Steuer

Ablauforganisation

Bewirtschaftung der Haushaltsmittel

Die Ministerien weisen dem Landesuntersuchungsamt die Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zu. Die Möglichkeit, die Haushaltsmittel wirtschaftlicher einzusetzen, z. B. durch ressortübergreifende Beschaffungsaktionen, wurde nicht im erforderlichen Umfang genutzt.

Zudem bewirtschafteten neben der Zentrale in Koblenz die Institute und Lehranstalten jeweils in eigener Verantwortung die zugewiesenen Haushaltsmittel. Eine Folge der dezentralen Bearbeitung war, dass sich mehrere Bedienstete unter erheblichem Zeitaufwand bei den eher seltenen Investitionsmaßnahmen in das Vergaberecht einarbeiten mussten.

Vor Beschaffungen von Verbrauchsmaterialien beschränkte sich die Preisfindung vielfach auf Anfragen bei einschlägigen Lieferanten. Dabei wurden Rabatte und Skonti regelmäßig im Rahmen von Absprachen ausgehandelt.

Aus wirtschaftlichen Überlegungen, insbesondere zur Erzielung von Preisvergünstigungen, ist es bei einem Beschaffungsvolumen von über 5 Mio. jährlich für Investitionen und Verbrauchsgüter unerlässlich, die Haushalts- und Wirtschaftsführung zentral zu steuern.

Die dezentrale Bewirtschaftung der Haushaltsmittel wirkte sich auch auf die Abwicklung der Kassenaufgaben aus. Mit Aufgaben des Zahlungsverkehrs waren die drei Regierungskassen des Landes befasst. Die Zuständigkeit der Regierungskasse Koblenz erstreckte sich auf fünf, die der Regierungskasse Neustadt auf drei und die der Regierungskasse Trier auf vier verschiedene „Dienststellen".

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat den Empfehlungen des Rechnungshofs weitgehend zugestimmt, aber darauf hingewiesen, dass das Ministerium der Finanzen über die Zuständigkeit für die Kassengeschäfte im Zuge der Neuorganisation der Mittelinstanz entschieden habe.

Eine zentrale Bewirtschaftung wird auch eine Zentralisierung der Kassengeschäfte erfordern.

Maßnahmen zur Verbesserung der Kostentransparenz

Beim Landesuntersuchungsamt waren nur ansatzweise Grundlagen und Verfahren entwickelt, die eine Beurteilung des Verwaltungshandelns in wirtschaftlicher Hinsicht erlauben. So nahmen die Institute für Hygiene und Infektionsschutz auch für gebührenfreie Leistungen eine Gebührenermittlung vor, um sich einen Gesamtkostenüberblick zu verschaffen. Allerdings wurden die Daten nicht weiter ausgewertet.

Bei der Vielzahl der unterschiedlichen Laborleistungen bietet es sich an, die Vorteile einer Kostenrechnung zu nutzen. Insbesondere können aufgrund der dadurch erzielbaren Ergebnisse Kostenvergleiche zwischen den einzelnen Instituten angestellt und Einsparmöglichkeiten aufgezeigt werden. Darüber hinaus kann die Effizienz der eigenen Leistung besser mit der privater Anbieter verglichen und beurteilt werden. Durch eine differenzierte Kostenrechnung lassen sich zudem die Leistungen genauer den Gebührentatbeständen zuordnen. Letztlich bildet die Kostenrechnung die Grundlage für ein Controlling.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat mitgeteilt, dass die Einführung der Kostenrechnung und eines Controllings geprüft und in ausgewählten Laborbereichen in Angriff genommen werde.

Maßnahmen zur Kostenminderung

Sowohl am Standort Koblenz als auch am Standort Trier sind mehrere Institute und Lehranstalten in verschiedenen Gebäuden untergebracht. Sämtliche Verwaltungsaufgaben, die Hausmeister-, Reinigungs-, Boten- und Fahrdienste, die örtliche Betreuung und Pflege der Datenverarbeitung, Aufgaben des Schreibdienstes sowie die Annahme von Proben werden von jeder Einrichtung in eigener Verantwortung wahrgenommen. Insgesamt sind mit diesen Aufgaben 129 Bedienstete befasst.

Die Einrichtungen orientierten sich nach wie vor an den Strukturen der Vorgängereinrichtungen; sie nutzten nicht die standortbedingte Möglichkeit der Zentralisierung gleicher und gleichartiger Aufgaben, um ihre Effizienz zu verbessern.

Die Gebäude- und Fensterreinigung an den verschiedenen Standorten des Landesuntersuchungsamts führten überwiegend eigene Kräfte durch. Gleichermaßen verfuhren einige Institute bei der Reinigung der Arbeitskleidung.

Erfahrungsgemäß werden diese Leistungen von Dritten kostengünstiger erbracht. Deshalb wurden nach Bildung des Landesuntersuchungsamts erste Schritte zur Auslagerung dieser Dienstleistungen unternommen, jedoch vielfach nicht fortgeführt.

Einige Vorgängereinrichtungen blieben bei ihrer bisherigen Verfahrensweise.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat mitgeteilt, dass die Verwaltungstätigkeiten an den Standorten Koblenz und Trier so weit wie möglich zusammengefasst und, wenn sich hierdurch Kostenvorteile ergäben und die Sozialverträglichkeit gewahrt werde, Reinigungsleistungen nach und nach an Dritte vergeben würden.

Gebühren- und Kostenerhebung Gebühren und Entgelte wurden nicht, nicht zeitnah, nicht kostendeckend oder nicht vollständig erhoben:

­ Die Institute für Lebensmittelchemie erhoben für Untersuchungen von Trinkwasserproben, wie im Bereich der Lebensmittelüberwachung üblich, nur dann Gebühren, wenn Beanstandungen zu treffen waren. Es wurde übersehen, dass solche Untersuchungen generell gebührenpflichtig sind. Der Einnahmeverlust wird auf 0,16 Mio. jährlich geschätzt.

­ Das Institut für Tierseuchendiagnostik führt im Jahr rund 100 000 Untersuchungen von Blut und Milch von Rindern durch.

Für über 70 000 Untersuchungen in den Jahren 2002/2003 waren noch keine Gebührenbescheide erlassen. Es bestanden Einnahmerückstände von mehr als 0,42 Mio..

­ Das gleiche Institut beurteilt Untersuchungsmaterial von Tieren und Schlachttierkörpern und berechnete hierfür grundsätzlich Gebühren. Seit Oktober 2000 sah es zunächst von einer Gebührenfestsetzung ab. Gebühren von 0,55 Mio. wurden nachträglich erhoben.

­ Das Institut nahm außerdem milchhygienische Untersuchungen vor. Allerdings konnte mit den Einnahmen der für die Untersuchungen notwendige Personal- und Sachaufwand nicht in vollem Umfang finanziert werden.

­ Die Institute für Lebensmittelchemie Speyer und Trier untersuchten Fleischproben von Schwarzwild, um den Grad der radioaktiven Belastung festzustellen. Sie führten die Untersuchungen unentgeltlich durch, obwohl für öffentlich-rechtliche Dienstleistungen eine kostendeckende Gebühr zu erheben ist. Allein bei dem Institut in Speyer betrug der Gesamtaufwand für die in den Jahren 2000 bis 2002 untersuchten 4 000 Proben über 0,56 Mio..

­ Zur Verbesserung und Harmonisierung der Kontrollen über die Anreicherung von Weinbauerzeugnissen in der Europäischen Gemeinschaft sind kernresonanzmagnetische Messungen des Deuteriumgehalts von Weinbauerzeugnissen durchzuführen. Das Institut für Lebensmittelchemie Speyer hat neben der Analyse rheinland-pfälzischer Produkte auch für das Land Baden-Württemberg Untersuchungen vorgenommen, hierfür allerdings kein Entgelt erhoben. Je Probe waren insgesamt Aufwendungen von rund 400 angefallen. Durch die unentgeltliche Durchführung von Messungen sind seit dem Jahr 1991 Einnahmen von über 0,16 Mio. entgangen.

Die Ursache für diese Feststellungen ist u. a. darin zu sehen, dass jedes Institut in seinem Zuständigkeitsbereich mit der Festsetzung von Gebühren oder sonstigen Entgelten befasst ist. Das notwendige Fachwissen ist mit erheblichem Aufwand bei zahlreichen Stellen vorzuhalten. Außerdem sind unterschiedliche rechtliche Auslegungen möglich. Bei Nutzung der vorhandenen Informationstechnik lassen sich diese Nachteile vermeiden, indem die Gebührenfestsetzung zentral durch den Bereich „Zentrale Aufgaben" gesteuert wird.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat mitgeteilt, dass nunmehr Gebühren für Trinkwasserproben erhoben würden, auf eine zeitnahe Erhebung der Gebühren geachtet und das Gebührenverzeichnis auf eine kostendeckende Höhe der Gebühren überprüft werde. Die Kostenerstattung für die Dienstleistungen für andere Länder werde geklärt. Die Gebührenfestsetzung solle, soweit sinnvoll und möglich, künftig von dem Bereich „Zentrale Aufgaben" wahrgenommen werden.

Lebensmittelüberwachung

Zuständigkeiten

Durch staatliche Kontrollmaßnahmen soll der Verbraucher vor gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden geschützt werden. Die zuständigen Behörden haben sich insbesondere durch regelmäßige Überprüfungen und Probennahmen davon zu überzeugen, dass die lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Das Landesuntersuchungsamt nimmt im Rahmen der Lebensmittelüberwachung die Fachaufsicht wahr und koordiniert die Entnahme von Lebensmittelproben. In einem Jahresprobenplan legt es fest, wo, wann und welche Proben gezogen und welche Untersuchungen durchgeführt werden.

Rechtliche Grundlagen für diese Tätigkeiten bestehen nicht. Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung und in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung. Diese Behörden werden bei der Durchführung ihrer Aufgaben nach den derzeitigen gesetzlichen Festlegungen durch das Landesuntersuchungsamt lediglich unterstützt.

Aufgrund des verfügbaren Fach- und Sachverstands ist es zweckmäßig, dass das Landesuntersuchungsamt die koordinierenden Tätigkeiten und die Aufgaben der Fachaufsicht wahrnimmt und die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen werden.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat erklärt, es werde eine dahin gehende Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes und zur Weinüberwachung einleiten.

Umfang der Untersuchungsaufgaben Gesetzliche Vorgaben zum Umfang der Überprüfungen und zur Anzahl der Untersuchungen (Proben) bestehen nicht. Das Landesuntersuchungsamt orientierte sich an einer Entschließung des Bundesrats, in der ein Probevolumen von jährlich mindestens sechs Proben je 1 000 Einwohner vorgesehen ist; dies hätte landesweit 24 000 Proben nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften bedeutet. In den Jahren 2000 und 2001 wurden 19 800 und 20 000 Proben untersucht. Der Untersuchungsumfang blieb danach um annähernd 20 % unter dem angestrebten Gesamtprobevolumen.

Neben den Untersuchungen aufgrund lebensmittelrechtlicher Vorschriften waren nach weinrechtlichen Vorschriften Proben von Wein, Erzeugnissen aus Wein und von weinähnlichen Getränken vorzunehmen. Insgesamt waren hierfür jährlich 8 000

Proben einzuplanen. In den Jahren 2000 und 2001 wurden 7 500 und 7 000 Proben untersucht. Damit bewegte sich das Untersuchungsvolumen unter den Vorgaben.

Das Verfahren der amtlichen Lebensmittelüberwachung wird sich in naher Zukunft merklich verändern. Eine bereits im Abstimmungsverfahren befindliche Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundes über die Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung nach lebensmittelrechtlichen und weinrechtlichen Vorschriften sieht auch Änderungen beim Umfang der Proben vor. Auswirkungen sowohl auf die technische als auch auf die personelle Ausstattung der Untersuchungseinrichtungen sind zu erwarten. Der notwendige Bedarf in beiden Bereichen wird außerdem wesentlich beeinflusst von der Art der zu untersuchenden Proben sowie von den Untersuchungszielen oder -parametern. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Anpassung der Untersuchungseinrichtungen und der Festlegung von Kennzahlen für die Labortätigkeit.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat mitgeteilt, dass der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verwaltungsvorschrift noch nicht abzusehen sei. Derzeit werde jedoch überlegt, die Vorgaben für die Lebensmittelüberwachung im Land zu überarbeiten. Die vom Rechnungshof empfohlene Festlegung von Werten und Kennzahlen für die Labortätigkeit sei sinnvoll.

Wegen des damit verbundenen hohen Arbeits- und Zeitaufwands sei dies jedoch nur mittelfristig zu realisieren.

Verteilung der Untersuchungsaufgaben

Die unterschiedlichen Produkte werden nach Warengruppen getrennt

­ nach dem regionalen Bedarf von allen Instituten oder

­ schwerpunktmäßig ­ zum Teil stoff- oder methodenbedingt ­ von einzelnen Instituten untersucht. Neben einer fachlichen Spezialisierung war mit der Schwerpunktbildung vorgesehen, auch die Auslastung der Geräte zu erhöhen und die Wirtschaftlichkeit des Personaleinsatzes zu verbessern.

Zur weiteren Verringerung des Untersuchungsaufwands sollten die Untersuchungsaufgaben noch stärker durch Schwerpunktbildung bei den einzelnen Instituten gebündelt werden. Hierfür bieten sich in erster Linie die nach weinrechtlichen Vorschriften vorzunehmenden Untersuchungen an. Es erscheint ausreichend, wenn solche Untersuchungen an einem oder allenfalls an zwei Standorten konzentriert werden. Fachliche Gründe für die Beibehaltung der derzeitigen vier Untersuchungsstellen sind nicht erkennbar.

Selbst bei unveränderter Probenzahl lassen sich durch eine weitere Schwerpunktbildung der Unterhaltungs- und Investitionsaufwand sowie der Personalaufwand vermindern. Nach Einschätzung des Rechnungshofs können drei Stellen des höheren Dienstes und fünf Stellen für Laborkräfte eingespart werden. Dadurch lassen sich die Personalkosten um 0,5 Mio. jährlich reduzieren.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten will die bisher schon konsequent verfolgte Schwerpunktbildung fortsetzen. Eine Konzentration der Weinuntersuchungen an einem Standort hält es jedoch für nicht ausreichend. Außerdem habe der Rechnungshof bei den aufgezeigten Personaleinsparungen die Aufgabenmehrung außer Betracht gelassen.

Dem ist entgegenzuhalten, dass sich die Personaleinsparungen schon allein aus der Reduzierung der Standorte für die Untersuchungen nach weinrechtlichen Vorschriften ergeben. Die Aufgabenmehrung kann durch verdichtete Geräteauslastung und verbesserte Untersuchungsstrategien ausgeglichen werden.

Weinkontrolle

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist zuständig, die Einhaltung der Vorschriften des Weinrechts zu überwachen.

Sie wird durch Weinkontrolleure unterstützt, die organisatorisch dem Landesuntersuchungsamt zugeordnet sind. Soweit es um Fragen der Weinuntersuchung und um die Beurteilung der Untersuchungsergebnisse geht, obliegt die fachliche Beratung und Kontrolle dem Arbeitsbereich „Wein" im Landesuntersuchungsamt.

Die Weinkontrolleure haben die Aufgabe, Kontrollen vor Ort durchzuführen, Proben für die Untersuchung in den Instituten zu ziehen, die Produkte sensorisch zu prüfen, die von der Europäischen Gemeinschaft für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen vorgeschriebenen Begleitpapiere zu erfassen und zu überprüfen sowie die Betriebe zu beraten. Die Weinkontrolle ist dezentral nach Weinanbaugebieten organisiert.