Die unzureichende Weisungskompetenz der Regionalbüros für die Holzvermarktung gegenüber den Forstämtern erschwerte die

18. Holzvermarktung

Die Organisation für die Holzvermarktung kann von drei auf zwei Regionalbüros gestrafft werden.

Zur Verkaufssteuerung erforderliche Daten standen nicht zeitnah zur Verfügung.

Die unzureichende Weisungskompetenz der Regionalbüros für die Holzvermarktung gegenüber den Forstämtern erschwerte die Kundenbetreuung.

Die verwaltungsmäßige Abwicklung des Holzverkaufs und der Kassengeschäfte lässt sich verbessern.

Forstämter verkauften Holz im Wege des gewerblichen Selbstwerbereinschlags (Holzeinschlag durch Käufer). Hieraus ergaben sich in den Jahren 1999 bis 2001 beim Staatswald rechnerische Mindererlöse von 167 000.

Die Möglichkeit der Vermarktung von Wertholz durch Submissionsverkäufe wurde nicht hinreichend genutzt. Dies führte in drei Jahren zu rechnerischen Mindererlösen von 450 000 für das Land.

Bei der Abwicklung von Holzverkäufen wurden gemeindliche Waldbesitzer bevorzugt.

Forstämter beachteten häufig die Allgemeinen Holzverkaufs- und Zahlungsbedingungen nicht.

1. Allgemeines Infolge allgemeiner wirtschaftlicher Einflüsse hat sich aus regionalen Holzmärkten ein globaler Markt entwickelt. Die Strukturen der Säge-, Papier- und Holzwerkstoffindustrie haben sich entsprechend verändert. Die am Markt verbliebenen Firmen sind deutlich größer geworden und kaufen zunehmend überregional, zum Teil auch weltweit ein. Dadurch hat sich im Land die Anzahl der Käufer innerhalb von sechs Jahren um 17 % auf 535 verringert.

Zu den Aufgaben der Landesforstverwaltung gehört es, Einnahmen aus dem Verkauf von Holz aus dem landeseigenen Staatswald zu erwirtschaften und Holz der Gemeinden, der übrigen Körperschaften und von Privaten zu vermarkten. Die Landesforstverwaltung verwertete in den Haushaltsjahren 1997 bis 2002 durchschnittlich jährlich 2 226 000 Festmeter Holz, davon 833 000 Festmeter aus dem Staatswald mit einem Netto-Erlös von 39,6 Mio. 1).

Der Rechnungshof hat die Organisation und die Abwicklung des Holzverkaufs sowie einzelne Verkaufsverfahren geprüft.

2. Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Holzmarktservice

Organisation

Um dem veränderten Nachfrageverhalten insbesondere der überregional tätigen Firmen mit entsprechenden Angeboten gegenübertretenzu können, bündelt die Landesforstverwaltung den Holzanfall landesweit. Die zentrale Vermarktung obliegt dem Holzmarktservice.

Der Holzmarktservice besteht aus der Verkaufsleitung bei der Zentralstelle der Forstverwaltung ­ Fachbereich Vertrieb und Marketing ­ in Neustadt an der Weinstraße und den Regionalbüros in Dahn, Koblenz und Hermeskeil. Innerhalb des operativen Marketingbereichs unterstützt er die Forstämter, betreut und akquiriert Kunden, führt Kaufverhandlungen, bündelt forstamtsübergreifend die anzubietenden Holzsegmente und -mengen und organisiert deren Verkauf.

Der Fachbereichsleiter wird unterstützt von einem Referenten und zwei Sachbearbeitern. Die drei Regionalbüros beschäftigten insgesamt zehn Mitarbeiter. Je nach Marktsegment sind die Regionalbüros entweder landesweit oder regional zuständig.

Die Vermarktung ist weiterhin neben der Bereitstellung des Holzes Aufgabe der Forstämter.

Im Ergebnis standen somit die Verkaufsleitung bei der Zentralstelle, drei Regionalbüros und 88 Forstämter als Ansprechpartner einer seit Jahren abnehmenden Anzahl von Kunden gegenüber.

Erschwerend kam hinzu, dass der Holzmarktservice während der bei den Kunden üblichen Geschäftszeiten nicht kontinuierlich erreichbar war. So waren beim Regionalbüro Dahn die Leitung vom 1. Januar bis 31. Juli 2001 und eine Kundenbetreuerstelle vom 1. Mai bis 31. August 2001 nicht besetzt. Zudem war der verbliebene Kundenbetreuer in diesem Zeitraum mehrere Wochen wegen Dienstunfähigkeit ausgefallen. Auch im Hinblick auf die für die Kundenbetreuer geltende wöchentliche Arbeitszeit, das Wahrnehmen von Außendiensttätigkeiten und sonstige persönliche Verhinderungen ist es geboten, die Vermarktung zu straffen.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat erklärt, das künftige Konzept für die Vermarktungsorganisation sehe zwei Regionalbüros (Nord und Süd) vor.

1) Einzelplan 14 Ministerium für Umwelt und Forsten, Kapitel 14 31 Forstbetrieb, Titel 125 01 Einnahmen aus Holzverkäufen (Haushaltsjahre 1997 bis 2001); ab 2002 Kapitel 14 10 Landesforsten (Wirtschaftsplan).

Verkaufssteuerung Verkaufsleitung und Regionalbüros hatten keinen unmittelbaren Zugriff auf Verkaufs- und Lieferdaten, die in zentralen Datenbanken erfasst waren. Sie erhielten lediglich alle 14 Tage den aktuellen Stand der Holz- und Kundenkonten mitgeteilt.

Zur Verkaufssteuerung erforderliche Daten standen der Verkaufsleitung somit nicht zeitnah zur Verfügung. Sie ermittelte diese im Bedarfsfall durch Abfrage bei den Forstämtern oder Kunden.

Das Ministerium hat mitgeteilt, das Programm der Zentralvertragsüberwachung stehe zum 1. Oktober 2003 mit Zugangsrecht für alle fachlich berührten Mitarbeiter der Landesforsten zur Verfügung. Für die restlichen Vertragsmengen (Forstamtsverträge) werde ein adäquates System derzeit entwickelt. Der Verkaufsleitung stünden künftig zeitnah die notwendigen Informationen zur Verfügung.

Zusammenarbeit zwischen zentraler Holzvermarktung und Forstämtern Akquirierung und Betreuung der Kunden erfolgten durch den Holzmarktservice und die Forstämter. Um eine möglichst einheitliche Verkaufssteuerung zu erreichen, war vorgesehen, Kunden durch einen Kundenbetreuer der zentralen Holzvermarktung oder durch die Forstamtsleiter gezielt zu beraten. So sollten Groß- und überregional tätige Kunden ausschließlich durch einen Kundenbetreuer der Regionalbüros, Klein- und regionale Kunden durch die Forstämter betreut werden. Die Forstämter sollten keine Einzelvertragsverhandlungen mit Kunden führen, mit denen die zentrale Holzvermarktung in vertraglichen Beziehungen stand.

Dieses Vermarktungskonzept wurde nicht immer beachtet. Der Forstamtsleiter bestimmte weiterhin, ob er „sein" Holz selbst verkauft oder es vom Holzmarktservice vermarkten lässt. So verkauften 36 Forstämter Ende 2000 insgesamt 64 000 Festmeter Buchenindustrieholz an ein Unternehmen, nachdem dieses den Abschluss eines Vertrags über 75 000 Festmeter mit der zentralen Holzvermarktung abgelehnt hatte. Im Jahr 2002 vermarkteten 20 Forstämter neben dem bestehenden Vertrag mit dem Holzmarktservice weitere 10 800 Festmeter an dasselbe Unternehmen.

Die Mitarbeiter der Regionalbüros besaßen keine Weisungsbefugnis gegenüber den Forstämtern. Sofern die Forstämter nicht den Einschätzungen oder Bitten der Regionalbüros folgten, war die Leitung des Fachbereichs oder die Betriebsleitung zu informieren, um mit deren Einwirken das Vermarktungsziel zu erreichen.

Auf Wunsch eines Käufers sollten z. B. probeweise Schiffsverladungen vorgenommen werden, da künftig im Land Holzverladebahnhöfe nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Die zentrale Holzvermarktung hatte zunächst neun und in einer zweiten Anfrage 22 Forstämter gebeten, Holz bereitzustellen. Obwohl sie darauf hingewiesen hatte, dass die Erprobung dieses bisher nicht genutzten Transportweges auch im Hinblick auf mögliche Transportabwicklungen anderer Massensortimente für die Landesforstverwaltung von größtem Interesse sei, meldeten nur zwei Forstämter eine geringe Holzmenge. Um das Projekt nicht scheitern zu lassen, musste die Zentralstelle der Forstverwaltung Forstämter förmlich anweisen, Holz aus dem Staatswald termingerecht bereitzustellen.

Grundsätzlich teilte der Holzmarktservice nach Meldung möglicher Liefermengen und nach Vertragsabschluss den Lieferforstämtern Liefertranchen zu. Die termin- und qualitätsgerechte Bereitstellung des Holzes war Aufgabe der Forstämter, die dies nicht in jedem Fall gewährleisteten. Der Holzmarktservice musste auch in derartigen Fällen die Lieferforstämter wiederholt auffordern, ihren Beitrag zur Vertragserfüllung termingerecht zu leisten. Dies geschah in einigen Fällen mit erheblichen Verzögerungen.

Nach Mitteilung des Ministeriums wird die Stellung der zentralen Vermarktungsorganisation gestärkt.

Verwaltungsmäßige Abwicklung

Die verwaltungsmäßige Abwicklung der Holzkaufverträge ist Aufgabe des Forstamts. Ein Sachbearbeiter war durch die Holzverkäufe eines Forstamts in der Regel nicht ausgelastet. Bei dessen Verhinderung war aufgrund der geringen Personalstärke eines Forstamts in der Regel keine Vertretungskraft vorhanden, die über die notwendigen Kenntnisse zur automationsgestützten Abwicklung verfügte. Die zügige Vertragsabwicklung war somit nicht immer sichergestellt.

Für die Annahme der Einnahmen aus dem Holzverkauf waren drei Regierungskassen zuständig. Die Kassen buchten die Annahmeanordnungen nach Forstämtern geordnet. Um Informationen über das Zahlungsverhalten der Käufer zu erhalten, mussten die Buchungsvorgänge einzeln ermittelt werden. Eine automationsgestützte Abfrage war nicht möglich.

Durch Zentralisierung der Kassengeschäfte bei einer Regierungskasse ließe sich der Verwaltungsaufwand sowohl innerhalb der Kassenorganisation als auch bei der Landesforstverwaltung verringern. Zudem würde der Zahlungsverkehr für landesweit kaufende Kunden vereinfacht.

Das Ministerium hat mitgeteilt, im Rahmen der weiteren Entwicklung der Landesforstverwaltung sei die Einführung der doppelten Buchführung vorgesehen. Das Verfahren solle in einer zentralen Buchungsstelle abgewickelt werden.

Holzeinschlag durch Käufer (Selbstwerbereinschlag)

Bei der Selbstwerbung2) erntet und verwertet der Käufer das Holz. Als Kaufpreis wird ein um die Erntekosten reduzierter Preis vereinbart. Für den Staatswald war der gewerbliche Selbstwerbereinschlag in den Jahren 1997 und 1998 erheblich eingeschränkt und ab 1999 untersagt worden3), weil die Selbstwerbung im Vergleich zu der Aufarbeitung durch Unternehmer und anschließendem Verkauf durch den Waldbesitzer diesem keinen finanziellen Vorteil gebracht habe.

In den Jahren 1999 bis 2001, in denen der gewerbliche Selbstwerbereinschlag im Staatswald untersagt war, haben 54 Forstämter dennoch auf diese Weise Holz verkauft. Elf Forstämter taten dies in allen drei Jahren. Sie vermarkteten dabei insgesamt 21 200 Festmeter. Ein Vergleich der Durchschnittserlöse beim Verkauf von höherwertigem Stammholz in Selbstwerbung mit den Preisen beim Freihandverkauf führte unter Berücksichtigung der Kosten des Holzeinschlags zu einem rechnerischen Mindererlös von insgesamt 167 000 für das Land.

Dem Verkauf im Wege der Selbstwerbung waren in der Regel keine kosten- und erlösorientierten Kalkulationen vorausgegangen. Die Vergaben erfolgten überwiegend freihändig; öffentliche Ausschreibungen waren selten.

Der gewerbliche Selbstwerbereinschlag ist nur dann eine geeignete Vermarktungsform, wenn das Ergebnis einer sortimentsbezogenen, kosten- und erlösorientierten Kalkulation einen mindestens vergleichbaren Nettoerlös wie bei dem herkömmlichen Ernte- und Verkaufsverfahren erwarten lässt. Dabei ist die Vergabe öffentlich auszuschreiben.

Das Ministerium hat mitgeteilt, dass der sog. Stockverkauf im Staatswald im Grundsatz nicht zulässig sei. In Ausnahmefällen könne die Verkaufsart zweckmäßig sein. Entsprechend der Anregung des Rechnungshofs werde im Jahr 2004 ein einheitliches Kalkulations- und Vergabeverfahren verbindlich vorgeschrieben werden.

Wertholzverkauf

Beim Verkauf von Wertholz im Wege der öffentlichen Ausschreibung wurden in der Regel höhere Preise als beim Freihandverkauf erzielt.

Die Forstämter brachten nicht alle geeigneten Wertholzsortimente in die landesweit organisierten Submissionsverkäufe ein.

Dies lag u. a. an Unsicherheiten über die aktuelle Werteinschätzung bei den Ämtern. Für die Jahre 1999 bis 2001 ergab sich bei einem Vergleich der Erlöse aus Submissionsverkäufen mit den Durchschnittspreisen bei Freihandverkäufen aus dem Staatswald rechnerisch ein Mindererlös von 450 000. Möglichkeiten einer Vermarktung durch Submissionsverkäufe sollten bei entsprechender Holzqualität und -dimension stärker genutzt werden. Den Forstämtern sollte ein für die Wertholzeinschätzung spezialisierter Mitarbeiter der zentralen Holzvermarktung zur Verfügung stehen.

Das Ministerium hat mitgeteilt, dass im Holzmarktservice ­ einer Anregung des Rechnungshofs folgend ­ künftig ein Mitarbeiter speziell für Wertholz und eine entsprechende Beratung der Forstämter zuständig sein werde. Darüber hinaus solle die Feinsortierung des Wertholzes auf den Submissionsplätzen verbessert werden.

Bevorzugung gemeindlicher Waldbesitzer

Bis zur Übertragung der Vermarktung des Holzes der gemeindlichen Waldbesitzer auf die Landesforstverwaltung waren für jede Waldbesitzart eigenständige Kaufverträge abzuschließen.

In Zeiten sinkender Holzpreise, in denen Verträge für Holz aus dem Staatswald noch nicht erfüllt waren und der aktuelle Marktpreis unter den Vertragspreis gesunken war, ist von einzelnen Forstämtern zur Erfüllung der Verträge Holz aus dem Gemeindewald geliefert worden. Das somit vertragsfrei gewordene Holz aus dem Staatswald wurde dann später zu einem niedrigeren aktuellen Marktpreis verkauft.

Andererseits wurden gemeindliche Holzverträge in Zeiten eines Preisanstiegs durch Holzlieferungen aus dem Staatswald erfüllt. Das somit vertragsfreie Holz kommunaler Waldbesitzer verkauften die Forstämter dann zu den höheren am Markt zu erzielenden Preisen.

Diese Vorgehensweise führte im Bereich zweier Forstämter in den Jahren 1997 bis 2000 für das Land zu Einnahmeverlusten von insgesamt 10 000.

Das Ministerium hat erklärt, es werde auf korrekte waldbesitzerbezogene Vertragserfüllung geachtet.

2) Für die „Selbstwerbung" werden auch die Begriffe „Käufereinschlag" und „Stockverkauf" benutzt.

3) Für den Gemeindewald hatte das Ministerium empfohlen, entsprechend zu verfahren oder nur nach vorheriger Ausschreibung gegen Meistgebot diese Vermarktungsform zu wählen.