Rechnungshof

Der SWR hat mit der Einführung der Sendungen „ARD-Buffet" und „Frühstücksbuffet" im Jahr 1998 jährlich ca. 17 500 Sendeminuten mehr zum Gemeinschaftsprogramm „ARD ­ Das Erste" beigetragen. Diese Sendungen werden derzeit jedoch bei der von der Anstalt innerhalb der ARD zu erbringenden Quote nicht angerechnet.

Der Rückgang der Sendeminuten beim ARD 1 Vormittagsprogramm wird auf die Neufestlegung der anrechenbaren Produktionen zurückgeführt. Im Gegensatz zu 1997 seien nur noch gemeinsam mit dem ZDF ausgestrahlte Sendungen im Kostenvergleich auszuweisen, die restlichen Produktionen würden nun dem ersten Programm zugerechnet.

Die Zunahme der Sendezeit im Vorabendprogramm begründet die Anstalt damit, dass sich die „Werbetage" 1999 gegenüber 1997 von 301 auf 304 Tage erhöht hätten, was eine Mehrung der Sendezeiten um ca. drei mal zwei Stunden bedeute.

Sendeaufwand ARD 1 (Das Erste)

Die Ausweitung der Sendezeit ist mit einer Erhöhung des Sendeaufwands verbunden. Dabei liegt bei den Eigenproduktionen der prozentuale Anstieg der Selbstkosten unter dem Anstieg der Sendeleistung. Dies zieht eine Verminderung der durchschnittlichen Sendeminutenkosten nach sich. Im Gemeinschaftsprogramm liegt der Anstieg der Selbstkosten allerdings erheblich über der prozentualen Steigerung der Sendeleistung.

Bei der Entwicklung der Aufwendungen des Vorabendprogramms wirkt sich laut Anstalt ein Abgleich der Verfahrensweisen der beiden Vorgängeranstalten aus. Beim SWF sei für das Vorabendprogramm kein Programmbestand ermittelt worden. Die Aufwendungen eines Jahres seien sofort als Sendeaufwand in die Kostenrechnung eingegangen. Beim SWR sei, wie bereits beim SDR, das Vorabendprogramm in die Ermittlung des Programmbestands mit einbezogen, was zunächst zu einer Reduzierung des Sendeaufwands geführt habe.

Die gegenüber der Sendeleistung unverhältnismäßig angestiegenen Selbstkosten sind insbesondere auch auf den überproportionalen Anstieg der Gemeinkosten um rund 93 Mio. DM zurückzuführen. Die Anstalt begründet dies z. T. mit organisatorischen Neuregelungen. So würden z. B. im SWR die Aufwendungen für PR-Maßnahmen nicht mehr innerhalb der Programmbereiche, sondern in der Intendanz unter Unternehmenskommunikation veranschlagt und könnten somit auch nicht mehr auf den Kostenträgern erfasst werden. Ungeachtet dieses Einwands ist dennoch die absolute Höhe der ausgewiesenen Gemeinkosten von 281,7 Mio. DM für die Zulieferungen an die ARD und von 256,8 Mio. DM für das Dritte Fernsehprogramm bemerkenswert (vgl. Übersicht 24 und Übersicht 26).

Zusammenfassend stellen die Rechnungshöfe fest, dass die Gesamtkosten 1999 für das SWR Programm ARD 1 (Das Erste) gegenüber SDR/SWF 1997 um insgesamt 148,6 Mio. DM, das sind rund 32 %, gestiegen sind. Dabei liegen die prozentualen Kostensteigerungen meist über und die Kostenminderungen meist unter der entsprechenden Veränderung der Sendeminuten.

Drittes Fernsehprogramm

Die Entwicklung der Kosten und Sendeleistungen des Dritten Fernsehprogramms im SWR stellt sich im ersten vollständigen Jahr nach der Fusion gegenüber den zusammengefassten Angaben des Jahres 1997 der Vorgängeranstalten lt. ARD-Kostenvergleich wie folgt dar:

Übersicht 26: Kosten und Sendeleistungen des Dritten FS-Programms im SWR Kostenart SDR/SWF 1997 SWR 1999.

Sendeleistung Drittes Fernsehprogramm

Den Rechnungshöfen fällt die Zunahme der Sendezeit im Dritten Fernsehprogramm insgesamt, insbesondere die Steigerung des Anteils von Wiederholungen, auf.

Die Anstalt begründet die Zunahme der Sendezeiten im Dritten Programm zum einen mit dem Ausbau der Regionalisierung. Zum anderen sei seit September 1998 die Zeit von zwei bis sechs Uhr mit anrechenbaren Programmen gefüllt. In der Zeit davor seien lediglich auf die Sendezeit nicht anrechenbare Standbilder ausgestrahlt worden.

Sendeaufwand Drittes Fernsehprogramm

Die Rechnungshöfe halten fest, dass sich die Gesamtkosten 1999 für das Dritte Fernsehprogramm gegenüber 1997 um insgesamt 91,2 Mio. DM, das sind 18,5 %, erhöht haben. Gleichzeitig stiegen die Sendeminuten um 52 %. Dies bewirkte eine Reduzierung der Gesamtkosten pro Sendeminute um rund 322 DM von 1 351 DM auf 1 029 DM. Darauf hat sich insbesondere die deutliche Erhöhung der Sendezeiten für Wiederholungen und die überdurchschnittliche Sendeminutensteigerung bei Kauf-/Co-Produktionen ausgewirkt.