Die Zielorganisation war zwar innerhalb von gut einem Jahr erreicht

Resümee

Zur Errichtung des SWR durch die Fusion von SDR und SWF war wegen rundfunk-, standort- und unternehmenspolitischer Vorgaben eine große Anzahl struktureller Maßnahmen zu bewältigen. Strategische Entscheidungen zum Organisationsaufbau und zur Mittelbewirtschaftung setzten die Rahmenbedingungen für den künftigen wirtschaftlichen Einsatz der Rundfunkgebühren.

Die Zielorganisation war zwar innerhalb von gut einem Jahr erreicht. Nach wie vor unterschiedliche Denkweisen und Ablaufstrukturen in den Organisationseinheiten führten aber zu Effizienzverlusten innerhalb der und zwischen den Organisationseinheiten. Die mit der Fusion entstandenen Doppelstrukturen wurden bisher nur auf der Leitungsebene definiert; vertiefende Untersuchungen im Mitarbeiterbereich zum Aufdecken von Doppelfunktionen und Mehrfachzuständigkeiten sollten vorgenommen werden. Die bisherige Organisation der Leistungsbeziehungen zwischen Produktion und Programm sollte auch mit dem Ziel einer verursachungsgerechten Kostenzuordnung überdacht werden, um auf allen Ebenen der Programmerstellung das ressourcenorientierte Bewusstsein zu stärken.

Im SWR wurde eine Vielzahl von Konzepten zur Optimierung der Organisations- und Ablaufstrukturen entwickelt. Die dezentrale Struktur des SWR begünstigte die Entstehung einer Reihe von Insellösungen an Wirtschaftlichkeitsprojekten. Die Menge der schon laufenden Projekte überstieg die Kapazität der Strukturkommission.

Die laufenden Wirtschaftlichkeitsprojekte sind für sich gesehen geeignet, die Effizienz der Anstalt punktuell zu steigern. Es bedarf jedoch einer stringenten Koordinierung der Projekte, um der Gefahr der Verzettelung oder der nicht sachgerechten Bindung von Ressourcen zu begegnen. Erforderlich ist auch eine Verzahnung der Projekte.

Einer zentralen Steuerung und Koordinierung der von der Anstalt initiierten und geplanten Wirtschaftlichkeitsprojekte durch die Abteilung „Unternehmensplanung" kommt nach Einschätzung der Rechnungshöfe besondere Bedeutung zu.

9. Entwicklung des Rechtemanagements

Allgemeines:

Ein einheitliches Management zur Verwertung von Rechten war bei der neuen Rundfunkanstalt, wie auch bei ihren Vorgängern, nicht zu verzeichnen. Unter einem solchen Rechtemanagement ist die einheitliche Verwaltung und Nutzung von Urheberrechten oder sonstigen Rechten (insbesondere Verwertungs- und Vermarktungsrechte bis hin zu Merchandising) an vom SWR hergestellten oder erworbenen Produktionen im Hörfunk- oder Fernsehbereich zu verstehen.

Organisation des Rechtemanagements

Derzeit gibt es beim SWR weder eine zentrale Organisationseinheit, die den Erwerb und die Veräußerung von Rechten anstaltsweit koordiniert, noch allgemeine Grundsätze zur Handhabung von Rechteerwerb und -veräußerung. Dies begründet die Anstalt damit, dass sie nach ihrem bisherigen Selbstverständnis primär auf die Veranstaltung von Programmen, nicht auf deren Vermarktung ausgerichtet sei. Dies entspreche auch dem verfassungsrechtlichen Rundfunkauftrag. Die Verwertung von Rechten werde demzufolge nur als Annex zur Programmveranstaltung verstanden. Allerdings sei man bemüht, den Verwertungsaspekt zunehmend auch bei der Programmerstellung mit zu berücksichtigen.

Die Verwertung von Rechten erfolgte zuvor bei den Vorgängeranstalten sehr unterschiedlich und bei verschiedenen Organisationseinheiten. Dies galt sowohl für die rundfunkmäßige wie auch für die außerrundfunkmäßige Verwertung von Produktionen. Für die Programmverwertung „Fernsehen" hat die Geschäftsleitung des SWR im Oktober 1999 folgende Zuordnung der Aufgabengebiete beschlossen:

­ FS-Programmkoordination

­ Verwertung von Ausschnitten (Rechnungsstellung evtl. So hat sich der SWR die Veräußerung von Rechten an seinen Produkten in Deutschland sowie im deutschsprachigen Ausland (Österreich, Schweiz) entweder direkt oder indirekt (über Maran-Film GmbH) vorbehalten. Hingegen obliegt die Rechteverwertung für andere Länder der Telepool GmbH (vgl. Nr. 13.4.2).

Für den Hörfunkbereich existiert keine entsprechende Regelung.

Die außerrundfunkmäßige Verwertung von Hörfunk- und Fernsehproduktionen obliegt derzeit zentral der SWR-Media GmbH. Sie umfasst die weitere Verwertung von Sendungen/Produktionen auf Musikkassetten, CDs oder in Büchern. Sie soll auch für die neuen Medien weiter gehende Aufgaben wahrnehmen. Diese Rechteverwertung beruht auf einem Konsortialvertrag zwischen SWR und der SWR-Media GmbH.

Rahmen für den Rechteerwerb Grundsätzlich ist es Ziel des SWR, die notwendigen Rechte für eine rundfunkmäßige Verwertung von Produktionen zu erwerben.

Für diesen Erwerb gibt es ein diffiziles Regelungswerk. Hierbei hat die Anstalt nach dem Urheber (Arbeitnehmer, Nichtarbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Stellung etc.) und der Art des geschützten Werks zu unterscheiden:

­ Übertragung der Nutzungsrechte von den Arbeitnehmern an die Anstalt gem. Tz. 370 SWR-MTV.

­ Sende-Pauschalverträge mit den Verwertungsgemeinschaften Ton, Musik und Wort.

­ Tarifverträge für Urheber und Mitwirkende (diese lagen zum Ende der örtlichen Erhebungen im Entwurf zur Unterzeichnung dem SWR und den Gewerkschaften vor).

­ Regelsammlung für die Verwertung von Opern und Musikstücken des Verbandes der Bühnen- und Musik-Verleger.

Darüber hinaus besteht zwischen SWR und den Gewerkschaften (Industriegewerkschaft Medien, Deutsche Angestelltengewerkschaft und Deutscher Journalistenverband) Einigkeit darüber, dass die außerrundfunkmäßige Nutzung von Werken grundsätzlich nur gegen gesonderte Vergütung erfolgt.

Auch der SWR hält die festgestellte derzeitige Organisation des Rechtemanagements für komplex. Er betont, dass für die oben erwähnte Vielzahl von Institutionen eine klare Zuständigkeitsregelung bestehe. So finde der Rechteerwerb für Hörfunk und Fernsehen einheitlich im Bereich „Honorare und Lizenzen" statt. Allerdings werde die derzeitige Verfahrensweise nunmehr mit dem Ziel einer nachhaltigen Vereinfachung überprüft.

Unabhängig davon hält es die Anstalt für zweifelhaft, ob durch eine einfachere Koordination wesentliche Ertragssteigerungen zu erzielen wären. Die materielle Verwertbarkeit öffentlich rechtlicher Programmprodukte sei begrenzt. Entsprechend seinem Programmauftrag stelle der SWR hochwertige Produkte her, deren Vermarktung als Ton- oder Bildträger zusätzlich zur Sendung nicht immer massenattraktiv sei. Demgegenüber vertreten die Rechnungshöfe die Auffassung, dass bei einer entsprechenden Unternehmensstrategie auch Produkte von hohem Qualitätsstandard durchaus vermarktungsfähig sein können, wie die Beispiele anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zeigen.

Resümee

Die bestehende Organisation des Rechtemanagements, die durch eine Vielzahl von Einrichtungen mit verschiedenen Aufgabenbereichen geprägt ist, sollte nach Auffassung der Rechnungshöfe überdacht werden. Auch wenn man die Besonderheiten bei Erwerb und Veräußerung von Rechten berücksichtigt, sollte dies nicht zu einer größeren organisatorischen Vielfalt führen. Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung der „neuen Medien", in denen eine Verwertung der unterschiedlichsten Produkte aus den verschiedenen Rundfunkbereichen einheitlich möglich erscheint, sollte eine Organisationsform gefunden werden, die diesen Bereich im wirtschaftlichen Interesse der Anstalt stärker koordiniert und strategisch steuert. Diesen Ansatz will der SWR weiter verfolgen.

10. Entwicklung im Bereich Allgemeine Dienste/Beschaffung

Organisationsstruktur vor und nach der Fusion

Vor der Fusion war der Aufgabenbereich Allgemeine Dienste beim SWF innerhalb der „Betriebsdirektion" eine Abteilung der Hauptabteilung „Zentrale Technik und Betrieb". Beim SDR waren vergleichbare Betriebsaufgaben und das Beschaffungswesen innerhalb der Direktion „Finanzen und Recht" organisiert. Das Beschaffungswesen des SWF war bereichsweise dezentralisiert. Es bediente sich, verteilt auf verschiedene Direktionsbereiche, mehrerer dezentraler Einkaufsbereiche mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.

Im Zuge der Fusion wurden diese Aufgabenbereiche innerhalb der Verwaltungsdirektion in einer Hauptabteilung „Allgemeine Dienste/Beschaffung" zusammengeführt und zentralisiert. Sie ist wie folgt gegliedert:

Übersicht 36: Organisationsübersicht der Hauptabteilung „Allgemeine Dienste/Beschaffung"

Das Organigramm weist ­ durch Schrägstriche getrennt ­ die Anzahl der Planstellen bei SDR und SWF vor der Fusion und die nach der fusionsbedingten Neustrukturierung in einem hauptabteilungsinternen „Zielstellenplan" künftig vorgesehene Stellenanzahl 20) aus. Danach waren vor der Fusion insgesamt 415,5 Planstellen besetzt. Der Zielstellenplan sieht bis 2005 eine Reduzierung auf 307 Planstellen vor. Für die Hauptabteilungsleiterfunktion und eine Sekretärin dieser Hauptabteilung wurden neue Planstellen geschaffen. Die Stellenplanausstattung der Abteilungs- und Bereichsleitungen blieb unverändert.