Ortskernentlastungsstraße in Dausenau

Die Ortsgemeinde Dausenau (Rhein-Lahn-Kreis) bemüht sich zur Entlastung des historischen Ortskerns, durch den sich im Zuge der Bundesstraße 260 täglich eine sehr große Anzahl von Pkw und Lkw drängen, seit vielen Jahren um eine Ortskernentlastungsstraße. Im Zuge der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes steht dieses Projekt vor der Aufnahme in die höchste Prioritätsstufe „vordringlicher Bedarf".

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wann erwartet die Landesregierung einen Baubeginn für dieses Projekt, wenn die Realisierung im Zuge des Bundesverkehrswegeplanes als Bundesstraßenbauprojekt erfolgt?

2. Gibt es rheinland-pfälzische Straßenbauvorhaben, die ebenfalls in die höchste Prioritätsstufe „vordringlicher Bedarf" des neuen Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen wurden, jedoch eine höhere Priorität als die Ortskernentlastungsstraße Dausenau besitzen und wenn ja, welche?

3. Gab oder gibt es seitens der Landesregierung Aussagen gegenüber der Ortsgemeinde Dausenau (schriftlich oder mündlich), die eine Förderung der Ortsumfahrung Dausenau als Ortskernentlastungsstraße mit Landesmitteln nach dem GVFG in Aussicht gestellt haben bzw. in Aussicht stellen und wenn ja, haben sich diese Aussagen seit Beginn der konkreten Überlegungsphase im Jahre 1999 der Höhe nach verändert?

4. Ist die Landesregierung grundsätzlich bereit, im Sinne einer zeitnahen Realisierung einer Ortskernentlastung von Dausenau, die meines Erachtens auch bei einer Aufnahme in die höchste Prioritätsstufe im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes als Bundesstraßenmaßnahme nicht gewährleistet ist, unter Berücksichtigung einer sich an der Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde Dausenau orientierenden finanziellen Beteiligung der Gemeinde das Projekt vollständig aus Landesmitteln zu fördern und wenn ja, in welchem prozentualen Umfang an den Gesamtbaukosten?

5. Wann wäre im Falle einer Förderung nach dem GVFG frühestens mit einer Förderzusage und wann mit einer Auszahlung der Fördermittel zu rechnen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. September 2004 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Ortsumgehung Dausenau im Zuge der Bundesstraße 260 wurde im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 in die Kategorie des „Vordringlichen Bedarfs" eingestuft.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über einen Baubeginn getroffen werden, da über die vom Bund zukünftig für neue Vorhaben des vordringlichen Bedarfs zur Verfügung stehenden Bundesfernstraßenmittel noch keine abschließenden Aussagen möglich sind.

Zu Frage 2: Nein.

Zu Frage 3: Im Rahmen der Gespräche mit der Gemeinde Dausenau wurden verschiedene Finanzierungsmodelle erörtert, die den möglichen Einsatz von Straßenbaufördermitteln vorsahen. Die Gesprächsergebnisse standen unter dem Vorbehalt der Finanzierungsbedingungen und dem Vorliegen der Fördervoraussetzungen zum Zeitpunkt der abschließenden Förderentscheidung.

Zu Fragen 4 und 5: Mit der Aufnahme der Straßenplanung für eine Ortsumgehung Dausenau in den BVWP scheidet der alternative Einsatz von Straßenbaufördermitteln in Form von Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) oder von Landesmitteln nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) grundsätzlich aus.

Jedoch kann für die Erneuerung der bestehenden Lahnbrücke in der Baulast der Gemeinde Dausenau, die Bestandteil der Gesamtkonzeption der Ortsumgehung Dausenau ist, voraussichtlich ab dem Jahr 2006 eine Förderung im Rahmen von GVFG- und LFAGMitteln erfolgen.