Altersvorsorge

Zusätzlich wird in naher Zukunft die Besteuerung der wichtigsten Einkommensquellen im Alter auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass Aufwendungen, die der Altersvorsorge dienen, steuerlich absetzbar sein werden, während die Rückflüsse dann der Besteuerung unterliegen. Die Umstellung wird eine lange Übergangsphase erforderlich machen.

Der jüngst verabschiedete Gesetzentwurf für ein Alterseinkommensgesetz sieht vor, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversiche rung in einer Phase von 2005 bis 2025 sukzessive von der Besteuerung freizustellen. Parallel hierzu soll die heute geltende Ertragsanteilbesteuerung der Renten ab 2005 bis zum Jahr 2040 zu einem System der regulären Rentenbesteuerung umgebaut werden. Im Ergebnis werden durch den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung die finanziellen Spielräume für die ergänzende Altersvorsorge ausgeweitet.

Bedeutung der Entwicklung für Frauen und Familien

Die Kosten der Kindererziehung und der damit häufig einhergehende Einkommensausfall schränken den Spielraum für die ergänzende Altersvorsorge erheblich ein. Die Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zusammenhang mit der Riester-Rente ist passgenau für diese Situation: Die Vermeidung höherer Beitragssätze verhindert eine weitere Einschränkung des finanziellen Spielraums während der Phase der Kindererziehung. Gleichzeitig wird die Dämpfung der zukünftigen Rentenanpassungen durch die kinderbezogenen Vergünstigungen der gesetzlichen Rentenversicherung abgemildert. Dies begrenzt wiederum den Bedarf an ergänzender Vorsorge.

Da die Förderung der „Riester-Rente" Zulagen für Erwerbstätige, deren Ehepartner und für Kinder vorsieht, können die notwendigen Eigenbeiträge für die ergänzende Alterssicherung gering gehalten werden. Die Förderquote im Rahmen der Riester-Rente steigt, je niedriger das Einkommen und höher die Anzahl der Kinder ist.

Der Aufbau der Riester-Förderung zeichnet eine eigenständige Sicherung auch eines nicht erwerbstätigen Ehepartners vor, indem die Zulage nur dann gewährt wird, wenn sie auf einen dieser Person zugeschriebenen Vertrag fließt. Werden Kinderzulagen und die Zulage für den nichterwerbstätigen Ehepartner gebündelt, kann dieser Ehepartner einen lukrativen Altersvorsorgevertrag ohne eigene Aufwendungen vollständig aus der staatlichen Förderung finanzieren. Es reicht aus, wenn sich der erwerbstätige Ehepartner mit eigenen Aufwendungen an seinem eigenen Altersvorsorgevertrag beteiligt. Diese Konstruktion erlaubt es, den bei den heutigen Rentnerinnen und Rentnern und rentennahen Jahrgängen erkennbaren Unterschied zwischen der Einkommenssituation älterer Männer und Frauen zukünftig zu verringern.

Ausblick:

Die seit der Rentenstrukturreform 2001 festgestellte Inanspruchnahme der Förderangebote zur ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge lässt erkennen, dass sich das Vorsorgeverhalten noch deutlich verändern muss, wenn eine Verschlechterung der relativen Versorgungsposition zukünftiger Rentnergenerationen vermieden werden soll. Fundamentale Verhaltensänderungen vollziehen sich erfahrungsgemäß nur langsam, sodass es für eine tragfähige Bewertung der Rentenstrukturreform 2001 noch zu früh ist. Auch ist damit zu rechnen, dass die Umsetzung der von der Bundesregierung angestrebten Vereinfachung der Riester-Rente und der Maßnahmen zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge weitere Verbesserungen bringen.

Die derzeitige Strategie der Alterssicherungspolitik setzt bei der ergänzenden Vorsorge auf das Prinzip der Freiwilligkeit. In Erwartung der zukünftig niedrigeren Anpassungsraten der Rentenzahlbeträge gibt es deshalb keinen Automatismus, der eine Verschlechterung der relativen Versorgungsposition zukünftiger Rentnergenerationen ausschließen könnte. Vielmehr wird der eigenverantwortliche Umgang mit den eröffneten Spielräumen zur ergänzenden Altersvorsorge zu einer stärkeren Streuung der individuellen Einkommenspositionen im Alter führen. Insofern ist davon auszugehen, dass die Alterssicherungssysteme trotz der erwarteten Fortschritte bei der Angleichung zwischen Männern und Frauen nicht in allen Fällen ein armutsvermeidendes Einkommen zur Verfügung stellen werden.

Andererseits ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber reagieren würde, sollte die Eigenvorsorge auch in den nächsten Jahren deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben. Bereits in der Rentenstrukturreform 2001 wurde die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen für den Fall vorzuschlagen, dass durch die Förderung der freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge eine ausreichende Verbreitung nicht erreicht werden kann. Gegebenenfalls müsste sogar das der ergänzenden Vorsorge zugrunde gelegte Prinzip der Freiwilligkeit hinterfragt werden. Es besteht deshalb die begründete Aussicht, dass Altersarmut auch in der Zukunft ein insgesamt beherrschbares Phänomen bleiben wird.

Aktiv im Alter Oftmals wird zugestanden, dass zwar die Altersarmut bei weitem nicht das Ausmaß eines Massenphänomens angenommen hat, aber Armut dennoch in Form von fehlender sozialer Teilhabe, Vereinsamung, Vernachlässigung oder Verwahrlosung auftritt. Und zweifellos gibt es immer wieder einzelne Schicksale, in denen diese Probleme sichtbar werden. Aber auch hier handelt es sich nicht um häufig auftretende Armutsformen. Es sind Einzelne, die vom sozialen Netz nicht rechtzeitig erfasst werden. Für die ganz überwiegende Mehrheit aller Seniorinnen und Senioren bieten sich vielfältige Möglichkeiten der sozialen Teilhabe.

Aktive Ressourcen des Alters Ältere Menschen sind heute ein wichtiger Aktivposten unserer Gesellschaft. Sie verfügen über Erfahrungen und Kompetenzen, über Wissen und Ressourcen, die gesellschaftspolitisch von großer Bedeutung sind. Längst ist Seniorenpolitik nicht mehr nur Hilfepolitik, sondern es geht insbesondere darum, die Aktivitäten der älteren Generation in das gesellschaftliche Leben einzubeziehen. Hierbei haben wir uns zu orientieren an den Interessen und Wünschen der Menschen, die in der nachfamiliären oder nachberuflichen Lebensphase Dinge tun wollen, die für sie eine Chance der Weiterentwicklung bedeuten und ihnen gleichzeitig ausreichend Freiraum für die individuelle Lebensgestaltung lassen.

Vorbildhaft sei die Qualifizierung von Älteren zu Senior-Trainerinnen und -Trainern im Rahmen des Bundesmodellprogramms „EFI-Erfahrungswissen für Initiativen" an den Standorten Trier, Kaiserslautern und Ludwigshafen in Zusammenarbeit mit den dortigen Ehrenamtsagenturen genannt. Hier bilden sich ältere Menschen weiter, verpflichten sich für zwei Jahre zur aktiven Mitarbeit und realisieren neue Projekte wie etwa ein „Netzwerk Lesepatenschaften", die Förderung von Deutschkenntnissen von Kindern im Grundschulalter oder einen Besuchsdienst für ältere Menschen.

Gesellschaftliche Beteiligung und Partizipation von Seniorinnen und Senioren Wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich ältere Menschen aktiv an der gesellschaftlichen Entwicklung beteiligen, ist, dass sie in politische Gestaltungsprozesse einbezogen werden und ihre Interessen und Wünsche geltend machen können. Deshalb unterstützt das Land schon seit vielen Jahren die Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e. V. und die Arbeit der kommunalen Seniorenbeiräte.

Wir können feststellen, dass dieses Bemühen Früchte trägt und inzwischen 67 Seniorenbeiräte registriert sind. Am 1. Januar 2004 ist mit der Änderung der Gemeindeordnung die rechtliche Verankerung der Seniorenbeiräte in Kraft getreten. Auch dies wird die gesellschaftliche Beteiligung älterer Menschen weiter fördern.

Landesleitstelle „Älter werden in Rheinland-Pfalz"

Seit 1993 ist die Landesleitstelle „Älter werden in Rheinland-Pfalz" im Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Ansprechpartnerin für Seniorinnen und Senioren in Rheinland-Pfalz. Sie vertritt die Interessen der Älteren auf Landesebene und versteht Seniorenpolitik als Querschnittsaufgabe. Handlungsfelder sind:

­ Förderung der gesellschaftspolitischen Beteiligung Älterer zum Beispiel in Seniorenbeiräten, Begegnungsstätten, Freiwilligenzentren und intergenerativen Projekten,

­ Schaffung und Förderung neuer Betätigungsfelder für Ältere und Unterstützung freiwilligen Engagements Älterer, wie zum Beispiel als Lesepaten, Tutoren für Internetcafes, Tutoren für Heimbeiräte, Senior-Trainerin oder Senior-Trainer,

­ Qualifizierungsangeboten für ehrenamtlich tätige ältere Menschen zu unterschiedlichen Themen und Aufgaben; Zusammenarbeit mit Trägern der Erwachsenenbildung,

­ Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen zum Wohnen im Alter sowie Förderung und Unterstützung von selbstbestimmten gemeinschaftlichen Wohninitiativen für das Alter,

­ Sensibilisierung für die Belange älterer Migrantinnen und Migranten und Anregung und Förderung von interkulturellen Senioreninitiativen,

­ Weiterentwicklung der Hilfen für pflegende Angehörige und Unterstützung von Menschen mit Demenzerkrankungen, zum Beispiel durch das Beschwerdetelefon Pflege und das Projekt „Tagesmütter für Demenzkranke",

­ Zusammenarbeit mit dem Landesfachbeirat für Seniorenpolitik, der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e. V., den kommunalen Leitstellen „Älter werden", den kommunalen Fachkräften der Altenhilfe, den kommunalen Seniorenbeiräten und Seniorenbüros und anderen Verbänden und Organisationen,

­ Durchführung von Fachveranstaltungen und Seniorenkongressen,

­ redaktionelle Verantwortung für das landesweite Senioren-Info „Spätlese".

Die Landesleitstelle „Älter werden in Rheinland-Pfalz" steht bei allen Fragen zur Verfügung, vermittelt bei Bedarf weitere Hilfen und freut sich über alle, die sich an der Arbeit für ältere Menschen beteiligen wollen.

8.10 Wohn- und Lebenssituation älterer Menschen

Bei kaum einem anderen Thema wird der Wandel des Altersbildes so offenkundig wie bei der Frage nach den Wohnwünschen älterer Menschen. Wenn vor zwanzig Jahren noch für viele Seniorinnen und Senioren der Umzug in ein Altenwohnheim eine mögliche Option für die Lebensgestaltung war, so sind heute andere Konzepte gefragt. Der Wunsch nach dem Verbleib in der eigenen Häuslichkeit wird inzwischen verbunden mit konkreten Vorstellungen zu individuellen Wohn-, Haus- und Lebensgemeinschaften. Das Land fördert daher insbesondere Maßnahmen, die das selbstorganisierte Wohnen und Zusammenleben Älterer unterstützen. So wurde im April 2003 in Mainz die Beratungsstelle „Lebenswohnraum" eröffnet, die in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes

­ Kreisverband Mainz-Bingen ­ mit Unterstützung der bundesweit tätigen Organisation „Forum ­ gemeinschaftliches Wohnen im Alter e. V." über Fragen der Realisierung von innovativen Wohnkonzepten für das Alter berät. Mit dieser Maßnahme soll gerade das Eigenengagement und präventive Aktivsein von Seniorinnen und Senioren angeregt, unterstützt und anerkannt werden. Denn die Bildung von Wohngemeinschaften ist ein guter Weg, bei der allgemein zunehmenden Individualisierung einer Isolation im Alter entgegenzuwirken, ganz besonders im ländlichen Raum.

Seit 1994 fördert das Land die Landesberatungsstelle „Alten- und behindertengerechtes Bauen und Wohnen" in Trägerschaft der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die ältere Menschen an inzwischen sieben Standorten in Rheinland-Pfalz über Möglichkeiten der Wohnraumanpassung und Inhalte des barrierefreien Bauens und Wohnens berät. Seit 1993 wird das so genannte „Betreute Wohnen für Seniorinnen und Senioren" im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung durch das Ministerium der Finanzen gefördert.

Ziel der Unterstützungsleistungen ist, alles dafür zu tun, dass die Mobilität älterer Menschen durch eine entsprechende Infrastruktur längstmöglich erhalten bleibt.

9. Armut von Migrantinnen und Migranten Ausländische Migrantinnen und Migranten zählen zu den Bevölkerungsgruppen, die mit am stärksten von Armut betroffen sind.

Die Lebenssituation von deutschen und ausländischen Familien unterscheidet sich bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz häufig gravierend. Ausländische Familien sind armutsgefährdeter. Viele Eltern sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen, haben öfter keine oder eher niedrigere Schulabschlüsse und verfügen seltener über eine qualifizierte Berufsausbildung. Nicht selten gibt es erhebliche Unterschiede bei den Deutschkenntnissen. 93) Hinzu kommen oftmals schlechtere Wohnbedingungen und höhere Kinderzahlen. Allerdings verbieten sich Verallgemeinerungen. Die Bevölkerungsgruppe der Ausländerinnen und Ausländer ist sehr heterogen.

So ist beispielsweise von beträchtlichen Unterschieden zwischen den Lebenslagen von Ausländerinnen und Ausländern aus Staaten der Europäischen Union und den Ausländerinnen und Ausländern aus anderen Staaten auszugehen. Trotz höherer Armutsrisiken darf auch nicht übersehen werden, dass vielen in Rheinland-Pfalz lebenden Ausländerinnen und Ausländern die berufliche und gesellschaftliche Integration gelingt.

Sozialhilfe

Die Sozialhilfequoten von Ausländerinnen und Ausländern liegen in Rheinland-Pfalz ebenso wie bundesweit über denen der deutschen Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Ursachen liegen in niedrigeren Arbeitseinkommen, höherer Arbeitslosigkeit, einer häufig höheren Kinderzahl und geringeren Ersparnissen. Dahinter stehen oftmals tieferliegende Probleme, wie unzureichende Deutschkenntnisse oder geringere Bildungs- und Ausbildungsstände.

Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt zwischen 1998 und 2003

Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an allen Empfängern und Empfängerinnen von Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) belief sich bundesweit zum Jahresende 1998 auf 23,1 Prozent und im Jahr 2002 bereits auf 24,5 Prozent. In Rheinland-Pfalz lag die Anzahl mit 17,3 Prozent im Jahr 1998 und 18,6 Prozent im Jahr 2002 deutlich niedriger. Daten für 2003 liegen noch nicht vor.

Die Sozialhilfequote94) betrug insgesamt 3,3 Prozent im Jahr 2002; Ausländerinnen und Ausländer erhielten im gleichen Jahr bundesweit mit einer Quote von 8,4 Prozent deutlich häufiger Sozialhilfe als Deutsche mit 2,9 Prozent. In Rheinland-Pfalz fallen die Quoten niedriger aus, aber auch hier gibt es einen erheblichen Abstand zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen: Im Jahr 2002 lag die Sozialhilfequote der Ausländerinnen und Ausländer bei 6,2 Prozent, die der Sozialhilfe beziehenden Deutschen lag bei 2,2 Prozent.

Positiv festzustellen ist, dass die Sozialhilfequote der Nicht-Deutschen in Rheinland-Pfalz leicht rückläufig ist. Sie ging von 6,5 Prozent im Jahr 1998 auf 6,2 Prozent im Jahr 2002 zurück. Diese Entwicklung entspricht einem bundesweiten Trend (1998: 9,1 Prozent; 2002: 8,4 Prozent). Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt insgesamt seit Jahren abnimmt. Die Anstrengungen der Kommunen und des Landes, insbesondere auf dem Gebiet der Hilfe zur Arbeit, haben diese erfreuliche Entwicklung bewirkt. Hiervon dürften nichtdeutsche Empfängerinnen und Empfänger ebenso wie deutsche profitiert haben.

93) Gerda Holz und Susanne Skoluda, „Armut im frühen Grundschulalter", 2003, Seite 149 und 175.

94) Anteil der Hilfebeziehenden an der Bevölkerung beziehungsweise der jeweiligen Bevölkerungsgruppe in Prozent.