Pflege

Zu 20 f: Flugplatz Hahn, Bahnverlängerung

Das Projekt „Flugplatz Hahn, Bahnverlängerung" wird von der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH betrieben. Unabhängig von einer Entscheidung über eine FFH-Qualität von Gebieten wird das Verfahren um die Verlängerung der Start- und Landebahn mit einer naturschutzfachlichen und -rechtlichen Prüfung wegen der festgestellten Mopsfledermaus verknüpft.

Zu 20 g: Erweiterung des Flugplatzes Ramstein

Laut Auskunft des Bundes als Projektträger (hier vertreten durch die Bundesvermögensverwaltung) ist von folgendem Sachstand auszugehen.

Die mit der baulichen Erweiterung des Flugplatzes Ramstein einhergehenden Konflikte mit NATURA 2000-Habitaten und -Arten sind in der luftrechtlichen Genehmigung vom 11. Juni 2003 im Einzelnen, insbesondere auf S. 67 bis 75 beschrieben, sodass auf eine gesonderte Darstellung verzichtet werden kann. Die luftrechtliche Genehmigung kann im Internet unter www.verlegungsprogramm.de (>Schallschutzprogramm>Genehmigungsbescheid) im Volltext eingesehen werden.

Die zur Konfliktlösung im Allgemeinen und zur Sicherung des Zusammenhangs des europäischen ökologischen Netzes NATURA 2000 im Besonderen notwendigen Maßnahmen erfolgen vor allem im Flugplatzbereich, im Bereich des Forstamtsbezirks Kaiserslautern, am Geißweiher, im Naturschutzgebiet Scheidelberger Woog und dessen Umfeld, in der Verbandsgemeinde RamsteinMiesenbach und im Lager Miesau u. a. durch die Renaturierung des Neuwoogbaches, für die derzeit ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt wird. Weitere Maßnahmen sind vorgesehen im Naturschutzgebiet Sprießwald und Streitwiese, in Kriegsfeld, in Mörsfeld/Gemarkung Wonsheim, im Forstamtsbezirk Waldmohr / Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, in Pferdsfeld, im Forstamtsbezirk Otterberg (Bereich untere Lauterhöhe), im Forstamtsbezirk Winnweiler und auf dem ehemaligen Sprengplatz Schrollbach. Nähere Einzelheiten können der luftrechtlichen Genehmigung (S. 14 bis 21) unter der oben genannten Internetadresse entnommen werden.

Diese Maßnahmen finden ihre planerische Grundlage in dem landespflegerischen Begleitplan und der landschaftsökologischen Verträglichkeitsprüfung vom April 2002 in der Fassung der 3. Landespflegerischen Stellungnahme vom 12. März 2003, die ebenfalls öffentlich ausgelegen haben.

Zu 20 h: Flugplatzerweiterung Speyer

Im Zuge des laufenden Planfeststellungsverfahrens wird die Betroffenheiten von NATURA 2000-Gebieten mitgeprüft, da Weichholz- und Hartholzauenwälder sowie überwiegend heimischen Spechtarten wie Grau-, Schwarz- und Mittelspecht betroffen sein können.

21. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden in welchem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den unter Nr. 20 genannten Projekten/Maßnahmen bereits durchgeführt bzw. sind innerhalb welches räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs noch durchzuführen?

Zu 20 a bis f und h:

Wegen etwaiger NATURA 2000-Betroffenheiten wurden noch keine Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

Zu 20 g: Flugplatzerweiterung Ramstein:

Zum 30. Juli 2004 waren folgende Maßnahmen abgeschlossen: A 15.3: Umwandlung Fichtenforst in Mischwald A 2.2: Zaunabbau und Waldneuanlage im Lager Miesau A 2.7: Niedermoorentwicklung im Lager Miesau A 5.1: Renaturierung Glan A 5.4: Fichtenrodung, Waldumbau und Renaturierung Glan A 11.8 b: Schaffung von Nasswiesen und Feuchtbereichen im Forstbezirk Kaiserslautern.

Die räumliche Lage der Maßnahmen ergibt sich aus der Antwort zu Frage 20 g) bzw. aus der luftrechtlichen Genehmigung vom 11. Juni 2003. Dort sind die Maßnahmen näher beschrieben (dazu wird auf S. 15 ff. und 96 ff. der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung verwiesen). Die Ausgleichsmaßnahmen erfolgen im zeitlichen Zusammenhang mit den jeweiligen Eingriffsmaßnahmen.

22. Welche Kosten verursachten die durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen der unter Nr. 20 genannten Projekte/Maßnahmen, bzw. welche Schätzungen hinsichtlich der Kosten für noch nicht umgesetzte Ausgleichsmaßnahmen liegen vor?

Mangels festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen in den Verfahren a) bis f) und h) sind auch noch keine Kosten dieser Maßnahmen bezifferbar.

Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Militärflugplatzes Ramstein sind für die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (FFH-Ausgleich und Eingriffs-Ausgleich zusammen), einschließlich Ersatzaufforstungen (siehe Antwort zu Frage 20 g),

Kosten in Höhe von ca. 9,898 Mio. EUR veranschlagt. Ende Juli 2004 waren Aufträge mit Schätzkosten in Höhe von rund der Hälfte des vorstehend genannten Betrages vergeben bzw. befanden sich in der Ausführung oder waren bereits abgeschlossen. Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.

23. In wie vielen und welchen weiteren Planfeststellungsverfahren (Gewerbegebiete!) sind Konflikte mit „NATURA 2000"-Habitaten oder -Arten durch welche naturschutzfachliche Begleitplanung bzw. Einzelmaßnahmen gelöst worden bzw. auf welchem Sachstand noch offen?

24. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden in welchem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den unter Nr. 23 genannten Projekten/Maßnahmen bereits durchgeführt bzw. sind innerhalb welches räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs durchzuführen?

25. Welche Kosten verursachten die durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen der unter Nr. 23 genannten Projekte/Maßnahmen, bzw. welche Schätzungen hinsichtlich der Kosten für noch nicht umgesetzte Ausgleichsmaßnahmen liegen vor?

1. Die nachfolgend benannten Gewerbegebiete/Baugebiete und Planfeststellungsverfahren sind betroffen.

a) Gewerbegebiet Guckheim:

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Guckheim" wurden Gutachten zur Verträglichkeit gem. EU-Vogelschutzrichtlinie und gem. FFH-Richtlinie erstellt. Von der zuständigen Behörde wurden die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.

Danach sind vor der kompletten Erschließung der Gewerbefläche biotopverbessernde Maßnahmen auf den an das Gewerbegebiet angrenzenden Grünlandflächen für die Schmetterlingsarten der Bläulinge durchzuführen.

Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen sind nicht bekannt.

b) Flughafen Speyer:

Im Rahmen des angelaufenen Planfeststellungsverfahrens wird derzeit ein Gutachten zur Verträglichkeit einschließlich Alternativenprüfung und Vorrang öffentlicher Interessen am Flugplatzausbau gem. europäischer FFH- und Vogelschutzrichtlinie erstellt.

c) Entwicklung des Kuhberggeländes in Bad Kreuznach (Konversionsfläche):

Die städtebauliche Zielsetzung besteht im Abbruch militärischer Zweckgebäude und der Entwicklung eines Freizeitparks.

Die Rahmenplanvariante „mäßiger Ausbau Sport" ist beschlossen. Die Bauplanung steht noch aus.

2. Wasserrechtliche Verfahren :

a) Verbesserung des Abflusses an Isenach und Roxheimer Altrhein

Von einer Verbesserung der Abflussverhältnisse an der Isenach und dem Roxheimer Altrhein können das Vogelschutzgebiet Bobenheimer und Roxheimer Altrhein mit Silbersee sowie das FFH-Gebiet „Rheinniederung Ludwigshafen ­ Worms" betroffen sein.

Derzeit werden die Planunterlagen erstellt, das schließt eine Studie zur NATURA 2000-Verträglichkeit ein.

b) Reaktivierung von Gräbensystemen an der Queich, Hochwasserschutz Germersheim

Im Bellheimer und Offenbacher Wald sowie den Queichwiesen, die FFH- und Vogelschutzgebiet sind, wird die Reaktivierung von Gräben und Wehren sowie ein Querabschlag der Queich zur Druslach geplant, um den Hochwasserschutz der Stadt Germersheim zu verbessern.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde letztmals am 14. Juli 2004 geändert. Die durchgeführte NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung kommt zum Schluss, dass das geplante Vorhaben die Ziele von NATURA 2000 unterstützt. Teile des Vorhabens werden von der deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert.

c) Hochwasserrückhaltung Mechtersheimer Tongruben

Die geplante Hochwasserrückhaltung Mechtersheimer Tongruben umfasst 225 ha und beeinträchtigt nach der NATURA 2000-Verträglichkeitsstudie die Erhaltungsziele der dort gelegenen FFH- und Vogelschutzgebiete Mechtersheimer Tongrube, Berghauser und Lingenfelder Altrhein sowie der Rheinniederung Germersheim-Speyer betriebsbedingt nicht.

d) Entschlammung des Michelsbaches

Die geplante Maßnahme mit Baggergutumlagerung im Sondernheimer Altrhein wird derzeit planfestgestellt. Die darin einbezogene NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet Hördter Rheinaue kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen. Vielmehr ist für die neu entstehende Flachwasserzone im Sondernheimer Ölhafen mit Verbesserungen zu rechnen.

Vermeidungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Durchführung der Arbeiten im Winter, verhindern jede erhebliche Beeinträchtigung.

e) Deichausbau Leitdeich Neuburg

Der geplante Deichausbau ist planfestgestellt, Baubeginn soll noch 2004 sein. Die geplante Maßnahme berührt das Vogelschutzgebiet „Neuburger Altrheine" und das FFH-Gebiet „Rheinniederung Neuburg-Wörth". Wegen der NATURA 2000 Problematik soll der Ausbau in zwei Abschnitten erfolgen. Im ersten falterarmen Baubereich soll ein Ersatzhabitat für zwei Schmetterlingsarten des Ameisenbläulings errichtet werden, in das die Falter vor der zweiten Bauphase aus dem falterreichen Gebiet herüber wechseln können.

Der Baubeginn des zweiten Abschnitts wird frühestens 2006 sein.

f) Riegeldeich Berg

Der geplante Riegeldeich Berg berührt das Vogelschutzgebiet „Bienwald und Viehstrichwiesen" sowie das FFH-Gebiet „Rheinniederung Neuburg-Wörth" und weist keine Konflikte mit dem Vogelschutzgebiet auf. Die notwendige Durchgängigkeit des Wasserkörpers für Wanderfische im FFH-Gebiet muss mit dem geplanten Neubau einer Schließe über die alte Lauter auf Alternativen geprüft und abgewogen werden.

Die Kosten zu a bis f für Vermeidungs- und oder Ausgleichsmaßnahmen sind noch nicht bekannt.

26. Welchen Sachstand hat das Verfahren mit Nutzungskonflikt zwischen dem geplanten Basaltabbau und dem Naturwaldreservat „Nauberg", VG Hachenburg erreicht und welche Lösung(en) des Konflikts sind in Sicht?

Die Rohstoffgewinnung im Naturwaldreservat „Nauberg" in der Verbandsgemeinde Hachenburg betrifft das Vorhaben „Basaltlavatagebau Welschehütte".

Im Hinblick auf die notwendige Zulassung erfolgte noch keine Antragstellung für ein Raumordnungsverfahren. Antragsunterlagen mit einem Konzept zur Eingriffs- bzw. Ausgleichsbewältigung liegen deshalb nicht vor.

27. Welchen Sachstand hat das Verfahren mit Nutzungskonflikt zwischen dem geplanten Quarzit-Tagebau „Alexandra" und dem als „landesweit bedeutsamen Kernraum für den Arten- und Biotopschutz" ausgewiesenen Gebiet „Guldenbachtal am Lindenkopf, VG Stromberg" erreicht und welche Lösung(en) des Konflikts sind in Sicht?

Nach dem Raumordnungsentscheid vom 30. März 2004 ist der geplante Abbau von Quarzit mit Ausnahme von zwei Teilflächen im mittleren und östlichen Bereich des Plangebiets mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar, wenn das bergrechtliche Fachverfahren die von der oberen Landespflege im Raumordnungsverfahren benannten Anforderungen erfüllt. Zur Lösung des Konfliktes wurden zum einen die nach § 24 LPflG geschützten Flächen aus dem vorgesehenen Abbaugebiet ausgeklammert. Zum anderen sollen die Belange des Naturschutzes sowohl während der Betriebsphase als auch bei der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft schwerpunktmäßig berücksichtigt werden.

Die Forstverwaltung hat in diesem Zusammenhang die Versuchsfläche „Naturwaldreservat Lindenkopf" aus ihrem Versuchsflächenverzeichnis herausgenommen.

Antragsunterlagen mit einem detaillierten Konzept zur Eingriffs- bzw. Ausgleichsbewältigung liegen noch nicht vor.

28. Welchen Sachstand hat das Verfahren auf Befreiung von der Festsetzung der Naturschutzgebietsverordnung „Dauner Maare" zum Zwecke der Errichtung einer Beschneiungsanlage im Naturschutzgebiet erreicht und welche Lösung(en) des Konflikts sind in Sicht?

Das Befreiungsverfahren ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Die Stellungnahmen der beteiligten Stellen liegen vor. Die dabei erkennbar gewordenen Konflikte werden derzeit geprüft und abgewogen. Ergebnisse der laufenden Überlegungen liegen noch nicht vor.

29. Welche Gründe führten zu der umstrittenen Herausnahme der Kernzonen „Erholung in der Stille" aus dem Schutzzweck der Rechtsverordnung für den Naturpark „Soonwald" und welche Wirkung entfaltet diese Festlegung gegebenenfalls auf die durch gesonderte Rechtsverordnung zu bestimmenden Erhaltungsziele des an gleicher Stelle betroffenen „NATURA 2000"-Gebiets?

Derzeit läuft das Auslegungsverfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung für einen Naturpark „Soonwald-Nahe". Über Einwendungen ­ auch wegen der im Entwurf nicht enthaltenen Ausweisung von Kernzonen ­ wird nach Abschluss des Auslegungsverfahrens entschieden.

Wegen der Konkurrenz zwischen dem dort gelegenen NATURA 2000-Gebiet und dem geplanten Naturpark wird auf § 37 Absatz 2 BNatSchG und § 22 b Absatz 6 LPflG verwiesen.

30. Welchen Stand hat das Projekt „Mountainbike-Park Pfälzerwald" erreicht und hält die Landesregierung die umstrittene projektierte Wegenetzführung durch Kernzonen des Naturparks bzw. „NATURA 2000"-Gebiets 6812-301 „Biosphärenreservat Pfälzerwald" für genehmigungsfähig?

Wenn ja, unter welchen Auflagen?

Die von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd durchgeführte Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit ergab keine rechtlich relevanten erheblichen Beeinträchtigungen des NATURA 2000-Gebiets. Eine weitere Prüfung wurde wegen der Anhang IV Arten Luchs und Wildkatze durchgeführt. Insoweit hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd für zwei kleinere Teilstrecken Alternativlösungen empfohlen.

Bei Beachtung dieser Vorgaben bestehen nach Auffassung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd aus der Sicht des Landespflegerechts keine Vorbehalte gegen das Vorhaben.

31. Bei wie vielen Projekten/Maßnahmen wurde der Beirat für Landespflege bei den jeweiligen Struktur- und Genehemigungsdirektionen in den vergangenen zwei Jahren beteiligt?

32. In wie vielen Fällen wurde bei der Genehmigungsentscheidung dem Votum des jeweiligen Beirats gefolgt?

33. Welche organisatorischen Strukturen, Ziele und Inhalte, die Beiräte für Landespflege betreffend, sollen in welchem Zeitrahmen zukünftig geändert werden?