Militärischer Übungsbetrieb auf dem Truppenübungsplatz Baumholder

Aus der Presse (Quelle: AP ­ 1. April 2004) war zu entnehmen, dass die Landesregierung nach Gesprächen mit der US-Regierung gute Chancen für den Erhalt des Standorts Baumholder sieht. Der Truppenübungsplatz Baumholder könne nach einer Modernisierung Standort einer leichten US-Kampfbrigade werden. Das Gelände biete gute Möglichkeiten, um hier den Anti-Terror-Kampf zu üben. Zudem sei es möglich, Baumholder als Bombenabwurfplatz für die in Spangdahlem stationierten F-16 Kampfflugzeuge zu nutzen. Das schließe auch das Recht auf Tiefflüge ein.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang und mit welchem Ziel hat die Bundeswehr zusammen mit anderen NATO-Streitkräften den Truppenübungsplatz Baumholder in den letzten zwei Jahren genutzt (z. B. ISAF-Mission)?

2. Welche Kräfte der Bundeswehr (z. B. Lufttransport- und Luftumschlagkräfte) kamen dabei zum Einsatz?

3. In welchem Umfang und mit welchem Waffen nutzt die Artillerieschule Idar-Oberstein den Truppenübungsplatz Baumholder?

4. Welche anderen NATO-Partner haben zusammen mit der Artillerieschule auf dem Truppenübungsplatz Lehrgänge in den letzten zwei Jahren abgehalten?

5. In welchem Umfang und mit welchen Waffen üben die amerikanischen Streitkräfte auf dem Truppenübungsplatz?

6. Auf welcher militärstrategischen Analyse beruhen die Vorschläge der Landesregierung, Baumholder als Bombenabwurfplatz für in Spangdahlem stationierte F-16 Kampfflugzeuge zu nutzen?

7. Plant die Landesregierung weitere Tieffluggebiete über Eifel-Mosel-Hunsrück freizugeben?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat unter anderem auf der Grundlage von Beiträgen des Bundesministeriums der Verteidigung die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Mai 2004 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: In den Jahren 2002/2003 fanden auf dem Truppenübungsplatz Baumholder folgende NATO-Großübungen statt: Combined Endeavor Fernmeldekoordinierungsübung.

Drei Wochen Übungszeit (ohne Organisationszeit Aufbau/Abbau/Koordinierung).

Etwa 1 700 Teilnehmer aus bis zu 40 Nationen.

Forward Air Controller (FAC)-Ausbildung Luftwaffeneinsatz ohne scharfen Schuss.

Zwei mal zwei Wochen im Jahr.

Deutschland/Frankreich.

Luft-Boden-Schießen Luft-Boden-Schießen mit Bordmaschinenwaffen, Luft-Boden-Raketen und Abwurfmunition.

Etwa zwölf Tage pro Jahr.

Geringe Mitnutzung des Truppenübungsplatzes durch andere NATO-Partner (Frankreich, Belgien, Niederlande, USA).

Zu 2.: Im Rahmen von Combined Endeavor ausschließlich Fernmelde- und Sicherungskräfte.

Bei der FAC-Ausbildung überwiegend Kräfte der Luftwaffe.

Während des Luft-Boden-Schießens ausschließlich Kräfte der Luftwaffe.

Zu 3.: Die Artillerieschule nutzt den Truppenübungsplatz mit den Artilleriewaffensystemen MARS (= Mittleres Artillerie-Raketensystem), Panzerhaubitze M 109, Panzerhaubitze 2000, Drohnensystemen (= fliegende, unbemannte Aufklärung), Handwaffen und Panzerabwehrhandwaffen sowie nicht waffengebundenen Kampfmitteln (z. B. Handgranaten, Sprengen). Weiterhin bietet das Übungsgelände Möglichkeiten zur Marsch-, Konvoi- und Checkpoint-Ausbildung.

Die Nutzung des Truppenübungsplatzes durch die Artillerieschule erfolgt drei bis fünf Tage wöchentlich mit bis zu sieben Inspektionen (= Ausbildungsabteilungen der Artillerieschule).

Zu 4.: In den vergangenen zwei Jahren gab es die Teilnahme verbündeter Streitkräfte (USA, Großbritannien, Frankreich, Niederlande) an der jährlich stattfindenden Lehrübung System Artillerie (LÜSA).

Zu 5.: Der Nutzungsumfang durch die US-Streitkräfte beträgt etwa ein Drittel der Nutzungskapazität des Truppenübungsplatzes.

Durch die US-Streitkräfte werden folgende Waffensysteme eingesetzt:

­ Kampfpanzer,

­ Schützenpanzer,

­ Rohr- und Raketenartillerie,

­ Handwaffen,

­ Panzerabwehrwaffen,

­ Nicht waffengebundene Kampfmittel (z. B. Handgranaten, Sprengen),

­ Bordmaschinenwaffen,

­ Luft-Boden-Raketen,

­ Konventionelle Abwurfmunition.

Zu 6.: Die Landesregierung hat derartige Vorschläge nicht gemacht.

Staatssekretär Bruch hat lediglich im Zusammenhang mit der Frage nach der Zukunft des Truppenübungsplatzes Baumholder erwähnt, dass dieser möglicherweise von den langsam fliegenden und geräuscharmen US-Flugzeugtypen Fairchild A-10 (sog. „Panzerknacker") angeflogen werden könnte.

Zu 7.: Die Landesregierung ist nicht für die „Freigabe weiterer Tieffluggebiete" zuständig.

Derartiges fiele nach der Kompetenzregelung des Grundgesetzes in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung, konkret des Bundesministers der Verteidigung.

Die grundsätzliche und langjährig-unveränderte Auffassung der Landesregierung zum Tiefflug, nämlich seine Begrenzung auf das absolut notwendige Mindestmaß, darf ich als bekannt voraussetzen.