Haftpflichtversicherung

8. Abgeordneter Carsten Pörksen (SPD) Ehrenamtsversicherung in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Sammel-Haftpflichtversicherung und Sammel-Unfallversicherung abgeschlossen, wonach seit dem 1. Januar 2004 alle ehrenamtlich oder freiwillig Tätigen in rechtlich unselbständigen Vereinigungen, deren Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausgeübt wird oder von Rheinland-Pfalz ausgeht, gegen ihr persönliches gesetzliches Haftpflichtrisiko sowie im Hinblick auf Unfallversicherungsschutz subsidiär durch das Land versichert sind. Diese Verträge zielen in erster Linie auf die zahlreichen kleinen Initiativen, Gruppen und Projekte im Land, die keinem Verband oder Verein angehören, rechtlich unselbständig sind und es oftmals schwer haben, selbst geringfügige Prämienzahlungen an Versicherungen zu leisten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen in Rheinland Pfalz von der neuen Ehrenamtsversicherung profitieren?

2. Wann und unter welchen Voraussetzungen können auch ehrenamtlich oder freiwillig Tätige in rechtlich selbständigen Vereinigungen wie Verbänden oder eingetragenen Vereinen in den Genuss von Leistungen aus der Ehrenamtsversicherung kommen?

3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die ehrenamtlich und freiwillig Tätigen in Rheinland-Pfalz über die Einzelheiten der neuen Ehrenamtsversicherung zu informieren?

4. Worin besteht der Fortschritt des rheinland-pfälzischen Modells gegenüber den bestehenden Verträgen zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in anderen Bundesländern?

Zur Aufklärung des tragischen Geschehens im Jugendheim Rodalben, bei dem im November 2003 eine 26-jährige Erzieherin durch Messerstiche ums Leben gekommen ist, wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben nun in einem Abschlussbericht Vorschläge erarbeitet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Bericht für die Konzeption „Heimerziehung statt Untersuchungshaft"?

2. Sind Änderungen des pädagogischen Konzepts oder der Sicherungsvorkehrungen geplant?

3. Wie gestaltet sich die Weiterführung der Angebote für „Heimerziehung statt Untersuchungshaft"? Folgen des Scheiterns der Lkw-Maut für Bundesverkehrswege in Rheinland-Pfalz

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist nach Kenntnis der Landesregierung nach dem Scheitern der Lkw-Maut für 2004 und bei voraussichtlich deutlich verminderten Maut-Einnahmen für 2005 die Fortführung und Beendigung der bereits begonnenen Bauprojekte von Bundesverkehrswegen in Rheinland Pfalz noch gewährleistet?

2. Für welche Bundesverkehrswege bzw. Abschnitte von Bundesverkehrswegen in Rheinland-Pfalz ist nach den bisherigen Finanzierungsplänen ein Baubeginn in diesem oder im kommenden Jahr vorgesehen?

3. Ist nach Kenntnis der Landesregierung der planmäßige Baubeginn dieser Projekte noch gesichert oder geht die Landesregierung von unabwendbaren Verzögerungen aus?

4. Bei welchen Projekten sollte nach Auffassung der Landesregierung im Falle unabwendbarer Verzögerungen durch fehlende Mittel des Bundes in welcher Rangfolge der Priorität in den Jahren 2004 und 2005 mit dem Bau begonnen werden? Situation in Einrichtungen des AWO-Bezirksverbandes Rheinland-HessenNassau

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann erfolgten die letzten Überprüfungen durch Heimaufsicht und MDK (bitte getrennt benennen) in den 13 Einrichtungen desAWO-Bezirksverbandes Rheinland-Hessen-Nassau?

2. Inwiefern gab es Auffälligkeiten bei der Pflegequalität und/oder der Dokumentation bei den o. a. Prüfungen?

3. Inwiefern ist bei festgestellten Mängeln bei Pflege und/oder Dokumenation ein Zusammenhang zu der vorgehaltenen schlechten Personalausstattung erkennbar?

4. Gibt es Erkenntnisse, dass die unter dem Durchschnittswert liegende Personalausstattung in einzelnen Einrichtungen zu Mängeln in der Pflege- und Dokumentationsqualität geführt hat?

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Januar 2002 wurde klargestellt, dass muslimische Metzger unter bestimmten Voraussetzungen für das Schächten eine Ausnahmegenehmigung von der Betäubungspflicht erhalten können. Zum muslimischen Opferfest, das vom 1. bis zum 4. Februar 2004 stattfand, wurde auf die Tierschutzbestimmungen, die das rituelle Schlachten (Schächten) nur nach Erteilen einer Ausnahmegenehmigung erlaubt, hingewiesen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Kenntnisse über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz zur Schächtung für das Opferfest im Jahr 2004 vor?

2. Sind der Landesregierung Schlachtungen bekannt, die das Betäubungsgebot umgehen?

3. Wie beurteilt die Landesregierung in diesem Kontext den Einsatz von so genannten Elektrokurzzeitbetäubungen, insbesondere im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit tierschützerischen Belangen?

4. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, ob Veterinäre mit Polizeischutz die Schlachtungen beim Opferfest kontrollieren?