Gutachten für das Projekt Rheinbrücke bei Bingen

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gutachten wurden im Zusammenhang mit den Überlegungen zum Bau einer Rheinbrücke bei Bingen seit dem Jahr 2000 in Auftrag gegeben bzw. erstellt?

2. Wer war jeweils Auftraggeber und Auftragnehmer der einzelnen Gutachten?

3. Wer trug in welcher Höhe die Kosten für die einzelnen Gutachten?

4. Welche Fragestellungen und Grundannahmen lagen den einzelnen Gutachten jeweils zugrunde?

5. Zu welchen Ergebnissen kamen die Gutachten im Einzelnen?

Das Ministerium fürWirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. April 2004 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1, 2, 3 und 5: Bei dem vorliegenden Projekt handelt es sich um ein Kreisstraßenvorhaben, das der Landkreis Mainz-Bingen und der RheingauTaunus-Kreis gemeinsam in ihrer Baulast verfolgen.

Die o. g. Landkreise, das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen und der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz (LSV) haben vereinbart, dass der LSV federführend das Raumordnungsverfahren koordiniert und durchführt. Dies beinhaltet im Einzelnen die fachliche Betreuung einschließlich der Beauftragung von Fachbüros sowie die Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen zur Beantragung und Durchführung des Raumordnungsverfahrens.

Seit 2000 hat der LSV ein Umweltgutachten, ein Verkehrsgutachten, einen städtebaulichen Fachbeitrag sowie eine Variantenstudie Rheinbrücke in Auftrag gegeben.

Die Beantragung des Raumordnungsverfahrens ist für Anfang 2005 terminiert. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Gutachten zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Vorabveröffentlichung der Gutachten, die sich derzeit noch in Bearbeitung befinden, ist nicht vorgesehen, da die Ergebnisse der Untersuchungen zu speziellen fachlichen Belangen und Planungsfällen bzw. Varianten nur im Gesamtzusammenhang betrachtet werden können.

Im Übrigen können Auskünfte zu den Auftragnehmern, den Kosten der aufgeführten Gutachten sowie zu den Ergebnissen nur durch die Landkreise als Träger der Baulast erfolgen.

Zu Frage 4: In den Gutachten werden folgende Standortvarianten untersucht:

­ Alter Standort der Hindenburgbrücke,

­ Standort der Maßnahme des Bedarfsplans von 1992 (B 41) im Bereich der Fuldaer Aue,

­ Standort im Bereich der Ilmenaue.

Darüber hinaus wird auch der Planfall einer verbesserten Fähranbindung mit einbezogen.

Umfang und Art der Datenerhebung richteten sich nach den einschlägigen Richtlinien, Merkblättern, Musterkarten und Hinweisen zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung.