Lärmschutz am Flugplatz Hahn

Mit dem geplanten Ausbau des Flugplatzes Hahn ist von weiter steigendem Flugverkehr und daraus resultierenden Lärmbelastungen der Hunsrückbevölkerung auszugehen. Der Referentenentwurf des neuen Fluglärmgesetzes des Bundes sieht neue Grenzwerte vor, um den Schutz der von Fluglärm betroffenen Menschen zu verbessern.

Nach Aussage der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zum Verkehrsaufkommen am Flugplatz Hahn bewegen sich die Prognosen für das Jahr 2015 zwischen 152 und 120 Flugbewegungen pro Tag, davon jeweils 42 bzw. zwölf Flugbewegungen nachts in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr (vgl. Drucksache 14/3110).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen wurden bislang zur Reduzierung der Lärmbelästigung im Umfeld des Flugplatzes Hahn durchgeführt und wer trug in welchem Umfang die jeweils anfallenden Kosten?

2. Welche Maßnahmen sind derzeit zur Reduzierung der Lärmbelästigung im Umfeld des Flugplatzes Hahn vorgesehen und wer trägt in welchem Umfang die jeweils anfallenden Kosten?

3. Welche weiteren Maßnahmen werden notwendig, wenn die in der Landtagsdrucksache 14/3110 genannten Prognosewerte erreicht werden und die Standards des aktuellen Referentenentwurfs zum Fluglärmgesetz Rechtskraft erlangen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. August 2004 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 und 2:Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) hat ­ entsprechend der Auflage in der luftrechtlichen Genehmigung ­ ein umfangreiches Schallschutzprogramm durchgeführt. Das Schutzgebiet umfasst die Wohnlagen Hahn, Lautzenhausen, Büchenbeuren (ehemalige Housing Area), Bahnhof Hirschfeld, Lötzbeuren, Würrich, Belg, Kleinich und Löffelscheid. Insgesamt hat die FFHG bisher an rund 600 Objekten im Umfang von ca. 6 Mio. Euro Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt.

Ferner werden in der Entgeltordnung der FFHG lärmintensivere Flugzeuge mit einem höheren Entgelt belastet.

Im Übrigen enthält die luftrechtliche Genehmigung für den Flughafen Frankfurt-Hahn betriebliche Regelungen zur Reduzierung des Fluglärms:

­ Danach darf grundsätzlich Schulungs- und Ausbildungsbetrieb in der Platzrunde nachts, während der Mittagspause, in den Tagesrandzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen nicht durchgeführt werden.

­ Ferner darf Schubumkehr bei Landungen nur in dem Umfang angewendet werden, wie dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

­ Schließlich dürfen Probeläufe von Luftfahrzeugen grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen sowie nachts an Wochentagen nicht durchgeführt werden.

Bei einer Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm werden gegebenenfalls weitere darin geforderte Maßnahmen notwendig. Welchen Umfang diese Maßnahmen erlangen werden, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Dies wird von den dann durchzuführenden Berechnungen auf der Grundlage der Vorgaben des novellierten Gesetzes und der daraus resultierenden Festlegung der Lärmschutzzonen abhängen.

Welche Maßnahmen beim Erreichen der Prognosewerte im Jahre 2015 zusätzlich notwendig sind, ist auf der Grundlage der dann geltenden Rechtsvorschriften zu entscheiden.