Umweltschutz

Die Entwicklung der Anzahl der für Versuche jährlich eingesetzten Tiere seit dem Jahr 1989 sowie die Aufteilung auf Tierarten und Institutionen, die Tierversuche durchführen, können der Anlage 4 ebenfalls entnommen werden.

Nach einer Schwankung im Jahr 2001 liegt die Gesamtzahl der verwendeten Versuchstiere in 2002 wieder auf gleichem Niveau wie im Jahr 2000.

Zum Versuchstier des Jahres 2003 wurde die Goldorfe erklärt. Sie wird nach dem Abwasserabgabengesetz und der Abwasserverordnung nach wie vor bei dem zur Bestimmung der Giftigkeit des Abwassers vorgeschriebenen Fischtest eingesetzt. Die Landesregierung fordert seit geraumer Zeit, den Fischtest durch den Fischeitest zu ersetzen. Auch die Tierschutzverbände haben sich im Berichtzeitraum mit der Begründung, dass für diesen Tierversuch ein alternatives Verfahren zur Verfügung steht, vehement gegen den Fischtest ausgesprochen. Die Bundesregierung hat nun durch die Vorlage des Entwurfs eines 5. Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes die Voraussetzungen geschaffen, den Fischtest durch den Fischeitest zu ersetzen. Das Gesetz ist bereits vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner 798. Sitzung am 2. April 2004 gegen das Gesetz keine Einwände erhoben, so dass die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2005 wirksam werden kann.

Auf europäischer Ebene befindet sich eine neue chemikalienrechtliche Verordnung, die so genannte REACH-Verordnung, im Rechtsetzungsverfahren. Ein Entwurf der EU-Kommission wurde dem Europäischen Parlament (EP) zugeleitet. Die REACH-Verordnung soll 40 bestehende Rechtstexte ersetzen und stellt das bisher größte Gesetzesvorhaben der EU dar. Mit ihm soll ein Risikomanagement auf der Grundlage geeigneter Informationen über die gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien erreicht werden.

Dies setzt bei toxikologischen Fragestellungen auch tierexperimentelle Daten voraus. Daher wird die REACH-Verordnung ­ bleibt es bei den Bestimmungen des Kommissionsentwurfs ­ zahlreiche neue Tierversuche, insbesondere zur Einstufung der Altstoffe, die etwa 99 % der Vermarktungsmenge von Chemikalien ausmachen, nach sich ziehen.

Europa- und bundesweit tätige Tierschutzverbände haben inzwischen die Sinnhaftigkeit von Tierversuchen an sich in Frage gestellt und insbesondere eine Ausweitung des bisher notwendigen Umfangs der Tierversuche kritisiert.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die Grundaussagen des Verordnungsentwurfs im Hinblick auf die zukünftige europäische Chemikalienpolitik begrüßt und stellt den hohen Nutzen der geplanten Verordnung für Gesundheit und Umwelt nicht in Frage. Sie hat aber auch bei der EU-Kommission und dem europäischen Parlament auf die Vereinfachung der Prüfverfahren, die Konzentration der Prüfungen am Anfang der Herstellungskette und die Entlastung der Anwender in der Produktion gedrungen.

Die Landesregierung setzt sich nachdrücklich für eine Verminderung von Tierversuchen ein und begrüßt, dass in dem Verordnungsentwurf der Hersteller verpflichtet wird, vorhandene Daten über Tierversuche zu nutzen, damit Doppel- und Mehrfachversuche verhindert werden. Aus Sicht des Tierschutzes muss die Erhebung von Daten und somit die dafür zugrunde zu legende Anzahl von Tierversuchen auf ein vernünftiges Maß begrenzt werden. Nicht zuletzt im Interesse des Tierschutzes darf bei der Chemikaliengesetzgebung keine Erarbeitung von „Datenfriedhöfen" aus rein wissenschaftlichem Interesse erfolgen. Vielmehr muss eine auf die Schutzgüter ausgerichtete Datenbeschaffung mit dem Ziel eines modernen Chemikalienmanagements möglich sein.

Auch die in dem Verordnungsentwurf vorgesehene Anwendung von Prüfmethoden ohne Tierversuche sowie die Förderung der Entwicklung neuer Prüfmethoden ohne Tierversuche muss im Sinne des Tierschutzgedankens vorangetrieben werden.

Im Berichtszeitraum hatte die Landesregierung zur Förderung von Projekten zur Erforschung und Entwicklung von Alternativen zum Tierversuch wieder Mittel in den Landeshaushalt eingestellt. Die bisher durchgeführte Forschungsförderung wurde in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Landtagsdrucksache 14/2096 ausführlich dargestellt. In den Jahren 2002 und 2003 wurden trotz Bekanntmachung der Forschungsförderung in den einschlägigen Fachkreisen sowie in Presse und Internet keine neuen Forschungsanträge beim Ministerium für Umwelt und Forsten gestellt.

10. Öffentlichkeitsarbeit

Tierschutzpreis des Landes

Wer ein Tier hält, muss die Bedürfnisse seines Tieres kennen, um für angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung sorgen zu können. Die Vermittlung von Informationen über die Haltung von Tieren ist deshalb ein zentraler Schwerpunkt der Tierschutzarbeit. Hier leisten ehrenamtlich tätige Personen ebenso wie berufsständische Organisationen wichtige Arbeit.

Um diesen Einsatz zu würdigen, zu fördern und einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, vergibt das Land Rheinland-Pfalz durch die Ministerin für Umwelt und Forsten jährlich den Tierschutzpreis des Landes.

In den Jahren 2002 und 2003 war der Preis mit 5 130 EUR bzw. mit 5 000 EUR dotiert. Die Richtlinie für die Vergabe für das Jahr 2003 ist als Anlage 5 beigefügt.

Nachfolgend sind die wesentlichen Teile der Begründung der Jury zu den einzelnen Preisträgern zusammengefasst.

Der Tierschutzpreis des Jahres 2002 wurde aufgeteilt und an nachfolgende Preisträger vergeben: Werner Ganz, Tierschutzverein Trier und Umgebung e. V. (Stadt Trier)

Der Tierschützer Werner Ganz engagiert sich aktiv im Tierschutzverein Trier und Umgebung e. V. und im Deutschen Tierschutzbund ­ Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Er ist stellvertretendes Mitglied im Tierschutzbeirat des Landes, pädagogischer Betreuer des Tierschutzmobils (TIMO) und ehrenamtlicher Tierschutzbeauftragter im Raum Trier. Wegen seiner überdurch10 schnittlichen Sachkunde wurde er zum Ansprechpartner der örtlichen Behörden und hat wesentlich an der Verbesserung der Haltungsbedingungen für Hunde im Tierheim Trier-Zewen mitgewirkt. Durch seine gezielte Öffentlichkeitsarbeit hat das Tierschutzmobil besonders positive Resonanz im Großraum Trier erhalten.

Helga und Gerd Eckert, Tierhelfer Ingelheim e. V. (Kreis Mainz-Bingen)

Das Ehepaar Helga und Gerd Eckert aus Ingelheim war maßgeblich am Aufbau und der Leitung des Tierheims in Ingelheim beteiligt. Herr Eckert führte Tierkontrollen durch und war jahrelang Tierschutzbeauftragter des Vereins. Auch der Notruf für die neun Gemeinden im Einzugsgebiet mit einem Wochenend-Notdienst wurde vom Ehepaar Eckert organisiert und zum großen Teil selbst durchgeführt. Der besondere Verdienst des Ehepaars Eckert liegt auch darin, dass durch vorausschauende Planung und strukturierte Durchführung Tierschutz auf breiter Ebene ermöglicht wurde und effektiv durchgeführt werden konnte.

Tierhilfe Rhein-Hunsrück e. V., Pfalzfeld (Rhein-Hunsrück-Kreis)

Der Verein Tierhilfe Rhein-Hunsrück-Kreis e. V. ist ein kleiner, junger Verein mit ca. 20 aktiven Mitgliedern. Das Tätigkeitsfeld des Vereins erstreckt sich nicht nur auf den Schutz von Heimtieren, sondern auch auf die in Freiheit lebenden Tiere. Aufklärung über Formen der artgerechten Tierhaltung und über das Leiden der Tiere bei bestimmten Aufstallungsformen ist ebenfalls ein großer Bestandteil der Vereinsarbeit. Daneben werden die örtlichen Tierschutzbehörden stets tatkräftig unterstützt.

Im Jahr 2003 wurde der Tierschutzpreis ebenfalls aufgeteilt und an folgende Preisträger vergeben: Friedhilde Klöppner, Waldesch (Kreis Mayen-Koblenz) Frau Klöppner unterhält seit über 20 Jahren eine Wasservogelpflegestation im Raum Koblenz. Auf ihrem Privatgrundstück in Waldesch hat sie zwei Teiche und Stallungen zur Pflege und Betreuung kranker und verletzter Wasservögel eingerichtet. In Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein Koblenz und Umgebung e. V., der Feuerwehr und der Polizei nimmt sie Tiere in Not auf. Trotz ihres Alters setzt sie sich tatkräftig für den Schutz von Tieren ein. Nicht nur Hunde und Katzen benötigen Fürsprecher, sondern auch die Tiere, die nicht so im Bewusstsein der Öffentlichkeit stehen. Frau Klöppner zeigt eindrucksvoll, wie Arten- und Tierschutz einander ergänzen. Ihr Lebenswerk ist durch Nachhaltigkeit im positiven Sinn geprägt.

Carmen Fath, Ludwigshafen

Seit 2001 betreut Frau Carmen Fath Hunde des städtischen Tierheims Ludwigshafen. Als ehrenamtliche Mitarbeiterin versorgt sie Tiere, die infolge ihrer Rassezugehörigkeit nach der Gefahrenabwehrverordnung ­ Gefährliche Hunde ­ als gefährlich eingestuft worden sind. Von Beginn an setzte sie sich für bessere Haltungsbedingungen für diese Hunde ein. Ihr Ziel ist es, Verbesserungen dadurch zu schaffen, dass jedem Hund eine Bezugsperson gegeben und Freilauf und Abwechslung in Form von Spaziergängen, Spielund Lerneinheiten geboten werden. Für diese Hunde sollen lebenswerte Bedingungen im Tierheim geschaffen werden, damit eine Vermittlung in geeignete Hände möglich ist und ein Daueraufenthalt im Tierheim unterbleibt. Das Engagement von Frau Fath zeigt, wie Probleme durch tatkräftiges Anpacken gelöst werden können. Das konkrete Problem sind so genannte „gefährliche Hunde", die aus dem Tierheim heraus noch schwieriger zu vermitteln sind als andere Hunde. Frau Fath hat bewiesen, dass das Erkennen von Tierleid nicht ausreicht und nur tatkräftige Unterstützung Abhilfe schaffen kann.

Umwelt-Arbeitsgemeinschaft des Megina-Gymnasiums, Mayen (Kreis Mayen-Koblenz)

Im August 2002 wurde die Umwelt-AG des Megina-Gymnasiums Mayen gegründet. Ursprünglich wollte man umweltpolitische Themen behandeln. Im Laufe der Diskussion entstand die Idee, regionale Projekte zu suchen, aktiv zu entwickeln und zu unterstützen. Das Tierheim Mayen wurde von elf Schülerinnen und Schülern erstmals besucht. Dieser Besuch bewirkte, etwas für die Verbesserung des finanziellen Notstands im Tierheim tun zu wollen. Die Umwelt-AG beschloss, ein Kilometerwandern zu veranstalten. Sie ging in jede Klasse, um zu informieren und für ihr Vorhaben zu werben. So veranstaltete die gesamte Schule statt eines Wandertages ein Kilometerwandern für das Tierheim Mayen. Jede Schülerin und jeder Schüler suchte sich einen oder mehrere Sponsoren, die für jeden gewanderten Kilometer einen vorher verabredeten Geldbetrag spendeten. Am Ende war ein Betrag von 15 500 EUR für das Tierheim Mayen erwandert worden. Die Projektgruppenarbeit des Megina-Gymnasiums ist ein positives Beispiel und zur Nachahmung für andere Schulen bestens geeignet. Durch den beharrlichen Einsatz einer kleinen Gruppe konnten viele begeistert und zum Mitwirken veranlasst werden. Es wurde u. a. Aufklärung geleistet, die weit über die Schule hinaus gewirkt hat.

Landeswettbewerb „Tiergerechte Haltung"

Die moderne Landwirtschaft zielt auf eine hohe Prozess- und Produktqualität, um den Wunsch der Verbraucher nach qualitativ hochwertigen und schmackhaften Lebensmitteln zu erfüllen. Darüber hinaus erwarten die Verbraucherinnen und Verbraucher, dass tierische Produkte unter Bedingungen erzeugt werden, die tiergerecht sind und den Tieren ein artgerechtes Verhalten ermöglichen.

Um dies zu vermitteln, ist Transparenz bei der Erzeugung erforderlich. Der Landeswettbewerb „Tiergerechte Haltung" des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, der moderne und beispielhafte Tierhaltungsanlagen nach spezifischen Kriterien bewertet und besonders empfehlenswerte und innovative Haltungsverfahren herausstellt, kommt dieser Forderung in besonderem Maße nach.

Die Basis für eine tiergerechte und wirtschaftliche Milchviehhaltung ist die Aufzucht gesunder Kälber und Färsen. Um den Rindern eine optimale Jugendentwicklung zu gewährleisten, bedarf es neben einer leistungsgerechten Fütterung und eines angepassten Hygienemanagements einer tiergerechten Haltung. Schon vor zwei Jahren wurde durch die staatliche Beratung das Projekt „Opti11 male Kälber- und Färsenaufzucht" ins Leben gerufen, an dem Betriebe aus allen Regionen von Rheinland-Pfalz teilnehmen. Vor diesem Hintergrund hatte sich die Bewertungskommission, die sich aus Vertretern von Tier- und Umweltschutzverbänden, der Tiergesundheitsdienste des Landes, der landwirtschaftlichen Beratung, der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, der Fachhochschule Bingen und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zusammensetzt, dafür entschieden, den Landeswettbewerb „Tiergerechte Haltung 2002/2003" für die Kategorien Kälber- und Färsenaufzucht auszuschreiben.

Die Pferdehaltung hat in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewonnen. In Rheinland-Pfalz sind über 30 000 Reiter in 299 Reit- und Fahrvereinen organisiert. Über 23 000 Pferde stehen derzeit in rheinland-pfälzischen Ställen. Viele dieser Pferde werden in größeren Reitanlagen gehalten. Aufgrund des Konkurrenzdrucks zwischen den Reitanlagen kommt den dort angebotenen Haltungsverfahren eine immer größere Bedeutung zu. Die Reitstallbesitzer sind bestrebt, sowohl aus ethischen als auch aus ökonomischen Gründen die Haltungsbedingungen für die Pferde zu optimieren. Aus diesem Grunde wurde der Landeswettbewerb auch für Pferdehaltungen ausgeschrieben.

Am 6. Landeswettbewerb „Tiergerechte Haltung" haben insgesamt 53 Betriebe teilgenommen, die dem Ziel, optimale Haltungsbedingungen für die Tiere zu realisieren, schon weitgehend entsprechen. Sowohl in der Pferdehaltung als auch in der Kälber- und Färsenaufzucht sind in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt worden. Eine Auszeichnung für optimale Haltungsbedingungen kann immer nur eine Momentaufnahme sein, da Haltungsverfahren einem ständigen Wandel unterworfen sind und neue Erkenntnisse kontinuierlich in die Praxis umgesetzt werden. Deshalb ist es wichtig, dass solche Betriebe herausgestellt und zur Nachahmung empfohlen werden, die den aktuellen Standard realisiert bzw. durch innovative Verfahren bereits übertroffen haben.

Nachfolgend sind die Preisträger genannt: Kategorie Pferdehaltung

A. Gruppenhaltung von Pferden

1. Platz: Frau Wiltrud Heine aus Ingelheim

In ihrer Reitanlage wird sowohl die Gruppen- als auch die Einzelhaltung angeboten, wobei ein Systemwechsel möglich ist. Die Gruppenhaltung zeichnet sich dadurch aus, dass hier Offenställe vorhanden sind, die den Tieren einen Auslauf ermöglichen. Durch das gute Management, die Großzügigkeit der Anlage und Komfort schaffende Einrichtungselemente für die Pferde kommt das System den natürlichen Ansprüchen der Tiere sehr entgegen.

2. Platz: Frau Carola Falk aus Altrip

Der Rexhof zeichnet sich durch eine Gruppenhaltung mit Vorratsfütterung, große Ausläufe, ein gutes Management und Professionalität in der Führung des Betriebes aus. Diese Punkte wurden von der Bewertungskommission besonders herausgestellt.

3. Platz: Herr Gerhard Sachs aus Münchweiler-Neumühle

Der Betrieb Sachs zeigt in vorbildlicher Weise, wie man durch Umnutzung bestehender Gebäude eine artgerechte Haltung von Pferden in der Gruppe realisieren kann.

B. Einzelhaltung von Pferden

1. Platz: Herr Klaus Briegel aus Meckenheim

Im Rahmen einer Neubaumaßnahme ist es dem Betrieb Briegel in vorbildlicher Weise gelungen, Haltungsbedingungen zu schaffen, die durch die Großzügigkeit der Anlage mit viel Licht und Luft, das Angebot von Spielmaterial sowie die Anordnung der Funktionsbereiche überzeugen. Darüber hinaus bietet der Betrieb Briegel den Einstellern die Möglichkeit, zwischen Einzel- oder Gruppenhaltung zu wählen, wobei ein Systemwechsel jederzeit möglich ist.

2. Platz: Herr Leonard Berg aus Bingen

Die Großzügigkeit der Anlage mit einer Komfort schaffenden Einrichtung und funktionellen Paddocks beeindruckte die Bewertungskommission und rechtfertigte die erzielte Auszeichnung.

3. Platz: Herr Jörg Hoffmann aus Weitersweiler

Die großzügigen Boxen mit Paddocks sowie die Möglichkeit des Auslaufs in Verbindung mit einem professionellen Management waren ausschlaggebend für die Auszeichnung des Betriebes.

Kategorie Kälber- und Färsenhaltung Siegerbetrieb Peter Meutes aus Rommersheim

Der Betrieb Meutes überzeugt durch sein durchgängig vorbildliches Verfahren in der Kälber- und Rinderaufzucht. Die Kombination von Neubauten und Nutzung von Altgebäuden sowie das Management der Tiere wurden als vorbildlich herausgestellt.