Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege einen Globalzuschuss

Das Land unterstützt neben der Einzelprojektförderung die Arbeit der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Lande Rheinland-Pfalz und deren Untergliederungen mit Globalzuschüssen.

c) Zunächst erhalten die rheinland-pfälzischen Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege einen Globalzuschuss in Höhe von insgesamt 900 000. Die Mittel werden den Caritasverbänden, den Diakonischen Werken, den Bezirksverbänden der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband anteilig gewährt. Mit den Zuschüssen unterstützt das Land die Wohlfahrtsverbände bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben für das Gemeinwesen.

Ein großer Teil der Mittel wird für Personalkosten verwendet. Darüber hinaus werden Fortbildungsveranstaltungen und Fachseminare und der Ausbau von Beratungs- und Betreuungsangeboten auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege finanziell gefördert.

Außerdem fördert das Land Rheinland-Pfalz ­ wie bereits angedeutet ­ Maßnahmen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Untergliederungen zur Anregung und Stärkung der freiwilligen Mitarbeit (ehrenamtliche Hilfe) von Bürgerinnen und Bürgern und für die Durchführung von Schulungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere im Bereich der ambulanten sozialen Pflege- und Betreuungsdienste und der Behindertenhilfe mit einem Globalzuschuss von insgesamt 258 000 jährlich.

Die Landesregierung unterstützt mit den Globalzuwendungen die gesellschaftlich notwendige Arbeit der Wohlfahrtsverbände, ohne deren Engagement zahlreiche Projekte etwa bei der Hilfe für alte, behinderte und pflegebedürftige Menschen nicht möglich wären. Die Mittel kommen teilweise auch Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen zugute.

Eine Angabe darüber, inwieweit die Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen betragsmäßig an den Globalzuschüssen konkret partizipieren, ist allerdings nicht möglich, da die Entscheidung über die konkrete Verwendung der Zuschüsse im Rahmen der Zweckbestimmung des Zuwendungsbescheides bei den einzelnen Verbänden selbst liegt.

d) In den Bereichen Psychiatrie und Hospiz handelt es sich bei allen Bewilligungen um Projektförderungen im Sinne der Landeshaushaltsordnung. Im Jahr 2003 wurden Zuwendungen an folgende Zuwendungsempfänger gewährt:

e) In der Suchtkrankenhilfe tragen die Selbsthilfegruppen erheblich dazu bei, die Erreichbarkeit adäquater Hilfeangebote für die Betroffenen zu verbessern. Die Gruppen fördern durch ihre Angebote in hohem Maße die soziale sowie die berufliche (Re-)Integration. Die Suchtkrankenselbsthilfe ist in einem Flächenland von erheblicher Bedeutung. Das Land fördert diese Selbsthilfe gruppen insbesondere durch Zuschüsse zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen zur ehrenamtlichen Suchtkrankenhelferin bzw. zum Suchtkrankenhelfer und zu Seminaren für Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter. Dabei handelt es sich um Projektförderungen. Dies waren im Jahr 2003 66400 und sind in 2004 (Stand 31. August 2004) 56000.

f) Den Behindertenorganisationen und -verbänden ähnliche Institutionen bzw. Selbsthilfegruppen werden im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements im Gesundheitswesen gefördert.

g) Durch das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend wurde KOBRA, die Koordinierungs- und Beratungsstelle für behinderte Frauen beim Zentrum für selbstbestimmtes Leben in Mainz (ZsL) eingerichtet und mit einem Personalkostenzuschuss in Höhe von 42 300 gefördert. KOBRA bietet nach dem Prinzip des „Peer counseling" behinderten Frauen Beratung und Orientierung durch behinderte Frauen. Darüber hinaus wird die Koordination und Vernetzung bestehender Initiativen und Einrichtungen mit frauen- und behindertenorientiertem Angebot weitergeführt. Ziel ist auch der Aufbau neuer Initiativen und die Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit, um isoliert lebende behinderte Frauen und Mädchen zu erreichen.

Im Übrigen fördern auch die Kommunen die regionalen Selbsthilfegruppen und ähnliche Organisationen.

In welchem Verhältnis stehen die geförderten Vereinigungen und Verbände hinsichtlich ihrer Mitgliederzahl zur Gesamtbevölkerung?

Im Bereich der Suchtkrankenhilfe sind in Rheinland-Pfalz rund 300 Selbsthilfegruppen der Anonymen Alkoholiker, des Kreuzbundes, des Blauen Kreuzes, der Freundeskreise und der Guttempler tätig. Sie werden jährlich von rund 3 000 bis 4 500 Betroffenen und deren Angehörigen in Anspruch genommen.

Bei der Förderung der Vereinigungen und Verbände im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements im Gesundheitswesen wird ein besonderer Stellenwert der Häufigkeit und insbesondere der Ausprägung beziehungsweise dem Schweregrad der Erkrankung beigemessen.

Detaillierte Angaben liegen jedoch nicht vor, da die Vereinigungen und Verbände nicht verpflichtet sind, der Landesregierung gegenüber die Mitgliederzahlen darzustellen, zumal diese für die Entscheidung über eine Förderung keine Auswirkungen hat.

93. Welches sind die Förderkriterien, wonach richtet sich die Höhe der Förderung?

Ausgenommen die Globalzuschüsse werden Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifikation, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder, fachbezogene Veranstaltungen und Verbandsarbeit gefördert. Darüber hinaus können auch Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit wie Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür, Broschüren und Sonderveranstaltungen zu Jubiläen gefördert werden. Die Höhe der Förderung erfolgt aufgrund einer Bewertung der beantragten Maßnahmen. Sie kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Grundsätzlich wird bei der Finanzierung der Projekte jedoch darauf geachtet, dass Eigenmittel und Mittel Dritter einfließen.

94. Welche Entwicklung ist für die letzten zehn Jahre festzustellen?

Die Tabelle führt alle Leistungen im Bereich der ehrenamtlichen Förderung auf. Darin enthalten ist auch die ehrenamtliche Förderung, die über die Hilfen für behinderte Menschen hinausgeht (z. B. Ehrenamtsförderung im Gesundheitswesen).