Auf- und Abstufungen im rheinland-pfälzischen Straßennetz

Angesichts zahlreicher Straßenneubauten gibt es hauptsächlich auf Bundesebene Überlegungen, nach Fertigstellung von Bundesautobahnen die parallel verlaufenden Bundesstraßen zu Landes- oder Kreisstraßen abzustufen. Auch nach der Fertigstellung von Ortsumgehungen ist eine Abstufung üblich. Ein Abstufungskonzept des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahre 1995 wurde aus verschiedenen Gründen nicht weiter verfolgt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche Straßenabschnitte in Rheinland-Pfalz ist derzeit eine Ab- oder Aufstufung beschlossen?

Mit welchen Folgekosten in den nächsten 20 Jahren für das Land bzw. den Landesbetrieb Straßen und Verkehr rechnet die Landesregierung je Straßenabschnitt?

Wer wird jeweils Baulastträger und zu welchen jeweiligen Zeitpunkten soll die Änderung wirksam werden?

2. Für welche Straßenabschnitte wird derzeit eine Ab- oder Aufstufung überlegt und welche Haltung nimmt die Landesregierung jeweils ein?

Mit welchen Folgekosten in den nächsten 20 Jahren für das Land bzw. den Landesbetrieb Straßen und Verkehr rechnet die Landesregierung je Straßenabschnitt?

Wer ist als künftiger Baulastträger der jeweiligen Abschnitte im Gespräch?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Dezember 2003 wie folgt beantwortet:

Die im Vorspann der Kleinen Anfrage getroffene Aussage, wonach das Abstufungskonzept 1995 bezüglich autobahnparalleler Bundesstraßen aus verschiedenen Gründen nicht weiter verfolgt werde, ist nicht zutreffend. Vielmehr wurde zwischenzeitlich mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) eine Übereinkunft über die in Rheinland-Pfalz abzustufenden autobahnparallelen Bundesstraßen getroffen. Dabei konnten erhebliche Teile der vom BMVBW verlangten Abstufungen vermieden werden. Das vereinbarte Abstufungspaket wird gegenwärtig umgesetzt.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Streckenabschnitte im Zuge von Bundesfernstraßen, die im Wege des Planfeststellungsschlusses oder einer formellen Verfügung im Jahr 2003 abgestuft wurden bzw. in Kürze abgestuft werden sollen, die jeweiligen Baulastträger sowie der Zeitpunkt der Abstufung ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Aus der Anlage sind auch die Streckenabschnitte mit den entsprechenden Angaben ersichtlich, die zu Bundesfernstraßen aufgestuft werden sollen.

Der jährliche Aufwand für die Unterhaltung von Landesstraßen beläuft sich auf durchschnittlich 7 500 /km. Bei Änderung der Baulastträgerschaft ist ggf. ein Ausgleich wegen unterlassener Unterhaltung vorzunehmen. Dies bedeutet, dass der bisherige Baulastträger dem neuen Baulastträger dafür einzustehen hat, dass er diesem die Straße in einem nicht neuwertigen Zustand überlässt.

Die Kosten hierfür betragen je nach Zustand des Streckenabschnitts 25 000 /km bis 50 000 /km.

Zu Frage 2: Eine abschließende Darstellung aller Straßenabschnitte, die für Umstufungen geprüft werden, sowie eine Darstellung der Folgekosten und der künftigen Baulastträger würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erfordern, da eine Vielzahl von Mitwirkungsrechten und Zuständigkeiten existiert.