Eigenheim

So geht schnell der Überblick verloren, ob die oft über Raten finanzierten Anschaffungen ordnungsgemäß zurückgeführt werden können.

Merken die Menschen, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen kaum noch nachkommen können, suchen sie verzweifelt nach Lösungen, zum Beispiel Aufnahme eines neuen Darlehens, Schulden bei Freunden oder Verwandten, immer spätere Zahlung von Rechnungen, Vereinbarung von Stundungen. Doch trotz dieser Bemühungen steht am Ende leider oft die Überschuldung.

Zwei Fallbeispiele mögen den Weg in die Überschuldung illustrieren: „Frau Anton ist 23 Jahre alt und hat drei Kinder im Alter von fünf, vier und zwei Jahren. Außerdem ist sie im sechsten Monat schwanger. Im Dezember 2001 ist Frau Anton zusammen mit ihrem Freund und drei Kindern in eine Doppelwohnung eingezogen, da die vorherige zu klein war. Ihr Freund ging arbeiten und sie hat sich um die Kinder gekümmert. Im März des Jahres 2002 wurde ihr Freund jedoch arbeitslos. Von diesem Zeitpunkt an lebten sie von Arbeitslosen-, Kinder- und Erziehungsgeld. Sehr bald ergab sich, dass die Miete nicht mehr vollständig gezahlt werden konnte. Mit dem Sachbearbeiter der Wohnbau wurde enger Kontakt gehalten. Dennoch war unvermeidbar, dass die Mietschulden sich ansammelten. Die fristlose Kündigung der Wohnung war daher eine logische Konsequenz. Nachdem ihr Freund ausgezogen war, versuchte Frau Anton, allein mit der Situation zurechtzukommen." „Frau Lerch, geboren 1945, heiratete sehr jung, doch die Ehe scheiterte wegen der Trunksucht des Mannes. Frau Lerch heiratete erneut. Ihr zweiter Mann war ebenfalls Trinker und meistens arbeitslos. Sie musste den gemeinsamen Lebensunterhalt alleine bestreiten. Im Laufe der Jahre häufte ihr Mann einen großen Schuldenberg von über 50 000 DM (25 565) an. Aufgrund der Alkoholabhängigkeit ihres Mannes und der sich zuspitzenden finanziellen Situation, kam es nach 19 Ehejahren zur Trennung. Frau Lerch bezahlte bis zur Scheidung einen Großteil der eingegangen Verpflichtungen. Nach der Scheidung ging sie eine neue Beziehung ein. Das Paar lebte zwölf Jahre zusammen und heiratete. Beide waren berufstätig, doch als Frau Lerch ihre Arbeit wegen eines Rückenleidens aufgeben musste, lebten beide von dem Einkommen, das Herr Lerch als Lagerarbeiter verdiente. Aber auch er verlor aufgrund gesundheitlicher Probleme seine Arbeit. Aus Scham verschwieg er seiner Ehefrau den Arbeitsplatzverlust. Als er sich endlich offenbarte, hatten sich jedoch schon Mietschulden angesammelt, die letztlich zur Zwangsräumung der Wohnung führten."

Wachsende Fallzahlen

Die Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland wächst. Seit dem Bericht „Armut in Rheinland-Pfalz" von 1998 ist ein erheblicher Zuwachs von Überschuldung festzustellen. Damals wurde von 1,7 bis 2 Millionen überschuldeten Haushalten in der Bundesrepublik Deutschland gesprochen. Inzwischen wird von cirka 2,7 Millionen überschuldeten Haushalten ausgegangen. Dies bedeutet für Rheinland-Pfalz, dass über 120 000 Haushalte betroffen sind. Eine Steigerung von mehr als 33 Prozent gegenüber dem Armutsbericht Rheinland-Pfalz von 1998.

Die Landesstatistik der 55 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Rheinland-Pfalz von 2002 verdeutlicht, dass meist das Zusammentreffen mehrerer Faktoren Haushalte in die Überschuldung treibt. Durchschnittlich wurden in den 8 642 Beratungsfällen zwei Hauptursachen genannt, die in die Überschuldung führten. Am häufigsten genannt wurden: Arbeitslosigkeit, Krankheit/Sucht, Scheidung/Trennung, gescheiterte Selbständigkeit und wirtschaftliches Planungsdefizit. „Zwar hat die Familie ein momentanes Einkommen von 2 580, dem gegenüber stehen aber monatlich Ausgaben von 1 880.

Die reell zur Verfügung stehenden 700 können nur schwer das Lebensminimum für eine vierköpfige Familie sichern. Außerdem wird Frau Walter nach der Geburt ihres dritten Kindes Erziehungsurlaub nehmen und so auf ihr Einkommen von durchschnittlich 600 verzichten. Die Familie erhält dann 150 Kindergeld für das Neugeborene und auch wieder Erziehungsgeld. Dies reicht aber nicht, um das Existenzminimum zu sichern."

Eine auffallende Tendenz aus der Beratungsarbeit ist, dass in cirka 5 000 Fällen (über 57 Prozent) monatlich ein Gesamteinkommen (inklusive Lohnersatzleistungen und Sozialleistungen) von nur unter 1 000 zur Verfügung stand. Bei 28 Prozent der Verschuldeten stand 2002 überhaupt kein pfändbares Einkommen zur Verfügung. Im Jahr zuvor war noch bei cirka 50 Prozent pfändbares Einkommen vorhanden. 53,5 Prozent der Überschuldeten waren erwerbstätig, 21,9 Prozent bezogen Leistungen der Arbeitsverwaltung.

In cirka 25 Prozent der Fälle waren Mietschulden, in cirka 20 Prozent Energieschulden vorhanden. Bei über zehn Prozent stand eine gescheiterte Hausfinanzierung im Mittelpunkt der Schuldner- und Insolvenzberatung. „Durch die recht hohen Belastungen für das erbaute Eigenheim, den damit verbundenen Nebenkosten und deren Absicherung ist die monatliche Belastung der Familie so hoch, dass aus den freien Mitteln gerade noch der tägliche Bedarf gedeckt werden kann.

Hinzu kommt aber noch eine offene Forderung gegenüber Herrn Walter von cirka 2 250 und eine Strom-/Gasforderung von 1 500. Eine Babyausstattung für das kommende Kind und die Möblierung für das Kinderzimmer können nicht aus eigenen Mitteln angeschafft werden." 58 Prozent der Überschuldeten wirtschaften als Ledige, getrennt Lebende, Geschiedene oder Verwitwete. Die betroffenen Kinder in diesen Haushalten sind nicht erfasst. Knapp 25 Prozent der Betroffenen haben eine Gesamtverschuldung zwischen 10 000 und 25 000, weitere 21 Prozent bis 50 000 und weitere 14 Prozent bis 100 000. Gegenüber den Vorjahren sind teilweise erhebliche Steigerungen bei der Gesamtverschuldung zu verzeichnen.

Zum Beratungsangebot Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen werden in Rheinland-Pfalz flächendeckend von freien und kommunalen Trägern vorgehalten. Daneben stehen drei Beratungsstellen in Trägerschaft der Handwerkskammern und eine in Trägerschaft des Bauern- und Winzerverbandes. Sechs der 55 Beratungsstellen bieten das spezifische Angebot „Schuldnerberatungsstelle in der Suchtkrankenhilfe" an. Eine rheinland-pfälzische Besonderheit ist das Schuldnerfachberatungszentrum in Mainz als Forschungs- und Dokumentationsstelle für Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung. Es steht den Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberatern zum Erfahrungsaustausch, zur Fortbildung und zur Rechtsberatung zur Verfügung.

Die ansteigende Zahl der überschuldeten Haushalte und die steigende Nachfrage in den Beratungsstellen machen deutlich, dass das Angebot notwendig ist. Gleichzeitig muss davon ausgegangen werden, dass dieses Angebot zur Bewältigung der Problemlagen nicht mehr ausreichend ist. Zunehmend wird von erheblichen Wartezeiten berichtet, bis es zu einer Fallbearbeitung kommt. Deshalb bieten viele Beratungsstellen Kurzberatungen an, um den psychischen Druck bei den Betroffenen zu lindern.

Schlussfolgerungen

In fast allen Fällen von Überschuldung geht es um eine Vielzahl von Problemen beziehungsweise eine vielschichtige Fragestellung.

Finanzielle Probleme sind mit sozialen und persönlichen verknüpft. Armut zeigt sich nicht nur durch knappe finanzielle Ressourcen, sondern auch durch persönliche, familiäre, psychische und gesundheitliche Belastungen. Für die Betroffenen ist Armut häufig mit sozialer Isolation verbunden, sie ziehen sich aus noch vorhandenen persönlichen Hilfesystemen zurück. Die komplexe Problemlage verhindert das aktive Nutzen eigener Ressourcen. Eine ganzheitliche Beratung, die sowohl die sozialen, finanziellen, wie die psychischen, gesundheitlichen und familiären Aspekte berücksichtigt, ist daher unbedingt erforderlich.

Gesellschaftspolitisch muss im Vordergrund stehen, dass das Bestreiten des Lebensunterhaltes, des Wohnens, der Gesundheit, der Bildung und die Teilnahme am kulturellen Leben aus Erwerbseinkommen möglich ist. Tendenzen zeigen hier aber das Gegenteil.

Die beiden oben genannten Zahlen zum Gesamteinkommen und den pfändbaren Teilen des Erwerbseinkommens lassen die Interpretation zu, dass Erwerbstätigkeit heute nicht vor Armut schützt. Der politisch forcierte Ausbau eines „Niedriglohnsektors" dürfte diese Entwicklung noch verstärken.

Hinzuweisen ist auf die zunehmende Verschuldung von Kindern und Jugendlichen. In der Jahresstatistik der Beratungsstellen betrug der Anteil der bis 25-Jährigen elf Prozent. Ein weiterer Anstieg wird von den Beraterinnen und Beratern signalisiert.

Unerfahrenheit im Umgang mit Kredit- und/oder Konsumangeboten erklären, dass in cirka jedem dritten Beratungsfall als eine der Hauptursachen der Überschuldung „wirtschaftliches Planungsdefizit" angegeben wurde. Gemeint sind die steigenden Ausgaben zur Finanzierung des familiären Konsums (vergleiche 18.1). Diese haben jedoch nicht nur mit menschlichen Unzulänglichkeiten, sondern auch mit dem Konsumdruck und der Verführung durch die Werbung zu tun. Damit Menschen nicht erst durch „Schaden klug werden müssen", sind entsprechende Angebote der Schuldenprävention, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche, zu konzipieren und zu finanzieren.

Zur Verhinderung und zum Abbau von Wartezeiten in den Beratungsstellen müssen neben der Verbesserung der derzeitigen öffentlichen Förderung weitere Finanzierungsmöglichkeiten gesucht und erschlossen werden.

Weiterhin ist das Girokonto auf Guthabenebene und die Verhinderung der Kontokündigung bei Vorliegen einer Kontopfändung ein umfangreiches Problemfeld in der Schuldnerberatung. Die Selbstverpflichtungserklärung der Banken zur Einrichtung von Guthabenkonten und auch die Vorschriften des Landessparkassengesetzes werden in der Regel nur widerstrebend ­ oft erst nach massiver Intervention der Schuldnerberatungsstelle ­ umgesetzt. Eine klare Gesetzeslage „des Rechts auf ein Girokonto auf Guthabenbasis" muss seitens des Gesetzgebers endlich geschaffen werden.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung bewährt sich als wichtiges Standbein und Methode der Schuldnerberatung. Das Verfahren ist trotz erfolgter Änderungen zum 1. Dezember 2001 aber immer noch aufwendig und kompliziert. Mit dem Einfügen des § 4 a (Stundungsmodell) haben nun alle Betroffenen Zugang zum Verfahren. Leider ist nach wie vor festzustellen, dass die Chancen einer außergerichtlichen Einigung von den Gläubigern nur unzureichend wahrgenommen werden.

19. Gefährdetenhilfe

Grundlagen Obdachlose, Wohnungslose, Nichtsesshafte, Durchwanderer, Stadtstreicher ­ viele Begriffe zur Beschreibung eines gesellschaftlichen und sozialen Phänomens, nämlich der Wohnungslosigkeit: Mit diesen Worten sind Menschen bezeichnet, die sich in großer sozialer Not befinden, weil sie über keine eigene Wohnung verfügen. Menschen ohne Wohnung also, die buchstäblich auf der Straße leben, in Notunterkünften und Übernachtungseinrichtungen.

Armut hat bei Menschen ohne Wohnung ein ganz konkretes Gesicht. Wer auf der Straße lebt, lebt permanent in zum Teil lebensbedrohlicher Armut und Gefahr. Romantisierende Vorstellungen über das Leben auf der Straße sind absolut fehl am Platze. Die Tatsache, dass sich Betroffene auf der Straße „eingerichtet" haben und sich mit ihrer Situation zu arrangieren scheinen, ist kein Indiz dafür, dass dies tatsächlich für sie eine akzeptable und auf Dauer wünschenswerte Lebensform ist. Die rheinland-pfälzische Situation wohnungsloser Menschen unterscheidet sich dabei nicht grundlegend von der in anderen Bundesländern. In unserem wirtschaftlich und technisch hoch entwickelten, wohlhabenden und sozial ausgerichteten Staat ist in der Wohnungslosigkeit von Menschen eine große gesellschaftliche Wunde zu sehen. Daraus ergibt sich für die zuständigen öffentlichen Stellen und alle gesellschaftlichen Kräfte eine besondere soziale Herausforderung.

Im Zusammenwirken und in Abstimmung mit den öffentlichen Trägern der Sozialhilfe in Rheinland-Pfalz leistet die Freie Wohlfahrtspflege in vielfältiger Weise wichtige Hilfe für Menschen ohne Wohnung. Dies nicht nur aus einer sozialstaatlichen Einbindung im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips, sondern erst recht aus ihrem ureigensten Selbstverständnis heraus, nämlich:

­ sozialverantwortliches Handeln zu fördern und

­ Menschen zum Einsatz für das Gemeinwohl zu motivieren (Ehrenamt) und sich als „Anwalt" für Hilfebedürftige zu verstehen.

So halten die Freien Wohlfahrtsverbände und die ihnen angeschlossenen Gliederungen in Rheinland-Pfalz vielfältige soziale Hilfen und Angebote für wohnungslose Menschen vor. Sie verfügen dadurch über reichhaltige Erfahrungen. Die Probleme der betroffenen Menschen, die vielfältigen sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhänge, strukturelle Ursachen sowie die jeweils persönlichen Gründe, die zu Wohnungslosigkeit führen, sind hier bestens bekannt.

Rheinland-Pfalz spezifische Aussagen

In allen Teilen des Landes Rheinland-Pfalz gibt es Menschen ohne Wohnung. Dabei sind, wie die Spitze eines Eisbergs, jene Menschen besonders auffällig, die auf der Straße leben, „Platte machen", wie die Betroffenen es selber nennen.

Eine amtliche Statistik beziehungsweise eine aktuelle Untersuchung über die Zahl der wohnungslosen (oder in prekären Wohnverhältnissen lebenden) Menschen existiert in Rheinland-Pfalz nicht. Die zuletzt in der Studie des Landes veröffentlichte Zahl aus 1998, nach der damals rund 1 000 Personen (inklusive einer Dunkelziffer) wohnungslos waren, ist von Seiten der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege bezweifelt und als zu niedrig bewertet worden.

In Ermangelung aktueller Daten hat sich die LIGA Rheinland-Pfalz deshalb entschlossen, Ende des Jahres 2003 eine Stichtagserhebung in allen Einrichtungen und Diensten der freigemeinnützigen Wohnungslosenhilfe in Rheinland-Pfalz durchzuführen.

Landesweit haben sich 65 Einrichtungen mit Angeboten für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit Bedrohte (Übernachtungsund Resozialisierungseinrichtungen, Tagesaufenthalte, Beratungsstellen) an der Stichtagszählung am 3. Dezember 2003 beteiligt. Dabei wurden 1 414 Hilfe suchende Menschen gezählt. Der Anteil der Frauen lag bei 16,48 Prozent (233 Personen). Bei diesen Zahlen muss allerdings berücksichtigt werden, dass sich dahinter noch eine nicht unerhebliche Dunkelziffer verbirgt. Legt man analog der 1998 von Prof. Detlef Baum im Auftrag des Landes durchgeführten Studie eine Dunkelziffer von 30 Prozent zu Grunde, so ergibt sich daraus eine Zahl von rund 1 840 Menschen, die Anfang Dezember 2003 wohnungslos waren.

Das Problem der Wohnungslosigkeit ist vielschichtig. Um es zu ergründen, um die Not der Betroffenen zu verstehen und wirksame Hilfe leisten zu können, muss man einen Blick auf die individuellen und auf die strukturellen Ursachen und Gründe werfen. Darüber hinaus sind die Maßnahmen und Angebote an Hilfen sowohl nach Art, Form und Wirksamkeit zu betrachten, wie auch unter dem Aspekt, inwieweit sie flächendeckend und bedarfsgerecht vorhanden sind. Schließlich sind gesellschaftliche Rahmenbedingungen und privatwirtschaftliche Interessen zu nennen, die Einfluss auf die Lebenslagen und damit auf das Schicksal von wohnungslosen Menschen haben.

Gesellschaftliche Rahmenbedingungen werden zum Beispiel gesetzt durch Maßnahmen der Vertreibung wohnungsloser Menschen aus dem öffentlichen Raum. So genannte Straßensatzungen, wie es sie in vielen rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden gibt, stellen keine Hilfe dar, sie sollen für Ordnung sorgen. Die Privatisierung ehemals öffentlicher Räume, zum Beispiel von Bahnhöfen, verschärft den gesellschaftlichen Ausgrenzungsprozess. Wohnungslosigkeit unsichtbar machen zu wollen, löst aber nicht das Problem. Wie solche Ausgrenzungsprozesse in der Beratungsarbeit erlebt werden, dazu gibt die folgende Passage aus dem Jahresbericht einer Beratungsstelle aus 2001 einen Eindruck: „Der öffentliche Raum im Gemeinwesen wird für unsere Klientinnen und Klienten durch Gefahrenabwehrverordnungen einerseits und Vertreibung aus privaten Verkaufsbereichen andererseits... immer enger. Die betroffenen Menschen fallen dadurch natürlich auch mehr im Stadtbild auf.... Den plakativen, meist politisch motivierten und instrumentalisierten Schlagwörtern mehr innere Sicherheit und Ordnung anstatt soziale Gerechtigkeit und Integration fallen zunehmend unsere Klientinnen und Klienten zum Opfer. Dabei soll den persönlichen Schicksalen der Menschen mehr ordnungspolitisch und weniger sozial begegnet werden.

Die Armen werden scheinbar anstelle der Armut bekämpft."

143) Die LIGA ist sich dessen bewusst, dass die durchgeführte Stichtagserhebung keine wissenschaftliche Untersuchung darstellt und mit einigen aus dem Gegenstand resultierenden Unsicherheiten behaftet ist. Dennoch legen die Ergebnisse die begründete Annahme nahe, dass das Ausmaß extremer/absoluter Armut infolge von Wohnungslosigkeit in Rheinland-Pfalz größer ist, als mit den bisher vorgelegten Zahlen ausgewiesen wurde.