Landesunterkunft für Ausreisepflichtige

Vor einem Jahr ist die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige von Ingelheim nach Trier verlegt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Zahl der in der Unterkunft Beschäftigten entwickelt (aufgeschlüsselt nach Angestellten/Beamtinnen und Beamten des Landes, Angestellten bei privaten Diensten, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzten, Pfarrerinnen und Pfarrern)?

2. Wie viel Zeit steht durchschnittlich für die psychologische Beratung zur Verfügung und durch wen wird sie geleistet?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. April 2004 wie folgt beantwortet:

Am 1. April 1999 wurde auf dem Gelände der ehemaligen Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Ingelheim das Modellprojekt einer Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (LUfA) begonnen. Organisatorisch und personell war die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (100 Plätze) Teil der Abteilung 2 der damaligen Landesunterkunft Rheinland-Pfalz (LURP). Zusätzlich waren dieser Organisationseinheit Aufgaben beispielsweise im Rahmen der Rückkehrförderungsprogramme sowie die Organisation der Rückführungen von Bürgerkriegsflüchtlingen in das Kosovo und die Notunterkunft für Kommunen (300 Plätze) übertragen. Darüber hinaus unterstützte sie das Landesdurchgangswohnheim Rheinland-Pfalz in Osthofen bei der vorübergehenden Unterbringung von Spätausgesiedelten und jüdischen Emigrierten.

Der Sozialdienst der damaligen Landesunterkunft Rheinland-Pfalz betreute damals alle in den genannten Bereichen Untergebrachten und koordinierte und begleitete darüber hinaus die Ausreise von im Rahmen von Kontingenten aufgenommenen Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Kosovo.

In der Zeit vom 1. April 1999 bis zur Verlegung der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige nach Trier am 10. Februar 2003 wurden dementsprechend insgesamt 3 721 Personen in der Landesunterkunft Rheinland-Pfalz aufgenommen und betreut (ohne Abschiebungshäftlinge), davon 133 Personen in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2002 wurde die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige im Hinblick auf eine effizientere Aufgabenerledigung sowie zur Bündelung und besseren Nutzung vorhandenen Fachwissens in die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingegliedert. Gleichzeitig wurde die Notunterkunft für Kommunen in die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Trier integriert. Ausschlaggebend war, dass diese aufgrund der bereits vorhandenen Notunterkünfte in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Trier und vor dem Hintergrund der auf niedrigem Niveau stagnierenden Asylbewerberzugänge ohne zusätzlichen Personalbedarf dort betrieben werden kann. Mit dem Umzug der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige nach Trier wurde dann die Unterbringungskapazität auf 80 Plätze korrigiert.

Auch kann die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige in organisatorischer und logistischer Hinsicht Organisationseinheiten der Aufnahmeeinrichtung (wie Krankenstation, Job-Center für gemeinnützige Arbeit, Ausgabe von Bekleidungsscheinen usw.), die sich ja auf dem gleichen Gelände befindet, mitnutzen. Außer für die Sicherstellung der Unterbringung und der Verpflegung sind daher lediglich drei zusätzliche Stellen, davon eine Diplom-Soziologin, im Landesdienst erforderlich.

Ärzte, Psychologen und Seelsorger wurden und werden in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige nicht beschäftigt, da die Betroffenen im Bedarfsfall örtlich ansässige Ärzte, Psychologen und Seelsorger aufsuchen können. In der Aufnahmeeinrichtung Trier besteht daneben eine Krankenstation, in der drei Honorarärzte regelmäßige Sprechstunden anbieten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Die Zahl der Beschäftigen hat sich seit dem 1.00 Uhr)

Zu 2.: Die soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige wird durch eine DiplomSoziologin (Vollzeitkraft) sichergestellt.

Der zeitliche Anteil der psychosozialen Beratung (einschließlich der Rückkehrberatung) an der Gesamtsozialbetreuung liegt bei durchschnittlich ca. 55 %.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ökumenischen Beratungsstelle, die sowohl aus Landesmitteln wie auch aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert wird und deren Büros in dem Gebäude der Landesunterkunft untergebracht sind, beraten unter anderen auch Bewohnerinnen und Bewohner der Landesunterkunft.

Eine ehrenamtliche Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner der Landesunterkunft erfolgt daneben durch Mitarbeiterinnen der Humanitären Hilfe Ingelheim/Trier e. V.