Ratenzahlung

Oberbürgermeister dem gelegentlich vom Bürgerbeauftragten geäußerten Wunsch, mit Petentinnen und Petenten ein persönliches Gespräch zu führen, nicht in jedem Fall nachkam. Der Bürgerbeauftragte ist hin und wieder bei Eingaben aufgrund ihrer besonderen Konstellation der Ansicht, dass ein persönliches Gespräch des Behördenleiters mit der Bürgerin oder dem Bürger am ehesten weiterhilft. Der Bürgerbeauftragte erwartet eigentlich, dass diesem Wunsch entsprochen wird, was in aller Regel auch geschieht. Häufig kann sodann darüber berichtet werden, dass in einem solchen Gespräch eine abschließende Klärung erreicht werden konnte. Erfreulicherweise nimmt nunmehr auch der Oberbürgermeister der Stadt Mainz entsprechende Wünsche des Bürgerbeauftragten zum Anlass, Gespräche mit der jeweiligen Petentin oder dem jeweiligen Petenten zu führen.

Ein besonderer Dank gilt der bisherigen Präsidentin des Landesarbeitsamtes Rheinland-Pfalz/Saarland, die im Berichtszeitraum aus ihrem Amt ausgeschieden ist. Neuer Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit (früher Landesarbeitsamt) ist jetzt Otto-Werner Schade. Auch wenn die Arbeitsverwaltung als Verwaltung des Bundes nicht der parlamentarischen Kontrolle des Landtags Rheinland-Pfalz unterliegt, besteht bereits seit vielen Jahren eine Absprache, wonach Beschwerden über Agenturen für Arbeit (früher Arbeitsämter) dem Vorsitzenden der Geschäftsführung vorgelegt werden. Die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit nimmt sich sodann des jeweiligen Anliegens an und berichtet hierüber auch dem Bürgerbeauftragten, wenn dieser darum bittet. Dieses Beschwerdemanagement bei der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit funktioniert reibungslos.

Dank für die gute Zusammenarbeit gilt auch dem ehemaligen Landrat des Rhein-Lahn-Kreises, Kurt Schmidt, dem ehemaligen Landrat des Kreises Birkenfeld, Wolfgang Hey, dem ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens, Josef Krekeler, sowie dem ausgeschiedenen Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Klaus Rüter.

Gut gestaltet sich auch die Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und dessen neuem Präsidenten Werner Keggenhoff.

Ein Dank geht auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die Vorsitzenden der Petitionsausschüsse der anderen Bundesländer, den Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments, Nino Gemelli, sowie an den Europäischen Bürgerbeauftragten Nikiforos Diamandouros, wenngleich sich gelegentlich Petentinnen und Petenten zwar über die lange Dauer einiger dort anhängiger Verfahren beklagen.

Der Bürgerbeauftragte bedankt sich schließlich auch bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz, insbesondere seinem Vorsitzenden Peter Wilhelm Dröscher (SPD) und stellvertretendem Vorsitzenden Dr. Peter Enders (CDU) sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und hier insbesondere bei Dr. Stefan Brink, der bis Ende 2003 den Petitionsausschuss betreute, für die gute Zusammenarbeit.

2. Teil ­ Bericht zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen 1 ­ Rechtspflege

Gerichte

Die Anzahl der Eingaben zu diesem Sachgebiet sowie ihr Anteil an den Gesamteingaben war gegenüber dem Vorjahr konstant. Die Mehrzahl der Eingaben, die gerichtliche Verfahren betreffen, waren unzulässig, da das jeweilige Anliegen Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens selbst war. Nur die Eingaben, bei denen der Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit nicht tangiert war, konnten als zulässige Eingaben bearbeitet werden. Hierbei ist erneut die gute Zusammenarbeit mit den Gerichten bei der Bearbeitung der Eingaben zu begrüßen. Allen Beteiligten sei hierfür ausdrücklich gedankt.

Wie bereits in den Vorjahren lag der Schwerpunkt der Eingaben bei Beschwerden über die lange Verfahrensdauer. Aufgrund eingehender Stellungnahmen des jeweiligen Gerichts konnten den Petentinnen und Petenten umfassende Auskünfte zum jeweiligen Verfahrensstand erteilt werden.

Einige Verfahren betrafen das richterliche Verhalten. In diesen Fällen erfolgte ebenfalls unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit eine sorgfältige Prüfung im Rahmen der Dienstaufsicht. Weitere Eingaben betrafen Gerichtskosten, Verfahrensfragen, Fragen der Zustellung sowie das Grundbuch.

In einem Fall hatte sich ein Rechtsanwalt darüber beschwert, dass er nicht rechtzeitig von einem Landgericht über die Aufhebung eines Termins unterrichtet worden war. Er schlägt vor, dass Abladungen per Fax erfolgen, wie dies auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit üblich sei. Hierzu erklärte der Präsident des betreffenden Landgerichts, dass dies nicht so ohne weiteres möglich wäre. Die Geschäftsstellen sind nämlich nicht mit Faxgeräten ausgestattet. Das einzige Gerät befindet sich an der Pforte.

Im Übrigen hat der Minister der Justiz an die Bürgerinnen und Bürger des Landes Rheinland-Pfalz appelliert, bei Rechtsstreitigkeiten stärker die Vermittlung der ehrenamtlichen Schiedsmänner und -frauen zu suchen. Hierbei hob er das engagierte Wirken der Schiedspersonen hervor, die in 43 % der von ihnen im Jahr 2002 bearbeiteten Fälle eine gütliche Einigung erreichen konnten. Es lohne sich durchaus, eine Streitschlichtung durch diese Stellen zu suchen. Dieser Hinweis wird vom Bürgerbeauftragten begrüßt, da auch er sich nicht nur darum bemüht, durch seine Arbeit Gerichtsverfahren zu vermeiden, sondern in Privatangelegenheiten stets von sich aus auch auf ein mögliches Schiedsverfahren hinweist.

Staatsanwaltschaften

Die Eingaben zu diesem Sachgebiet lagen mit leicht zunehmender Tendenz auf gleichem Niveau wie in den Vorjahren. Erneut betrifft der Schwerpunkt dieser Eingaben abgeschlossene staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, die auf eine Anzeige der Petentinnen und Petenten hin eingeleitet worden waren. Hierbei wird in der Regel geltend gemacht, dass unter Würdigung aller Gesichtspunkte Anklage erhoben werden müsse, wobei gelegentlich auch die Ansicht vertreten wird, es hätten noch weitere Ermittlungen angestellt werden müssen. Diese Eingaben haben zur Folge, dass der gesamte Sachverhalt nochmals eingehend von der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie darüber hinaus von der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft sowie dem Ministerium der Justiz geprüft wird.

In einigen Fällen begehrten Petentinnen und Petenten, dass von der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe abgesehen wird. Wenn im Zusammenhang mit einer solchen Eingabe ein „seriöses" Ratenzahlungsangebot bezüglich der verhängten Geldstrafe erfolgt, wird in aller Regel die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe auch ausgesetzt.

Weitere Eingaben betrafen die Akteneinsicht, die Wiederaufnahme des Verfahrens, Privatklageverfahren, Haftfähigkeit und Haftunterbrechung.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notariate

Die Anzahl der Eingaben zu diesem Sachgebiet liegt wie bereits in den Vorjahren auf niedrigem Niveau. Anlass für die Eingaben ist gewöhnlich die Unzufriedenheit der Petentinnen und Petenten mit der Bearbeitung ihrer Beschwerden über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammer. Hierbei besteht vielfach offensichtlich eine irrtümliche Auffassung bezüglich des Umfanges der Aufsicht der Anwaltskammern. Die Prüfung durch die Kammern hat sich darauf zu beschränken, ob Berufs- oder Standespflichten verletzt worden sind. Mit den Beschwerden wird aber in der Regel eine fehlerhafte Mandatswahrnehmung geltend gemacht. Hierbei handelt es sich jedoch um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung, deren Klärung nur vor den ordentlichen Gerichten möglich ist.

Auch wenn das Beschwerdevorbringen ein Eingreifen der Rechtsanwaltskammer nicht begründen kann, ist zu erwarten, dass seitens der Kammer auf das jeweilige Vorbringen im Einzelnen eingegangen wird. Andernfalls entsteht bei den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern der Eindruck, dass die Beschwerde zurückgewiesen worden sei, weil wesentliche Gesichtspunkte nicht berücksichtigt worden seien. Leider ist es gelegentlich auch im Petitionsverfahren schwierig, Stellungnahmen zu erhalten, die umfassend auf das Vorbringen der Petentinnen und Petenten eingehen. Die Zusammenarbeit mit den Rechtsanwaltskammern gestaltete sich daher nicht immer unproblematisch, sodass gelegentlich mehrfach um ergänzende Stellungnahmen gebeten werden musste, die teilweise erst nach Erinnerungen erfolgten. Darüber hinaus musste wiederholt beanstandet werden, dass Stellungnahmen nicht vom Kammerpräsidenten, sondern einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter unterzeichnet wurden.

Strafvollzug

Vollzugslockerungen

Ärztliche Versorgung im Strafvollzug

Bei den Eingaben von Strafgefangenen ist gegenüber dem Berichtszeitraum 2002 eine deutliche Zunahme zu verzeichnen. Ihr Anteil an den Gesamteingaben stieg gegenüber dem Vorjahr von 8,4 % auf 11,3 % und nimmt wie bereits in den Vorjahren mit den Eingaben aus dem Bereich des Ausländerrechts sowie der sozialen Hilfen eine Spitzenstellung ein. Allerdings ergibt sich im Berichtszeitraum die Besonderheit, dass ein einzelner Gefangener in der JVA Diez durch eine besondere Eingabenhäufigkeit auffiel, worauf noch gesondert eingegangen wird. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes liegt die Eingabenzahl etwa auf dem Niveau der Vorjahre.

Ein Vergleich der Herkunft der Eingaben ist im Berichtsjahr besonders interessant, weil die Ende 2002 eröffnete JVA Rohrbach erstmals in der Statistik erscheint, während die JVA Mainz sowie die JVA Kaiserslautern geschlossen wurden.

An der Spitze liegt wie bereits im Vorjahr die JVA Diez, dieses Mal wegen der bereits erwähnten Eingabenfreudigkeit eines einzelnen Gefangenen.

Deutlich zugenommen haben die Eingaben aus der JVA Wittlich, die etwa auf gleichem Niveau liegen wie die aus der JVA Diez, wenn besagter Gefangener unberücksichtigt bleibt. Eine deutliche Zunahme hat auch die JVA Trier zu verzeichnen, die nun erstmals an dritter Stelle liegt. Mit einigem Abstand folgen die JVA Zweibrücken, die JVA Frankenthal und die JVA Rohrbach, wobei auffällt, dass letztere deutlich über der JVA Mainz im Vorjahr liegt. Auch wenn in gewisser Weise die JVA Rohrbach als Nachfolgerin der JVA Mainz anzusehen ist, sind beide Anstalten offensichtlich nicht ohne weiteres vergleichbar, da sich aus der Neueröffnung spezifische Probleme ergeben. Die weitere Entwicklung dazu wird zu beobachten sein.

Die wenigsten Eingaben kamen aus der JVA Koblenz und der Jugendstrafanstalt Wittlich. Bei letzterer ist auffallend, dass noch im Jahresbericht 2002 darauf hingewiesen wurde, dass verhältnismäßig viele Eingaben dorther stammten. Aus der Jugendstrafanstalt Schifferstadt gab es keine Eingaben.

Erfreulich ist der überaus deutliche Rückgang der Eingaben, die die ärztliche Versorgung betreffen. Dieses Sachgebiet betrafen lediglich neun Eingaben gegenüber 27 im Vorjahr. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die ärztliche Versorgung derzeit insgesamt zufrieden stellend ist.

Die Eingaben aus der JVA Diez betrafen schwerpunktmäßig den Zustand und die Ausstattung der Hafträume, die Besuchsregelung, Verlegungswünsche in andere Vollzugsanstalten, die Kleidung, die Genehmigung eigener Gegenstände, die Post sowie die Haftbedingungen allgemein. Der Schwerpunkt bei den Eingaben aus der JVA Wittlich betraf hingegen Vollzugslockerungen, wobei ohnehin auffällt, dass die Eingaben zu diesem Sachgebiet ganz überwiegend aus dieser JVA kamen. Bei den übrigen Vollzugsanstalten konnten keine Schwerpunkte festgestellt werden.

Durch die bereits erwähnte Neueröffnung der JVA Rohrbach ergab sich die interessante Situation, dass erstmals beobachtet werden konnte, in welchem Umfang und in welcher Weise eine völlig neue Vollzugsanstalt Anlass zu Eingaben gibt. Eine erste umfassende Beschwerde ging dem Bürgerbeauftragten am 6. April 2003 zu. Die betreffende Petentin machte hierbei deutlich, dass es ihr hierbei nicht nur um eigene Anliegen ging, sondern eine von ihr beobachtete allgemeine Unzufriedenheit zum Ausdruck gebracht werden sollte. Die von ihr geschilderten Zustände betrafen insbesondere die weiblichen Gefangenen, wobei sie die Ansicht vertrat, dass sich für diese der Strafvollzug belastender gestalte als für die männlichen Gefangenen. Die Ermittlungen ergaben, dass die geschilderten Anliegen zumindest teilweise nicht ganz unbegründet waren, ihre Ursachen jedoch offensichtlich in Anlaufschwierigkeiten hatten.

Die JVA Rohrbach zeigte sich bemüht, diese abzustellen. Gleichwohl kam es zu einigen weiteren Eingaben, die auf derartige anfängliche Probleme zurückzuführen waren. So beklagte sich ein Gefangener, der aus der JVA Koblenz verlegt worden war, dass er ein dort erworbenes eigenes Fernsehgerät nicht weiter benutzen konnte. In der JVA Rohrbach besteht nämlich die grundsätzliche Regelung, dass nur Mietfernsehgeräte benutzt werden dürfen. Die Eingabe gab Anlass für eine dahin gehende Sonderregelung, dass Gefangene, die in einer anderen JVA ein eigenes Fernsehgerät erworben haben, dieses auch weiterhin betreiben können.

Im weiteren Verlauf des Jahres betrafen die Eingaben aus der JVA Rohrbach die allgemeinen Probleme des Strafvollzuges und unterschieden sich im Wesentlichen nicht mehr von den Eingaben aus anderen Vollzugsanstalten. Es fällt allerdings auf, dass von den insgesamt nur neun Eingaben zur ärztlichen Versorgung allein vier aus der JVA Rohrbach stammen, während sich die anderen auf die übrigen JVAs verteilen.

Wie bereits vorstehend erwähnt, war im Berichtszeitraum die Eingabenhäufigkeit eines einzelnen Gefangenen aus der JVA Diez auffällig. Es war zwar bereits in der Vergangenheit gelegentlich zu beobachten gewesen, dass einzelne Gefangene von dem ihnen zustehenden Petitionsrecht häufiger Gebrauch machten, jedoch war es bisher noch nie zu einem solchen Ausmaß wie im vorliegenden Fall gekommen. Die Eingaben begannen Ende des Jahres 2002 und setzten sich im Berichtszeitraum mit 78 Eingaben unvermindert fort. Während die anfänglichen Eingaben durchaus bedeutsame Anliegen betrafen wie Vollzugsplanung und Vollzugslockerungen, wurden im weiteren Verlauf aber alltägliche Vorkommnisse zum Anlass für Eingaben genommen. Zur Verdeutlichung sollen nachstehend die einzelnen Anliegen genannt werden: