Wohlfahrt

Darüber hinaus bieten die pädagogischen Service-Einrichtungen des Landes den Schulen auf Nachfrage auch Studientage zu Themen wie Primärprävention, Suchtprävention, Umgang mit Gewalt, Umgang mit Konflikten und verwandten Themen an beziehungsweise unterstützen die Schulen bei deren Planung und Durchführung.

Die Fridtjof-Nansen-Akademie für politische Bildung führt jährlich bis zu 25 Seminare für Jugendliche und Multiplikatoren zum Thema Drogenprävention durch, an denen pro Veranstaltung im Durchschnitt 20 Personen teilnehmen. Auf der Multiplikatorenseite werden vor allem Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten sowie Erzieherinnen angesprochen. In den Seminaren für Jugendliche sind alle Schularten eingebunden.

Außerdem fördert das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend zusammen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit die von der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. angebotene Lehrerfortbildung zur Durchführung von Schülermultiplikatorenseminaren zur Suchtvorbeugung.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit fördert Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte über das Büro für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. 2003 wurden folgende Weiterbildungsmaßnahmen vom Büro für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. durchgeführt:

­ Zwei Seminare: Step by Step ­ Ein Programm zur Frühintervention drogengefährdeter junger Menschen in Schulen.

­ Lehrerfortbildung zur Durchführung von Schülermultiplikatorenseminaren zur Suchtvorbeugung.

­ Zwei Seminarveranstaltungen zur Einführung von Lehrkräften in ein suchtpräventives Programm für die Klassen 5 und 6.

­ Workshop zur Prävention von Essstörungen in Schule und Jugendarbeit.

­ „Durch dick und dünn" ­ Projekt zur modellhaften Erprobung suchtpräventiver Maßnahmen in Schule und Jugendarbeit an acht verschiedenen Standorten in Rheinland-Pfalz im Zeitraum 2003/2004. Im Rahmen des Projekts werden angeboten: Einführungsseminar, Projektberatung, Projektumsetzung in Schule oder Jugendarbeit, Auswertungsseminar und Entwicklung von Arbeitsmaterialien für Schule und Jugendarbeit.

­ Seminar: Suchtvorbeugung und Stressbewältigung.

­ Fachtagung zum Thema Frühintervention. Zielgruppen waren: Fachkräfte der Suchtvorbeugung und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Schule und Jugendarbeit. Eine Arbeitsgruppe der Tagung beschäftigte sich ausschließlich mit Fragen der Frühintervention in Schulen.

Die Angebote der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. werden von den Lehrkräften sehr gut genutzt.

Die Seminare sind in der Regel frühzeitig ausgebucht.

Im Herbst 2003 startete die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. in Kooperation mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und dem Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend das dreijährige Projekt „Gesund leben lernen", ein Projekt zum Aufbau eines Netzwerkes gesundheitsfördernder Schulen. Die rund 50 Netzwerkschulen erhalten fachliche Beratung, eine Moderatorenausbildung, regelmäßige Unterstützung in regionalen Fachgruppen und ein Seminar zu unterschiedlichen Themenfeldern der Gesundheitsförderung. Ein Themenschwerpunkt ist auch die Suchtvorbeugung.

Das Europahaus Bad Marienberg führt zudem mit Finanzierung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit in regelmäßigen Abständen Seminare für die Redaktionen von Schülerzeitungen zum Thema Suchtprävention durch, an denen auch die beratenden Lehrerinnen und Lehrer teilnehmen.

57. Wie viele Verstöße gegen die freiwillige Selbstbeschränkungsvereinbarung von 1993 zum Verzicht auf die Aufstellung von Tabakautomaten sowie von Plakatwerbung in der Nähe von Schulen und Jugendzentren sind der Landesregierung bekannt geworden, und konnten sie in allen Fällen gelöst werden?

Verstöße gegen die Verbandsempfehlung zur freiwilligen Selbstbeschränkung bei der Aufstellung von Zigarettenautomaten im Umfeld von Schulen und Jugendzentren vom 20. März 1997 des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e. V. werden nicht systematisch erfasst. Recherchen im Umfeld von 40 Mainzer Schulen und sechs Jugendzentren haben jedoch ergeben, dass noch eine Reihe von Zigarettenautomaten nicht entsprechend den Verbandsempfehlungen aufgestellt sind. Derzeit werden daher Gespräche mit den Automatenaufstellern angestrebt.

58. Welche Regelungen gibt es zum Rauchverbot in den Schulen für Schüler und Schülerinnen sowie für das Lehrpersonal, und wie wird dies in der Praxis umgesetzt, ggf. aufgeschlüsselt nach Alter und Schularten?

Nach § 80 der Übergreifenden Schulordnung ist das Rauchen auf dem Schulgelände aus gesundheitlichen und erzieherischen Gründen grundsätzlich untersagt. Über Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II entscheidet der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulelternbeirat. In der Praxis wird dieses Rauchverbot umgesetzt. Genauere Angaben darüber, welche Schulen Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II zulassen, können nicht gemacht werden, da diese Ausnahmeregelung im Ermessen der Schule liegt und keine Meldepflicht besteht.

Nach § 3 a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung vom 27. September 2002 hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. An den Schulen des Landes gibt es für Lehrerinnen und Lehrer, die auf das Rauchen in den Pausen nicht verzichten können oder wollen, Raucherecken beziehungsweise Raucherzimmer. Dennoch verzichten freiwillig immer mehr Lehrerinnen und Lehrer auf das Rauchen in den Schulen.

Drogenprävention in Rheinland-Pfalz

In welchem Umfang werden in Rheinland-Pfalz die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Drogenprävention, insbesondere die Antitabakkampagne, begleitet und unterstützt?

Die Landesregierung unterstützt auf vielfältige Weise die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Suchtprävention.

In enger Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit führte die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. die Nichtraucherkampagne „Lass stecken" durch. Die Kampagne hat inzwischen bundesund europaweit fachliche Anerkennung erhalten. Sie wurde auf verschiedenen Tagungen der Weltgesundheitsorganisation WHO in Europa vorgestellt. Das Büro für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. entwickelte ein breites personalkommunikatives Angebot zur Tabakprävention im Kontext dieser Kampagne. Dieses umfasste:

­ das Aktionsprogramm zur Förderung des Nichtrauchens, ein Programm mit Vorschlägen für den Unterricht, für Arbeitsgruppen, für Projektwochen und Elternabende zur Prävention des Tabakrauchens für die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Das Programm wurde allen Schulen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. leistete zudem Fachberatung für interessierte Schulen, sie bot begleitende Seminare an und stellte Arbeitsmaterialien für die Schulen zur Verfügung. Ferner unterstützte die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. im Rahmen des Aktionsprogramms die Implementierung des Programms „Just be smokefree", ein Programm für Jugendliche zum Ausstieg aus dem Rauchen des Instituts für Gesundheits- und Therapieforschung, Kiel, in Rheinland-Pfalz;

­ den Wettbewerb für die Klassen 10 zur Förderung des Nichtrauchens. Am Wettbewerb beteiligte sich ein Fünftel aller Schulen in Rheinland-Pfalz;

­ Weiterbildungen von Fachkräften, Raucherentwöhnungsprogramme durchzuführen (Fachtagung 2002; Fortbildung von Fachkräften der Suchtvorbeugung in Kooperation mit dem Institut für Therapieforschung, München);

­ das Programm „Rauchfrei in zehn Schritten" ­ ein Programm zur Raucherentwöhnung für Erwachsene ­ Umsetzung des Programms in Kooperation mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und dem Verband der Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz an verschiedenen Standorten in Rheinland-Pfalz;

­ die Beteiligung an dem Wettbewerb „Rauchfrei" 2002 in Kooperation mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum, Heidelberg, ein Wettbewerb zur Förderung des Ausstiegs aus dem Rauchen bei Erwachsenen.

Die nachstehende Darstellung bietet einen zusammenfassenden Überblick über die Nichtraucherkampagne „Lass stecken". Massenkommunikativer Ansatz: Ziel: Imageumkehr TV-/Kino-Spots; Plakatwerbung; Anzeigen; Poster etc.

Personalkommunikativer Ansatz: Kinder/Jugendliche Erwachsene Fachkräfte Ziele:

­ Nichtraucher/-innen in ihrer Haltung Raucherentwöhnung für rauchende Integration der Thematik in den Kontext bestärken Erwachsene in sensiblen Lebensphasen der Suchtprävention

­ Raucher/-innen: Befähigung, differenzierte Angebote für adäquat informieren Raucher/-innen zu entwickeln und umzumotivieren, sich mit Rauchgewohn- setzen heit/Rauchmotivation auseinander zu setzen (z. B. Selbsttest) Angebote zur Raucherentwöhnung Umsetzung: Umsetzung: Umsetzung Nichtraucherwettbewerb für Jugendliche „Rauchfrei" 2002 Seminar mit anschließender Praxisphase: (Prinzip „Rauchstopp") Raucherentwöhnungskurse Rauchfrei in zehn Schritten (Raucherentwöhnungskurs) Kinder/Jugendliche Erwachsene Fachkräfte Aktionsprogramm für Schulen Programmentwicklung: (Schuljahr 2002/2003) mit ver- Unterstützung Raucherentwöhnung bei schiedenen Bausteinen zu den jungen Menschen o. g. Zielen.

Implementierung: Fachtagung „Just be smokefree" in Rheinland-Pfalz Einbindung in bestehende Programme des Landes zur Suchtvorbeugung

Auch die rheinland-pfälzische Polizei unterstützt die präventiven Maßnahmen. Insbesondere für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche werden in Rheinland-Pfalz zahlreiche suchtpräventive Maßnahmen von der Polizei durchgeführt. Neben regionalen Präventionsveranstaltungen der örtlichen Polizeidienststellen bietet das Landeskriminalamt landesweit die Projekte „easi" (Erlebnis, Aktion, Spaß und Information) und „PIT" (Prävention im Team) an. Diese Präventionsmaßnahmen sollen die Handlungskompetenzen junger Menschen fördern und ihnen die Fähigkeit vermitteln, möglichen negativen Einflüssen ihrer Peer-Groups standzuhalten. Gleichzeitig werden ihnen vielfältige Möglichkeiten einer sinnvollen, aktiven und gesunden Freizeitgestaltung aufgezeigt, um so Suchtverhalten vorzubeugen. Dieser generalpräventive Ansatz bezieht sich auf alle Suchtprobleme, gleichgültig ob stoffgebunden oder stoffungebunden.

60. Welche Mittel stehen der Landeszentrale für Gesundheitsförderung für Drogenprävention im Jahr 2003 zur Verfügung?

Der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. stehen für Maßnahmen der Suchtprävention im Jahr 2003 aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit und des Ministeriums des Innern und für Sport insgesamt 146 831,38 zur Verfügung (Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit: 143 831,38 ; Ministerium des Innern und für Sport: 3 000). Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend stellt der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und der Primärprävention insgesamt 20 800 zur Verfügung, davon rund 8 000 speziell für Projekte zur Suchtprävention.

61. Aus welchen anderen Titeln des Landeshaushalts werden Mittel in welcher Höhe für Maßnahmen zur Drogenprävention zur Verfügung gestellt, und was geschieht damit?

Aus dem Titel 684 28 „Zuschüsse für Maßnahmen für Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige sowie Suchtgefährdete" (Kapitel 06 02) wurden im laufenden Haushaltsjahr insgesamt 741 109 zur Förderung des Fachkräfteprogramms Suchtprävention und zur Förderung sekundärpräventiver Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

Die Polizei hat im Jahr 2003 für die Veranstaltungen im Rahmen der Projekte „easi" und „PIT" 28 000 an Sachmitteln bereitgestellt.

Darüber hinaus werden sowohl im Schulbereich als auch in der außerschulischen Jugendarbeit Personal- und Sachkosten in erheblichem Umfang eingesetzt, die jedoch nicht im Einzelnen dargestellt werden können.

62. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Tätigkeit der Gesundheitsämter bei der Drogenprävention?

Das Spektrum der Tätigkeit der Gesundheitsämter ist sehr unterschiedlich und reicht von der Initiierung und Durchführung von auf Kreisebene operierenden Arbeitskreisen zur Suchtprävention über die Beratung von Drogengefährdeten oder -abhängigen im Einzelfall bis hin zur Unterhaltung einer Substitutionsambulanz für Drogenabhängige. Im Bereich der Drogenprävention findet darüber hinaus auch Aufklärungsarbeit an Schulen statt.

63. Welche anderen Stellen im Lande beschäftigen sich mit Drogenberatung, und wie sind diese finanziell und personell ausgestattet?

Drogenberatung ist ein wesentlicher Schwerpunkt der aus Landesmitteln geförderten Suchtberatungsstellen. Von den 46 Hauptstellen und den 18 Nebenstellen wurden 2002 insgesamt 13 105 Personen erreicht. In der Statistik wurden nur die Personen gezählt, die zwei und mehr Kontakte hatten. Der Anteil der Konsumentinnen und Konsumenten illegaler Drogen belief sich in diesem Zeitraum auf 36,2 Prozent.

Die Suchtberatungsstellen waren im Jahr 2002 mit 229 Fachkräften besetzt (102 Vollzeitstellen/127 Teilzeitstellen). Die Gesamtkosten der Suchtberatungsstellen, Personal- und Sachkosten, beliefen sich nach den vorliegenden Angaben im Jahr 2002 auf rund 10, 8 Mio.. Diese Kosten wurden gedeckt aus Trägermitteln (43 Prozent), aus Landesmitteln (28 Prozent), aus kommunalen Mitteln (25 Prozent), aus Mitteln der Leistungsträger (ein Prozent) und aus sonstigen Einnahmen (zum Beispiel Bußgelder, Kursgebühren) mit drei Prozent.

In den Justizvollzugsanstalten des Landes sind interne und externe Suchtberaterinnen und Suchtberater bei der Beratung und Behandlung suchtgefährdeter und süchtiger Gefangener eingesetzt. Sie arbeiten vertrauensvoll und eng zusammen. In jeder Anstalt wird eine Bedienstete oder ein Bediensteter zur internen Suchtberaterin oder zum internen Suchtberater bestellt.