Die Anzahl der HPF in der Zusatzförderung ist im Vergleich zum Vorjahr um eine auf 100 Stellen
Die Anzahl der hauptberuflichen pädagogischen Fachkräfte (HPF) in der Grundförderung stieg seit In-Kraft-Treten des WBG 1996 von 63 auf 84 im Jahr 2002 (Steigerung um 33,33 %), fiel im Jahr 2003 jedoch auf 83 zurück. Im Laufe des Jahres 2003 wurde einer Heimbildungsstätte einer anerkannten Landesorganisation die Anerkennung nach dem WBG entzogen.
Eine andere Heimbildungsstätte der gleichen Landesorganisation ging in Konkurs. In jeder dieser Einrichtungen wurde eine HPF gefördert. Daher wird sich die Anzahl der HPF in der Grundförderung im Jahr 2004 voraussichtlich auf 81 reduzieren.
Die Anzahl der HPF in der Zusatzförderung ist im Vergleich zum Vorjahr um eine auf 100 Stellen gestiegen.
b) Für die Angebotsförderung ist die Anzahl der Weiterbildungsstunden des Jahres zwei Jahre vor dem Förderjahr, für 2004 also die Anzahl der Weiterbildungsstunden des Jahres 2002, zugrunde zu legen. Im Jahr 2002 hat sich die Anzahl der Weiterbildungsstunden gegenüber 2001 leicht um 5,17 % auf 757 999 reduziert. Diese setzen sich zusammen aus 60 470 Stunden in Einzelmaßnahmen, 653 431 Stunden in längerfristigen Maßnahmen und 44 098 in Maßnahmen mit internatsmäßiger Unterbringung. Die Teilnehmendenzahl reduzierte sich gegenüber 2001 leicht um 4,7 % auf 816 452 Teilnehmende. Davon waren 615 225 (75,4 %) weiblich.
Der Rückgang an Weiterbildungsstunden und -teilnehmern ist ein bundesweit zu beobachtender Trend. Die Ursachen hierfür dürften unter anderem auch mit der gesamtwirtschaftlichen Situation zusammenhängen. Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, werden seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Maßnahmen zur Teilnehmerwerbung gefördert (Lernfeste, regionale Projekte usw.). Möglicherweise haben auch die Weiterbildungsträger in Rheinland-Pfalz zwischenzeitlich die quantitative Grenze des Weiterbildungsangebotes erreicht, das mit gleich bleibenden Mitteln bei steigenden Kosten abgedeckt werden kann.
c) Für die mit Schwerpunktmitteln geförderten Maßnahmen werden die Zahlen des Vorjahres zugrunde gelegt. Diese lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Leistungsberichts noch nicht vor. Daher werden hier die Zahlen des Jahres 2002 aufgeführt:
55 Maßnahmen mit Kinderbetreuung,
229 Maßnahmen mit sonst. Förderung nach WBG (Gleichstellung/Gender Mainstreaming),
139 Alphabetisierungmaßnahmen (934 Teilnehmende),
37 Maßnahmen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz,
102 Maßnahmen zur Weiterbildung der Weiterbildenden.
Die Zahlen des Jahres 2003 werden im Leistungsbericht des 2. Halbjahres 2004 genannt.
3. Prognose
Auch wenn bei steigenden Kosten und gleich bleibenden Mitteln eine Stagnation bzw. ein leichter Rückgang der Weiterbildungsstunden und -teilnehmenden zu beobachten ist, haben sich die Weiterbildungsleistungen auf hohem Niveau konsolidiert.
Für das Jahr 2005 werden Anträge zur Anerkennung von Volkshochschulen und der Wiederanerkennung einer Heimbildungsstätte sowie auf Förderung weiterer hauptberuflicher pädagogischer Fachkräfte in der Grundförderung aufgrund der Überschreitung der maßgeblichen Stundengrenzen bei einzelnen Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung erwartet. Diese Entwicklung ist weiterbildungspolitisch wünschenswert und von der Intention des Weiterbildungsgesetzes ausdrücklich gewollt.
Allerdings darf, wie bereits in den letzten Leistungsberichten erwähnt, die Grundförderung gem. § 18 Satz 2 WBG die Angebotsförderung nicht überschreiten. Ohne eine Erhöhung der Weiterbildungsmittel im nächsten Haushalt könnte diese Grenze überschritten werden. Eine Alternative wäre die Kürzung der Personalkostenzuschüsse, die aber bei ständig steigenden Personalkosten (Kostendeckung nur ca. 50 %) nicht vertretbar ist, oder eine Änderung des Weiterbildungsgesetzes, bei der das bewährte Mittelverteilungskonzept mit den oben angesprochenen Leistungsanreizen modifiziert werden müsste. Dies würde weiterbildungspolitisch zu negativen Folgen führen.
Auch im Bereich der Schwerpunktmittel im Rahmen des Mittelverteilungskonzeptes ist aufgrund steigender Ausgaben bei gleich bleibenden Mitteln über die Stagnation hinaus ein Rückgang des Angebotes nicht auszuschließen. Zum Ausgleich werden Maßnahmen aus Bundes- und EU-Programmen (z. B. BLK-Programme, Lernende Regionen usw.) auch landesseitig mit Kofinanzierungsmitteln unterstützt (Kap. 15 40 Titel 684 04 und 684 06). Für den Bereich der Gleichstellung/Gender Mainstreaming, in dem im Doppelhaushalt 2002/2003 die Mittel um ca. 70 000 aufgestockt wurden, trifft dies nicht zu.
C. Bericht über den Projektfortschritt der KLR
I. Grundlagen
Auf die Einfügung von § 33 a Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), der ermächtigt, dass die Buchführung zusätzlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung erfolgen kann, hat das Ministerium der Finanzen im Handbuch der standardisierten Kosten- und Leistungsrechnung in Rheinland-Pfalz 16) einen landesweiten Standard erarbeitet. Darin sind die Rahmenbedingungen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) festlegt, die neben der bereits eingeführten Budgetierung einen
16) Landtagsvorlage 13/4417 vom 13. Oktober 2000. weiteren wichtigen Schritt hin zu einer modernen finanzwirtschaftlichen Steuerung darstellen. Der Ministerrat hat das „Handbuch der standardisierten Kosten- und Leistungsrechnung" am 15. August 2000 beschlossen.
Parallel dazu wurde in der Novelle zur Landeshaushaltsordnung 17) § 7 Abs. 3 LHO normiert, wonach in geeigneten Bereichen eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden soll.
II. Strategie zur KLR-Einführung
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz verfolgt nicht wie einige andere Bundesländer das Ziel, die Kosten- und Leistungsrechnung bis zu einem politisch vorbestimmten Endtermin flächendeckend einführen zu wollen. Vielmehr orientiert sich die Landesregierung stärker am Wortlaut des § 7 Abs. 3 LHO, der ausdrücklich auf „geeignete Bereiche" abstellt. Dies erlaubt, die Kosten- und Leistungsrechnung insbesondere dort einzuführen, wo erstens wirtschaftliches und leistungsorientiertes Verwaltungshandeln im Vordergrund steht und entsprechend weiter ausgebaut und betrieben werden soll und zweitens der Einführungsprozess nicht als zwanghafte Vorgabe, sondern nach einem argumentativen Überzeugungsprozess als freiwillige und wegweisende Weiterentwicklung gesehen wird.
III. KLR-Task-Force Begleitet und unterstützt wird der Einführungsprozess der Kosten- und Leistungsrechnung durch die so genannte KLR-Task-Force, die interessierten Behörden konkrete Unterstützung bei der KLR-Einführung anbietet. Die KLR-Task-Force besteht aus Mitarbeitern des Ministeriums der Finanzen sowie einer externen Unterstützung durch Dozenten der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen. Das Angebot wurde stetig ausgebaut und umfasst mittlerweile neben standardisierten Veranstaltungen und Seminaren vor allem im Vorfeld und zum Beginn einer KLR-Einführung auch die Möglichkeit der individuellen Unterstützung und Begleitung („Coaching"), d. h. das Ministerium der Finanzen begleitet auf Wunsch der Dienststellen auch aktiv die laufenden Projekte, um so einerseits im konkreten Projekt Synergieeffekte für das Land erkennen und nutzen zu können sowie andererseits Erfahrungen aus den Projekten in die IT-Strategie und Standardisierungsbemühungen einbringen zu können.
Bislang wurden im Rahmen der Task-Force im Wesentlichen projektbegleitende bzw. projektvorbereitende Seminare für
das Landesamt für Geologie und Bergbau,
das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung,
die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd,
die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle,
das Landesuntersuchungsamt sowie
den Bereich der Polizei durchgeführt.
IV. Projekte in der Landesverwaltung
Zurzeit sind bei folgenden Einrichtungen der Landesverwaltung größere Projekte 18) produktiv bzw. in der Umsetzungs-/Konzeptionsphase:
Dienstleistungszentren ländlicher Raum, MWVLW (produktiv seit Januar 2001),
Landesamt für Geologie und Bergbau, MWVLW (produktiv seit Februar 2002),
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, ISM (produktiv seit Januar 2002),
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle, FM (produktiv seit Januar 2003),
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, MASFG (Feinkonzept abgeschlossen),
Universitäten, MWWFK (gemeinsame Konzeption, Implementierungen unterschiedlich weit fortgeschritten, Uni Mainz führend),
Statistisches Landesamt, ISM (Konzeption),
SGD Süd und ADD, ISM (Beginn Grobkonzeption),
Polizeibereich, ISM (Konzeption Kostenstellenrechnung).
17) Vgl. Zweites Landesgesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung für Rheinland-Pfalz vom 8. Februar 2000, GVBl. S. 47 ff.
18) Vgl. dazu die Anlage 7, die den derzeit aktuellen Stand zum 31. Dezember 2003 widerspiegelt sowie Erläuterungen der Ressorts beinhaltet.
Im Einzelnen ergibt sich folgender Sachstand:
1. Dienstleistungszentren ländlicher Raum (Start: 1996. Produktiv seit Januar 2001.)
Als erstes größeres Pilot-KLR-Projekt initiiert, litt das Projekt unter den Kinderkrankheiten, die jedes frühe Vorhaben dieser Größe begleiten und sich insbesondere in einer langen Projektdauer widerspiegeln. Erschwerend kam die dezentrale Struktur der Dienstleistungszentren hinzu, für die die KLR auf Basis einer Ist-Kostenrechnung gleichzeitig eingeführt wurde.
Erstmalig wurde eine zentral betriebene Standardsoftware mit Schnittstellenanbindungen an vorhandene EDV-Systeme als Datenlieferant implementiert. Dadurch konnte nachgewiesen werden, dass dieser Ansatz kostengünstig realisiert und betrieben werden kann. Zusätzlich wurden wesentliche Erkenntnisse gewonnen, die schon in konzeptionellen „Nachfolgern" (Landesamt für Geologie und Bergbau bzw. Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle) zu sichtbaren Einsparungen sowohl in der Projektdauer als auch in den Kosten geführt haben.
Aufgrund eines Rechnungshofberichtes wurde zu Beginn des Jahres 2002 die Produktstruktur überarbeitet und den Forderungen des Rechnungshofes angepasst. Die Euro-Umstellung wurde im Frühjahr 2002 erfolgreich durchgeführt.
Durch die Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Dienststellen und der Landeskulturverwaltung sowie der drei Landesanstalten im Rahmen der Agrarverwaltungsreform wurde auch im Bereich der bisherigen Kulturverwaltung und der Landesanstalten die KLR eingeführt. Hierzu wurden die vorhandenen Kostenstellen- und Produktpläne sowie die Soft- und Hardwareausstattung der betroffenen Bereiche an die neuen Gegebenheiten angepasst und entsprechend ergänzt. Gleichzeitig erfolgte die Umstellung des gesamten KLR-Systems auf den zwischenzeitlich von der Finanzministerkonferenz bundesweit einheitlichen neuen Verwaltungskontenrahmen. 19)
2. Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (Start: Mai 1999. Produktiv seit Januar 2002.) Flächendeckender Produktivstart der KLR auf Vollkostenbasis in den Katasterämtern im Januar 2002; die generierten Quartalsberichte werden mittlerweile stringent zwischen den einzelnen Ämtern in „Controllingzirkeln" analysiert, um sukzessive landesweit Verbesserungen erzielten zu können. Bei der KLR-Einführung wurde erstmalig mit internen Piloten gearbeitet. Unabhängig vom Projekt der Dienstleistungszentren ländlicher Raum wurde ein ähnliches EDV-Grundkonzept gewählt. Das damals aus Kostengründen von den niedersächsischen Katasterämtern übernommene EDV-System für die KLR wird mittlerweile nicht mehr fortentwickelt, dementsprechend wird zurzeit eine Umstellung geprüft.
3. Landesamt für Geologie und Bergbau (Start: Januar 2001. Produktiv seit Januar 2002.) Schwerpunkt auf Transparenz der Produktkosten. Die konsequente Umsetzung der Erfahrungen beim Projekt der Dienstleistungszentren ländlicher Raum führte zu einer deutlichen Kostensenkung in der Einführung und beim laufenden Betrieb. Die Einbindung des Personalrates und des Datenschutzbeauftragten war vorbildlich. Zurzeit wird die Umstellung auf den neuen Verwaltungskontenrahmen vorbereitet.
4. Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (Start: Januar 2002. Produktiv seit Januar 2003.) Aufbauend auf den Projekten des MWVLW wurde die betriebswirtschaftliche Konzeption logisch fortentwickelt (Vollkostenrechnung mit direkten Verrechnungen und Umlagen auf die Kostenträger) und gleichzeitig die grundsätzliche Projektidee (zentral betriebene KLR-Standardsoftware mit Schnittstellenanbindungen zu bereits benutzten EDV-Applikationen) beibehalten. Dadurch konnten sowohl Projektdauer als auch die Projektkosten in einem engen Rahmen gehalten werden. Momentan wird das Berichtswesen angepasst und fortentwickelt sowie erste Grobkonzeptionen hin zu einer Plankostenrechnung entwickelt.
5. Landesbetriebe
Da die Landesbetriebe (Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Landesbetrieb Daten und Information, Landesbetrieb Straßen und Verkehr) ohnehin eine kaufmännische Buchführung haben, lag es insofern nahe, sich für eine integrative Softwarelösung zu entscheiden, in der die Kosten- und Leistungsrechnung als internes Rechnungswesen bereits fast vollständig integriert ist.
Gleiches gilt für das Projekt der „Neuen Verwaltungssoftware" der Universität Mainz, in der ebenfalls eine Kosten- und Leistungsrechnung auf Basis einer kaufmännischen Buchführung vorgesehen ist. Das interne Rechnungswesen wurde im Rahmen der Projekte den spezifischen Bedürfnissen der jeweiligen Betriebe angepasst und wird von den verantwortlichen Controllern durchgeführt.
Eine Kosten- und Leistungsrechnung wurde ebenfalls im Bereich der Landesforstverwaltung sowohl im Betriebs- als auch im Verwaltungsteil eingeführt. Im Rahmen der laufenden Umstellung auf eine doppische Buchführung werden zurzeit der Kontenplan und eine Anlagenbuchhaltung erarbeitet. 20)
19) Vgl. dazu die Darstellung und Bewertung des von der Finanzministerkonferenz beschlossenen Verwaltungskontenrahmens auf S. 11 im sog. Halbjahres-Budgetbericht 2003, Landtagsvorlage 14/2647 vom September 2003, Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 26. Juni 2003.
20) Vgl. zu weiteren Einzelheiten (Produkte, Betriebsabrechnungsbogen [BAB], Kennzahlen) die ausführlichen Darstellungen in den Landtagsdrucksachen 13/3556 und 13/4380.