Augenheilkunde im Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern

Der Landeskrankenhausplan 1997 sieht für das Westpfalz-Klinikum die Einrichtung einer Hauptfachabteilung für Augenheilkunde am Standort Kaiserslautern vor. Die Einrichtung der Abteilung steht nunmehr an. Im Entwurf des Landeskrankenhausplanes 2003 wird die Einrichtung einer Hauptfachabteilung für Augenheilkunde in Frage gestellt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Inwieweit ist die Abteilung für Augenheilkunde in der Gesamtplanung für die Sanierung des Westpfalz-Klinikums in Kaiserslautern enthalten?

2. Sind dort die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Hauptfachabteilung für Augenheilkunde bereits geschaffen worden?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, auf die Ausweisung einer Hauptfachabteilung für Augenheilkunde für das Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern im Landeskrankenhausplan 2003 zu verzichten?

4. Welche Gründe sprechen für und gegen die Einrichtung einer Hauptfachabteilung für Augenheilkunde im Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern?

5. Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheithat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Dezember 2003 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Abteilung für Augenheilkunde ist in der Bauplanung für die Sanierung des Westpfalz-Klinikums in Kaiserslautern sowohl im Rahmen der Kapazitätsberechnung für die OP-Räume als auch im Bereich des Bettentraktes mit einer eigenen Station berücksichtigt.

Zu 2.: Die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung der Hauptfachabteilung für Augenheilkunde werden im Rahmen der derzeit laufenden Baumaßnahmen geschaffen.

Durch die Einrichtung einer Hauptfachabteilung für Augenheilkunde wird das Angebot des Westpfalz-Klinikums komplettiert.

Bestimmte aufwendige augenheilkundliche Operationen werden dadurch in der Westpfalz erstmals ermöglicht. Die Abteilung für Augenheilkunde ist eine sinnvolle Ergänzung für andere Fachrichtungen. Viele stationär augenheilkundlich behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten werden bisher außerhalb des Versorgungsgebietes Westpfalz behandelt. Die Landesregierung begrüßt im Interesse der Patientinnen und Patienten die grenzüberschreitende Versorgung. Auch Einrichtungen benachbarter Bundesländer sollen sich nach Auffassung der Landesregierung im grenznahen Gebiet ergänzen, statt miteinander zu konkurrieren, wenn dies aus medizinischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist. Die Landesregierung ist aber auch davon überzeugt, dass ein umfassendes Angebot der stationären Augenheilkunde für die Westpfalz sinnvoll ist. Die ortsnahe Versorgung von Menschen, die in der Nähe der Grenze zum Saarland leben, bleibt davon unberührt.

In Kaiserslautern besteht bereits ein stationäres augenheilkundliches Angebot, welches das Fachgebiet Augenheilkunde nicht umfassend abdeckt. Das Angebot der stationären Augenheilkunde in der Stadt Trier beweist, dass es möglich ist, eine leistungsfähige Hauptfachabteilung für Augenheilkunde in einem Krankenhaus (Brüderkrankenhaus) und eine leistungsfähige Belegabteilung im Nachbarkrankenhaus (Evangelisches Krankenhaus) erfolgreich zu betreiben. Entscheidend ist die Zahl der notwendigen Leistungen, nicht die Zahl der Planbetten.

Die Ausweisung einer Hauptfachabteilung für Augenheilkunde führt allerdings dazu, dass für das Westpfalz-Klinikum zusätzliche Leistungen zu finanzieren sind.

Zu 5.: Der Landeskrankenhausplan 2003 sieht, ebenso wie der Landeskrankenhausplan 1997, die Aufnahme einer Hauptfachabteilung für Augenheilkunde in den Versorgungsauftrag des Westpfalz-Klinikums Kaiserslautern vor.