Insolvenz

Seit 1. September 2003 werden die Insolvenzen im Internet eingestellt, so dass sie dort abgerufen werden können.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Ist es den Rechtspflegern in der rheinland-pfälzischen Justiz möglich, über das Internet die Insolvenzlisten abzurufen?

2. Ist die Justiz ­ aufgeteilt nach Fachbereichen ­ in der Lage, auf Grund der Ausstattung mit PCs jedem Mitarbeiter den Zugang zum Internet und zu der Seite der Insolvenzen zu ermöglichen?

3. Ist es Richtern aller Gerichtszweige möglich, die Insolvenzlisten im Internet abzurufen?

4. Falls in der Justiz flächendeckend und für jeden Arbeitsplatz ein solcher Zugang nicht möglich ist, wann wird dies der Fall sein?

5. In welchen Bereichen ist es besonders wichtig, dass ein Zugang zur Überprüfung der Insolvenzen geschaffen wird bzw. geschaffen ist?

Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. November 2003 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Mit der Veröffentlichung gerichtlicher Insolvenzbekanntmachungen im Internet leistet die Justiz einen weiteren Beitrag zum E-Government in Rheinland-Pfalz. Die Vorteile dieses neuen Verfahrens für die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sowie für die Geschäftsabläufe bei den Insolvenzabteilungen der Amtsgerichte wurden bereits im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Insolvenzverfahren im Internet" (Landtagsdrucksache 14/2556) umfassend dargelegt. In diesem Zusammenhang sind auch die hierdurch zu erzielenden erheblichen Kosteneinsparungen dargestellt worden. Die Internetveröffentlichung gewährleistet auch im gerichtlichen Bereich eine schnelle und aktuelle Information über Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Bereits im Jahr 2001 wurden bei allen rheinland-pfälzischen Gerichten zentrale Internetarbeitsplätze eingerichtet. Diese Arbeitsplätze ermöglichen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der rheinland-pfälzischen Justiz eine Recherche im Internet und damit den Zugriff auf die elektronischen Insolvenzbekanntmachungen.

Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren auch die Ausstattung der Einzelarbeitsplätze der Richter und Rechtspfleger mit Personalcomputern, die regelmäßig über Internetzugang verfügen, kontinuierlich ausgeweitet. Bereits heute verfügt daher die Mehrzahl der Richter und Rechtspfleger über einen entsprechend ausgestatteten IT-Arbeitsplatz.

Im Einzelnen stellt sich die IT-Ausstattung der Einzelarbeitsplätze der Richter und Rechtspfleger ­ aufgeteilt nach Gerichtsbarkeiten ­ derzeit wie folgt dar: Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit).

Demnach haben schon heute alle Richter und Rechtspfleger in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, entweder von ihrem Einzelarbeitsplatz oder von den zentralen Internetarbeitsplätzen aus die Insolvenzbekanntmachungen im Internet abzurufen.

Zu Frage 4: Im Zuge der Ablösung des EDV-Verfahrens MAJA (Mainzer Automatisierte Justiz-Anwendungen) durch ein modernes IT-Fachverfahren werden alle Einzelarbeitsplätze der ordentlichen Gerichtsbarkeit einheitlich mit Personalcomputern, die über einen Zugang zum Internet verfügen, ausgestattet. Entsprechend dem IT-Gesamtkonzept des Ministeriums der Justiz soll diese IT-Erneuerung bis zum Jahr 2007 abgeschlossen sein. Mit der derzeit laufenden Neuausstattung der Arbeitsplätze bei den Landgerichten Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Mainz und Zweibrücken sowie bei den Amtsgerichten Alzey, Bad Kreuznach, Bingen, Idar-Oberstein, Mainz, Simmern und Worms konnte die IT-Erneuerung der ordentlichen Gerichtsbarkeit plangemäß begonnen werden.

Zu Frage 5: Die bestehende Möglichkeit des Zugriffs der Gerichte auf die elektronischen Insolvenzbekanntmachungen ist insbesondere in Zivilund Vollstreckungsverfahren von Bedeutung, da mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die die Masse betreffenden Prozesse gem. § 240 ZPO unterbrochen werden und Einzelzwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht zulässig sind (§ 89 Abs. 1 InsO).