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Anlage 1 zu Drucksache 14/2100

Beschluss Zukunft der Polizei in Rheinland-Pfalz

I. Der Landtag stellt fest:

1. Die Bundesrepublik Deutschland steht in den kommenden Jahrzehnten vor umfassenden demografischen Veränderungen. Berechnungen des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz belegen, dass im Jahre 2050 voraussichtlich rund eine Million weniger Menschen in Rheinland-Pfalz leben werden. Auf Grund der weiter steigenden Lebenserwartung und der Prognose der Geburtenraten ist davon auszugehen, dass unsere Gesellschaft zunehmend veraltet. Andererseits ist weiterhin mit Migrationsbewegungen und Zuwanderungen zu rechnen. Deutschland braucht deshalb eine vernünftige Zuwanderungskonzeption.

2. Durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien werden auch völlig neue Kriminalitätsformen (z. B. durch die Nutzung des Internets zur Verbreitung strafbarer Inhalte) entstehen, die die Polizei vor neue Herausforderungen stellen.

3. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer langfristigen Einstellungskonzeption für die rheinland-pfälzische Polizei. Die Berechnung des Ausbildungsbedarfs ist für die kommenden 40 bis 50 Jahre haushaltswirksam und bedarf deshalb der genauen Kalkulation.

4. Mit der Veränderung der Lebensarbeitszeitregelung und der Einstellungsquote im Jahre 2003 hat auch die Diskussion über die Polizeistärke wieder zugenommen. Eine ausschließlich an der Einwohnerzahl orientierte Personalbedarfsberechnung ist dabei wenig zieltauglich; kein Land der Bundesrepublik Deutschland hat bisher die Polizeistärke anhand von nachmessbaren oder prüfbaren Kriterien festgelegt. Die noch aus dem Jahre 1974 stammende Personalbedarfsplanung von Polizeibeamten zu Einwohnern im Verhältnis von 1 zu 400 hat sich mittlerweile längst überholt, weil sich die allgemeine Sicherheitssituation, aber auch die technische Entwicklung im Bereich der inneren Sicherheit nachhaltig verändert hat. Bereits eine von der Innenministerkonferenz eingerichtete Arbeitsgruppe hatte 1990 festgestellt, dass die Polizeidichte allein kein probates Mittel zur Personalberechnung ist. Sie kann neben anderen Faktoren, wie beispielsweise der Anzahl der Verkehrsunfälle oder der Straftaten sowie dem Umfang von Präventionsmaßnahmen allenfalls ein Hilfsmittel zur Berechnung einer angemessenen Personalstärke sein.

II. Der Landtag ist der Auffassung, dass der Personalbestand der Polizei, ausgehend vom Stand des Jahres 2001, langfristig erhalten bleiben muss. Der Landtag ist ferner der Auffassung, dass sich die Struktur der Polizei bewährt hat.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ein langfristig angelegtes Personalkonzept unter Berücksichtigung der folgenden Gesichtspunkte zu erarbeiten:

1. Einbeziehung der demografischen Entwicklung,

2. Einbeziehung der verlängerten Lebensarbeitszeit und der Ruhestandsversetzungen,

3. Berücksichtigung der technischen Ausstattung,

4. Entwicklung der Einsatz- und Kriminalitätsbelastung der letzten zehn Jahre und

5. keine Auflösung von Dienststellen.

Die Personalkonzeption soll außerdem Vorschläge im Bereich der inneren Verwaltungsorganisation zur Verbesserung der Präsenz der Polizei vor Ort und der Bekämpfung der Kriminalität darstellen.