Stationierungsplanung der Bundeswehr

Vor dem Hintergrund einer grundsätzlich veränderten globalen und europäischen sicherheitspolitischen Lage und damit verbundenen neuen Herausforderungen ist die Bundeswehr zu einer umfassenden Neuausrichtung gezwungen. An die Stelle des in der Zeit des „Kalten Krieges" dominierenden Ziels der Landesverteidigung ist vorrangig das Erfordernis der internationalen Konfliktvermeidung und Krisenbewältigung getreten. Damit ist die Einsatzorientierung der Bundeswehr in den Vordergrund gerückt; sie muss vorrangig im multinationalen Umfeld gleichwertig und mit anderen verbündeten Streitkräften operieren können. Diese Neuausrichtung der Bundeswehr erfolgt über eine Einteilung in Eingreif-, Stabilisierungs- und Unterstützungskräfte, welche alle Waffengattungen umfasst. Die Stationierungsplanung der Bundeswehr bedeutet eine Herausforderung auch für das Land Rheinland-Pfalz, um den damit verbundenen Strukturwandel zu begleiten und mit zu entwickeln. Die Herausforderung für das Land ist umso größer, als auch die US-Regierung zum Teil erhebliche Reduzierungen ihrer Streitkräfte in Europa angekündigt hat, wovon grundsätzlich auch Rheinland-Pfalz betroffen ist.

I. Der Landtag stellt fest,

­ dass eine Neuausrichtung der Bundeswehr mit strukturellen Veränderungen notwendig ist;

­ dass es gelungen ist, als Ergebnis intensiver Bemühungen Standorterweiterungen bzw. -sicherungen in Daun,Kusel,Zweibrücken,Rennerod, Speyer, Lahnstein und Mayen zu erreichen, die zu einer Erhaltung der wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen in den Städten und Regionen beitragen;

­ dass es gelungen ist, die Artillerieschule in Idar-Oberstein und den Truppenübungsplatz in Baumholder zu erhalten;

­ dass die Bemühungen der Landesregierung, in Abstimmung mit der Bundeswehr ein neues Konzept für den Standort Baumholder zu entwickeln, erfolgreich sind und das „Konzept Baumholder" einen maßgeblichen Pfeiler für gemeinsame Planungen mit den US-Streitkräften darstellen kann;

­ dass die Landesregierung erfolgreich auf die Entscheidungsprozesse über die Transformation der US-Militärstandorte hat einwirken können und nach bisherigen Informationen der US-Regierung Ramstein nicht nur gesichert ist, sondern weiter ausgebaut wird, ebenso wie Spangdahlem auf die neuen Herausforderungen hin ausgebaut wird,

­ dass auch der höchst gefährdete Standort Birkenfeld nach massivem Einsatz der Landesregierung als Standort der Bundeswehr gesichert werden konnte,

­ dass Koblenz zwar mit der Verminderung des Truppenführungskommandos und beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) militärisches Personal verlieren wird, aber bereits mit den Entscheidungen im Rahmen der Bundeswehrstrukturreform eine wesentliche qualitative Stärkung erfahren hat,

­ dass Trier zwar Fernmeldeeinheiten verliert, aber mit der technischen Erprobungsstelle zumindest einen Kern der Bundeswehreinheiten behält,

­ dass trotz intensiven Einsatzes der Landesregierung für den Erhalt der Standorte in Mendig, Hermeskeil, Westerburg und Rheinböllen die jeweiligen Standortschließungen aus übergeordneten militärischen und betriebswirtschaftlichen Gründen erfolgen, ebenso wie Reduzierungen in Diez, Emmerzhausen, Germersheim, Gerolstein und Mainz erfolgen werden. Besonders hier bedarf es flankierender Maßnahmen und Anstrengungen des Landes im Sinne der Betroffenen und zur Bewältigung des Strukturwandels.

II. Der Landtag unterstützt vor diesem Hintergrund die Landesregierung in ihrem Einsatz dafür, dass die betroffenen, teils hoch qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anschlussarbeitsplätze bei der Bundeswehr erhalten und flankierend weiterhin die bewährten Arbeitsmarktinstrumente im Rahmen der Beschäftigungskonversion zum Einsatz kommen. Dies gilt vor allem auch für die Beratung der schwerpunktmäßig vom Truppenabbau betroffenen Gemeinden unter Leitung einer Arbeitsgruppe des Ministeriums des Innern und für Sport und die Mitentwicklung von Alternativkonzepten zur Bewältigung des Strukturwandels.

Die Landesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, beim Bund auf einen angemessenen Ausgleich für die Beschäftigten und die betroffenen Gemeinden zu drängen und das bewährte Konversionsinstrumentarium zügig einzusetzen, wie dies bereits in der Vergangenheit mit großem Erfolg gelungen ist.

Dies betrifft etwa den Ausbau bestehender und die Schaffung neuer Verkehrsanbindungen und die Entwicklung und Begleitung neuer Projekte für die betroffenen Regionen.