LimitTest mit einer anderen Methode bei der der Tod des Versuchstieres als toxikologischer Endpunkt eingesetzt wird

Aus den Mitteln des Ministeriums für Umwelt und Forsten wurden keine Tierversuche gefördert.

Tierversuche in Hochschulen finden im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben statt. Die Hochschulfinanzierung, das heißt auch die Finanzierung der Forschung, geschieht im Wesentlichen über kriteriengestützte Bemessungskonzepte. Personal und Personalmittel werden über das Personalbemessungskonzept (PBK), Sachmittel über das Mittelbemessungsmodell (MBM) an die Hochschulen verteilt. Aus den zugewiesenen Mitteln lassen sich Forschungsvorhaben, in denen Tierversuche eine Rolle spielen, nicht herausrechnen.

Da keine Anträge vorlagen, wurden Alternativmethoden zum Tierversuch in den Jahren 2002 und 2003 nicht gefördert.

Die Landesregierung hat sich nachdrücklich und erfolgreich für die Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz eingesetzt. Im Jahr 2002 gelang es, den Tierschutz in Artikel 20 a des Grundgesetzes festzuschreiben. In dem wegweisenden Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen vom September 2003 wurde das Staatsziel Tierschutz erstmals für das Wohl von Versuchstieren deutlich. Mit dem Urteil wurde eine Klage auf Durchführung von Tierversuchen abgewiesen und der Genehmigungsbehörde Recht gegeben, die einen Tierversuchsantrag abgelehnt hatte.

Seit geraumer Zeit fordert die Landesregierung den nach dem Abwasserabgabengesetz und der Abwasserverordnung vorgeschriebenen Fischtest (Goldorfentest) durch den Test an Fischeiern zu ersetzen. Mit dem 5. Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes wurde diese Alternativmethode zum Tierversuch mit Zustimmung der Landesregierung rechtlich verankert.

Auf europäischer Ebene befindet sich eine neue chemikalienrechtliche Verordnung, die sogenannte REACH-Verordnung, im Rechtsetzungsverfahren. Mit ihr soll ein Risikomanagement auf der Grundlage geeigneter Informationen über die gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien erreicht werden. Dies setzt bei toxikologischen Fragestellungen auch tierexperimentelle Daten voraus.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung stellt den hohen Nutzen der geplanten Verordnung für Gesundheit und Umwelt grundsätzlich nicht in Frage. Sie setzt sich aber nachdrücklich für eine Verminderung von Tierversuchen ein. Hier müssen vorhandene Daten über Tierversuche genutzt werden, um Doppel- und Mehrversuche zu verhindern. Im Sinne des Tierschutzgedankens ist auch hier die Anwendung von Prüfmethoden und die Entwicklung neuer Prüfmethoden jeweils ohne Tierversuche voranzutreiben.

Seit Jahren stellt die Landesregierung zur Förderung von Projekten zur Erforschung und Entwicklung von Alternativen zum Tierversuch Mittel in den Landeshaushalt ein. Detaillierte Angaben zur bisher durchgeführte Forschungsförderung sind der Antwort auf die Kleine Anfrage 1191 des Abgeordneten Braun Landtagsdrucksache 14/2096 zu entnehmen.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können bei der Entwicklung innovativer Therapien auch in absehbarer Zeit nicht auf Tierversuche verzichten. Es ist aber erklärtes Ziel der Landesregierung und der Hochschulen, Tierversuche wo immer es geht zu vermeiden und durch geeignete Alternativmethoden zu ersetzen. Für ihre Bemühungen, Tierversuche auf ein Minimum zu reduzieren, wurden beispielsweise im Jahr 1997 Herr Prof. Dr. Gerd Dannhardt, Frau Dr. Mareta Kreher, Frau Ulrike Nowe und Herr Dr. Andreas Pies von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit dem Ilse-Richter-Tierschutz-Forschungspreis geehrt.

Den Forscherinnen und Forschern wurde der Preis für die Entwicklung einer Methode, die half die Zahl der Tierversuche, die für die Validierung von bestimmten Medikamenten notwendig sind, entscheidend zu reduzieren, verliehen.