Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Diez

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele derzeit in Nordrhein-Westfalen inhaftierte Sicherungsverwahrte sollen Anfang 2004 in die JVA Diez verlegt werden?

2. Reicht dafür die augenblickliche Anzahl von Haftplätzen in der JVA Diez aus?

3. Werden die bereits vorhandenen Sicherungsmaßnahmen für die Aufnahme der Sicherungsverwahrten erweitert?

4. Welche Kosten werden dabei entstehen (Sicherungsmaßnahmen, Verlegung, Umrüstung E-Flügel)?

5. Wird in der JVA Diez für diese Aufgaben zusätzliches Personal bereitgestellt?

Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. November 2003 wie folgt beantwortet:

Aufgrund des Verwaltungsabkommens mit Nordrhein-Westfalen vom 21./27. März 1995 wird die Sicherungsverwahrung an männlichen Verwahrten in der JVA Werl vollzogen. Die Vereinbarung wurde wegen Eigenbedarfs von Nordrhein-Westfalen zum 31. Dezember 2003 gekündigt. Rheinland-Pfalz hatte es in diesem Abkommen zum Ausgleich übernommen, Gefangene aus Nordrhein-Westfalen, die eine Freiheitsstrafe von über zwei Jahren verbüßen, in die JVA Diez zu übernehmen. Diese Gefangenen werden nach Nordrhein-Westfalen zurückverlegt.

Rheinland-Pfalz plant langfristig eine eigene Abteilung für Sicherungsverwahrte im neuen Hafthaus der JVA Wittlich.

Im Einzelnen beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Zwölf Verwahrte. Ein Sicherungsverwahrter, der die Sicherungsverwahrung im Laufe des Jahres 2003 angetreten hat, befindet sich bereits in der JVA Diez, ein weiterer ist vorübergehend in der JVA Zweibrücken untergebracht und wird am 1. Januar 2004 in die JVA Diez verlegt. Im Laufe des nächsten Jahres kommen noch vier Sicherungsverwahrte hinzu, so dass die Abteilung für Sicherungsverwahrte 18 Personen umfassen wird.

Zu Frage 2: Ja.

Zu Frage 3: Nein.

Zu Frage 4: 248 166,00 Euro für die Umrüstung des E-Flügels (Kostenschätzung LBB/Niederlassung Diez).

Die Verlegung der Verwahrten aus Werl in die JVA Diez erfolgt im Sammeltransport (Sonderfahrt). Weitere Kosten fallen nicht an.

Zu Frage 5: Nein.

Personal für die Abteilung der Sicherungsverwahrten wird aus dem vorhandenen Bestand rekrutiert. Dies ist insbesondere deshalb möglich, weil, wie bereits erwähnt, Strafgefangene nach Nordrhein-Westfalen zurückverlegt werden.