Weniger Steuereinnahmen durch fehlendes Personal in der Finanzverwaltung

Die deutsche Steuergewerkschaft im Deutschen Beamtenbund behauptet gegenüber der Presse, dass dem Fiskus jährlich Milliarden Euro Steuereinnahmen wegen fehlenden Personals in der Finanzverwaltung entgehen. Es fehlten in der deutschen Finanzverwaltung rund 10 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zwar 6000 im Innendienst, 1000 in der Steuerfahndung und 3000 Betriebsprüfer.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz in den Jahren 1999 bis 2003 entwickelt und zwar

a) im Innendienst,

b) bei der Steuerfahndung und

c) bei den Betriebsprüfern?

2. Wie hoch schätzt sie die Steuerausfälle in Rheinland-Pfalz wegen fehlenden Personals und wie hoch beziffert sie den fehlenden Personalbestand, um eine ordnungsgemäße Steuererhebung zu sichern?

3. Wie stellen sich die Prüfungszeiträume in Rheinland-Pfalz dar und zwar

a) für Großbetriebe,

b) für mittelständische Betriebe und

c) für Kleinbetriebe, auch im Ländervergleich?

4. Wie viele Steueränderungsgesetze gab es in der vergangenen Legislaturperiode des Bundestages, die von der Steuerverwaltung umgesetzt werden mussten und mit wie vielen Steuerfällen rechnet sie für Rheinland-Pfalz nach dem ab 1. Januar 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz?

5. Mit wie viel zusätzlichem Personal muss gerechnet werden, um die anfallende Mehrarbeit bewältigen zu können?

Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. September 2004 wie folgt beantwortet:

Wie in der Eingangsbemerkung festgestellt wird, „behauptet" die Deutsche Steuergewerkschaft „gegenüber der Presse" Steuerausfälle in Milliardenhöhe aufgrund fehlenden Personals in der Steuerverwaltung. Wie diese behaupteten Zahlen ermittelt wurden, ist hier weder bekannt noch nachvollziehbar. Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse, dass Personalvermehrungen bei einer Gesamtbetrachtung zwangsläufig zu Steuermehreinnahmen führen. Eine „blinde" Personalvermehrung ohne Inbetrachtziehung von Alternativen ist auch unter Haushaltsgesichtspunkten nicht vertretbar. Angesichts der aktuellen Finanzsituation kann es nur darum gehen, die Effektivität und Effizienz der Aufgabenerledigung der Steuerverwaltung sicherzustellen und auszubauen. Daneben muss auch weiterhin daran gearbeitet werden, das Steuerrecht vollzugsfreundlicher zu gestalten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich o. a. Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern hat sich von 1999 bis 2003 wie folgt entwickelt (Ist-Besetzung jeweils zum 31. Dezember in Vollzeitarbeitskräften):

Zu Fragen 2 und 5:

Der Personalbedarf orientiert sich an den jeweiligen Aufgaben. Die Aufgaben der Steuerverwaltung werden wesentlich durch die Steuergesetze und jeweiligen Steuerrechtsänderungsgesetze beeinflusst. Gesetzesänderungen, die zusätzliche Arbeitsbelastungen mit sich bringen, werden zunächst durch ablauforganisatorische Optimierungen und aufgabenkritische Untersuchungen aufgefangen.

Aufgrund vielfältiger Fortentwicklungen der Automationsunterstützung in den Finanzämtern, durch vorausschauende organisatorische Um- und Neustrukturierungen im besagten Zeitraum (z. B. Neuzuschnitt der Finanzamtsbezirke, Zentralisierung der Finanzkassen und der Grunderwerbsteuerstellen) wurde den gegenwärtigen und wird den absehbaren Anforderungen an die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung in geeigneter Weise begegnet.) um ca. 1,3 Mio. Fälle bundesweit beziffert. Vor diesem Hintergrund könnte sich in Rheinland-Pfalz im Jahr 2005 eine Zunahme der diesbezüglichen Steuerfälle von ca. 65 000 Fällen ergeben.

1) Der Personalabbau im Innendienst erfolgte schwerpunktmäßig in „außersteuerlichen" EDV-optimierbaren Bereichen, wie Datenerfassung, Finanzkasse oder Einheitsbewertung und nicht im Kernbereich der Steuerfestsetzung (Veranlagung).

2) Einschließlich abgeordnete Betriebsprüfer zur Bewältigung der Bankenfälle. Das Personal der Steuerfahndung ist seit 1998 wegen der sog. „Bankenfälle" gegenüber den Vorjahren um rund 30 Prüfer verstärkt worden. Diese Aufstockung ist dauerhaft beibehalten worden.

3) Ohne in die Steuerfahndung abgeordnete Betriebsprüfer.