Büroflächen

Büroflächen

Nach pauschalen Flächenansätzen bemessene Büroräume

Die im Raumbedarfsplan vorgesehenen 15 m² großen Ein-Personen- und die 24 m² großen Zwei-Personen-Büros führen gemessen an der Richtlinie über die „Höchstflächen für Geschäftszimmer bei Landesbehörden" 9) zu einer erheblichen Flächenausweitung.

Nach den Richtwerten dieser Richtlinie sind Raumgrößen von 12 m² für Ein-Personen- und von 18 m² für Zwei-Personen-Büros im Regelfall 10) als angemessen und wirtschaftlich zu betrachten. Dies entspricht auch den für den Raumbedarfsplan maßgeblichen Grundlagen der Bedarfsermittlung, die den Hinweis enthalten, dass der Mindestflächenbedarf für Arbeitsplätze in Büroräumen herkömmlicher Art im Mittel nicht weniger als 8 bis 10 m² betragen soll 11). Auf der Grundlage der Höchstflächen-Richtlinie ist der Flächenbedarf ­ wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ­ um insgesamt 376 m² HNF geringer. Im Übrigen seien gleiche Raumgrößen auch in den Raumbedarfsplänen anderer Fachhochschulen genehmigt worden.

In begründeten Ausnahmefällen 12) kann eine Überschreitung der in der Richtlinie vorgegebenen Höchstflächen vertretbar sein, sofern dies in der Gesamtbilanz zu keiner generellen Flächenausweitung führt und eine flexiblere Nutzung und höhere Auslastung der Büroräume ermöglicht. Der Rechnungshof gibt jedoch zu bedenken, dass seit einigen Jahren ein deutlicher Trend zur Flächenreduzierung im Bürobereich festzustellen ist. Neue technische Geräte, kleinere Möbel, innovative Bürokonzepte und neue Formen der Arbeitsorganisation tragen dazu bei, dass der Büroflächenbedarf bei wirtschaftlicher Planung auf weniger als 12 m² HNF pro Arbeitsplatz 13) abgesenkt werden kann.

Auch nach den Empfehlungen der HIS GmbH 14) ergibt sich keine andere Bewertung. Die durchschnittliche Größe der im Raumbedarfsplan vorgesehenen Büroräume für Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und Assistenten beträgt 13,7 m² HNF je Arbeitsplatz 15). Nach einer Untersuchung dieser Gesellschaft liegt die durchschnittliche Größe von Büroarbeitsplätzen von Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen zwischen 8 und 12 m² HNF. Die HIS GmbH empfiehlt eine Fläche von 12 m², wenn ein Büro als einziger Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In anderen Fällen 16) hält sie einen Flächenbedarf von 5 bis 12 m² je Person für ausreichend. Auf die Fachhochschule Kaiserslautern bezogen ergäbe sich danach für diesen Personenkreis ein Büroflächenbedarf zwischen rund 1 400 m² bei einem Ansatz von 8 m² je Arbeitsplatz und 2 100 m² HNF bei einem Ansatz von 12 m² je Arbeitsplatz, d. h. ein zwischen rund 300 m² und 1 000 m² geringerer Flächenbedarf als im Raumbedarfsplan vorgesehen.

9) Vgl. Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes (RLBau), Muster 13 L, Anlage 2, im Folgenden als „Höchstflächen-Richtlinie" bezeichnet.

10) Das heißt für sachbearbeitende Tätigkeiten oder entsprechend zu bewertende Aufgaben. Davon ausgenommen sind Büroräume für Personen mit herausgehobenen Funktionen in der Lehre, z. B. Professoren, und mit Leitungsfunktionen in der Verwaltung der Fachhochschule.

11) Vgl. hierzu Sammelwerk der gewerblichen Berufsgenossenschaften (ZH 1/535). Für Büroräume mit zwei Arbeitsplätzen sind danach 16 bis 20 m², d. h. im Mittel 18 m², ausreichend.

12) So wurde z. B. in früheren Prüfungen ein Zuschlag von 3 m² bei Büroräumen mit hoher Besucherfrequenz als vertretbar erachtet. Dies kann jedoch nicht generell für alle Ein-Personen-Büros gelten.

13) Zum Beispiel betrug die Standardbürofläche bei der IBM Deutschland GmbH im Jahr 1995 rund 10,5 m² je Arbeitsplatz. Dagegen waren bis Anfang der 90-er Jahre 17 bis 20 m² HNF je Arbeitsplatz in vielen Unternehmen der Privatwirtschaft keine Seltenheit, vgl. Handbuch Corporate Real Estate Management, S. 792 f., Köln 1998.

14) HIS Hochschul-Informations-System GmbH, Hochschulplanung Band 124 „Büroräume/Büroarbeitsplätze in Hochschulen".

16) Zum Beispiel wenn Schreibarbeitsplätze in Laboren, ergänzende DV-Arbeitsräume, Denkzellen in räumlichem Zusammenhang mit Laboren oder Mehrpersonenräume vorhanden sind.

Verglichen mit dem sich nach den HIS-Empfehlungen ergebenden rechnerischen Minderbedarf ist die vorgeschlagene Kürzung um 180 m² bei den Büros der Assistenten, die ohnehin einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit nicht in diesen Räumen verbringen, als moderat zu bezeichnen. Aufgrund der durch Bau- und Baunutzungskosten verursachten hohen Belastungen für den Landeshaushalt besteht eine wirtschaftlich begründete Notwendigkeit, zu hohe Flächenansprüche einzudämmen. Angesichts des wesentlich sparsameren Flächenverbrauchs an anderen deutschen Hochschulen und in Unternehmen der Privatwirtschaft ist in dieser Hinsicht auch an den Hochschulen des Landes eine Neuorientierung geboten.

Nach besonderen Kriterien bemessene Büroflächen

Im Gegensatz zum Raumbedarfsplan für die Fachhochschule Koblenz sind für die vier Fachbereichsdekane, die bereits über 15 m² große Professorenbüros verfügen, zusätzlich 24 m² große Büroräume vorgesehen. In der Fachhochschule Koblenz sind die Büros der Dekane mit 15 m² genehmigt worden. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum die Dekane der Fachhochschule Kaiserslautern 9 m² größere Büroräume erhalten sollen. Der Bedarf ist um insgesamt 36 m² geringer.

Der im Raumbedarfsplan mit insgesamt 330 m² HNF aufgeführte Flächenbedarf für die Lehrbeauftragten und die studentischen Hilfskräfte ist nicht hinreichend nachgewiesen. Angaben über die Anzahl der in diesen Funktionen tätigen Personen und deren Arbeitszeiten fehlen. Für die Lehrbeauftragten und die studentischen Hilfskräfte ist ­ je nach Vertragsumfang ­ von einer noch geringeren Auslastung der Büroarbeitsplätze als bei den Assistenten auszugehen. Nach überschlägiger Schätzung kann die Fläche um 90 m² reduziert werden.

Das Ministerium hat bemerkt, wegen der geringen Auslastung der Büroarbeitsplätze sei es nicht erforderlich, für jeden Mitarbeiter einen eigenen Schreibtisch vorzusehen. Eine Verringerung der Fläche lehnt es jedoch mit dem Hinweis ab, dass beim Raumbedarfsplan für die Fachhochschule Kaiserslautern mit Flächenansätzen von 3 m² je Lehrbeauftragtem und von 6 m² je studentischer Hilfskraft die gleichen Bemessungsgrundlagen angewandt worden seien wie bei der Fachhochschule Koblenz.

Im Raumbedarfsplan für die Fachhochschule Kaiserslautern fehlen Angaben über die Anzahl der Personen, die sich einen Arbeitsplatz teilen. Deshalb ist die Bedarfsermittlung nicht vergleichbar. Bei der Aufstellung des Raumbedarfsplans für die Fachhochschule Koblenz sind die Fachbereiche davon ausgegangen, dass für jeweils zehn Lehrbeauftragte zwei Arbeitsplätze mit jeweils 3 m² ausreichen. Für jeweils drei studentische Hilfskräfte mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von zehn Wochenstunden je Person ist ein 6 m² großer Arbeitsplatz vorgesehen. Nach den für Kaiserslautern ausgewiesenen Flächen und Arbeitsplätzen errechnet sich eine im Vergleich zur Fachhochschule Koblenz sehr hohe Personenzahl 17). Eine zutreffende Bemessung setzt voraus, dass der Flächenbedarf für Lehrbeauftragte und studentische Hilfskräfte insgesamt entsprechend dem in Koblenz gewählten Verfahren nachgewiesen wird.

Die Notwendigkeit eines Projektraums in dem Bereich Bibliothek/Multimedia und von sieben Büroräumen in dem Bereich Studienkolleg/Weiterbildung mit einer Fläche von insgesamt 120 m² ist nicht begründet. Ausweislich des Raumbedarfsplans sind diese Räume nicht für Lehrpersonal vorgesehen.

Das Ministerium hat sich dazu nicht geäußert.

Besprechungsräume, Fachbereichsarchive und Abstellräume

Die Fläche der Besprechungsräume kann um 58 m² verkleinert werden. Dem hat das Ministerium zugestimmt.

Die Größe der Archivräume für die Fachbereiche kann wie bei der Fachhochschule Koblenz auf jeweils 12 m² begrenzt werden.

Die Abstellräume für den AStA und die Fachschaften sind der Nebennutzfläche zuzuordnen. Die für die Bemessung des Kostenrahmens maßgebliche Hauptnutzfläche verringert sich dadurch um 72 m².

Das Ministerium hat entgegnet, die Räume für den AStA und die Fachschaften seien der Hauptnutzfläche zuzuordnen, da dort „empfindliche Materialien" gelagert würden. Im Übrigen seien auch bei der Fachhochschule Koblenz Archive mit unterschiedlichen Raumgrößen zwischen 11 m² und 20 m² im Raumbedarfsplan vorgesehen worden.

Das trifft, soweit es sich um Fachbereichsarchive handelt, nicht zu. In der Fachhochschule Koblenz ist aus Gründen der Nutzungsflexibilität eine Größe von höchstens 11 m² angesetzt worden, auch wenn sich rechnerisch ein erheblich geringerer Bedarf ergeben hat. Warum die Abstellräume des AStA und der Fachschaften anders als in Koblenz nicht als Nebennutzfläche eingestuft werden können, ist nicht nachvollziehbar. Nach Auffassung des Rechnungshofs genügt es, diese Räume wie in Koblenz im Kellergeschoss anzuordnen.

Telefonzentrale mit Poststelle Legt man die im Raumbedarfsplan für die Fachhochschule Koblenz gewählten Raumgrößen zugrunde, kann die Fläche der als Funktionseinheit ausgebildeten Telefonzentrale und Poststelle, die einen 15 m² großen Teilbereich für die Aufbewahrung von Büromaterial und einen Abstellplatz für einen Postwagen enthält, auf 45 m² HNF verkleinert werden.

Das Ministerium hat eingewandt, in der Fachhochschule Koblenz sei zu der 45 m² großen Fläche noch ein im Raumbedarfsplan an anderer Stelle aufgeführter 12 m² großer Abstellraum hinzuzurechnen. Somit ergebe sich eine Fläche von insgesamt 57 m².

Der Abstellraum in der Fachhochschule Koblenz ist anders als in Kaiserslautern als Nebennutzfläche ausgewiesen. Bei einer entsprechenden Flächenzuordnung verringert sich die Hauptnutzfläche der Poststelle in Kaiserslautern um 15 m².

Kopier- und Druckzentrum

Der Bedarf für ein im Vergleich zur Fachhochschule Koblenz um 54 m² HNF größeres Kopier- und Druckzentrum 18) ist nicht nachgewiesen.

Das Ministerium hat entgegnet, beide Fachhochschulen seien in dieser Hinsicht aufgrund ihrer unterschiedlichen Organisationsstruktur nicht vergleichbar. Die Druckerei der Fachhochschule Kaiserslautern habe eine Vielzahl technischer Einrichtungen mit einem entsprechenden Platzbedarf erworben. Es sei nicht vertretbar, von dieser Struktur nunmehr abzugehen und die angeschafften Geräte nicht mehr weiter zu betreiben.

Im Hinblick auf die zu erwartenden Investitions- und Folgekosten eines Neubaus an einem anderen Standort stellen sich die Fragen, ob

­ die Aufrechterhaltung der in der Vergangenheit aufgebauten Kapazitäten wirtschaftlich vertretbar ist,

­ bei einer Verkleinerung der Druckerei durch die Vergabe von Kopier- und Druckaufträgen Kosten eingespart werden können.

Werkstätten

Der pauschalen Bemessung der zentralen Werkstätten mit 519 m² HNF und 239 m² NNF kann nicht gefolgt werden. Entsprechend einer Empfehlung der HIS GmbH19) sollte der Flächenbedarf der Werkstätten auf der Grundlage von Probelayouts ermittelt werden.

Auf diese Weise kann unter Berücksichtigung des Platzbedarfs für Einrichtungen und Maschinen sowie der notwendigen Sicherheitsabstände und Bewegungsflächen eine in wirtschaftlicher und funktionaler Hinsicht optimierte Werkstattgröße planerisch ermittelt werden.

Das Ministerium hat bemerkt, der Flächenberechnung lägen die derzeit im Werkstattbereich vorhandenen technischen Kapazitäten zugrunde. Um den Flächenbedarf zu belegen, hat es eine Skizze der bestehenden Werkstätten und ­ ergänzend zu der im Raumbedarfsplan aufgeführten Werkstatteinrichtung ­ eine Aufstellung mit Maschinen- und Gerätelaufzeiten vorgelegt.

Aus der Maschinen- und Geräteliste geht hervor, dass große Teile der Werkstatteinrichtung nur eine sehr geringe Auslastung aufweisen und mehrfach vorhanden sind 20). Es ist daher geboten, das Werkstattkonzept ­ unabhängig vom Bestand ­ zu überdenken mit dem Ziel,

­ gering ausgelastete oder mehrfach vorhandene Ausstattungen zu reduzieren,

­ Arbeiten zu vergeben, sofern diese von Dritten kostengünstiger ausgeführt werden können,

­ den Personalbestand zu verringern,

­ die Werkstattfläche auf das Notwendige zu beschränken.

Das Ministerium ist auf die Anregung des Rechnungshofs zu einer planerischen Optimierung der Werkstätten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht eingegangen. Es ist kein Grund ersichtlich, warum dies anders als bei Raumbedarfsplänen der Fachhochschulen Mainz und Worms in Kaiserslautern nicht geschehen soll.

Außerdem besteht kein Bedarf für ein gesondertes, 18 m² großes Büro für zwei in Handwerksberufen Auszubildende.

Das Ministerium hat bemerkt, der Büroraum entspreche dem politischen Willen der Landesregierung, wonach Hochschulen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch Ausbildungsplätze anbieten sollen.

Das erfordert für Auszubildende in Handwerksberufen ebenso wie in der privaten Wirtschaft keine Büroräume.

18) Fachhochschule Koblenz: 30 m² HNF; Fachhochschule Kaiserslautern: 84 m² HNF. Darüber hinaus enthält der Raumbedarfsplan elf Kopierräume mit zusammen 102 m² HNF und vier weitere Kopierräume mit zusammen 60 m² HNF im Bereich der Forschungsflächen.

19) Hochschul-Informations-System (HIS) GmbH Band 121, Wissenschaftliche Werkstätten an Hochschulen.

20) Von 48 mit entsprechenden Angaben versehenen Maschinen und Einrichtungsgegenständen weisen elf Maschinen zwischen null und fünf Betriebsstunden pro Jahr, 15 Maschinen jeweils zehn Betriebsstunden und lediglich acht Maschinen zwischen 150 und 400 Betriebsstunden aus. Unter anderem sind fünf Blechbiegemaschinen, sechs Drehmaschinen, sechs Schweißgeräte und zehn Schleifmaschinen aufgeführt. Ob es sich dabei um Geräte mit unterschiedlichen technischen Funktionen und Zweckbestimmungen handelt, ist aus der Aufstellung nicht ersichtlich.