Kontrollleistungen durch Schornsteinfeger
Schornsteinfeger nehmen immissionsschutzrechtlich begründete Mess- und Kontrollaufgaben wahr. Diese Aufgaben werden jedoch bereits bei der Herstellung, Installation sowie bei der Wartung durch Fachfirmen mit wahrgenommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwiefern erachtet die Landesregierung die derzeitige Praxis, bei der es zu einer doppelten Kontrolle kommt, für weiterhin erforderlich?
2. Gibt es Überlegungen seitens der Landesregierung, sich für eine weniger bürokratische Regelung, beispielsweise durch eine Änderung der Landesbauordnung, einzusetzen?
Das Ministerium fürWirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Juli 2004 wie folgt beantwortet:
Die Landesregierung wirkt an der Reform des Schornsteinfegerwesens mit; sie wird sich im Rahmen der derzeit stattfindenden Gespräche für eine Lösung einsetzen, die der Forderung der betroffenen Bürger nach angemessenen Preisen für Kehr- und Überprüfungsarbeiten wie auch dem öffentlichen Bedürfnis nach ausreichendem Brand- und Umweltschutz Rechnung trägt.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Auffassung der Landesregierung darf eine doppelte Kontrolle der Emissionswerte in einem zukünftigen Schornsteinfegerwesen grundsätzlich nicht stattfinden.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Kontrollen, die von Heizungsbaubetrieben im Zuge von Wartungsarbeiten vorgenommen werden, nicht in vollem Umfang den Arbeiten entsprechen, die von Schornsteinfegern im Rahmen der Emissionsmessung durchzuführen sind. Insoweit muss gewährleistet sein, dass alle Personen, die künftig Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungslagen vornehmen, über die hierfür erforderlichen Kenntnisse verfügen, geeichte Instrumente benutzen und die entsprechenden Messungen korrekt durchführen und dokumentieren.
Zu Frage 2: Nach Auffassung der Landesregierung muss ein zukünftiges Schornsteinfegerwesen den brand- und umweltschutzpolitischen Anforderungen genügen und für Bürger und Verwaltung mit dem geringstmöglichen bürokratischen Aufwand verbunden sein. Bezüglich der Aufgaben des Schornsteinfegers und des Heizungsbauunternehmens nach dem Bauordnungsrecht finden keine doppelten Kontrollen statt. Einer Änderung der Landesbauordnung bedarf es daher nicht.