Tourismus

Stellungnahme der Landesregierung zu den Beschlüssen des Oberrheinrates vom 17. November 2003 in Basel

1. Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Fernseh- und Rundfunkprogramme in der Oberrheinregion

2. Eurodistrikt/Kehl-Ortenau

3. EU-Initiative INTERREG

1. Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Fernseh- und Rundfunkprogramme in der Oberrheinregion

In seinem Beschluss spricht sich der Oberrheinrat im Hinblick auf die bisherigen grenzüberschreitenden Fernseh- und Rundfunkprogramme dafür aus, das vorhandene Angebot weiterzuentwickeln. Hierdurch soll auch künftig eine grenzübergreifende Identität gestiftet und das Bewusstsein für die Gemeinsamkeiten der Region gestärkt werden. Die Landesregierung begrüßt dieses Anliegen und unterstützt die Forderung nach einer Intensivierung der Anstrengungen der öffentlich-rechtlichen Medien, sich verstärkt künftig mit Themen des Nachbarlandes beziehungsweise der Nachbarregion zu befassen. Mit Blick auf die Zuständigkeiten und bisherigen Aktivitäten hat sich die Landesregierung an den Südwestrundfunk (SWR) mit Blick auf den vom Oberrheinrat gefassten Beschluss gewandt. Der Südwestrundfunk am Standort Mainz hat dazu folgende Überlegungen geäußert:

Auch der Südwestrundfunk ist der Auffassung, dass grenzüberschreitende Fernseh- und Rundfunkprogramme in der Oberrheinregion ein wichtiges Instrument sind, um zu einer grenzübergreifenden Identität beizutragen. Insofern erfolgt die Information der Hörerinnen und Hörer sowie der Zuschauerinnen und Zuschauer zu grenzüberschreitenden relevanten Ereignissen und Themen kontinuierlich und umfassend in den aktuellen Programmen. Dabei ist die Philosophie des Südwestrundfunks am Standort Mainz, hierfür keine festen Programmgefäße zu bilden, sondern an auffindbaren Plätzen im Fernsehen (z. B. Landesfeature am Samstagabend, Landesschau Montag bis Sonntag, Nachrichtensendungen, Ländersache usw.) dem Zuschauer die Möglichkeit zu bieten, den entsprechenden Themen immer wieder im Alltag neu zu begegnen. Der SWR weist darauf hin, dass in den Hörfunkprogrammen SWR 1 und SWR 4 die entsprechenden Informationen zu grenzüberschreitenden Themen ganz selbstverständlich im laufenden Programm nach der jeweiligen Aktualität und Bedeutung der Ereignisse erfolgt. Schließlich werden die Zuhörerinnen und Zuhörer in den regionalen Kulturangeboten von SWR 2 gleichermaßen mit diesen Themen befasst.

Ungeachtet dessen wird der SWR, wie im Beschluss des Oberrheinrates angesprochen, auch z. B. im Hinblick auf „Vis-à-vis" eine Übernahme einzelner Beiträge hiervon in das Programm prüfen.

Darüber hinaus wird der SWR im Bereich der grenzüberschreitenden Fernseh- und Rundfunkprogramme in der Oberrheinregion die bisherige Vielfalt der Aktivitäten des Landessenders Baden-Württemberg fortführen (vgl. hierzu Stellungnahme der Landesregierung, Drucksache 13/6477).

Dem Präsidenten des Landtags mit Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 15. März 2004 übersandt.

Der Oberrheinrat hat sich schließlich in seinem Beschluss noch einmal explizit dafür ausgesprochen, in Grenznähe Fernsehprogramme der Nachbarregionen in die Kabelnetze einzuspeisen. Hierzu hat die für diese Fragen zuständige Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter (LPR) darauf hingewiesen, dass dies in Rheinland-Pfalz bereits durchgängig gewährleistet ist. Die Kabelbelegungssatzung sieht eine privilegierte Einspeisung terrestrisch empfangbarer Programme vor. Zudem besteht in grenznahen Regionen nicht nur das Erfordernis, ein französischsprachiges (z. B. TV5), sondern darüber hinaus ein originär französisches Programm einzuspeisen. In allen grenznahen Bereichen in Rheinland-Pfalz werden die Regionalprogramme des französischen Fernsehens (je nach Region France 3 Alsace oder France 3 Lorraine) neben weiteren französischen Programmen (TF1, France 2) eingespeist.

Der Oberrheinrat hat in seinem Beschluss ebenfalls festgehalten, dass er in der Behandlung grenzüberschreitender Themen eine besondere Aufgabe der Offenen Kanäle ­ insbesondere in der Südwestpfalz ­ sieht. Mit dem deutsch-französischen TV-Projekt „Euroclick" hat der Südwestpfalz OK zwei Jahre lang gemeinsam mit seinem französischen Partner, Regie Intercommunale de Teledistribution du Pays de Bitche, in beispielhafter Weise mit einer kontinuierlichen wöchentlichen zweisprachigen Berichterstattung zur Verständigung zwischen den beiden Nationen im Bitscherland sowie in der Südwestpfalz beigetragen. Basierend auf diesen Erfahrungen haben die Projektpartner nun das neue Projekt „Mosaik" konzipiert, das die Berichterstattung aus und über diese deutschfranzösische Grenzregion noch einmal intensivieren wird.

2. Eurodistrikt/Kehl-Ortenau

Der Beschluss des Oberrheinrates wird von der Landesregierung in vollem Umfang unterstützt. Rheinland-Pfalz hat maßgeblich die Einrichtung des kommunalen grenzüberschreitenden Zweckverbandes REGIO PAMINA mit betrieben, der Anfang 2003 seine Arbeit aufnehmen konnte. Er kann als Beispiel für die grenzübergreifende Kooperation auf kommunaler Ebene und als Modell für die Anwendung des Karlsruher Übereinkommens, Verfahren und Aufgabenbereich solcher grenzüberschreitender Institutionen dienen.

Die angesprochenen Kernaufgaben eines Eurodistriktes knüpfen an die Bedeutung Straßburgs als Stadt mit europäischer Bedeutung und die deutsch-französischen grenzüberschreitenden Verflechtungen an. Sie stehen in Kontinuität zu den im raumordnerischen Orientierungsrahmen für das Mandatsgebiet der Oberrheinkonferenz und der Charta Oberrhein 21 dargestellten gemeinsamen strategischen Zielen. Auch aus diesem Gesichtspunkt heraus sollte eine Verknüpfung mit der gesamträumlichen Entwicklung der Oberrheinkooperation in einer engen Zusammenarbeit mit REGIO PAMINA im Norden und der Region Trirhena im Süden erfolgen.

Die Landesregierung hat sowohl die Kooperation am Oberrhein ­ wie auch an anderen Grenzbereichen ­ immer nachdrücklich unterstützt und gefördert. Deshalb wird sie den Willensbildungsprozess zur Einrichtung eines Eurodistriktes Strasbourg/KehlOrtenau auch unterstützend begleiten.

3. EU-Initiative INTERREG

Die positive Beurteilung der Erfolge von INTERREG werden von der Landesregierung geteilt. INTERREG stellte in den bis 2006 drei Förderperioden mit seiner finanziellen Förderung vielfach den entscheidenden Beitrag für grenzüberschreitende Projekte, mit denen die verbliebene Trennwirkung der aufgehobenen innereuropäischen Grenzen gemindert und beseitigt werden konnte.

Andererseits bewirkten diese Projekte auch in ihrer Öffentlichkeitswirkung ein neues Verhältnis der Bürger zur nachbarschaftlichen Zusammenarbeit.

Die EU-Initiative INTERREG sollte daher fortgesetzt werden, wobei die bisherigen Grenzregionen angemessen zu berücksichtigen sind. Auch dort ist noch ein weiteres innovatives europäisches Zusammenwachsen zu leisten. Dieser Prozess der Schaffung von europäischer Integration und europäischem Mehrwert verlangt weiterhin die besondere Unterstützung der Kommission.

In die Diskussion um die Weiterentwicklung der Strukturfonds nach 2006 sollten die Ergebnisse des dritten Kohäsionsberichts der EU-Kommission und die hieraus zu ziehenden finanziellen Konsequenzen einbezogen werden. Dabei ist die von deutscher und französischer Seite gemeinsam vertretene Position, die Mittel für den EU-Haushalt zu begrenzen, einzubeziehen.

Die Struktur- und Kohäsionspolitik der Europäischen Union zielt vor allem auf den Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten ab. Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG ist dabei im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ein für Rheinland-Pfalz bedeutender finanzieller Faktor, um ein Zusammenwachsen der Grenzräume innerhalb der EU zu gewährleisten.

Die Ziele, die durch die aktuelle Förderperiode von INTERREG III A bis 2006 unterstützt werden, gilt es auch über diesen Zeitraum hinaus zu fördern; soweit wie möglich natürlich auch mit Unterstützung der EU. Es kommt darauf an, bei der Neugliederung der Strukturfonds nach 2007 darauf zu achten, dass für Rheinland-Pfalz die bereits erfolgreich begonnene grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Luxemburg, Frankreich und Belgien, aber auch mit der Schweiz durch die EU weiterhin gefördert wird.

Dabei spielt die Gemeinschaftsinitiative INTERREG eine herausragende Rolle.

Alles in allem ist auch für die Landesregierung die EU-Initiative INTERREG ein unersetzbarer europäischer Integrationsträger in den verschiedenen Grenzräumen.

In den Gesprächen mit der Bundesregierung und den anderen Ländern sowie in der Meinungsbildung im Ausschuss der Regionen wird deshalb die Landesregierung darauf hinwirken, dass auch in der Förderperiode nach 2006 eine EU-Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit erhalten bleibt und womöglich ausgeweitet wird.

Stellungnahme der Landesregierung zu den Beschlüssen des Interregionalen Parlamentarier-Rates vom 15. Dezember 2003 in Metz

1. Die grenzüberschreitende Beschäftigung im Gesundheitswesen

2. Tourismus in der Großregion

3. Beantragte Neuerteilung von Genehmigungen zur Wasserentnahme sowie für Ableitungen durch das Kernkraftwerk Cattenom

4. Grenzüberschreitende Radio- und Fernsehprogramme in der Großregion Saar-Lor-Lux

5. EU-Aktionsplan 2004 bis 2006 „Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt"

6. Bedeutung der Erklärung von Poitiers für die Zusammenarbeit in der Großregion

1. Die grenzüberschreitende Beschäftigung im Gesundheitswesen

Die Empfehlung des Interregionalen Parlamentarier-Rates, die Studie über die grenzüberschreitende Beschäftigung im Gesundheitswesen fortzusetzen und auch auf Wallonien auszudehnen, wird von der Landesregierung grundsätzlich begrüßt.

Diese Studie wird im Rahmen des EURES-T Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz durchgeführt, aber nicht mit EU-Mitteln gefördert. Die finanzielle Unterstützung erfolgt ausschließlich mit originären Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz.

Sofern eine Ausweitung der Studie erfolgen sollte, müsste die Region Wallonien sich finanziell an dem Projekt beteiligen.

Da die Region Wallonien jedoch nicht zum Zielgebiet des EURES-T Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz gehört, stellt sich allerdings die Frage, ob das Projekt im Falle einer regionalen Ausdehnung auf dieses Gebiet überhaupt noch im Rahmen des EURES-T durchgeführt werden kann. Sinnvoll wäre in diesem Falle ­ vorbehaltlich einer weiteren Prüfung ­ sicherlich eine Einordnung in das INTERREG-Programm. Im Falle einer Förderfähigkeit durch INTERREG würde eine finanzielle Unterstützung mit Mitteln der EU und in Rheinland-Pfalz mit Mitteln des fachlich zuständigen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit erfolgen.

2. Tourismus in der Großregion

Die Empfehlung des Interregionalen Parlamentarier-Rates basiert vor allem auf dem Tourismus-Marketing-Konzept, das vom Europäischen Tourismus Institut in Trier für den.Gipfel der Großregion im Juni 2003 in Saarbrücken erstellt worden ist. Auftraggeber waren das Ministerium für Wirtschaft des Saarlandes und der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion.

Ziel des Konzeptes ist es, zusammen mit allen Partnern in der Großregion Projektvorschläge für ein gemeinsames Vermarktungskonzept des gesamten Raumes zu erstellen. Mit der Studie soll den Regionen eine Entscheidungsgrundlage an die Hand gegeben werden, die es den touristischen Akteuren ermöglicht, gemeinsame Angebote zu gestalten und ein koordiniertes und zielgruppenspezifisches Marketing für den Kooperationsraum zu betreiben. Ziel hierbei ist eine erfolgreiche touristische Entwicklung mit den damit verbundenen positiven Beschäftigungseffekten in der Großregion.

In dem vorgelegten Konzept wurden die in der Empfehlung des Interregionalen Parlamentarier-Rates angesprochenen Spitzenthemen formuliert und herausgestellt.

Ziel der Zusammenarbeit in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonie-Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ist es unter anderem auch, das reiche Erbe der Vergangenheit zu erhalten und zur Geltung zu bringen. Dies in den unmittelbar betroffenen Bereichen der Kulturindustrie und bei den verschiedensten Formen der Darbietung. Dies reicht vom Buch bis zum Film, vom Fernsehen bis zum Theater, vom Konzert bis zur Kunstausstellung. In allen Bereichen müssen wir auf die Wahrung der Vielfalt und die Förderung des Austauschs hinarbeiten. Dabei spielt die Verknüpfung touristischer Angebote eine herausragende Rolle, denn der Tourismus verlangt zunehmend nach kulturellen Angeboten.

Der Kultur-Tourismus ist in Rheinland-Pfalz eine der Wachstumsbranchen. Dies gilt insbesondere für die ländlichen Räume, in denen unsere einzigartigen Kulturlandschaften einen wesentlichen Teil des touristischen Erfolges begründen. Der Tourismus lenkt kaufkräftige Nachfrage und Investitionen in strukturschwache Regionen. Gleichzeitig verbessert der Tourismus die Lebensqualität der Bevölkerung, da viele infrastrukturelle Einrichtungen und Angebote für die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger durch die touristische Nachfrage mitfinanziert werden. Das Land hat auch aus diesem Grund die Gründung und den Ausbau von herausragenden Tanz-, Theater- und Musikprojekten von Kommunen unterstützt und will dies fortsetzen. Beispielhaft seien die Antikenfestspiele in Trier, die Burgfestspiele Mayen und das Festival Euroklassik in und um Zweibrücken genannt.

Im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung zum 7.Gipfel der Großregion wurde u. a. die Arbeitsgruppe „Tourismus" der Regionalkommission Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz gebeten, die notwendigen Schritte zur zügigen Prüfung und Umsetzung der Vorschläge des Tourismuskonzeptes im Sinne eines interregionalen Tourismusmarketings konstruktiv zu begleiten.