Sanierung der landeseigenen ehemaligen Industriemülldeponie Prael Sprendlingen in Höhe von 843 000 erteilt

Unterrichtung durch den Minister der Finanzen Über-und außerplanmäßigeAusgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung (§37Abs.4 zweiter Halbsatz der Landeshaushaltsordnung ­ LHO ­) Schreiben des Ministers der Finanzen vom 13. Dezember 2004 an den Präsidenten des Landtags:

Gemäß § 37 Absatz 4 zweiter Halbsatz teile ich mit, dass ich auf Antrag des Ministeriums für Umwelt und Forsten meine Einwilligung zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2004 bei Kapitel 14 02 ­ Allgemeine Bewilligungen ­ Titel 711 03

­ Sanierung der landeseigenen ehemaligen Industriemülldeponie Prael, Sprendlingen ­ in Höhe von 843 000 erteilt habe.

Im Zuge der Bauausführung der Sanierungsmaßnahme bei der landeseigenen ehemaligen Industriemülldeponie Prael in Sprendlingen musste aufgrund unvorhersehbarer technischer Zwänge durch notwendige Änderungen an der Geometrie der Randeinbindung der Oberflächenabdichtung verstärkt in den hochbelasteten Deponiekörper eingegriffen werden. Diese unvorhergesehenen Änderungen in der Ausführung führten zu verstärkten Ausgasungen von Schadstoffen, wodurch in erheblichem Umfang die Vergabe zusätzlicher Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich wurde. Planmäßig sollten die aus diesen Aufträgen resultierenden Zahlungen im Haushaltsjahr 2005 fällig werden. Die Finanzierung wurde durch die Veranschlagung entsprechender Mittel im Entwurf des Haushaltsplanes 2005 sowie durch die Beiträge der rheinland-pfälzischen Wirtschaft im Rahmen des Kooperationsmodells sichergestellt.

Aufgrund günstiger Voraussetzungen konnten die erforderlichen Arbeiten entgegen der Planung noch im laufenden Jahr 2004 vollständig umgesetzt werden. Die entsprechenden Mehrkosten werden noch im Dezember 2004 fällig und nicht wie ursprünglich erwartet im Jahr 2005. Bei Zahlung erst im Haushaltsjahr 2005 muss mit der Berechnung von Verzugszinsen gerechnet werden.

Die Finanzierung der Maßnahme ist nach dem derzeitigen Stand der Planung sichergestellt. Den Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2004 stehen Minderausgaben 2005 gegenüber.

Da die Voraussetzungen für die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe nach § 37 Abs. 1 Satz 2 LHO gegeben sind, wird ein Vorgriff in Höhe von 843 000 auf die im Entwurf des Haushaltsplanes 2005 vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 2 840 000 zugelassen.

Gernot Mittler