Modellprojekt der Apotheken-Notdienstregelung im Großraum Koblenz

Im Großraum Koblenz wird seit geraumer Zeit durch die Landesapothekerkammer ein Modellprojekt im Rahmen der Notdienstregelung durchgeführt. Durch dieses Konzept in Rheinland-Pfalz sollen zwei Ziele erreicht werden:

1. eine schnelle, sichere und bequeme Patientenversorgung,

2. ein bedarfsorientierter und gerechter Dienst der jeweiligen Notversorgungsapotheken.

Durch die Konzeption des Modellprojektes kommt es nun dazu, dass die Gemeinde Emmelshausen am Rande des Gebietes des Modellprojektes liegt mit der Konsequenz, dass trotz vier ortsansässiger Apotheken kein lückenloser Apothekennotdienst in Emmelshausen zur Verfügung steht.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie sieht die Gesamtkonzeption des Modellprojektes aus?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Situation in Emmelshausen,dass trotz vierApotheken vor Ort kein lückenloserApothekennotdienst in Emmelshausen zur Verfügung steht?

3. Wann ist mit einer landesweiten Ausweitung des Systems zur rechnen?

4. Inwieweit könnte sich nach Meinung der Landesregierung ­ wie von der Landesapothekerkammer vermutet ­ die Situation in Emmelshausen möglicherweise entschärfen?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheithat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Mai 2004 wie folgt beantwortet: Zuständige Behörde für die Regelung der Dienstbereitschaft der Apotheken in Rheinland-Pfalz ist die Landesapothekerkammer.

Diese hat dem hiesigen Ministerium die Durchführung eines Modellversuchs zur Erprobung neuer Formen des Apothekenbereitschaftsdienstes angekündigt. In Nordrhein-Westfalen besteht ein vergleichbares Modell bereits verbindlich. In Hessen wird mit diesem Modell in Kürze begonnen werden.

Der Apothekerschaft muss zugestanden werden, sich im Rahmen neuer Versorgungsformen durch gesetzliche Vorgaben auch selbst um Neustrukturierungen der Dienstbereitschaft während der allgemeinen Ladenschlusszeiten zu bemühen. Dieser „Notdienst" muss ausgewogen nicht nur die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die damit verbundenen Belastungen der Apothekerschaft berücksichtigen. Der Umstand, dass ein derartiger Modellversuch nicht in allen Bereichen beschwerdefrei durchgeführt werden kann, macht ihn deshalb nicht unpraktikabel. Vielmehr bringt er Erfahrungen, die zu Lösungen der aufgetretenen Schwierigkeiten beitragen werden.

Die Landesapothekerkammer hat versichert, dass im Rahmen des laufenden Modellversuches die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erhalten bleibt.

Zu 1.: Bei der Neuregelung handelt es sich zunächst um ein Modellprojekt, das von zwei Zielen geleitet ist:

1. eine schnelle und sichere Patientenversorgung, immer unter dem Gesichtspunkt, dass es sich um einen „Notdienst" handelt,

2. ein bedarfsorientierter und gerechter Dienst der jeweiligen Notversorgungsapotheken.

In ländlichen Regionen wurden kleine und kleinste Notdienstwechsel aufgebrochen und ein großes, flächendeckendes, gleichmaschiges Netz von Notdienstapotheken geknüpft. Rund 160 Apotheken aus den Bereichen Westerwald, Koblenz, Mosel, Hunsrück und Mittelrhein wurden erfasst und unter Beibehaltung der bestehenden Koblenzer und Neuwieder Notdienstpläne derart miteinander vernetzt, dass die beteiligten Apotheken alle 13 Tage zur Dienstbereitschaft herangezogen werden. Hierzu wurden bestimmte Gruppen gebildet. Am jeweils gleichen Tag sind alle Apotheken der jeweiligen Gruppe dienstbereit. Ist der 13er-Turnus abgelaufen, beginnt dieser wieder von vorne. In der gesamten Laufzeit des Modellprojektes hat es bisher keine tatsächliche Versorgungslücke gegeben. Jeder Notfall wurde versorgt.

Zu 2.: Die Erfahrungen, die bisher im Rahmen des Modellprojektes gemacht wurden, zeigen, dass es einige wenige Regionen in Rheinland-Pfalz gibt, in denen die Neustrukturierung der Dienstbereitschaft der Apotheken zu einer starken Ausdünnung des Notdienstes führt. Hierzu gehört Emmelshausen und Umgebung. Die neue Notdienstregelung im Bereich Emmelshausen ist im Einklang mit der Rechtsprechung ergangen. Diese Änderung wird von der Bevölkerung als Verschlechterung empfunden. Daher wird die Landesapothekerkammer den Besonderheiten der Region Emmelshausen bei der zukünftigen Festlegung der Dienstbereitschaft der Apotheken dadurch Rechnung tragen, dass die Frequenz der Notdienstbereitschaft der Apotheken in Emmelshausen wieder erhöht werden wird. In dem oben beschriebenen 13er-Turnus wird jede der vier Apotheken in Emmelshausen nicht mehr wie bisher nur ein Mal, sondern zukünftig zwei Mal dienstbereit sein, was zur Folge hat, dass an acht von dreizehn Tagen eine Apotheke in Emmelshausen dienstbereit ist. An den übrigen Tagen wird die Bevölkerung von Emmelshausen durch die Apotheken in Kastellaun und St. Goar versorgt. Beide Entfernungen betragen cirka 15 km. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1989 entschieden, dass für die Bevölkerung eine Entfernung von 15 km zur nächsten dienstbereiten Apotheke zumutbar ist.

Zu 3.: Da das Modell erfolgreich läuft und die Landesapothekerkammer überzeugt ist, in einer Umbruchzeit der Arzneimittelversorgung ein zukunftssicheres Modell entworfen zu haben, soll das beschriebene Projekt zum 1. September 2004 auf ganz Rheinland-Pfalz ausgedehnt werden.

Zu 4.: Die Landesregierung geht davon aus, dass die unter 2. erläuterte Neuregelung des Notdienstes der Apotheken in Emmelshausen den vorgetragenen Anliegen gerecht wird.