Begabtenförderung an weiterführenden Schulen in der kreisfreien Stadt Mainz

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche weiterführenden Schulen in der kreisfreien Stadt Mainz bieten grundsätzlich Maßnahmen zur Begabtenförderung wie etwa D-Zug-Klasse bzw. BEGYS an bzw. welche Einzelförderungsmaßnahmen werden gegebenenfalls durchgeführt?

2. Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren tatsächlich D-Zug-Klassen o. Ä. in diesen Schulen eingerichtet?

3. Sind die Schulen personell und räumlich in der Lage, so genannte Begabtenklassen einzurichten?

4. Welchen Stellenwert hat die Begabtenförderung bei der Lehrerausbildung und welche Fortbildungsmaßnahmen gibt es dazu?

Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2003 wie folgt beantwortet: Maßnahmen zur Begabtenförderung werden von allen weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz im Rahmen ihres schulgesetzlichen Auftrags in Bezug auf das Recht des Einzelnen auf Förderung seiner Anlagen und Erweiterung seiner Fähigkeiten durchgeführt. Dabei können diese Maßnahmen z. B. das individuelle Überspringen von Klassenstufen oder pädagogische Ergänzungsangebote (so genannte Enrichment-Angebote) wie besondere Arbeitsgemeinschaften oder die Teilnahme an Wettbewerben (z. B. Jugend forscht) umfassen. Dies regelt jede Schule in eigener Verantwortung.

Seit dem Schuljahr 1997/1998 können Gymnasien in Rheinland-Pfalz Schnell-Läufer-Klassen (so genannte BEGYS-Züge) einrichten, sofern sie dies wünschen. Bei dem BEGYS-Modell (Begabtenförderung am Gymnasium mit Schulzeitverkürzung), das in einem Schulversuch von 1985 bis 1996 erprobt wurde, wird besonders begabten, motivierten und leistungsstarken Schülerinnen und Schülern nach der Orientierungsstufe durch Zusammenfassung und Förderung im Klassenverband ein verkürzter Weg durch die Sekundarstufe I ermöglicht. Dabei wird der Unterrichtsstoff von vier Jahren in nunmehr drei Jahren auf komprimierte Weise vermittelt und somit die 9. Klassenstufe im Klassenverband übersprungen.

Die Einzelfragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Seit dem Schuljahr 1998/1999 haben in der kreisfreien Stadt Mainz das Theresianum, Gymnasium des Johannesbundes e. V. und seit dem Schuljahr 1999/2000 die Private Maria-Ward-Schule BEGYS-Züge eingerichtet. Über Einzelmaßnahmen anderer Schulen liegen keine Informationen vor. Dies würde eine Einzelabfrage an allen weiterführenden Schulen in der kreisfreien Stadt Mainz notwendig machen. Der damit einhergehende Verwaltungsaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht vertretbar.

Zu Frage 2: Der Übersicht ist zu entnehmen, wie viele BEGYS-Klassen in welchen Klassenstufen seit 1998/1999 am Theresianum bzw. seit 1999/2000 an der Maria-Ward-Schule eingerichtet waren.

Bei Modell 1 wird die Anzahl zu bildender Klassen in den Jahrgangsstufen 7, 8 und 10 nicht für die Gesamtschülerzahl im Jahrgang bestimmt, sondern für Projekt- und Regelklassenschülerinnen und -schüler getrennt. Die Projektklassen erhalten die gleiche Lehrerwochenstundenzuweisung wie die Regelklassen gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Unterrichtsorganisation an Gymnasien (S I), Integrierten Gesamtschulen (S I) und Aufbaugymnasien vom 29. März 2000.

Bei Modell 2 wird die Anzahl zu bildender Klassen für die Gesamtschülerzahl im Jahrgang berechnet. Die Schule erhält bis zu zehn Stunden zusätzlich für jede Klassenstufe, in der eine BEGYS-Klasse besteht.

Je nach Bedarf setzt die Schule in eigener Verantwortung die ihr zugewiesenen Lehrerwochenstunden in den Regelklassen und den BEGYS-Klassen ein.

Zu Frage 4: Das Thema „Begabtenförderung" wird innerhalb des Komplexes „Intelligenz und Begabung" für alle Lehramtsanwärterinnen und -anwärter der gymnasialen Studienseminare verpflichtend im Allgemeinen Seminar angeboten. Ausgehend von den Erfahrungen, die die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter gegebenenfalls mit hochbegabten Schülerinnen und Schülern im Unterrichtsalltag machen bzw. gemacht haben, wird im Rahmen dieser Veranstaltung auch der Bereich „Hochbegabung" thematisiert. Dabei werden u. a. schwerpunktmäßig folgende Fragen zur Diagnose von Hochbegabung und zum Umgang mit hochbegabten Schülerinnen und Schülern gestellt:

­ Definition von „Hochbegabung",

­ Merkmale hochbegabter Schülerinnen und Schüler (Leistungs-, Arbeits-, Sozialverhalten),

­ bestehende Fördermöglichkeiten (Akzeleration und Enrichment), unterrichtliche Fördermöglichkeiten,

­ Erfahrungen mit speziellen Schulen zur Hochbegabtenförderung.

Das Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung des Landes Rheinland-Pfalz hat dem Bereich Begabtenförderung einen eigenen Schwerpunkt gewidmet und ein Fortbildungskonzept erarbeitet. Die beigefügte Übersicht informiert über Fortbildungsveranstaltungen des IFB vorwiegend im 2. Halbjahr 2003. Das Angebot bedeutet einen erheblichen Mitteleinsatz und soll auch in Zukunft nachfrageorientiert fortgesetzt werden.