Das Sozialamt wo die Familie schließlich Sozialhilfe beantragte benötigt drei Wochen um den Antrag zu prüfen

Migranten

Im Berichtsteil „Armut und Gesundheit" und im Berichtsteil „Armut bei Migranten" ist bereits auf die prekäre ökonomische und gesundheitliche Situation von Migranten, insbesondere von solchen, die sich ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhalten, hingewiesen worden. In welchem Ausmaß diese Menschen an Phänomenen absoluter Armut leiden, lässt sich aufgrund der speziellen Problematik und der damit verbundenen Dunkelziffer kaum sagen.

Immer wieder wird in den Berichten darauf hingewiesen, dass ausländische Familien, die aus Furcht vor Ausweisung keine Sozialhilfe beantragen, in großer materieller Not leben; zunehmend tauchen Migranten in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe auf. Diese Problematik verdient eine eigenständige Untersuchung. Dass aber auch aus relativ gesicherten Verhältnissen ­ wenigstens vorübergehend ­ absolute Armut entstehen kann, zeigt der folgende Fall: „Die Familie Lavall, Schwarzafrikaner, lebt mit drei Kindern in... Beide Eltern gingen seit längerer Zeit im gleichen Betrieb einer Arbeit als ungelernte Kräfte nach. Nach ihrem Urlaub erklärte man Herrn Lavall dort, dass er nicht mehr als stellvertretender Filialleiter benötigt werde.... Er müsse nun weiterhin als Backhelfer arbeiten. Um dies schriftlich festzuhalten, unterschrieb Herr Lavall ihm nicht verständliche Papiere. Dies war der Auflösungsvertrag. Bei seiner Frau geschah dies ebenfalls. Beide sind der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig. Sie wussten nicht, was sie dort unterschrieben haben. Das Arbeitsamt verhängte beiden eine dreimonatige Sperre des Arbeitslosengeldes. Familie Lavall nahm sich einen Anwalt, welcher zurzeit diesen Betrug bearbeitet.

Das Sozialamt, wo die Familie schließlich Sozialhilfe beantragte, benötigt drei Wochen, um den Antrag zu prüfen. Herr Lavall bekommt erst Ende Oktober Geld vom Sozialamt. Ihre Ersparnisse hat die Familie bereits im September und Oktober aufgebraucht für Miete, Rechnungen, Gas und Strom. Die Sperre vom Arbeitsamt dauert bis Ende November. Die Familie weiß im Moment nicht, wovon sie Lebensmittel für die Kinder kaufen soll. Sie erhielt einen Sozialgutschein in Höhe von 25 zum Lebensmitteleinkauf."

Kinder und Jugendliche

Eine tendenziell ebenfalls unter absolute Armut einzuordnende Personengruppe sind die Kinder in Armutsfamilien, insbesondere solche in sozialen Brennpunkten. Ihre Lebensweise ist oft von unzureichender und unausgewogener Ernährung gekennzeichnet:

Wenn die Grundversorgung nicht sichergestellt ist, haben Kinder ständig Hunger, wobei dieser oft mit Süßigkeiten gestillt wird, was wiederum zu Gewichtsproblemen und/oder Zahnerkrankungen führt (vergleiche hierzu auch die Ausführungen im Abschnitt „Armut und Gesundheit" und im Abschnitt „Gemeinwesenarbeit/soziale Brennpunkte"). Unter- oder falsch ernährte Kinder, die oftmals auch emotional „unterversorgt" sind, tragen kaum reversible Schäden für ihr ganzes Leben davon ­ auch wenn dieser Zustand nur vorübergehend sein sollte. Besonders ihr Schulerfolg ist dramatisch gefährdet. Von gleichen Bildungschancen kann keine Rede sein. Auch ihre Lebenserwartung dürfte eingeschränkt sein, zumal sich die Situation in vielen Fällen auch im Jugend- und Erwachsenenalter nicht grundlegend ändert.

Aber auch außerhalb von sozialen Brennpunkten existieren Fälle extremer Armut von Kindern und Jugendlichen. Aus einer Jugendhilfeeinrichtung, die im September 2003 drei Jungen im Alter von fünf, sechs und sieben Jahren in eine Familienwohngruppe aufnahm, wird folgender Fall berichtet: „Die Geschwister hatten an Bekleidung nur das, was sie am Körper trugen und eine Plastiktüte mit einer kurzen Hose für jedes Kind. Die Bekleidung war stark verschmutzt und teilweise kaputt, die Schuhe kaputt, stark verdreckt und teilweise zu klein. Die Kinder selber waren sehr dreckig und nicht gut riechend. Ein Besuch bei der Kinderärztin war notwendig, bevor die Geschwister in die Familienwohngruppe gebracht wurden, da zwei der Jungen starken Ausschlag an den Beinen aufwiesen; bei den beiden Jungen wurde Krätze diagnostiziert. (...) nach dem Duschen konnte man rote Flecken, Druckstellen und Blasen an den Füßen entdecken, teilweise auch einen wunden Po.

Familiärer Hintergrund: Vater, alkoholkrank, war obdachlos, dann wohnhaft in..., hatte die Kinder in seiner Wohnung, seit Frau Käfer in die Türkei flog, Ende Juli 2003, desolate häusliche Verhältnisse. Mutter, sehr phlegmatische Frau, hat Ende Juli 2003 in der Türkei geheiratet, wohnte mit den Kindern über einer Gaststätte. (...). Die Kinder gingen unpünktlich oder gar nicht zur Schule. (...). Frau Käfer stand in keinem Arbeitsverhältnis und bekam seit Mai keine Sozialhilfe mehr. Zwei Kinder besuchen eine Sonderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache.

Situation in der Familienwohngruppe (FWG): Die Kinder hatten wohl länger wenig oder gar nichts zu essen bekommen, alle drei nahmen bei den Mahlzeiten unnatürlich große Portionen zu sich, häuften sich den Teller übervoll und hatten Sorge, von dem Essensangebot auf dem Tisch nicht von jedem etwas mitzubekommen. Ein Sättigungsgrad konnte nach cirka vier Wochen beobachtet werden. Die beiden Schulkinder wollten zum Beispiel jeden Tag mindestens drei Käsebrote mit zur Schule nehmen, auch dann, wenn es gemeinsames Frühstück in der Schule gab. Zunächst wurden die Brote auch aufgegessen, dann kam eine Phase, in der Brote im Schulranzen blieben oder weggeworfen wurden. Trotzdem bestanden die Kinder auf ihren drei Käsebroten. Erst nach cirka vier Wochen waren die Kinder so weit, dass sie nicht mehr den Drang verspürten, „vorsorgen" zu müssen. Kurz nach der Aufnahme in der... erkrankte Peter an Salmonellose. Die Ursache für die Erkrankung lag vor der Aufnahme... Wichtig für alle drei sind das regelmäßige Duschen und die damit verbundene Zuwendung der Bezugspersonen (eincremen, Nägel schneiden).

Die Kleiderfrage war für alle drei Kinder ein wichtiges Thema, in dieser Beziehung waren sie untereinander sehr eifersüchtig und neidisch, der Bruder könnte ja etwas Schöneres oder Besseres haben. Matthias, der Älteste, steckte in dieser Beziehung zu Gunsten seines mittleren Bruders zurück. Geschätzt und geachtet wurden aber auch die Kleidungsstücke, die von zu Hause mitgebracht wurden. Zum Geburtstag wünschten sich Samuel und Matthias anstatt Spielsachen etwas zum Anziehen (...). Schwierig ist die Situation für Matthias, er fühlte sich bis zur Heimeinweisung für die Geschwister verantwortlich, nun gehen die Brüder ihre eigenen Wege und diese neue Situation macht ihn unsicher. Matthias macht einen vernünftigen, erwachsenen Eindruck und zeigt wenig kindliche Züge, ihm fehlt die Unbeschwertheit und die Sorglosigkeit. In der Anfangsphase fiel eine Überängstlichkeit auf, besonders vor Dunkelheit. So urinierten die drei mehrmals nachts in eine Ecke des Zimmers, obwohl auf dem Weg zur Toilette die Beleuchtung die ganze Nacht brannte."

Ein Fall aus der Straßensozialarbeit im ländlichen Raum wird folgendermaßen geschildert: „Nach Beendigung seiner Ausbildung wird ein junger Mann (lernbehindert) arbeitslos. Er lebt seit einigen Jahren bei einer Pflegefamilie. Nachdem die Ausbildung beendet wurde, wird auch kein Pflegegeld mehr gezahlt. Die Pflegefamilie macht dem jungen Mann Druck, dass er für Einkommen sorgen soll, nachdem kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld besteht. Die Situation eskaliert und er wird auf die Straße gesetzt. Vorübergehend kann er im Armutsprojekt des Caritasverbandes wohnen. Das Sozialamt an seinem neuen Wohnort zahlt nicht mit dem Verweis, das Sozialamt der Heimatgemeinde sei in diesem Fall zuständig, da die Wohnmöglichkeit nur vorübergehend sei; das Sozialamt der Heimatgemeinde verweigert die Zahlungen mit dem Verweis, das neue Sozialamt sei zuständig. Das Arbeitsamt verweist auf die abgeschlossene Erstausbildung und lehnt weitere Berufsförderung ab. Der junge Mann verfügt über keinerlei Bargeld und wird mit Lebensmittelspenden von seiner Freundin versorgt."

Sanktionsbetroffene

In Zukunft wird möglicherweise eine ganz neue Gruppe absolut armer Menschen auftreten: die durch die Hartz-Gesetzgebung von Sanktionen betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Nach dem neuen Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wird jungen Menschen bis 25 Jahren unter bestimmten Bedingungen (zum Beispiel bei Verweigerung von Eingliederungsvereinbarungen, Ablehnung zumutbarer Arbeit, Ausbildung oder von Arbeitsgelegenheiten) das Arbeitslosengeld II versagt (vergleiche § 31; Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sollen in diesen Fällen an den Vermieter beziehungsweise an sonstige Empfangsberechtigte gezahlt werden. In angemessenem Umfang können Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden.). Oftmals tauchen Jugendliche in dieser Situation in die Illegalität, eine halbkriminelle Grauzone oder auf die Straße (Trebegänger) ab. Diese Entwicklung muss nach Implementierung der „Hartz-Gesetze" beobachtet werden. Teil D ­ Schlussfolgerungen der Landesregierung 25. Armut Armut bedeutet soziale Ausgrenzung. Sie kann nicht hingenommen werden, weil sie sowohl das verfassungsrechtliche Gebot des Sozialstaates als auch die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaftsordnung gefährdet. Die Politik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene muss sich daher trotz aller Zwänge zur Haushaltskonsolidierung immer wieder der Herausforderung stellen, Armut vorzubeugen beziehungsweise den Betroffenen Wege aus der Armut aufzuzeigen. In Rheinland-Pfalz dient die regelmäßige Armutsberichterstattung des Landes dazu, diesen Prozess zu erleichtern. Mit dem dritten Armuts- und Reichtumsbericht wurde in zweierlei Hinsicht Neuland betreten. Zum einen enthält er erstmals Ausführungen zum Thema Reichtum. Und zum anderen wurde der Versuch unternommen, gemeinsam mit Vertretern der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der evangelischen Kirchen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und anderen Experten einen Bericht zu erstellen. Insbesondere durch die Beiträge der Fachgruppen der LIGA konnten Einsichten gewonnen werden, die bislang noch keine Berücksichtigung erfahren hatten. Ein Teil der Ausführungen und Schlussfolgerungen, die in Verantwortung der LIGA und ihrer Fachgruppen erarbeitet wurden (Teil C), kann aus Sicht der Landesregierung allerdings nicht bestätigt werden.

26. Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Auch in Rheinland-Pfalz gibt es trotz günstiger Rahmenbedingungen und erfolgreicher Projekte verschiedenste Formen von Armut.

Zu den größten Armutsrisiken zählt die Arbeitslosigkeit. Sie trifft nicht nur die Erwerbsfähigen selbst, sondern ebenso die mit ihnen zusammenlebenden Angehörigen. Die Folgen von Armut durch Arbeitslosigkeit tragen auch die Kinder der Betroffenen. Ihre multidimensionalen Konsequenzen sind in den Kapiteln „Familienarmut" und „Kinderarmut" dargestellt.

Für die Verringerung von Armut bleibt der Abbau von Arbeitslosigkeit ein zentrales Handlungsfeld. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz zeigt zwar erfreulicherweise einen vergleichsweise günstigen Verlauf im Gegensatz zu anderen Ländern.

Mit einer Arbeitslosenquote von 7,3 Prozent im November 2003 konnte Rheinland-Pfalz die drittbeste Position festigen. Auch im Zeitverlauf hat die Arbeitslosenquote in Rheinland-Pfalz eine positive Entwicklung genommen. Während sie im Jahr 1998 noch bei 8,8 Prozent lag, konnte im Jahr 2002 sogar eine Quote von 7,2 Prozent erreicht werden.

152) Stadtsynodalrat der Katholischen Kirche Frankfurt (Hrsg.) „Wir sind mehr, als ihr denkt!", Studienreihe „Verschwundene Jugendliche" ­ verdeckte Jugendarbeitslosigkeit in Frankfurt, Frankfurt November 2002.

Auch die Beschäftigungssituation schwer behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz ist relativ günstig. Im Vergleich zum Oktober 1999, als in Rheinland-Pfalz noch 8 744 schwer behinderte Menschen arbeitslos waren, ist diese Zahl bis Oktober 2003 auf 6 545 zurückgegangen. Das entspricht einem Anteil von 4,53 Prozent an allen Arbeitslosen. Der rheinland-pfälzische Anteil an den vom Oktober 1999 bis Oktober 2003 abzubauenden rund 50 000 arbeitslosen Schwerbehinderten wurde mit einem Abbau von 25,15 Prozent erfüllt, sodass die Zielvorgabe des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (25 Prozent) knapp überschritten wurde.

Dennoch bedeuten auch diese günstigen Daten, dass nach wie vor breite soziale Schichten gefährdet sind, durch Arbeitslosigkeit in Armut zu geraten. Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto größer ist die Gefahr, von Armut betroffen zu sein.

Problematisch ist insbesondere die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit. Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren hat sich in Rheinland-Pfalz ­ nach einem leichten Rückgang in den Jahren 1998 und 1999 ­ im Vergleich zum Ende des Monats September von 2000 bis 2002 um fast 3 000 Personen auf 19 318 erhöht. Ende November 2003 waren 17 991 Jugendliche unter 25 Jahren arbeitslos. Die hohe Jugendarbeitslosigkeit ist ein besonderes gesellschaftliches Problem. Wem als junger Mensch der Einstieg in das Berufsleben misslingt, hat in weiteren Lebensabschnitten ein höheres Risiko, von staatlichen Transferleistungen abhängig zu werden. Durch den fehlenden Zugang zum Erwerbsleben wird die persönliche und berufliche Entwicklung der Jugendlichen und damit die Teilhabe an der Gesellschaft stark beeinträchtigt.

Die Landesregierung unternimmt zusammen mit den rheinland-pfälzischen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit erhebliche Anstrengungen, um die Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten. Dabei werden auch die Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds genutzt. Projekte zur Bekämpfung arbeitsmarktbezogener Armutsrisiken und ausgewählte Programme werden im Kapitel „Arbeitslosigkeit" ausführlich dargestellt.

27. Entwicklung der Einkommensarmut Armut ist ein multidimensionales Phänomen, das verschiedene Lebensbereiche berühren kann. Ausschlaggebend ist ein „Mangel an Geld", also Einkommensarmut oder Bedürftigkeit. Dieser wirkt sich allerdings auf unterschiedliche Lebenslagen aus, wie zum Beispiel Gesundheit, Bildung oder Wohnen. Ein gängiger Ansatz zur Bestimmung von Armut ist die relative Einkommensarmut, die in der Regel über das so genannte „50-Prozent-Kriterium" erfolgt. Über die richtige Methode zur Berechnung von Einkommensarmut bestehen aber Unsicherheiten. Im Armutsbericht der Bundesregierung wurden daher vier Schwellen zur relativen Einkommensarmut definiert. Diese bezogen sich auf eine 50-Prozent-Schwelle und eine 60-Prozent-Schwelle sowie jeweils auf das arithmetische Mittel sowie auf den Median der Nettoäquivalenzeinkommen. Unter Berücksichtigung der zwei alternativen Äquivalenzskalen ergaben sich acht Berechnungsvarianten zur relativen Einkommensarmut. Zur besseren Orientierung kann auf einen Wert zurückgegriffen werden, der sich am arithmetischen Mittel und an der alten OECD-Skala orientiert. Nach der alten OECDSkala, die in etwa der Bedarfsmessung nach der Regelsatzverordnung zum Bundessozialhilfegesetz entspricht,153) gilt jemand in den alten Bundesländern als einkommensarm, der über ein Einkommen von rund 747 oder weniger verfügt (Stand 1998, bezogen auf West-Deutschland).

Zur Vorbereitung und Erstellung des dritten rheinland-pfälzischen Armuts- und Reichtumsberichts konnten mit Rücksicht auf die angespannte Haushaltslage des Landes keine Gutachten in Auftrag gegeben werden. Der dritte Armuts- und Reichtumsbericht stützt sich daher hinsichtlich der relativen Einkommensarmut auch auf die Ergebnisse der Studie „Gefährdete soziale Lagen in Rheinland-Pfalz", die von Prof. Dr. Richard Hauser im Auftrag des damaligen Ministeriums für Arbeit, Soziales, und Gesundheit im Jahr 2000 erstellt wurde. Die Studie greift auf Daten zurück, die zum damaligen Zeitpunkt verfügbar waren. Einkommensarmut wird in Teil A im Zusammenhang mit den besonders von Armut betroffenen Personengruppen dargestellt. Ergänzend konnte durch das Statistische Landesamt die aktuelle rheinland-pfälzische Armutsgrenze für Haushalte ermittelt werden. Nach dem Mikrozensus 2002 liegt sie auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Äquivalenzeinkommens (50-Prozent-Schwelle) bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 898.

Für zukünftige Berichte wird eine Intensivierung der Datenerhebung zum Thema „Einkommensarmut" erforderlich sein. Erhebungen über „Einkommensarmut" sollten ähnlich wie die Sozialhilfestatistik in regelmäßigen Abständen und bezogen auf bestimmte, von Armutsrisiken besonders betroffene Personengruppen durchgeführt und veröffentlicht werden.

28. Entwicklung der Sozialhilfe

In den Jahren seit 1998 hat sich die Sozialhilfe in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt in Rheinland-Pfalz günstig entwickelt. Von Ende 1998 bis Ende 2001 ging die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt kontinuierlich zurück. Erst mit der Stichtagserhebung zum 31. Dezember 2002 musste wieder ein leichter Anstieg bei den Empfängerzahlen festgestellt werden.

153) Unter Berücksichtigung empirisch abgeleiteter Wohnkosten.