Entbürokratisierung im Bereich von Landwirtschaft und Weinbau

I. Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung im Bereich der Agrarfördermaßnahmen

1. Wie viele statistische Erhebungen müssen seitens der landwirtschaftlichen Betriebe und der Weinbaubetriebe sowie der Agrarverwaltung im Verlauf eines Jahres durchgeführt werden und aufgrund welcher Gesetze, Vorschriften und Erlasse von der Europäischen Union, des Bundes sowie des Landes müssen diese durchgeführt werden?

2. Welche dieser durch statistische Erhebungen gewonnenen Daten liegen zusätzlich als landwirtschaftliche Planungsdaten in Förderanträgen vor?

3. a) Wie viele Förderantragstermine hat ein Landwirt oder Winzer pro Jahr zu beachten bzw. einzuhalten, um in den Genuss einer Förderung zu kommen?

3. b) Wie hoch ist der jeweilige Zeitaufwand für den einzelnen Landwirt und Winzer im Verlauf eines Wirtschaftsjahres für die Bearbeitung aller Förderantragsformulare und die entsprechenden Behördengänge?

4. a) Wie viele unterschiedliche Gründe gibt es bzw. sind durch den Landwirt zu beachten bei der Herausrechnung von Kleinstflächen im Verfahren zur Beantragung von Preisausgleich und Ausgleichszulage (Flächenprämie)?

4. b) Bis zu welcher Größe einer Kleinstfläche ist die Herausrechnung bei der Antragstellung unter 4. a) zu beachten?

5. Welche Gesetze, Verordnungen und Erlasse der Europäischen Union, des Bundes sowie des Landes sind für die Landwirte und Winzer sowie die bearbeitenden Verwaltungsbehörden bei folgenden Agrarfördermaßnahmen zu beachten:

­ Gewährung der Gasölverbilligung

­ Gewährung von Ausgleichszahlungen für Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen, Öllein und Stilllegung

­ Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen in den benachteiligten Gebieten ­ Ausgleichszulage ­

­ Gewährung einer Sonderprämie und der Saisonentzerrungsprämie für männliche Rinder ­ Rindfleischerzeugerprämie ­

­ Gewährung einer Prämie zur Erhaltung des Mutterkuhbestandes ­ Mutterkuhprämie ­

­ Gewährung einer Prämie zugunsten der Schaffleischerzeuger ­ Schaffleischerzeugerprämie ­

­ Übertragung von Prämienansprüchen für Mutterkühe

­ Übertragung von Prämienansprüchen für Mutterschafe

­ Zuteilung von Prämienansprüchen an Mutterkuhhalter aus der nationalen und zusätzlichen Reserve

­ Zuteilung von Prämienansprüchen an Schaffleischerzeuger aus der nationalen Reserve

­ Gewährung einer Frühvermarktungsprämie für männliche und weibliche Kälber

­ Förderung von Maßnahmen zur Einführung und Beibehaltung extensiver Erzeugungspraktiken aus Gründen des Umweltschutzes und der Erhaltung der natürlichen Lebensräume (Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung

­ FUL ­) mit den Programmteilen

­ integriert-kontrollierte Wirtschaftsweise

­ ökologische Wirtschaftsweise

­ Grünlandvariante 1 (extensive Bewirtschaftung des gesamten Dauergrünlandes eines Betriebes)

­ Grünlandvariante 2 (extensive Bewirtschaftung einzelner Dauergrünlandflächen)

­ Grünlandvariante 3 (extensive Bewirtschaftung von Streuobstwiesen einschließlich evtl. Neuanlage)

­ Grünlandvariante 4 (einzelflächenbezogene Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Dauergrünland)

­ Ackerrandstreifenprogramm

­ Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen

Große Anfrage der Fraktion der CDU Entbürokratisierung im Bereich von Landwirtschaft und Weinbau

­ Prämiengewährung zum Ausgleich von Einkommensverlusten aufgrund der Aufforstung landwirtschaftlich genutzter Flächen/Erstaufforstungsprämie

­ 20-jährige ökologische Ackerflächenstilllegung/Öko-Stilllegung

­ Ausstellung von Bescheinigungen für den Übergang einer Milch-Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung?

6. Welche Gesetze, Verordnungen und Erlasse der Europäischen Union, des Bundes sowie des Landes waren für diese Antragsverfahren im Jahre 1991 erforderlich?

7. Mit welcher Begründung sind diese in den einzelnen Agrarfördermaßnahmen angewandten Landesgesetze, Verordnungen sowie Erlasse der Landesministerien seit 1991 beibehalten worden bzw. wie viele von ihnen sind mit welcher Begründung neu hinzugekommen seit 1991?

8. Welche der seit 1991 unter 7. neu hinzugekommene Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Landes sind mit einer zeitlich befristeten Geltungsdauer versehen worden?

9. Bei welchen Agrarfördermaßnahmen hat die Landesregierung welche Vereinfachungen hinsichtlich der Durchführung der Förderung vorgenommen?

II. Entbürokratisierung im Bereich von Genehmigungen und Steuervorschriften

10. Welche Vereinfachung für Landwirtschaft und Weinbau strebt die Landesregierung im Baurecht an, zum Beispiel im Bereich Bauen im Außenbereich, welche Vereinfachungen hat sie seit 1991 in diesem Bereich erreicht?

11. Welche Vereinfachungen im Bereich der Steuervorschriften strebt die Landesregierung für den Bereich Landwirtschaft und Weinbau an, welche hat sie seit 1991 erzielen können?

12. Welche Vorschriften zur Vereinfachung im Bereich der Genehmigung von Bioenergieanlagen strebt die Landesregierung an, welche hat sie seit 1991 hier umsetzen können?

III. Entbürokratisierung durch die Agrarverwaltungsreform in Rheinland-Pfalz

13. In welchen Bereichen der Agrarverwaltung hat die Landesregierung durch die von ihr beschlossene und nun in der Umsetzung befindliche Agrarverwaltungsreform Doppelzuständigkeiten sowie Mehrfachberatungen abgebaut?

14. Durch welche Maßnahmen im Rahmen der Agrarverwaltungsreform konnten welche Verfahren und Arbeitsabläufe innerhalb der Agrarverwaltung wie vereinfacht und um welchen Bearbeitungszeitraum verkürzt werden?

15. Welche Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Landes Rheinland-Pfalz sind konkret im Zusammenhang mit der Umsetzung der Agrarverwaltungsreform neu hinzugekommen und welche sind abgebaut bzw. abgeschafft worden?

16. Wie viele Gesetze, Verordnungen und Erlasse im Bereich des Landes sind durch die Agrarverwaltungsreform eingespart worden?