Bürgernähe und Service der Steuerverwaltung fanden hierdurch keine Beeinträchtigung

Durch breit gefächerte Konsolidierungsmaßnahmen kann in 2004 eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation verzeichnet werden. Über die Einzelheiten wird der Beirat des LDI gemäß § 4 des Landesgesetzes über die Errichtung des LDI regelmäßig informiert.

d) FM Finanzämter Zentralisierung der Finanzkassen

Zur Effizienzsteigerung und Kostenreduzierung wurden die vormals 13 Finanzkassen, die für die Abwicklung der Kassengeschäfte der Finanzämter zuständig sind, auf vier verbleibende Finanzkassen zentralisiert. Unter Berücksichtigung örtlicher Gesichtspunkte und vorhandener Aufnahmekapazitäten wurden die Finanzkassen im Zeitraum von Ende 1999 bis September 2001 in mehreren Teilschritten in den Finanzämtern Daun, Idar-Oberstein, Montabaur-Diez und Pirmasens-Zweibrücken zusammengeführt.

Bürgernähe und Service der Steuerverwaltung fanden hierdurch keine Beeinträchtigung. Der hohe technische Stand der Automation und Kommunikation macht eine Vor-Ort-Präsenz der Kasse immer mehr entbehrlich. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Publikumsverkehr in den Finanzkassen quasi gegen null tendiert.

Körperschaftsteuerstellen und Bezirks-Betriebsprüfung

Für einen besseren Fachaustausch zwischen Betriebsprüfung und Körperschaftsteuerstelle sowie kürzere Prüfungswege wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2000 bei Finanzämtern mit Bezirks-Betriebsprüfungsstellen auch Körperschaftsteuerstellen angesiedelt. Weiterer Vorteil dieser Maßnahme war, dass die betroffenen Steuerpflichtigen somit nicht mehr mit mehreren, sondern nur noch mit einem Finanzamt korrespondieren müssen und der Einblick in die Steuerangelegenheit des Steuerpflichtigen in einem Finanzamt konzentriert wurde. Die örtlichen Zuständigkeiten wurden neu strukturiert und die Zahl der Körperschaftsteuer-Ämter erhöhte sich von 18 auf 22.

Zur Deckungsgleichheit von Bezirks-Betriebsprüfung und Körperschaftsteuerstelle wurden die örtlichen Zuständigkeiten der Betriebsprüfungsstellen untereinander entsprechend angepasst und in diesem Zuge aus Effizienzgründen die Bezirks-Betriebsprüfungsstelle am Standort Zell und die land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfungsstelle am Standort Alzey aufgelöst.

Strukturreform der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung

Ein wichtiger Schritt zur Reform der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung war der mit Wirkung vom 1. Januar 2003 erfolgte Neuzuschnitt der Finanzamtsbezirke mit der Zusammenlegung von Finanzämtern.

Die folgenden Finanzämter wurden dabei zusammengeführt:

­ Altenkirchen und Hachenburg zum Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg

­ Bingen und Alzey zum Finanzamt Bingen-Alzey

­ Bitburg und Prüm zum Finanzamt Bitburg-Prüm

­ Kusel und Landstuhl zum Finanzamt Kusel-Landstuhl

­ Montabaur und Diez zum Finanzamt Montabaur-Diez

­ Pirmasens und Zweibrücken zum Finanzamt Pirmasens-Zweibrücken

­ Sankt Goarshausen und Sankt Goar zum Finanzamt Sankt Goarshausen-Sankt Goar

­ Simmern und Zell zum Finanzamt Simmern-Zell

­ Speyer und Germersheim zum Finanzamt Speyer-Germersheim

­ Wittlich und Bernkastel-Kues zum Finanzamt Bernkastel-Wittlich

­ Worms und Kirchheimbolanden zum Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden.

Die Zahl der Finanzamtsbezirke wurde damit landesweit von 37 auf 26 reduziert. Eine wesentliche Vorgabe dabei war der selbst gesetzte Anspruch, auch künftig in gleichem Umfang wie bisher für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein und die Präsenz der Steuerverwaltung in der Fläche nach wie vor zu erhalten. Somit wurden keine Standorte aufgegeben und die Ämter, die ihre Eigenständigkeit abgaben, fungieren nunmehr als Außenstellen der neuen Ämter, mit Verbleib der publikumsintensiven Arbeitsbereiche vor Ort.

Ebenfalls mit Wirkung vom 1. Januar 2003 wurden die Grunderwerbsteuerstellen auf landesweit vier Finanzämter in Landau, Mayen, Trier und Worms-Kirchheimbolanden zentralisiert. Bislang waren in allen Finanzämtern in diesem Bereich überwiegend nur Bruchteilarbeitsgebiete vorhanden, in denen so gut wie keine Flexibilität und keine Spielräume zur Optimierung der Arbeitsorganisation bestanden.

Insgesamt können aufgrund der Ämterfusionen und der Zentralisierung der Grunderwerbsteuerstellen langfristig im Wege der natürlichen Fluktuation etwa 100 Stellen abgebaut werden. Unmittelbare Konsequenzen ergaben sich zunächst im Bereich der Leitungsebene und den Geschäftsstellen sowie durch erforderliche Versetzungen bei der Zentralisierung der Grunderwerbsteuerstellen. Alle personellen Maßnahmen erfolgten sozialverträglich und im Einvernehmen mit den Betroffenen und der Personalvertretung.

e) MUF Forstverwaltung

Der Berichtszeitraum war wesentlich geprägt durch das Reformkonzept „Landesforsten: Zukunftsfähige Strukturen", das am 26. November 2002 vom Ministerrat beschlossen wurde.

Die grundlegende Veränderung von Strukturen und Prozessen der Forstverwaltung wurde insbesondere durch neue Rahmenbedingungen notwendig:

­ der globalisierte Holzmarkt und vehemente Konzentrationsprozesse der Holzindustrie,

­ verstärkte Nachfrage an gemeinwohlorientierten Wirkungen des Waldes,

­ finanzpolitische Vorgaben und die Notwendigkeit der Rückführung des Personalkostenbudgets.

Die notwendige Veränderung der bestehenden Strukturen wurde u. a. möglich durch eine gestiegene Qualifikation des Personals, insbesondere in der Gruppe der Waldarbeiter.

Das Konzept setzt weiterhin auf das Gemeinschaftsforstamt mit seinen Revieren. Die Landesforsten bleiben flächendeckend und bürgernah. Die Aufbau- und Ablauforganisation richtet sich stärker an den Belangen der Kunden sowie Partner und den von ihnen nachgefragten Produkten aus.

Die Zahl der Forstämter wurde zum 1. Januar 2004 von 88 auf 45 zurückgeführt. Ihre Größe liegt nun im Durchschnitt bei rund 13 000 Hektar reduzierter Holzbodenfläche. Die Größe der Forstreviere im Staatswald soll künftig zwischen 1 400 und 1 800 Hektar reduzierter Holzbodenfläche liegen.

Grundsätzlich wird in allen Produktbereichen, insbesondere bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes, der Umweltvorsorge sowie der Erholung und Umweltbildung der Weg der Spezialisierung weiter beschritten. Insbesondere die Aufgabe der Bereitstellung des Rohstoffes Holz wird in zunehmendem Maße nicht mehr durch die Revierleiter, sondern verantwortlich durch die Leitung der technischen Produktion erfüllt.

Das Konzept nutzt Elemente des neuen Steuerungsmodells; dies sind insbesondere die kooperative Führung mit Zielvereinbarungen, die differenzierte Nutzung der Qualifikationen des Personals sowie die Gruppen- und Teamarbeit. So soll der Regelfall beim Einsatz der Waldarbeiter die Arbeit in „teilautonomen Arbeitsgruppen" sein, die den Forstwirten mehr Kompetenz und Verantwortung eröffnet. Durch Delegation wird eine Anpassung von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung an die jeweilige Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht.

Bei der Forstamtsleitung wird die optimale Führungsspanne ausgeschöpft. Auf die generelle Einrichtung der Funktion einer ständigen Vertretung wird verzichtet, vielmehr soll die Forstamtsleitung insbesondere durch Delegation von Aufgaben der forstfachlichen Leitung der kommunalen Betriebe auf die Revierleitung entlastet werden.

Die Organisation der Aufgabenerfüllung auf Revierebene orientiert sich an folgendem Grundmodell: Aufgaben der Revierleitung sind insbesondere die Planung, Steuerung und Kontrolle von Maßnahmen, Hoheitsaufgaben sowie die biologische Produktion. Zu den Aufgaben gehören auch die technische Produktion, die Umweltvorsorge, Erholung und Umweltbildung sowie die Privatwaldbetreuung, soweit diese nicht von Spezialisten wahrgenommen werden. Aufgaben der forstfachlichen Leitung im Gemeindewald gehen von der Forstamtsleitung auf die Revierleitung über. Forstwirtschaftsmeister unterstützen deutlich mehr als bisher im Revierdienst.

Die Veränderung der Strukturen ist erforderlich, um unter veränderten Rahmenbedingungen die Leistungsfähigkeit der Landesforsten weiterzuentwickeln. Unmittelbare Einsparungen ergeben sich durch Abgänge staatlichen Personals und durch eingesparte Verwaltungskosten bei Verringerung der Forstamtsstandorte. Die Umstrukturierung der technischen Produktion lässt bessere Ergebnisse bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes erwarten. Zugleich wird es möglich, der veränderten gesellschaftlichen Nachfrage an gemeinwohlorientierten Leistungen besser gerecht zu werden.

Die im Rahmen der Reform gesetzten Ziele wurden im Berichtszeitraum erreicht. Zum 1. Januar 2004 wurden die Forstamtsbezirke neu eingeteilt und die neuen Forstämter eingerichtet. Nahezu alle in der ersten Stufe der Reform ausgeschriebenen 460 Funktionen sind mit Wirkung zum 1. Januar 2004 besetzt. Umfassende Personalentwicklungsmaßnahmen haben begonnen.

Die Funktion der Leitung der technischen Produktion (TPL) soll in einem ersten Schritt zunächst in sieben Forstämtern mit hohem Staatswaldanteil eingeführt werden. In diesen Forstämtern erfolgte im ersten Halbjahr 2004 eine Neuabgrenzung der Forstreviere mit dem Zielkorridor von 1 400 bis 1 800 Hektar reduzierter Holzbodenfläche.

Wegen der notwendigen Vorarbeiten und Qualifizierungsmaßnahmen kann der vollständige Start des TPL-Konzeptes in den genannten Forstämtern erst am 1. Oktober 2005 ­ zu Beginn des Forstwirtschaftsjahres ­ erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Neuorganisation der Forstreviere vollzogen. Die Auswahl zur Besetzung der TPL, der Revierleitungen und der noch offenen Funktionen erfolgte durch Ausschreibung im Frühjahr 2004. Die TPL-Stellen werden umgehend besetzt, alle anderen ausgeschriebenen Funktionen zum 1. Oktober 2005.

Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz

Die Landeshaushaltsgesetze für die Jahre 2002/2003 und 2004 ermächtigten das MUF, die Landesforstverwaltung ­ ausgenommen das Kapitel 14 01 (Ministerialforstabteilung) ­ nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen mit eigener Betriebsbuchführung zu führen. Damit wird die Landesforstverwaltung seit dem 1. Januar 2002 entsprechend einem Landesbetrieb („Quasi-Landesbetrieb") im Rahmen eines Pilotprojektes geführt. Einnahmen und Ausgaben werden wie bei einem Landesbetrieb gemäß § 26 LHO veranschlagt. Der „Quasi-Landesbetrieb" erhielt die Bezeichnung „Landesforsten Rheinland-Pfalz".

Dieses Pilotprojekt ist die konsequente Weiterentwicklung der Einführung von Elementen des Neuen Steuerungsmodells in der Forstverwaltung.

Der „Quasi-Landesbetrieb" ist in die bestehende Struktur der Landesverwaltung integriert und damit dreistufig organisiert: Er umfasst die Forstabteilung im MUF, die Zentralstelle der Forstverwaltung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd sowie die Forstämter. Die Leitung des „Quasi-Landesbetriebs" obliegt dem MUF.

Die gemeinsame Organisationsverfügung des MUF und des ISM für die Landesforsten Rheinland-Pfalz legt fest, dass die Landesforstverwaltung sich von einer hoheitlich und produktionsorientierten Verwaltung zu einem kundenorientierten staatlichen Unternehmen für Sachgüter und Dienstleistungen entwickelt. Kundenzufriedenheit und Effizienz bestimmen die strategische Ausrichtung von Landesforsten. Dabei ist mehr Transparenz im Rechnungswesen, mehr Flexibilität im Verwaltungs- und Betriebsablauf und eine Reduzierung der Belastung des Landeshaushaltes zu erreichen. Instrumente sind die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung, eines Wirtschaftsplans, einer entsprechenden Buchführung, einer betriebswirtschaftlichen Jahresplanung und verstärkter Kunden- und Mitarbeiterorientierung.

Der Aufgabenkreis der Landesforsten Rheinland-Pfalz ergibt sich aus dem Landeswaldgesetz und umfasst

­ hoheitliche Aufgaben als oberste und obere Forst- und Jagdbehörde bzw. untere Forstbehörden,

­ Bewirtschaftung des Staatswaldes und

­ Dienstleistungen.

Die Organisationsverfügung sieht u. a. noch Folgendes vor:

Die Landesforsten Rheinland-Pfalz verwalten und bewirtschaften alle Waldflächen des Landes Rheinland-Pfalz und alle Forstdienstgebäude in Einödlage. Daneben wird den Landesforsten die Ausgleichs- und die Investitionsrücklage übertragen, die zu einer Forstrücklage zusammengefasst werden. Sie darf zum Ausgleich wirtschaftlicher Schwankungen verwendet werden.

Die Landesforsten Rheinland-Pfalz haben einen eventuell erwirtschafteten Überschuss an den Landeshaushalt abzuführen. Sie erhalten ­ zur Deckung der anderweitigen, nicht gedeckten Aufwendungen ­ Zuführungen seitens des Landeshaushalts.

In Kapitel 14 10 ­ Landesforsten Rheinland-Pfalz ­ werden die eventuellen Abführungen an den Landeshaushalt, die Planstellen und Stellen, die Landeszuschüsse und die Wirtschaftspläne für die ZdF und die Forstämter veranschlagt. Die Landeszuschüsse für die laufenden Zwecke sind leistungsbezogen entsprechend dem Wirtschaftsplan in der Hauptgruppe 6, die Investitionen in der Hauptgruppe 8 zu veranschlagen. Die Zuführungen sind bei dem für die Forsten zuständigen Ministerium anzufordern.

Die Wirtschaftsführung erfolgt auf der Grundlage eines Wirtschaftsplans. Der Wirtschaftsplan gliedert sich in einen Erfolgsplan, in dem die Aufwendungen sowie der Ertrag dargestellt werden und einen Finanzplan, der den Finanzbedarf und die Deckungsmittel enthält. Das Wirtschaftsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr. Jeweils ab 1. Oktober bis 31. Dezember sind Einnahmen und Ausgaben, die sich aus der Durchführung der Holzerntearbeiten ergeben und die wirtschaftlich dem folgenden Haushaltsjahr zuzurechnen sind, zugunsten desselben zu buchen. Die Landesforsten unterliegen der Prüfung durch den LRH.

f) MWWFK Landesbibliothekszentrum (LBZ)

Durch die Zusammenführung der Büchereifachstellen als Serviceeinrichtung für kommunale öffentliche Bibliotheken und der Landesbibliotheken sowie der Bibliotheca Bipontina wird der immer enger werdenden Zusammenarbeit und Verbindung der Sparten „Öffentliches Bibliothekswesen" und „Wissenschaftliches Bibliothekswesen" Rechnung getragen. So können für alle Bevölkerungskreise und für das ganze Land Rheinland-Pfalz Konzeptionen erarbeitet und realisiert werden, die die besonderen Anforderungen der „Wissensgesellschaft" in den Mittelpunkt stellen.

Mit der bundesweit einmaligen Konzeption eines LBZ bündelt das MWWFK bibliothekarische Einrichtungen außerhalb der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Mit dem LBZ steht der Bevölkerung des Landes ein leistungsstarker Partner bei den gesellschaftlichen Veränderungen zur „Wissensgesellschaft" zur Verfügung.