Rechtsgrundlagen sind die Satzung der ARD der ARDStaatsvertrag sowie der Rundfunkstaatsvertrag

1. Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten der ARD als Ausdruck des Föderalismus in Deutschland

In der 1950 von sechs Anstalten gegründeten Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) sind heute neun eigenständige Landesrundfunkanstalten und die Deutsche Welle zusammengeschlossen.

Rechtsgrundlagen sind die Satzung der ARD, der ARD-Staatsvertrag sowie der Rundfunkstaatsvertrag. Die wichtigste Aufgabe der ARD-Landesrundfunkanstalten ist ­ seit 1954 ­ die Veranstaltung des Ersten Deutschen Fernsehens. Im Laufe der Jahrzehnte hat die ARD weitere Aufgaben gemeinschaftlich organisiert, die direkt oder indirekt die Herstellung von Programmen unterstützen.

Hinzugetreten sind aber auch neue Programmaufgaben wie 3sat, ARTE, PHOENIX und der Kinderkanal, die in Kooperation mit dem ZDF oder auch mit internationalen Partnern realisiert werden, und die zusätzlichen Kanäle EinsMuXx, EinsExtra und EinsFestival im digitalen Bouquet der ARD. Auch bei den Hörfunk-Angeboten der Landesrundfunkanstalten bestehen vielfältige Formen der Zusammenarbeit. Videotext- und Internet-Angebote ergänzen die Programme in Fernsehen und Radio. Die gemeinschaftlichen Internetangebote ARD.de, tagesschau.de, das-erste.de, boerse.ARD.de und sport.ARD.de, die durch Austausch und Zulieferung synergetisch ermöglicht werden, sind Ausdruck des gemeinsamen Handelns der ARD. Zusammen mit den regional orientierten Dritten Fernsehprogrammen und den Hörfunkprogrammen, die die Landesrundfunkanstalten in ihren Sendegebieten veranstalten, tragen die Gemeinschaftsangebote zum Gesamtbild eines leistungsfähigen, unabhängigen und föderal verfassten Rundfunksystems bei. Gemeinsame Programme und regional Eigenes sind miteinander verbunden und verzahnt. Auch wenn das Feld der gemeinsamen Aktivitäten auf ARD-Ebene immer größer geworden ist, kommt der regionalen Perspektive der einzelnen Landesrundfunkanstalt ein hohes Gewicht zu.

Rundfunk ist als kulturelle Angelegenheit Ländersache. Die ARD ist deshalb ein Ergebnis der föderalen Rundfunkordnung in Deutschland. Sie trägt der Notwendigkeit zum wirtschaftlichen Umgang mit der für alle Länder festgelegten einheitlichen Rundfunkgebühr Rechnung: Über die Umsetzung des im Staatsvertrag verankerten Programmauftrages entscheiden die durch Landesgesetze und Staatsverträge begründeten Landesrundfunkanstalten souverän im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und im anstaltsautonomen Kontrollzusammenhang.

Die Zusammenarbeit in der ARD hat das Ziel, ein vielfältiges Programmangebot zu gestalten; durch Bündelung der Ressourcen werden überflüssige Doppel- oder Mehrfachangebote vermieden. Nur gemeinsam können etwa Sportgroßereignisse, teure Filmrechte, ein großes Auslandskorrespondentennetz, anspruchsvolle Fernsehspiele oder auch der Programmpool der Dritten Fernsehprogramme finanziert werden. Auf diese Weise kann effizient ein qualitativ anspruchsvolles Programmangebot entstehen, das inhaltlich unterschiedlichste Präferenzen des Publikums berücksichtigt, alle Bevölkerungsteile mit Information, Bildung und Unterhaltung versorgt, aber auch schnell und ortsnah auf neue Anforderungen reagiert.

Da die Landesrundfunkanstalten das Aufkommen aus der bundeseinheitlichen Rundfunkgebühr im jeweiligen Sendegebiet erhalten, haben sie eine unterschiedliche Finanzkraft. Dem wird durch unterschiedliche Verpflichtungen für die Zulieferung zum Gemeinschaftsprogramm oder für die Finanzierung gemeinschaftlicher Aktivitäten Rechnung getragen. Dabei bleibt auch das Profil der Anstalten mit geringer Finanzkraft erkennbar. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Landesrundfunkanstalten erfolgt auch durch den ARD-Finanzausgleich. Die Finanzausgleichssumme wurde im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (i. d. F. des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrags) für 2001 auf 1,9 Prozent des Netto-Gebührenaufkommens begrenzt und wird bis Ende 2005 in fünf gleichen Schritten bis auf 1,0 Prozent des Netto-Gebührenaufkommens abgesenkt. Diese Reduzierung der Finanzausgleichsleistungen führt zu massiven und dauerhaften Ertragsausfällen für den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen.

Durch eine Anpassung der ARD-internen Kostenumlageschlüssel und durch zahlreiche Kooperationen erfahren die beiden Anstalten Kostenentlastungen.

Um die dennoch verbleibende dauerhafte Belastung bewältigen zu können, haben sich die ARD-Landesrundfunkanstalten darauf verständigt, RB und SR eine einmalige Strukturhilfe zu gewähren. Mit diesen Mitteln sollen die notwendigen Strukturanpassungsmaßnahmen der beiden Anstalten in der kommenden Gebührenperiode finanziert werden. Die Gewährung der Strukturhilfe ist abhängig von der Umsetzung der von der KEF vorgeschlagenen Gebührenanpassung.

2. Finanzpolitik der ARD

Die in der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten stellen keinen Verbund im Sinne eines Konzerns mit einer zentralen Leitung und Finanzsteuerung dar. Jede Landesrundfunkanstalt handelt eigenständig und verfolgt eine eigene Finanzstrategie. Allen gemeinsam ist aber das Bestreben, den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag zu erfüllen und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten.

Der Einhaltung dieser Grundsätze dient ­ neben den Berichten nach § 11 Abs. 4 RStV und § 5 a RFinStV ­ u. a. auch die regelmäßige Kontrolle der Rundfunkanstalten durch ihre Rundfunk- und Verwaltungsräte, die Landesrechnungshöfe, externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und nicht zuletzt durch die KEF. Die Kontrollmöglichkeiten für eine an der Erfüllung des Auftrags sowie den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientierte Wirtschaftsführung der Rundfunkanstalten sind dementsprechend vielfältig und vorbildlich.

Ausgleich von Erträgen und Aufwendungen innerhalb einer Gebührenperiode Zentrales Ziel finanzpolitischer Aktivitäten ist der Ausgleich von Erträgen und Aufwendungen innerhalb einer Gebührenperiode.

Einige ARD-Landesrundfunkanstalten sind hierzu sogar durch rechtliche Vorgaben verpflichtet.

Die ARD hat bislang keine Kredite in Anspruch nehmen müssen. Sie hat es in den vergangenen Jahren durch niedrige Tarifabschlüsse, Rationalisierungsmaßnahmen oder durch den Verzicht auf den Erwerb von Sport- und Filmrechten erreicht, die Gebührenperiode ohne Defizit abzuschließen. Die ARD versteht dies als Verpflichtung gegenüber Gebührenzahlern und Landesparlamenten im Sinne eines verantwortlichen und soliden Umgangs mit den Gebührenmitteln. Diese Politik wird in der laufenden Gebührenperiode fortgesetzt.

Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Maxime der ARD-Finanzpolitik

Das nachstehende Diagramm zeigt die Entwicklung des Gesamtaufwands (Bestandsbedarf bereinigt um Finanzausgleich) von ARD, ZDF und DLR von 1993 bis 2008.

Quelle: 14. KEF-Bericht, Tz. 377.

Der Zuwachs der ARD bedeutet eine durchschnittliche Steigerungsrate von 2,6 % p. a. Diese jährliche Zuwachsrate liegt deutlich unter den seit 1993 in Zusammenarbeit mit der KEF ermittelten medienspezifischen Teuerungsraten (1993 bis 1994: 3,00 % 2), 1995 bis 1996: 3,90 %3), 1997 bis 2000: 4,30 %4), 2001bis 2004: 5,54 %5), 2005 bis 2008: 5,06 %).

In den der Betrachtung zu Grunde liegenden Jahren wurden im Fernsehen die Spartensender KI.KA und PHOENIX sowie das Digital-Bouquet der ARD gegründet, im Hörfunk wurden digitale und analoge Sender neu aufgebaut und in der Technik wurde die Digitalisierung von Netzen, Sendern und Archiven vorangetrieben. Die ARD konnte dabei die moderate Steigerungsrate von 2,6 % p. a. nur erzielen, weil sie durch vielfältige Kooperationen und konsequente Rationalisierung immer wieder entsprechende Kostensenkungspotenziale ausgeschöpft hat.

2) 8. KEF-Bericht, Tz. 138.

3) 9. KEF-Bericht, Tz. 146.

4) 11. KEF-Bericht, Tz. 189.

5) 13. KEF-Bericht, Tz. 67.

­ Die gravierendsten anstaltsübergreifenden Strukturveränderungen der letzten Jahre sind die Fusionen zum SWR und RBB. Die ARD beweist damit ihre Reformbereitschaft und -fähigkeit. 16 Bundesländern in Deutschland stehen neun ARD-Landesrundfunkanstalten gegenüber.

­ Durch regelmäßige Überprüfung der aufbau- und ablauforganisatorischen Strukturen werden die Hierarchien zunehmend schlanker und flacher. Der Anteil der Verwaltungskosten am Gesamtaufwand ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken und beträgt im Jahr 2002 im Durchschnitt der ARD 4,1 %. Quelle: 14. KEF-Bericht, Tz. 516, 12. KEF-Bericht, Tz. 400.

­ Notwendige und z.T. schmerzhafte Einschnitte bei der Planstellenausstattung gestalten die Landesrundfunkanstalten möglichst sozialverträglich. Die ARD hat in den Jahren 1993 bis 2000 2 486 Planstellen ohne betriebsbedingte Kündigungen abgebaut. Bis 2008 werden weitere 1 081 Planstellen reduziert. Im Zeitraum 2001 bis 2008 ergibt sich demnach eine Reduzierung von 4,8 %. Quelle: Mittelfristige Finanzplanungen der ARD-Landesrundfunkanstalten, 14. KEF-Bericht, Tz. 98.12. (Bestandsbedarf) Entwicklung der Verwaltungskosten im Verhältnis zum Gesamtaufwand (in Prozent) Planstellenentwicklung 1992 bis 2008 der ARD-Landesrundfunkanstalten per 31.12. (Bestandsbedarf)