Förderkulisse für Kinder mit Förderbedarf im Bereich der Sprache, des Sprechens und des kommunikativen Handelns in Rheinland-Pfalz

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Diagnose- und Fördermöglichkeiten bestehen in Rheinland-Pfalz für Kinder mit Förderbedarf im Bereich der Sprache, des Sprechens und des kommunikativen Handelns im Vorschulalter?

2. Wie viele Kinder mit dem genannten Förderbedarf besuchten bzw. besuchen in den fünf statistisch zuletzt erfassten Jahren und im derzeitigen Schuljahr Schul- bzw. Sonderschulkindergärten im Bereich von Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache (bitte nach den einzelnen Jahren, der absoluten Zahl und dem prozentualen Anteil der ausländischen Kinder aufschlüsseln)?

3. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit dem genannten Förderbedarf besuchten bzw. besuchen in den fünf statistisch zuletzt erfassten Jahren und im derzeitigen Schuljahr Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache (bitte nach den einzelnen Jahren, der absoluten Zahl und dem prozentualen Anteil der ausländischen Kinder aufschlüsseln)?

4. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit dem genannten Förderbedarf besuchten bzw. besuchen in den fünf statistisch zuletzt erfassten Jahren und im derzeitigen Schuljahr in der Förderschule die dritte und vierte Klassenstufe (bitte nach den einzelnen Klassenstufen aufschlüsseln)?

5. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit dem genannten Förderbedarf besuchten bzw. besuchen seit dem Schuljahr 2001/2002

Schwerpunktschulen oder wurden im genannten Zeitraum in Einzelintegrationsmaßnahmen an Regelschulen gefördert (bitte nach Schwerpunktschulen und Einzelintegrationsmaßnahmen und nach Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I aufschlüsseln)?

6. Wie viele Lehrerwochenstunden werden an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache pro Schülerin und Schüler durchschnittlich eingesetzt?

7. Wie viele Lehrerwochenstunden/Schülerin/Schüler werden an Schwerpunktschulen und Einzelintegrationsmaßnahmen als so genannte Rucksackstunden für Schülerinnen und Schüler mit dem genannten Förderbedarf eingebracht (bitte ggf. nach Schwerpunktschulen und Einzelintegrationsmaßnahmen aufschlüsseln)?

Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Februar 2004 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages soll Sprachförderung als Querschnittsthema im Alltag der Kindertagesstätten allgegenwärtig sein. Hierzu gehört, dass alle geeigneten Situationen im Kindergartenalltag dazu genutzt werden, mit den Kindern zu sprechen, diese zum Sprechen anzuregen und in ihren sprachlichen Aktivitäten zu bestärken und zu unterstützen. Neben dieser alltäglichen Sprachförderung werden Kinder insbesondere mit Migrationshintergrund durch zusätzliche Maßnahmen in ihrem Spracherwerb und in der Entwicklung ihrer Sprachkompetenzen gefördert und gestärkt.

Wenn Erzieherinnen und Erzieher darüber hinaus bei Kindern Störungen oder Behinderungen in der sprachlichen Entwicklung erkennen, wirken sie darauf hin, dass diesen Kindern, beispielsweise durch Logopäden, besondere Unterstützung zukommt. Den Entwicklungsgesprächen mit den Eltern kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Die Beratung, Diagnostik und frühe Förderung von Kindern im Vorschulalter, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, erfolgen in acht Frühfördereinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz, in denen auch Logopäden zur Verfügung stehen. Für Kinder mit umfassendem Förderbedarf im sprachlichen Handeln bietet das Sprachheilzentrum in Meisenheim ambulante und stationäre Behandlungen. Kinder mit sprachlichen Beeinträchtigungen auf Grund einer Hörbehinderung erhalten darüber hinaus durch die drei Schulen für Gehörlose und Schwerhörige die notwendigen Frühfördermaßnahmen durch so genannte Hausfrühförderung.

Zu Frage 6: Die Zuweisung von Sonderschullehrerwochenstunden (SLWStd.) an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache basiert auf der Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsorganisation an Sonderschulen" vom 5. Mai 2000, in der Zuweisungen an Sonderschullehrerwochenstunden pro zu bildender Klasse und pro Schülerin/Schüler der Schule vorgesehen sind. An den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache werden im Schuljahr 2003/2004, einschließlich der klassenbezogenen Zuweisung, durchschnittlich 2,6 SLWStd. pro Schülerin/Schüler eingesetzt.

Zu Frage 7: Ebenso wie die Grundausstattung für Schwerpunktschulen werden auch die „Rucksackstunden" generell der Schule zugewiesen.

Die Summe des zusätzlich zugewiesenen Personals ist als Einheit von sonderpädagogischer und sozialpädagogischer Kompetenz an der Schwerpunktschule zu verstehen. Sie dient dazu, die Förderung aller Schülerinnen und Schüler der Schule zu gewährleisten und die Entwicklung eines integrativen Konzeptes der Schwerpunktschule zu unterstützen. Die tatsächlich eingebrachten „Rucksackstunden" pro Schülerin bzw. Schüler in einem bestimmten Förderschwerpunkt lassen sich daher nicht angeben.

Als Grundlage für die Zuweisung von so genannten „Rucksackstunden" für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache an Schwerpunktschulen und in Einzelintegrationsmaßnahmen dient die in der o. g. Verwaltungsvorschrift festgelegte schülerbezogene Zuweisung von 2 SLWStd./Schülerin bzw. Schüler.