Hinweisschilder auf Gastronomie

Private Gastronomiebetriebe durften in der Vergangenheit an außerörtlichen Straßen regelmäßig nicht ausgeschildert werden, weil die amtlichen Beschilderungen den Wettbewerb nicht verzerren dürfen. Da aber sachlich ein entsprechendes Bedürfnis besteht, wurde im Juni 2003 mit einem Pilotversuch begonnen, der eine Beschilderung mit nichtamtlichen Hinweisschildern (grünes Schild mit weißer Farbe) auf Kosten der Betriebe ermöglicht.

Im Westerwaldkreis ist die Nachfrage nach solchen Schildern groß. Tatsächlich aufgestellt soll aber bisher noch kein einziges sein.

Die Kreisverwaltung als untere Verkehrsbehörde hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sie Wünsche nach einer solchen Beschilderung in mehr als einem Dutzend Fällen für berechtigt halte, die aber alle auf die Ablehnung der Landesstraßenverwaltung gestoßen seien.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass die neuen Schilder bisher erst selten oder gar nicht zugelassen wurden? Wenn ja: Warum? Wenn nein: Wie viele dieser Schilder sind landesweit und im Westerwaldkreis inzwischen aufgestellt?

2. Trifft es zu, dass es hierzu eine ministerielle Vorgabe gibt, die darauf abzielen soll, ein Scheitern des Pilotversuchs herbeizuführen? Wenn nein: Ist eine Mitteilung an die nachgeordneten Behörden beabsichtigt, dass die neuen Schilder großzügig zugelassen werden sollen, wenn keine Gründe der Verkehrssicherheit entgegenstehen?

3. In welchen Fällen hält die Landesregierung die amtlichen Piktogramme (gekreuzte Messer und Gabel, 20 cm groß) anstelle der neuen Hinweisschilder für ausreichend?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Februar 2004 wie folgt beantwortet: Anhand des im Vorspann der Kleinen Anfrage erwähnten Pilotprojekts soll festgestellt werden, ob nichtamtliche Hinweisschilder dazu beitragen können, dass private Einrichtungen, die außerhalb des Erschließungsbereiches von Ortsdurchfahrten an Bundes- und Landesstraßen liegen (z. B. Gewerbebetriebe, Ausflugslokale, Erholungseinrichtungen sowie landwirtschaftliche Betriebe mit AbHof-Verkauf), besser aufgefunden werden können.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Ermittlung der genauen Anzahl der Hinweisschilder, die landesweit und im Westerwald bislang aufgestellt worden sind, war in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Anträgen zur Genehmigung nichtamtlicher Hinweisschilder kann nur entsprochen werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die in dem Kriterienkatalog genannt sind, die das Pilotprojekt begleiten. Die Voraussetzungen zur Genehmigung waren nicht erfüllt, wenn kein besonderes Verkehrsbedürfnis vorlag, welches das verbesserte Auffinden der privaten Einrichtungen für den Verkehrsteilnehmer sicherstellen soll.

Im Einzelnen erfolgte keine Genehmigung, wenn

­ die privaten Einrichtungen sich innerhalb der Ortsdurchfahrt befanden und die Antragsteller außerhalb der Ortsdurchfahrt die Aufstellung von nichtamtlichen Hinweisschildern auf die innerörtliche Lage wünschten,

­ die privaten Einrichtungen sich zwar abseits der freien Strecken von Bundes- und Landesstraßen befanden, aber innerhalb der Ortslagen mit amtlicher Wegweisung (Z 386 1) und VZ 432 2) Straßenverkehrsordnung ­ StVO ­) das Auffinden der privaten Einrichtungen sichergestellt war,

­ die Antragsteller nicht bereit waren, im Zusammenhang mit der Genehmigung der nichtamtlichen Hinweisschilder die unerlaubt aufgestellten Werbeanlagen zu beseitigen.

Zu Frage 2: Nein. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung der Aufstellung von nichtamtlichen Hinweisschildern sind in dem o. g.

Kriterienkatalog festgelegt; insoweit ist eine großzügige Handhabung der Genehmigungspraxis durch die nachgeordneten Behörden nicht möglich.

Zu Frage 3: Nach der StVO und den Verwaltungsvorschriften zur StVO dürfen die in der Frage erwähnten amtlichen Piktogramme (VZ 376 3)) nur an Autobahnen aufgestellt werden. Die Aufstellung der amtlichen Piktogramme anstelle der nichtamtlichen Hinweisschilder ist daher nicht möglich.