So sehen Sie dass wir schon zwei Punkte der Übereinstimmung ausgemacht haben

Wie sollen hier ein Austausch und eine Zusammenarbeit aussehen? Wie sind hier die Strukturen? Von nichts kommt nichts, denke ich! Auf die Wichtigkeit der Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten hat auch Herr Eckhoff in seiner Pressemitteilung, die ich bereits eben erwähnt habe, gesprochen. Auch da hat er betont, für wie wichtig er die Zusammenarbeit ansieht.

So sehen Sie, dass wir schon zwei Punkte der Übereinstimmung ausgemacht haben. Deshalb bin ich auch froh, dass Sie sich endlich dazu durchgerungen haben nach langem Zaudern, Bauchschmerzen oder auch anderen körperlichen Beschwerden, die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau anzuregen. Wir sind damit einverstanden. ­ Ich danke Ihnen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Präsident Weber: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Wulff.

Abg. Frau Wulff (SPD): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Körperliche und seelische Gewalt im häuslichen Bereich wurde lange totgeschwiegen oder verharmlost. Sie gehört für viele Opfer, überwiegend Frauen und Kinder, leider zum Alltag. Ihre Leidensgeschichte erstreckt sich vielfach über Jahre. Das von der rotgrünen Mehrheit im Bundestag verabschiedete Gewaltschutzgesetz ist ein Meilenstein bei der Bekämpfung von Gewalt in einem Bereich, wo der Schutz vor Gewalt bisher am wenigsten gewährleistet war. Es verankert den Grundsatz:

Wer schlägt, muss gehen, das Opfer bleibt in der Wohnung! Damit wird den Opfern nicht länger zugemutet, um den Preis des Verlustes der vertrauten Umgebung selbst für ihren Schutz sorgen zu müssen.

Nicht nur für Frauen, sondern gerade auch für Kinder, die bereits genug unter dem Miterleben von Gewalt leiden, ist der Verbleib im gewohnten Umfeld besonders wichtig. Die SPD-Fraktion begrüßt das Gewaltschutzgesetz ebenso wie den von der Bundesregierung vorgelegten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen außerordentlich.

Auf die Initiative der SPD-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, die wir bereits zu Beginn der Legislaturperiode im Jahre 1999 gestartet haben, geht auch die Verankerung des so genannten Wegweisungsrechtes im Bremischen Polizeigesetz zurück.

Wir Frauen der SPD-Fraktion haben dieses Recht schon gefordert, als viele noch glaubten, es handele sich hierbei um einen Wegweiser oder Ähnliches.

Der Senat hat zum Thema Prävention häuslicher Gewalt eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gebildet. Auch dies ging zurück auf einen Beschluss des Parlaments, das ja dann gefordert hatte, dass der Senat uns hier in der Bürgerschaft ein Präventionskonzept vorlegt. Dies ist im April 2000 geschehen, und bereits im März letzten Jahres, also im März 2001, wurde dem Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau über die Umsetzung dieses Präventionskonzeptes im Einzelnen berichtet.

Der Ausschuss hat sich also schon mehrfach mit diesem Thema befasst, und auch wir finden es wichtig, dass die Umsetzungsschritte im Einzelnen genau angeschaut werden müssen und von uns als Parlamentarierinnen begleitet werden sollten. In der Zwischenzeit hat sich auch einiges getan. Es fanden Fortbildungen, zum Beispiel für Ärzte, statt. Es gibt den Verein Neue Wege, auch dieser Verein hat uns über die Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz auf diesem Gebiet im Ausschuss berichtet. Es wurde uns gesagt, in den neu geschaffenen Sozialzentren der Stadt Bremen sollte es jeweils Ansprechpartner, also Mitarbeiter geben, die für dieses Thema zuständig sind.

Außerdem ist zum Beispiel von der Ausländerbeauftragten des Landes Bremen eine Broschüre zum Thema häusliche Gewalt in verschiedenen Sprachen vorgelegt worden. Das halte ich für besonders wichtig, dass dies gelungen ist, denn wir wissen aus den Frauenhäusern, dass es sich bei einem großer Teil der dort untergebrachten Frauen um Migrantinnen handelt und das Problem der Gewalt in Familien gerade bei diesem Personenkreis noch besonders schwerwiegend ist.

Unser Parlamentsausschuss für die Gleichberechtigung der Frau hatte sich schon in der Jahresplanung für 2002 und Anfang 2003, also bis zum Ende der Legislaturperiode, vorgenommen, sich im Januar 2003 vertieft noch einmal mit dem Thema zu befassen, denn dann ist das Gewaltschutzgesetz ein Jahr in Kraft und das bremische Wegweisungsrecht ebenso, so dass wir es für sinnvoll hielten, uns nach einem Jahr einen ersten Erfahrungsbericht vorlegen zu lassen. Insofern kann ich dem Antrag der Grünen nicht zustimmen, obwohl von den Fragen ich alles voll teilen kann, aber dass Sie einen Bericht bis zum 30. September dieses Jahres fordern, halte ich nicht für angebracht, sondern ich möchte einen Bericht bekommen aufgrund einer einjähriger Erfahrung.

Darum schlagen wir eben auch seitens der SPD-Fraktion vor, dass der Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen heute zur Beratung und Berichterstattung an den Gleichstellungsausschuss überwiesen wird.

Dann würden wir das Thema aufgrund der Stellungnahme des Ausschusses wieder im Parlament debattieren. Ich halte es eben für sinnvoll, dass das dann möglichst früh im Jahr 2003 geschieht, um die einjährige Erfahrung auszuwerten. ­ Danke schön! Präsident Weber: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Windler.

Abg. Frau Windler (CDU) : Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden heute über die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes, praktische Unterstützung für Opfer von Gewalt in der Familie.

Gewalt in der Familie ist keine Privatsache, Gewalt in der Familie ist Horror, nicht zu begreifen für die Kinder, die es hautnah miterleben müssen, für die Opfer, die Gewalttaten hautnah erleben und nie wieder vergessen. Gewalt ist nicht zu akzeptieren, ganz gleich, welcher Partner sie ausübt. Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Einführung des Wegweisungsrechtes in Bremen, das mit der Änderung des Bremischen Polizeigesetzes in Kraft getreten ist.

Wir CDU-Frauen haben mit allen Frauen aus dem Gleichstellungsausschuss daran gearbeitet, dass das Wegweisungsrecht im neuen Polizeigesetz mit verankert wird. Im Januar 2002 ist dieses Gesetz in Kraft getreten. Die alltägliche Gewalt gegen Frauen wird in Deutschland seit dem internationalen Jahr der Frau 1975 thematisiert. 1976 wurde das erste Frauenhaus in Deutschland gegründet. Meine Damen und Herren, auch heute sind die Frauenhäuser noch nicht überflüssig. Das Neue daran ist nur, dass in diesem Jahr in Oldenburg eine Männerwohnung eingerichtet worden ist. Ich brauche es, glaube ich, nicht zu kommentieren. Es hat sich etwas bewegt.

Diese Maßnahmen wie auch die Gesetzesänderung zugunsten der Opfer von Gewalt haben zwar zu punktuellen Verbesserungen geführt, nicht aber zu einer wirklichen und nachhaltigen Verminderung von Gewalt in unserer Gesellschaft. Gewalt in der Familie ist immer noch ein Tabuthema. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass es so nicht weitergehen kann.

Gewalt in der Familie muss in die Öffentlichkeit, ob es der Professor ist, der seine Frau schlägt, oder der Geschäftsmann, der sagt, seine Frau hat sich an der Tür gestoßen, oder aber der Partner, der die Treppe heruntergefallen ist. Meine Damen und Herren, wir reden hier auch über Gewalt an Partnern. Auch das muss ausgesprochen werden, obwohl schlagende Frauen einen ganz geringen Anteil an Gewalt in der Familie haben. In der Regel üben Männer Gewalt an Frauen aus. Das Wegweisungsrecht soll auch hier greifen, Gewalt ist nie zu tolerieren. Frau Hoch hat in ihrem Antrag zum Beispiel um die Darlegung der Fallzahlen über Gewalt in der Familie gebeten.

Wir als CDU-Fraktion meinen, dass es noch zu früh dafür ist, so kurz nach Einführung des Gesetzes. Wir hoffen aber, dass die Zahlen nicht zu hoch ausfallen, denn wir sehen auch das Elend in den Familien.

Beratungsstellen und Notrufe gibt es flächendekkend in der ganzen Bundesrepublik. Diese Hilfsangebote werden aber leider von den Menschen, die Gewalt in den Familien ausüben, nur mäßig angenommen. Daran muss noch gearbeitet werden. Der Aktionsplan der Bundesregierung zielt in seiner Gesamtheit darauf ab, ein gesellschaftliches Klima der Gewaltächtung zu schaffen. Wir glauben, dass es ganz wichtig ist, dass Gewalt in der Familie geächtet wird. Es darf nicht nur interner Familienstreit sein, nein, es ist Gewalt in der Familie. Die Sensibilität des Umfeldes erreichen, das ist es, Zivilcourage leben!

Jeder Einzelne von uns ist gefragt. Ich glaube, wir können unseren Nachbarn ganz gut einschätzen.

Nicht wegschauen, hinschauen ist hier gefragt! Zur Durchbrechung des Gewaltkreislaufes und zur Förderung einer gewaltfreien Erziehung müssen die präventiven Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern ansetzen. Jedes Kind hat das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, (Beifall bei der CDU) so wie jeder Mensch das Recht hat, gewaltfrei zu leben. Wir als Politikerinnen und Politiker sind gefragt, dies auch umzusetzen. Mit dem Gewaltschutzgesetz sind wir auf dem richtigen Weg.

Gewalt, warum wird Gewalt ausgeübt? Gewalt ist ein Ausdruck von Hilflosigkeit. Wo können wir da ansetzen, was können wir tun? Wie können wir all das Elend mildern? Wir als CDU-Fraktion meinen, wenn wir den Gewaltkreislauf unterbrechen, kann der Täter sein Verhalten ändern. Soziale Trainingskurse können zu einer Verhaltensänderung der Täter beitragen. Das Wegweisungsrecht ist hierbei sehr hilfreich. Der Täter hat eine angemessene Zeit zum Überlegen, zehn Tage, in denen Frauen und Kinder wieder zur Ruhe kommen können. Sie überlegen in dieser Zeit, wie es weitergehen kann. Es ist sehr hilfreich, wenn Frau und Kinder in der gewohnten Umgebung bleiben können, und das gerade in dieser Krisensituation.

Leider ist in vielen Familien Gewalt in der Familie ein Tabuthema. Die Opfer genieren sich, und sie zerbrechen daran. Die CDU-Fraktion ist sehr zuversichtlich, dass das Wegweisungsrecht auch in Bremen und Bremerhaven greifen wird und Not lindert.

Den Antrag der Grünen überweisen wir an den Parlamentsausschuss zur Gleichberechtigung der Frau zur weiteren Beratung. ­ Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Böse.

Senator Dr. Böse : Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Hoch, wenn man Ihren Antrag liest und Ihren Debattenbeitrag hört, möchte man meinen, dass das Land Bremen irgendetwas versäumt hätte in diesem so schwierigen Feld, was gerade eben noch einmal richtig dargestellt wurde von Frau Windler. Das Gegenteil ist doch der Fall. Wir haben nicht nur hier in der Bremischen Bürgerschaft wiederholt darüber debattiert. Bremen gehört zu den ersten Ländern, nach drei misslungenen Versuchen in anderen Bundesländern, wo das Wegweisungsrecht zum ersten Mal gerichtsfest formuliert und hier auch verabschiedet wurde. Bremen ist das Land, das zum ersten Mal alles angewandt hat. Ich werde das gleich noch einmal darlegen. Wir haben nicht nur das Wegweisungsrecht angewandt, ich kann auch Zahlen nennen, werde es auch tun, sondern Bremen hat auch mit als erstes Land dann die bundesrechtlichen Vorschriften angewandt.

Wir haben hierüber eine intensive Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Ich selbst habe Pressekonferenzen mit der Frauenbeauftragten, mit der Polizei und sonst wem gemacht, es ist breit darüber auch überregional berichtet worden, und hier jetzt eine Berichterstattung zu verlangen ­ wir haben im Übrigen schon einen zweijährigen Berichtsauftrag, das hat das hohe Haus bereits beschlossen ­, jetzt noch einmal einen jährlichen Berichtsauftrag, meine Damen und Herren, ich sehe da wirklich keine Notwendigkeit. Wenn Sie das beschließen, gern, aber ich sage, wir können uns wirklich gut sehen lassen im Konzert der anderen Länder.

Wir haben, wie gesagt, das Gewaltschutzgesetz am 25. Oktober von Ihnen verabschiedet bekommen, Paragraph 14 a des Bremischen Polizeigesetzes, wir können mit Hilfe der polizeilichen Wohnungsverweisung einen Täter in Fällen häuslicher Gewalt für einen Zeitraum bis zu zehn Tagen aus der Wohnung verweisen und mit einem Rückkehrverbot belegen. In dieser Zeit ist es dann dem Opfer auch möglich, weiterreichende zivilrechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten. Im Ausnahmefall kann die Frist sogar um weitere zehn Tage verlängert werden durch die Polizei, wenn dem zuständigen Gericht ein Antrag auf Zuweisung der Wohnung vorliegt, über den noch nicht entschieden werden konnte.

Die polizeirechtliche Wohnungsverweisung dient nicht nur der Erreichung einer kurzfristigen räumlichen Trennung von Opfer und Täter, sondern der Vorbereitung zivilrechtlicher Maßnahmen, die auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes durchsetzbar sind, das, in Kraft getreten am 1. 1. 2002, hier ja uns oder den Betroffenen weitgehende Rechte einräumt. Das heißt, die unmittelbare Fortsetzung der polizeirechtlich begonnenen Wohnungsverweigerung in Form eines zivilrechtlichen Anspruchs auf Wohnungsüberlassung bei Gewalttat in häuslichen Gemeinschaften außerhalb der Ehe wird ermöglicht.

Mit dem Gewaltschutzgesetz wurde eine klare Rechtsgrundlage geschaffen für Schutzanordnungen des Zivilgerichts bei vorsätzlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person.

Wir haben bei der Polizei ein ganzes Bündel von Maßnahmen nicht nur beschlossen, sondern umgesetzt, ob das jetzt die Ausbildung ist, in der Polizeifachhochschüler lernen, wie sie denn umgehen mit dieser schwierigen Thematik häusliche Gewalt, wo man früher eben weggeschaut hat, wenn man gerufen wurde vom Nachbarn, wenn die Polizei überhaupt gerufen wurde. Da lernen sie dann Ursachen und Folgen des Gewaltphänomens zu erkennen, das Täter-Opfer-Verhalten, die strafprozessualen, zivilrechtlichen und polizeigesetzlichen Möglichkeiten, die Beweismittelsicherung unter kriminalistischen Aspekten, die Rolle der Polizei, das Hilfsangebot anderer Institutionen in dem Sinne, auch zu helfen, zu beraten, die Opfer zu beraten.

Die Beweissicherung ist etwas ganz Wichtiges in diesem Fall, wo man früher eben auch gesagt hat, na gut, dann hat die Frau blaue Flecke, und hat weggeguckt. Unhaltbare Zustände! Jetzt gibt es die Möglichkeit, nicht nur die Möglichkeit, sondern sie werden angehalten, dass hier eine Beweissicherung erfolgt zur Erstellung von Tatortfundberichten, Fotoaufnahmen von den Verletzungen der Opfer und so weiter, was dort alles gemacht wurde.

Wir haben, Frau Abgeordnete, anders als Sie es dargestellt haben, ein Merkblatt für das polizeiliche Handeln bei häuslicher Beziehungsgewalt, das auch überall ausliegt, das auch jeder bekommen kann, für den Einsatz und den Ermittlungsdienst, also für die Polizei. Dieses behandelt den Aspekt, den betroffenen Frauen in der konkreten Extremsituation mehr Selbstsicherheit zu vermitteln und ihnen die Möglichkeit zu geben, zu einer von den gewalttätigen Partnern unbeeinflussten Aussage zu kommen.

Wir haben den Opfer-Notruf eingerichtet, wo unter einer bestimmten Nummer Opfer von Straftaten Hilfestellungen erfragen können, natürlich auch misshandelte Frauen, die durch häusliche Gewalt beeinträchtigt werden. Wir haben polizeiliche Hilfestellung für Opfer durch einen direkten Kontakt. Die Kontaktbereichsbeamten sind besonders geschult worden, sie kennen ja ihre Bereiche. Sie kennen die Familien, in denen so etwas vorkommt, und man kann auf diese Kontaktbereichsbeamten zurückgreifen. Das wird im Übrigen auch getan, wie wir in einer Pressekonferenz mit der Polizei dargestellt haben.