Grundwasserstände Vorderpfalz

Auf Initiative des Ministeriums für Umwelt und Forsten wurde im Auftrag des Gewässerzweckverbandes Isenach-Eckbach und der SGD Süd zur Problematik der hohen Grundwasserstände ein „Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für das Einzugsgebiet von Isenach und Eckbach" erstellt, das im Frühjahr 2003 fertiggestellt und veröffentlicht wurde. Darin wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Abflusssituation, des binnenseitigen Hochwasserschutzes und lokale Maßnahmen als Lösungsansätze aufgezeigt.

Seit Veröffentlichung des wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes sind die Grundwasserstände in der Vorderpfalz auf Grund der Witterungsbedingungen insbesondere in dem trockenen Sommer 2003 wieder kontinuierlich abgesunken.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung weiter an der Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes fest? Wenn ja, wie stellt sich seit Veröffentlichung des Gesamtkonzeptes vor einem Jahr der Bearbeitungsstand der einzelnen Maßnahmen dar?

2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung lokalen Maßnahmen u. a. im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung vor dem Hintergrund sinkender Grundwasserstände künftig zu?

3. Wie sieht das aktuelle Finanzierungskonzept aus und in welchem Zeitrahmen soll es umgesetzt werden?

4. Wie gestaltet sich bei der Realisierung des Gesamtkonzeptes die Zusammenarbeit mit dem Beregnungsverband?

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Juni 2004 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hält auch weiterhin an der Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes fest.

Derzeit wird in enger Abstimmung zwischen der Landesregierung, der zuständigen SGD Süd, dem Wasser- und Bodenverband zur Beregnung der Vorderpfalz und insbesondere dem Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach zügig an der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen gearbeitet.

Der Stand der Umsetzung stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Maßnahmen zur Verbesserung der Abflusssituation

­ Bereits Anfang 2003 konnte durch das Land der Rückbau der negativen Sohlstufe am Freiauslauf der Isenach im Bereich des Rheinhauptdeichs, durch den die ökologische Durchgängigkeit der Isenach verbessert wird, abgeschlossen werden.

­ Die Genehmigungsunterlagen für den Ausbau der Isenach im Bereich Ständerweiher werden derzeit durch den Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach vorbereitet.

­ Für den Bau der Nordspange wurden Ende 2003 die Genehmigungsunterlagen durch die SGD Süd als Antragstellerin eingereicht.

Gegenwärtig erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

­ Der Scoping-Termin für die Südspange fand Ende Januar 2004 statt. Mit den grundwasserhydraulischen Untersuchungen wurde sogleich Anfang Februar begonnen. Dieser schließt sich die Umweltverträglichkeitsuntersuchung mit dem Ziel an, die Genehmigungsunterlagen in diesem Jahr durch den Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach erstellen zu lassen.

­ Das Gesamtkonzept zur Neuordnung der Rehbachmündung der SGD Süd liegt vor. Es befindet sich im Abstimmungsverfahren mit den betroffenen Kommunen und den beiden Gewässerzweckverbänden Isenach-Eckbach und Rehbach-Speyerbach als Projektträger.

Maßnahmen zur Verbesserung des binnenseitigen Hochwasserschutzes

­ Die Vorplanungen für die Nutzung des Dürkheimer Bruchs als Hochwasserrückhalteraum sollen noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Hier werden insbesondere die möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser geprüft.

­ Für die Rückhaltungen an Marlach/Stechgraben wird mit dem Abschluss eines Flurbereinigungsverfahrens noch in diesem Jahr die Flächenverfügbarkeit geregelt.

Die Landesregierung ist bereit, überörtlich wirkende Maßnahmen mit bis zu 80 % der Investitionskosten finanziell zu fördern.

Der Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach diskutiert derzeit mit seinen Verbandsmitgliedern einen verursachergerechten Finanzierungsschlüssel für die Realisierung der erforderlichen Rückhaltevolumina.

Lokale Maßnahmen

­ Die Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Umsetzung lokaler Maßnahmen werden zurzeit in mehreren vorderpfälzischen Kommunen gutachterlich untersucht.

Bereits umgesetzt wurde

­ südwestlich der Ortslage von Ruchheim ein Entlastungsgraben.

Der Bau des Entlastungsgrabens ist fertiggestellt. Er wurde am Ende 2003 offiziell in Betrieb genommen.

Durch diese Maßnahme wird eine wesentliche Entlastung der Ortslage Ruchheim eintreten.

­ Die Gemeinde Neuhofen hat ein lokales Gutachten zur Ermittlung von Lösungsansätzen zur Verbesserung der Grundwasserhochstände erstellen lassen.

Mit der Errichtung eines provisorischen Pumpwerks im Bereich des Erlenbruchgrabens konnte ein erster Schritt zur Umsetzung der lokalen Maßnahmen in kommunaler Verantwortung geleistet werden.

Zu Frage 2: Die Landesregierung misst den lokalen Maßnahmen, die in der Verantwortung der betroffenen Kommunen durchgeführt werden, eine hohe Bedeutung zu.

Das wasserwirtschaftliche Gesamtkonzept kommt zu dem Ergebnis, dass gerade mit diesen Maßnahmen, eingebunden in die anderen Bausteine des Konzeptes, eine ökologisch und ökonomisch effiziente Lösung zur Beseitigung vernässter Keller durch naturbedingt hohe Grundwasserstände verbunden ist.

Dies setzt voraus, dass auch in Zeiten trockener Witterungsverhältnisse und sinkender Grundwasserstände das Bewusstsein erhalten bleibt, dass in der Vorderpfalz immer wieder mit höchsten Grundwasserständen zu rechnen ist. Entsprechende Vorsorgemaßnahmen müssen daher zwingend bei der künftigen kommunalen Bauleitplanung und der Bauausführung getroffen werden.

Zu Frage 3: Der Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach und die SGD Süd haben in enger Abstimmung einen Bauzeiten- und Finanzierungsplan für die Umsetzung der flächenhaften Maßnahmen erarbeitet.

Grundsätzlich ist geplant, alle Maßnahmen zur Verbesserung der Abflussverhältnisse für die Oberflächengewässer sowie einen wesentlichen Teil der Maßnahmen zur Verbesserung des binnenseitigen Hochwasserschutzes bis zum Jahr 2010 zu realisieren.

Die Landesregierung hat für die kommenden Haushaltsjahre die erforderlichen Mittel zur Förderung der flächenwirksamen Maßnahmen in den Haushalt eingestellt.

Bei einer Förderung von bis zu 80 % der Investitionskosten werden die Fördermittel pro Jahr bis zum Jahre 2010 durchschnittlich ca. drei bis vier Millionen Euro betragen.

Sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Landesregierung ihren Teil zu einer zügigen Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen beitragen.

Dies setzt allerdings voraus, dass auch von kommunaler Seite die entsprechenden Komplementärmittel zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus müssen die lokalen kommunalen Maßnahmen, deren planerische Einbindung in das Gesamtkonzept teilweise bereits mit Landesmitteln gefördert wurde, umgesetzt werden.

Die Landesregierung sowie die SGD Süd und der Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach haben dabei keinen Einfluss auf die Dauer der notwendigen Genehmigungsverfahren, durch die es zu Zeitverzögerungen kommen kann.

Zu Frage 4: Die Zusammenarbeit zwischen Landesregierung, SGD Süd und dem Wasser- und Bodenverband zur Beregnung der Vorderpfalz zur Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzepts ist zielgerichtet und konstruktiv.