Schulen

Öffentliche Berufsschulen Schulen mit pauschalierter Sollstundenermittlung hatten größere Handlungsfreiheiten bei der Bildung von Klassen und Lerngruppen. Sie konnten den Unterricht wirtschaftlicher organisieren und den Verwaltungsaufwand verringern. Es sollte erwogen werden, dieses System verbindlich für alle Schulen vorzusehen.

An kleineren Schulstandorten war für bestimmte Berufsfelder die Bildung pädagogisch sinnvoller Fachklassen in wirtschaftlicher Größe schwierig. In diesen Fällen bietet sich eine Konzentration des Unterrichts an regionalen Schwerpunkten an.

21. Regionale Schulen

Ein schulisches Bedürfnis für die Errichtung von Regionalen Schulen mit nur je zwei Klassen in den Stufen 5 bis 9 war nicht immer erkennbar. Bei zwei Schulen ist infolge rückläufiger Kinderzahlen sogar die Zweizügigkeit gefährdet.

Schulen erhielten mehr Lehrerwochenstunden zugewiesen, als sie für Pflicht- und Wahlpflichtunterricht sowie für notwendige Differenzierungen (u. a. Förderunterricht) benötigten.

Die Unterrichtsorganisation entsprach nicht immer den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. In einigen Fällen wurden mehr Klassen oder Lerngruppen als zulässig gebildet.

Lehrereinsatzpläne waren nicht dokumentiert. Nachweise über die Abwesenheit von Lehrkräften fehlten oder entsprachen nicht den Anforderungen. Klassenbücher und Unterrichtsnachweise waren unzureichend geführt. Damit lagen wesentliche Unterlagen zur Verbesserung der Qualitätsentwicklung und -sicherung nicht vor.

22. Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fachhochschulen Koblenz und Worms

Die zentrale Verwaltung der Fachhochschule Worms war zu breit gegliedert. Die Arbeitskräfte können effizienter eingesetzt werden.

Der Energieverbrauch war überdurchschnittlich hoch. Durch Änderung des Nutzerverhaltens und Verbesserung der technischen Ausstattung können Einsparungen erzielt werden.

Aufträge für Beschaffungen oder kleinere hauswirtschaftliche Instandsetzungsarbeiten wurden an beiden Hochschulen überwiegend freihändig vergeben. Diese Praxis verstieß gegen Haushalts- und Vergaberecht und ließ die Vorteile des Wettbewerbs ungenutzt.

Nebentätigkeiten wurden zeitweise ohne die erforderliche Genehmigung ausgeübt. Bei der Fachhochschule Koblenz wurden abzuliefernde Vergütungen nicht an den Landeshaushalt abgeführt.

Ermäßigungen der Lehrverpflichtung von Hochschullehrern wurden großzügig gewährt.

Die Leistungsbeziehungen zwischen Hochschuleinrichtungen und personell mit diesen verflochtenen privaten Unternehmen waren nicht transparent.

Drittmittelprojekte wurden bei der Fachhochschule Koblenz über private Konten verwaltet, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen. Dadurch war der Gesamtüberblick über die finanzielle Abwicklung der Projekte beeinträchtigt.

Einnahmen aus der wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung wurden fehlerhaft als Drittmittel angesetzt.

Die für zwei Stiftungsprofessuren eingeworbenen Mittel reichten nicht aus, um die Personalausgaben vollständig zu decken.

23. Beschaffung und Bewirtschaftung von medizinisch-technischen Geräten beim Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Die Beschaffung medizinisch-technischer Geräte sowohl durch die Beschaffungsabteilung als auch das Sachgebiet Medizintechnik der Universität erschwert einen wirtschaftlichen Einkauf.

Das Klinikum beschaffte in einem Jahr Geräte mit einem Auftragswert von über 5,5 Mio. ohne Ausschreibung. Die Klinikeinrichtungen bestimmten schon vor Vergabe der Aufträge durch die Beschaffungsstelle Vertragspartner und Vertragsgegenstand. Die Entscheidungsprozesse zur Beschaffung der Geräte waren lang und schwerfällig.

Der hohe Reparaturaufwand für Endoskopie- und Ultraschallgeräte kann bei zentraler Vorhaltung und Bedienung der Geräte verringert werden.

24. Organisation und Personalbedarf der Verwaltungsabteilung der beiden Oberlandesgerichte und von vier Landgerichten Aufgaben der Verwaltungsabteilung der geprüften Gerichte wurden teilweise zu aufwendig und nicht immer zweckmäßig erledigt.

Bei Verwirklichung der Vorschläge zur Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit, insbesondere der Beauftragung privater Unternehmen, sind bei den geprüften Gerichten Stellenanteile von zusammen 18,5 Stellen entbehrlich. Der Minderung der Personalausgaben von 650 000 jährlich stehen zusätzliche Sachausgaben von 200 000 jährlich für die Aufträge an private Unternehmen gegenüber.

25. Organisation und Personalbedarf der Ämter für soziale Angelegenheiten

Bei den Ämtern für soziale Angelegenheiten bestanden noch Rationalisierungsmöglichkeiten, obwohl beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und bei den nachgeordneten Ämtern von 1996 bis Ende 2000 durch die Neuorganisation der Versorgungsund Sozialverwaltung insgesamt 254 Stellen (27 %) eingespart wurden.

Die Ämter für soziale Angelegenheiten hatten über den Bedarf hinaus Referate gebildet. Es waren zu viele höher bewertete Planstellen für Referenten und Sachbearbeiter mit besonderen Aufgaben ausgewiesen. Nicht mehr erforderliche Referate für Querschnittsaufgaben (sog. Leiterreferate) wurden beibehalten.

Die Bürger-Service-Büros waren unzureichend ausgelastet. Außerdem war der Aufwand für das Projekt eines mobilen BürgerService-Büros hoch.

Die Leistungsfähigkeit moderner Informations- und Kommunikationstechnik zur Vereinfachung und Beschleunigung des Arbeitsablaufs wurde nicht genügend genutzt.

Die Ämter für soziale Angelegenheiten betrieben kein systematisches Controlling. Ein effektives Berichtswesen fehlte.

Die Zweigstellen des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung waren nicht hinreichend in die Ämter für soziale Angelegenheiten integriert.

26. Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern

Alle Kammern erbrachten über- und außertarifliche Leistungen. Bei der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern Koblenz, Pfalz und Rheinhessen wurden Stellen zu hoch ausgewiesen. Insgesamt ergaben sich dadurch im Jahr 2001 vermeidbare Ausgaben von 347 000.

Bei der Landesärztekammer, den Bezirksärztekammern Pfalz und Trier waren insgesamt 6,3 Stellen ohne Nachteile für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung entbehrlich. Personalausgaben von insgesamt 334 000 jährlich können eingespart werden.

Die Landesärztekammer erhob für die Durchführung von Schlichtungsverfahren und für die Betriebsführung einer ärztlichen Stelle keine kostendeckenden Entgelte. Im Jahr 2001 entstand dadurch eine finanzielle Belastung von 155 000.

Bei einem Abbau der vermeidbaren Ausgaben kann die Beitragsbelastung für die Kammermitglieder um insgesamt 836 000 jährlich verringert werden. Weitere Möglichkeiten zur Kostensenkung ergeben sich aus den nachfolgenden Empfehlungen.

Die Verwaltungsorganisation und der Aufgabenvollzug bei den Kammern können erheblich gestrafft werden. Bei einer Eingliederung der Versorgungseinrichtungen der Bezirksärztekammern Koblenz und Trier in die Geschäftsstellen lassen sich Personalausgaben von 130 000 jährlich je Kammer einsparen. Außerdem kann der Aufgabenvollzug wirtschaftlicher gestaltet werden, wenn gleichartige Aufgaben der Bezirksärztekammern arbeitsteilig und mit landesweiter Zuständigkeit bei jeweils einer Kammer konzentriert werden.

Zusätzliche erhebliche Verbesserungen lassen sich durch die Bildung einer gemeinsamen Geschäftsstelle für alle Ärztekammern einschließlich der Versorgungseinrichtungen erreichen. Dadurch können die Aufgaben der Kammern mit 24 Stellen weniger als bisher erledigt und die Kammerbeiträge um weitere 1,4 Mio. jährlich gesenkt werden.

Im Rahmen der Gesundheitsreform sollen die vier Kassenärztlichen Vereinigungen zusammengelegt werden. In diesem Zusammenhang ist auch eine Zusammenlegung der Kammern zu erwägen.

27. Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter

Die finanzielle Ausstattung der Anstalt ist zu hoch. Sie konnte deshalb insbesondere

­ erhebliche Rücklagen bilden,

­ ihre Beschäftigten deutlich besser vergüten als das Land vergleichbare Bedienstete,

­ beachtliche Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen einsetzen.

Vorbemerkungen:

1. Der Rechnungshof übersendet dem Landtag und der Landesregierung den Jahresbericht 2003 (Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz; § 97 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung). In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof zusammengefasst, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann. Der Bericht enthält neben den aktuellen Prüfungsergebnissen des Jahres 2003 auch Feststellungen zu früheren Haushaltsjahren (§ 97 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung). Die Bemerkungen zur Haushaltsrechnung betreffen das Jahr 2002, das Gegenstand des nächsten Entlastungsverfahrens sein wird.

Weiterhin enthält der Bericht Ergebnisse der Prüfung von Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen.

Die Betragsangaben wurden grundsätzlich, auch soweit sie frühere Jahre oder in Verwaltungsvorschriften in DM festgelegte Werte betreffen, in Euro dargestellt.

Die Prüfung war ­ wie in den Vorjahren ­ auf Teilbereiche beschränkt (§ 89 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung). Aus der Bildung von Schwerpunkten ergibt sich, dass über einige Verwaltungen mehr als über andere berichtet wird.

Dem Rechnungshof wurden am 30. September und 12. November 2003 Entwürfe zur Haushaltsrechnung und am 10. Dezember 2003 die Haushaltsrechnung 2002 zugeleitet. Entsprechend der Empfehlung der Enquete-Kommission 13/1 „Parlamentsreform" zur Beschleunigung des Entlastungsverfahrens (Drucksache 13/3500) hat der Rechnungshof den Jahresbericht 2003 weitgehend im Dezember 2003 abgeschlossen.

2. Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungs- und Gesetzesauftrag. Landtag und Landesregierung erhalten Aufschlüsse darüber, in welchen Bereichen die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu verbessern ist.

3. Die geprüften Verwaltungen erhielten Gelegenheit, sich zu den Prüfungsergebnissen zu äußern (§ 96 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung). Wesentliche Stellungnahmen sind bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse berücksichtigt, soweit sie dem Rechnungshof bis zur endgültigen Beschlussfassung durch das Kollegium über den Jahresbericht vorgelegen haben.

4. Der Rechnungshof hat nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 1 Abs. 4 des ZDF-Staatsvertrags (Art. 3 Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland) die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) in den Jahren 1998 bis 2001 geprüft. Der Prüfungsbericht vom 14. November 2003 wurde ­ entsprechend der Regelung im Staatsvertrag ­ dem Intendanten, dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats, dem Vorsitzenden des Fernsehrats und den Landesregierungen zugeleitet.

Nach der Vereinbarung zwischen dem Rechnungshof und dem ZDF vom 20. Juli 1995 hat die Anstalt mit Schreiben vom 2. Januar 2004 eine mit dem Rechnungshof abgestimmte „Zusammenfassung der wesentlichen Prüfungsergebnisse" an die Präsidenten der Landtage sowie nachrichtlich an die Ministerpräsidenten der Länder übermittelt.

Es ist vorgesehen, dass der Finanzausschuss des Verwaltungsrats der Anstalt den Prüfungsbericht am 3. Februar 2004 mit dem Rechnungshof erörtert.

5. Der Rechnungshof hat nach § 71 Abs. 2 Landesrundfunkgesetz die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter (LPR) Rheinland-Pfalz in den Jahren 1995 bis 2001 geprüft. Der Prüfungsbericht vom 12. September 2003 wurde ­ entsprechend der gesetzlichen Regelung ­ der Landesregierung, dem Landtag und der LPR zugeleitet (Drucksache 14/2494).

Das wesentliche Ergebnis der Prüfung ist in Nr. 27 des Jahresberichts dargestellt.