Vollzeitkräfte 7 Ersatzbedarf über den im Rahmen der politischen Entscheidung der Gestaltung des Unterrichtswesens zu entscheiden

Soweit der Ersatzkräftebedarf des Vorjahres bereits abgedeckt wurde, ergibt sich die Zahl der erforderlichen Neueinstellungen aus der Differenz zwischen laufendem Jahr und Vorjahr.

Auswirkungen auf den Haushalt

Während der Altersteilzeit erhalten Angestellte gem. § 5 TV ATZ und Beamte gem. § 6 Abs. 2 BBesG neben anteiligen Dienstbezügen den sog. Altersteilzeitzuschlag. Die Höhe dieses Zuschlags ergibt sich aus der Differenz zwischen 83 % des Nettobetrags, der einer Kraft nach der bisherigen Arbeitszeit zustehen würde, und dem Nettobetrag, der sich für die Teilzeitbeschäftigung ergibt. Im Ergebnis muss das Land für Beschäftigte in der Altersteilzeit etwa 70 % der Bezüge zahlen, die diesen bei Vollbeschäftigung zustanden.

Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf den Haushalt wurde die Differenz zwischen den Bezügen einer Lehrkraft vor und nach dem Eintritt in die Altersteilzeit als Minderausgabe berücksichtigt.

Da Lehrkräfte überwiegend Altersteilzeit in Form des Blockmodells wählten, also zunächst in der Ansparphase die volle Arbeitsleistung zu verringerten Dienstbezügen erbrachten, war bis zum Haushaltsjahr 2003 eine Entlastung des Landeshaushalts um insgesamt 85 Mio. 9) zu verzeichnen.

Allerdings werden spätestens bei Eintritt in die Freistellungsphase Ersatzkräfte bereitgestellt. Während in der übrigen Landesverwaltung in der Regel Dienstanfänger im Eingangsamt ihrer Laufbahn eingesetzt werden können, beginnen Lehrkräfte an Grund- und Hauptschulen in Besoldungsgruppe A 12, Lehrkräfte an Real- und Sonderschulen in Besoldungsgruppe A 13 g. D. Ersatzkräfte haben außerdem Anspruch auf Beihilfeleistungen. Diese wurden mit 2 181 jährlich je Vollzeitkraft 10) für die Dauer des durch die Altersteilzeit ausgelösten Ersatzbedarfs angesetzt.

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass für diese Kräfte regelmäßig Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung von derzeit 28,5 % der Besoldung zu leisten sind. Da infolge der Altersteilzeit der Ersatzbedarf früher eintritt als bei einer Pensionierung der Lehrkraft nach Erreichen der Altersgrenze gem. § 59 LBG, wurde eine jährliche Verzinsung von 5 % der Zuführungen als finanzielle Folge der Altersteilzeit angesetzt.. 10) Durchschnittswert des Jahres 2002.

11) Nominalbeträge (ohne Abzinsung und ohne Besoldungserhöhungen). Mio

­ 10

­ 30

Die Personalausgaben für Lehrkräfte in Altersteilzeit werden sich infolge der abgesenkten Bezüge um insgesamt 481 Mio. reduzieren. Für Ersatzkräfte werden zusätzliche Ausgaben von insgesamt 648 Mio. entstehen. In diesem Betrag sind Bezüge von 611 Mio., Beihilfeleistungen von 34 Mio. sowie Zinsbelastungen für vorgezogene Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung von 3 Mio. enthalten. Die Mehrausgaben werden damit die Minderausgaben um 167 Mio. übersteigen.

Nachdem der Haushalt bis zum Jahr 2003 um 85 Mio. entlastet worden war, verbleiben in den Jahren 2004 bis 2012 Mehrbelastungen von 252 Mio..

Darüber hinaus werden für Zuführungen an den Finanzierungsfonds voraussichtlich weitere 174 Mio.12) im Landeshaushalt zu veranschlagen sein. Mit jeweils 92 Mio. wird die Belastung in den Jahren 2006 und 2007 am höchsten sein.

Unter Einbeziehung der vom Rechnungshof prognostizierten weiteren Inanspruchnahme der Altersteilzeit stellen sich die finanziellen Auswirkungen13) wie folgt dar:

Die Personalausgaben für Lehrkräfte in Altersteilzeit werden sich um insgesamt 1 274 Mio. reduzieren. Die zusätzlichen Personalausgaben für die Ersatzkräfte werden insgesamt 1 722 Mio. betragen. Neben den Bezügen von 1 626 Mio. sind in diesem Betrag Beihilfeleistungen in Höhe von 90 Mio. und Zinsbelastungen für vorgezogene Zuführungen an den Finanzierungsfonds von 6 Mio. enthalten. Die Mehrausgaben werden damit die Minderausgaben um 448 Mio. übersteigen.

Unter Berücksichtigung der bis zum Jahr 2003 eingetretenen Haushaltsentlastung verbleiben in den Jahren 2004 bis 2018 Mehrbelastungen von 533 Mio..

Für Zuführungen an den Finanzierungsfonds werden im Landeshaushalt weitere 463 Mio. 14) zu veranschlagen sein.

Das Ministerium hat mitgeteilt, es habe die finanziellen Auswirkungen der Altersteilzeit in den Haushaltsaufstellungsverfahren in enger Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen berücksichtigt. 12) Davon 150 Mio. in den Jahren 2004 bis 2012.

13) Nominalbeträge, ohne Abzinsung und ohne Besoldungserhöhung.

14) Davon 439 Mio. in den Jahren 2004 bis 2012.