Babyfenster Koblenz Träger. Das Babyfenster ist am Städtischen Klinikum Kemperhof eingerichtet

Eröffnung/Inanspruchnahme:

Seit der Inbetriebnahme des Babyfensters im Februar 2002 wurde ein Kind (ein bereits mehrere Wochen alter Säugling) im Babyfenster abgegeben. Nach der medizinischen Erstversorgung hat sich im weiteren Verfahren herausgestellt, dass es sich bei dem Kind um einen Säugling handelte, der in einem anderen Krankenhaus geboren und dessen Geburt bereits urkundlich registriert war. Nach Kontaktaufnahme zu den leiblichen Eltern stimmten diese einer Adoption nicht zu, sodass Hilfe zur Erziehung (Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch) eingeleitet wurde.

Kosten/Finanzierung:

Die Kosten für das Babyfenster und die ärztliche Versorgung beziehungsweise Untersuchungen während des stationären Aufenthaltes des Kindes werden für drei bis fünf Tage vom Träger und durch Spenden getragen.

Öffentlichkeitsarbeit:

Hierzu liegen keine Informationen vor. „Babyfenster" Koblenz Träger:

Das Babyfenster ist am Städtischen Klinikum Kemperhof eingerichtet. Das Babyfenster Koblenz wird in gemeinsamer Trägerschaft des Städtischen Klinikums Kemperhof, des Sozialdienstes Katholischer Frauen e. V. Koblenz und der Stadt Koblenz betrieben.

Konzeption/Kooperation:

Das Projekt „Babyfenster" hat zum Ziel, Frauen, die schwanger sind oder die ein Kind geboren haben und sich in einer extrem belasteten, subjektiv zunächst ausweglos erscheinenden Situation befinden und daher die Aussetzung oder gar die Tötung des Kindes in Erwägung ziehen, neben den regulären Hilfsmöglichkeiten ein Lösungsangebot zu machen. Durch ein anonymes Beratungsangebot sollen zudem Frauen und Mütter ermutigt werden, legale und im Einzelfall praktikable Lösungen für sich und ihr Kind anzunehmen. Das Projekt dient vorrangig dem Lebensschutz des Kindes.

In einer gemeinsamen Erklärung über die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen des Projektes „Babyfenster" sind zwischen der Stadt Koblenz (Jugendamt, Sozialamt, Städtisches Klinikum) und dem Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Koblenz der Verfahrensablauf und die Aufgabenverteilung der beteiligten Institutionen bei Übergabe eines Kindes in das Babyfenster geregelt. Nach der medizinischen Erstversorgung durch das Städtische Klinikum sollen die übrigen Beteiligten (Ordnungsamt, Jugendamt, Sozialdienst katholischer Frauen und im Ausnahmefall ­ bei Verdacht eines Straftatbestandes ­ das Polizeipräsidium Koblenz) eingeschaltet werden.

Eröffnung/Inanspruchnahme:

Die Einrichtung wurde im November 2002 eröffnet. Bisher wurde kein Kind abgegeben.

Kosten/Finanzierung:

Die Kosten der Einrichtung werden vom Städtischen Klinikum getragen. Für den Fall, dass eine kurzfristige Unterbringung des Kindes in einer Adoptionspflegefamilie nicht möglich ist, erfolgt die Regelung der Kosten für alternative Maßnahmen durch das Jugend- und Sozialamt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Öffentlichkeitsarbeit:

In der gemeinsamen Erklärung ist ausdrücklich geregelt, dass keine Werbung für das Babyfenster gemacht wird. Es ist lediglich ein Informationsblatt mit Hinweisen, was nach der Abgabe mit dem Kind geschehen wird sowie mit mehrsprachig verfassten Informationen über Beratungsangebote für Frauen und Mütter am beziehungsweise im Babyfenster ausgelegt. „Babyfenster" Mainz Träger:

Im Rahmen der „Aktion Moses" hat der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Mainz ein Babyfenster im Bruder-Konrad-Stift eingerichtet und die Trägerschaft übernommen.

Konzeption/Kooperation: Ziel sind die Hilfe und der Schutz für die Schwangere beziehungsweise für die Mutter und das neugeborene Kind. Frauen sollen möglichst vor der Geburt durch ein niedrigschwelliges Beratungsangebot erreicht werden. Für den akuten Notfall wird die Vermittlung von anonymer Vorsorge und Geburt oder hilfsweise die anonyme Abgabe des Säuglings angeboten. Als Bausteine des Hilfeangebots gelten

­ Notfalltelefon,

­ anonyme Schwangerenvorsorge und Geburt,

­ anonyme Abgabe des Neugeborenen,

­ Adoptionsvermittlung und Begleitung.

Nach der Abgabe des Säuglings soll eine medizinische Erstversorgung erfolgen und der Säugling in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht werden. Ein ausgelegter Brief enthält Informationen für die Mutter über die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu einer Beratungsstelle, über ihre Rechte hinsichtlich einer Adoptionsfreigabe und zur Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes, etwas über seine Abstammung zu erfahren. Meldet sich die Mutter innerhalb der nächsten acht Wochen nicht, soll die Übergabe des Kindes in eine Adoptionsfamilie und die Einleitung des Adoptionsverfahrens erfolgen.

Für den Träger ist neben der Möglichkeit der Zusicherung der Anonymität die Vernetzung zwischen den anonymen Angeboten (Entbindung/Babyfenster) zwingend erforderlich. Anonyme Angebote sollten nur in Verbindung mit einem Beratungsangebot möglich sein. Dies habe zur Konsequenz, dass in Abänderung der ursprünglichen Konzeption das Babyfenster nicht mehr direkt beworben werde, sondern nur noch der Notruf. Hierdurch solle sichergestellt werden, dass die Schwangere in der Krisensituation wenigstens einmal anrufen müsse um zu erfahren, wo sich das Babyfenster befindet; so sei sie nicht isoliert und habe zumindest einmal unmittelbaren Kontakt zur Beratungsstelle.

Projektbeteiligt sind die Marienschwestern im Bruder-Konrad-Stift und das Jugendamt der Stadt Mainz.

Eröffnung/Inanspruchnahme:

Im Babyfenster, das im Dezember 2002 eingerichtet wurde, ist bislang kein Säugling abgelegt worden.

Der Träger teilte in diesem Zusammenhang jedoch mit, dass von November 2002 bis Ende 2003 im Rahmen der „Aktion Moses" fünf Frauen im Vincenz-Krankenhaus anonym entbunden haben; zwei weitere Frauen gaben ihre Anonymität auf und nahmen ihr Kind mit nach Hause.

Kosten/Finanzierung:

Hierüber liegen keine Informationen vor.

Öffentlichkeitsarbeit:

Der Träger hat hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit keine Stellungnahme abgeben. „Babykorb" Kaiserslautern Träger:

Der „Babykorb" ist im Westpfalz-Klinikum Standort I in Kaiserslautern eingerichtet und wird von der Westpfalz-Klinikum GmbH betrieben.

Konzeption/Kooperation: Organisatorische Vernetzungen bestehen mit dem Jugendamt der Stadt Kaiserslautern sowie der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle Kaiserslautern. Des Weiteren würden im Bedarfsfall die erforderlichen Behörden wie das Polizeipräsidium Westpfalz und die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern informiert.

Eine Kooperationsvereinbarung des Westpfalz-Klinikums mit anderen Hilfeeinrichtungen gibt es nicht. Es finden jedoch in unregelmäßigen Abständen Gespräche mit Schwangerenberatungsstellen und Eltern- und Familienhilfeeinrichtungen des Stadt- und Landkreises statt. Das Jugendamt und die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle sind konzeptionell in das „Betreuungskonzept" für eventuell abgegebene Kinder integriert.

Die Stadt Kaiserslautern hält eine stärkere Vernetzung der Beratungs- und Hilfeangebote für erforderlich. Für den Krisenfall solle ein Interventionsangebot geschaffen werden, das individuell auf den Bedarf einer Mutter in Not unter Wahrung ihrer Anonymität zugeschnitten ist. Hierzu sei eine breit angelegte, kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Der Zugang zu den Beratungsund Hilfeangeboten solle durch einen zentralen Notruf, ähnlich der Telefonseelsorge, ermöglicht werden.

Eröffnung/Inanspruchnahme:

Die Einrichtung wurde am 16. Januar 2004 eröffnet. Einige Tage später wurde in der Nähe ein Säugling aufgefunden. Nach dessen medizinischer Versorgung wurde das Jugendamt zum Vormund bestellt. Das Kind wurde zunächst in eine Pflegefamilie vermittelt und befindet sich dort seit Mai in Adoptionspflege. Mit der Adoption ist in cirka einem Jahr zu rechnen.

Die Stadt Kaiserslautern ist der Auffassung, dass weder Babykorb oder Babyfenster noch die anonyme Geburt als isolierte Angebote Frauen und insbesondere ihren Kindern in extremen Notsituationen wirklich helfen.

Kosten/Finanzierung:

Die Kosten für den Babykorb wurden bisher vom Träger übernommen; dies gilt auch für die Kosten der medizinischen Versorgung.

Öffentlichkeitsarbeit:

Hierzu liegen keine Informationen vor.

III. Weitere Hinweise aus der Praxis

Aus den Berichten der Einrichtungen sowie aus den Stellungnahmen der Kirchen, der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und einiger Jugendämter sind folgende Aussagen zur generellen Einschätzung der Arbeit von Babyfenstern hervorzuheben:

­ Die Evangelische Kirche und die Diakonischen Werke im Lande Rheinland-Pfalz teilen mit, dass das Thema Babyfenster sehr unterschiedlich diskutiert werde, wobei kritische und ablehnende Haltungen überwiegen. Im Vordergrund der Bemühungen um Problemlösungen müsse eine sachgerechte, angemessene und umfassende Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Müttern, gegebenenfalls auch von Eltern, stehen.

Für den Bereich der Katholischen Kirche wird darauf hingewiesen, dass der innerkirchliche Diskussionsprozess noch andauere; eine abgestimmte Position könne erst zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden.

­ Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege äußern sich ebenfalls überwiegend kritisch. Es sei fraglich, ob mit der Einrichtung eines Babyfensters die eigentliche Zielgruppe, nämlich Frauen in einer extremen Notlage, relevant erreicht werden könne. Sie betonen die vordringliche Notwendigkeit eines umfassenden Beratungs- und Hilfeangebots für Frauen vor, während und nach der Geburt. Babyfenster seien in der Konzeption der Hilfeangebote, zum Beispiel des Sozialdienstes katholischer Frauen für die Diözese Trier, als ultima ratio gedacht. Der Gesamtverband des Sozialdienstes katholischer Frauen beabsichtige, hierzu auch eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben. Im Übrigen werde deutlich, dass der Diskussions- und Entscheidungsfindungsprozess noch nicht abgeschlossen sei.

­ Eindeutig ablehnend äußert sich der Paritätische Wohlfahrtsverband gegenüber Babyklappen und der Möglichkeit der anonymen Geburt. Zur Begründung wird insbesondere auf das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Identität verwiesen sowie auf das Risiko, dass durch die anonymen Möglichkeiten der Kindesweggabe aus dem sozialen Umfeld verstärkt Druck auf die betroffenen Frauen ausgeübt werden könne. Gefordert wird der Ausbau präventiver Maßnahmen, um Frauen im Umgang und bei der Lösung ihrer Probleme besser zu helfen. Zu denken sei hier an die Bereiche der sozialen Psychiatrie, der Jugendhilfe, der Notrufe, der Sexualberatung, des Kinderschutzes und der Schwangerschafts- und Konfliktberatung.

­ Auch vorliegende Stellungnahmen von Jugendämtern enthalten überwiegend kritische Aussagen zur Bewertung von Babyfenstern. Als Gründe angeführt werden hierfür insbesondere die rechtlichen Unklarheiten und die Probleme, für ein im Babyfenster anonym abgelegtes Kind ­ im Hinblick auf das Fehlen jeglicher Informationen zur Herkunftsgeschichte ­ eine tragfähige Adoption anzubahnen. Ein weiterer Grund sei die Gefahr der missbräuchlichen Nutzung von Babyfenstern; bereits in zwei Fällen seien mehrere Wochen alte Säuglinge abgegeben worden. Auch die Jugendämter setzen sich für frühzeitige Aufklärung und niedrigschwellige Beratungs- und Hilfeangebote ein.

IV. Aufklärung

Der Staat ist auf Grund seines Erziehungs- und Bildungsauftrages (Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes) berechtigt, Sexualerziehung in der Schule durchzuführen. Diese Position haben das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1977, das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 1974 und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 1976 bekräftigt.

Das Schulgesetz für Rheinland-Pfalz legt die Grundlagen für die Sexualerziehung in den Schulen des Landes (§ 1 Absätze 3 und 4 des Schulgesetzes). Hierin heißt es: „Zum Auftrag der Schule gehört auch die Sexualerziehung. Sie ist als Erziehung zu verantwortungsbewusstem geschlechtlichem Verhalten Teil der Gesamterziehung und wird fächerübergreifend durchgeführt. Sie soll die Schülerinnen und Schüler ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechend in gebotener Zurückhaltung mit den Fragen der Sexualität vertraut machen sowie zu menschlicher und sozialer Partnerschaft befähigen. Die Sexualerziehung hat die vom Grundgesetz und von der Verfassung für Rheinland-Pfalz vorgegebenen Werteentscheidungen für Familie und Ehe zu achten und dem Gebot der Toleranz Rechnung zu tragen.

Über Ziele, Inhalt und Form der Sexualerziehung hat die Schule die Eltern rechtzeitig zu unterrichten."

Die Sexualerziehung in Rheinland-Pfalz ist derart angelegt, dass sie die Schülerinnen und Schüler in einem großen Bogen vom Schulkindergarten bis zum Ende der Schulzeit begleitet. Durch dieses Gesamtkonzept soll gewährleistet werden, dass die Unterrichtsinhalte der verschiedenen Klassenstufen und Schularten aufeinander aufbauen.

Bereits in der Koalitionsvereinbarung der Fraktionen der SPD und der FDP von 1991 wurde vereinbart, die Lehrplanrevision in Rheinland-Pfalz unter dem Gesichtspunkt durchzuführen, die noch immer starke Prägung auf rollenspezifische Muster abzubauen. Diese grundsätzliche Linie wurde beibehalten, wie der neue Lehrplan für Evangelische Religion 7-9/10 zeigt. Hier ist dieser Anspruch wie folgt formuliert: „Ein Religionsunterricht, dessen Ziel die Selbstfindung seiner Schülerinnen und Schüler ist, muss sie ermutigen, zu sich selbst und ihren Gefühlen zu stehen und den eigenen Weg, auch im Bereich Liebe, Partnerschaft, Sexualität zu finden. Er begleitet sie bei der Klärung der eigenen Position, unterstützt sie im Aushalten von Konflikten und ermutigt sie, Liebe, Lust und Zärtlichkeit zu geben und anzunehmen, dabei aber auch gegebenenfalls Grenzen zu ziehen." Positive Erfahrungen in Bezug auf die Sexualerziehung im schulischen Bereich gibt es vor allem bei Projekten, in die externe Partner eingebunden waren. Das lässt sich darauf zurückführen, dass der Bereich der Sexualität in der Schule ein eher „stilles Thema" ist, insbesondere in Bezug auf den Austausch zwischen Lehrkräften einerseits und Schülerinnen und Schülern andererseits.