereits positiv entwickelt hat, sicherlich an manchen Standorten noch verbessert werden kann bzw. noch Zeit braucht. Mit heterogen zusammengesetzten und ungewohnten Gruppen oder nicht immer motivierten Schülerinnen und Schülern kam manche Fachkraft anfangs nicht zurecht. Viele Schulen berichten nun, dass Anfangsschwierigkeiten im Laufe des Schuljahres überwunden wurden, nachdem sich die betreffenden Personen auf die für sie neuen Anforderungen eingestellt hatten. Gerade solche Personen, die die oft ganz unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung ihres Angebots berücksichtigten, äußerten sich sehr zufrieden über gelungene Projekte und gute Arbeitsergebnisse, die nach einiger Zeit erreicht werden konnten.

Als Gesamteinschätzung lässt sich festhalten, dass bei der Kooperation zwischen Schule und außerschulischen Partnern in diesem Ausmaß Neuland betreten wurde. Es liegt auf der Hand, dass, wenn unterschiedliche Institutionen und Professionen zusammenarbeiten, dies nicht immer und sofort reibungslos funktionieren kann. Schule und außerschulische Partner befinden sich hier noch in einem Lernprozess, der durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen unterstützt werden muss (vgl. Kapitel 9).

Fast jede Schule hat innerhalb ihrer Region geeignete Kooperationspartner gefunden. Als dauerhafte Kooperationspartner haben sich derzeit 15 überregional vertretene gesellschaftliche Institutionen und Verbände herausgestellt, mit denen das Land so genannte Rahmenvereinbarungen abgeschlossen hat, innerhalb derer die inhaltliche und personelle Zusammenarbeit für alle Schulen in gleicher Weise geregelt ist: Rahmenvereinbarungen gibt es bisher mit: der katholischen Kirche (und deren Unterorganisationen), der evangelischen Kirche (und deren Unterorganisationen), dem Landessportbund (und damit den Sportvereinen), dem Landesmusikrat (und damit den Musikvereinen), dem Landesverband der Musikschulen, der Arbeitsgemeinschaft der vier Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz, der Liga der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Landeszentrale der privaten Rundfunkveranstalter, der Landesforstverwaltung, der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und den Landfrauenverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverband, dem Technischen Hilfswerk und dem Internationalen Bund.

Im laufenden Schuljahr wurden aufgrund aller vorgenannten Rahmenvereinbarungen Kooperationen vereinbart. Dies gilt insbesondere für die Jugendhilfe, mit der ein hohes Maß an Abstimmung mit bereits bestehenden Betreuungsangeboten und Angeboten der Träger örtlicher und freier Jugendarbeit stattfindet. Die Rahmenvereinbarungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den beiden Kirchen nehmen darauf Bezug und sichern die pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit ab, die sich an vielen Standorten bereits in entsprechender Qualität entwickelt hat.

Die Rahmenvereinbarungen enthalten folgende wesentliche Bestimmungen:

1. Der Kooperationspartner bietet einer neuen Ganztagsschule selbstverantwortete und eigenständig durchgeführte Ganztagsangebote an.

2. Der Kooperationspartner stellt das für den Einsatz in der Schule geeignete Personal zur Verfügung. Diese Personen bringen entsprechende fachliche Qualifikationen mit und müssen pädagogisch für die Übernahme einer Tätigkeit in der Ganztagsschule geeignet sein.

3. Die Schule schließt einen Vertrag mit dem Kooperationspartner, nicht mit einer einzelnen Person.

4. Auf der vertraglichen Ebene wird der Einsatz des Personals geregelt. In der Regel bieten sich hierfür an:

­ der Dienstleistungsvertrag und

­ der Kooperationsvertrag.