Barrierefreiheit

­ aufgeführt, über wen entsprechende regionale Dienste vermittelt werden können.

In Abstimmung mit der Schulbehörde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wurde eine Regelung getroffen, nach der gehörlosen Eltern ­ auch anlässlich von Lehrergesprächen beziehungsweise bei Elternabenden ­ Kommunikation mit Unterstützung von Gebärdensprachdolmetscherinnen oder -dolmetschern ermöglicht werden kann. Die Kosten werden als Kosten der laufenden Schulverwaltung von den Schulträgern übernommen. Als Ansprechpartner stehen Gebärdensprach-Dolmetsch-Dienste und auch die Landesschulen für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied und Trier zur Verfügung.

Barrierefreiheit bei Gebäuden

Die Federführung für eine Projektgruppe „Barrierefreies Bauen in Rheinland-Pfalz" hat die Bauabteilung des Ministeriums der Finanzen. Insbesondere auf der Grundlage des § 9 des Landesgesetzes zur Herstellung von gleichwertigen Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen ­ Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr ­ sollen bei Neubauten sowie bei großen Um- oder Erweiterungsbauten die allgemein anerkannten Regeln der Technik zur barrierefreien Gestaltung soweit wie möglich berücksichtigt werden. In Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) ist schrittweise die barrierefreie Gestaltung der bereits bestehenden landeseigenen öffentlich zugänglichen Gebäude geplant. Zurzeit werden die Liegenschaften des Landes und die des Landesbetriebes Liegenschafts- und Baubetreuung erfasst und bewertet. Die Registrierung wird bei den regelmäßig stattfindenden Begehungen der Liegenschaften vorgenommen, sodass bereits im Rahmen anstehender Bauunterhaltungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen die entsprechenden Handlungsschritte festgelegt und eine Prioritätensetzung vorgenommen werden können. Anfang 2005 soll die Bestandsaufnahme abgeschlossen werden. Auch angemietete Objekte des Landes und der Kommunen sollen den Regelungen zur Barrierefreiheit nach dem Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen entsprechen.

Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung hat in den Jahren 2001 bis 2003 jährlich Mittel in Höhe von 500 000 Euro aufgewendet, um seine Liegenschaften schrittweise barrierefrei umzugestalten. Schwerpunktmäßig wurden die Eingänge und die WCAnlagen der stark von Besucherinnen und Besuchern frequentierten Gebäude barrierefrei gestaltet. Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 sind im Wirtschaftsplan weitere 600 000 Euro vorgesehen. Damit der barrierefreie Ausbau der Gebäude insgesamt beschleunigt werden kann, wird in den Jahren 2005 und 2006 das Budget auf jährlich 700 000 Euro angehoben.

Im Rahmen der sukzessiven barrierefreien Anpassung von Kulturdenkmälern wird unter der Federführung der Bauabteilung des Ministeriums der Finanzen ein Realisierungswettbewerb mit dem Namen „Entree" durchgeführt:

­ Für die Neugestaltung der Eingangsbereiche sowie der barrierefreien Erschließung bei ausgewählten staatlichen Burgen, Schlössern und Altertümern hat das Ministerium der Finanzen Einladungswettbewerbe unter Beteiligung von jeweils sieben Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt. Es handelt sich hierbei um die Festung Ehrenbreitstein in Koblenz, die Kaiserthermen in Trier, die Burgruine Hardenburg bei Bad Dürkheim und die Burg Trifels bei Annweiler. Die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs „Kaiserthermen in Trier" mit der barrierefreien Erschließung der Gesamtanlage soll ab 2005 erfolgen. Die Realisierung der drei anderen Projekte ist ab 2007 vorgesehen. Weitere Architektenwettbewerbe folgen für das Hambacher Schloss, Schloss Stolzenfels, Burg Sooneck, Schloss Bürresheim, Villa Ludwigshöhe und die Barbarathermen in Trier.

­ Der im Januar 2003 entschiedene Wettbewerb für ein Informations-, Leit- und Orientierungssystem der staatlichen Burgen, Schlösser und Altertümer in Rheinland-Pfalz befindet sich in der Realisierungsphase. Im Herbst 2004 soll als erstes das Leitsystem auf der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz installiert werden. Im Jahre 2005 ist dann die Umsetzung des Leitsystems bei den Burgen und Schlössern im Bereich des Weltkulturerbes Mittelrheintal vorgesehen. Auch hier ist ein wesentlicher Bestandteil die Herstellung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel durch Schrifttafeln in Braille-Schrift für blinde Menschen. Auf dem Gelände der Festung Ehrenbreitstein ist darüber hinaus geplant, eine Bodenmarkierung anzulegen, die durch Farb- und Materialkontraste Sehbehinderte in die Lage versetzt, selbstständig einzelne Servicepunkte aufzusuchen.

Bereits vor der Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes ist das Projekt „Barrierefreies Kulturland Rheinland-Pfalz" angelaufen. Dipl.-Ing. Heiner Mockenhaupt, Architekt und Rollstuhlnutzer, ist in der sukzessiven barrierefreien Anpassung der Kulturdenkmäler eingesetzt. Das Projekt wird mittlerweile in Trägerschaft der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Rheinland-Pfalz (ISL e.V.) weitergeführt und durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur und den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung mitfinanziert.

An den Universitäten Koblenz-Landau und Trier sowie an den Fachhochschulen in Mainz, Koblenz, Birkenfeld, Worms, Zweibrücken, Remagen und Ludwigshafen werden größere Baumaßnahmen derzeit fertig gestellt oder befinden sich im Planungsstadium, die auch eine barrierefreie Erschließung zum Inhalt haben.

Im Rahmen der vom Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung durchgeführten Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Justizgebäuden wurden 19 Gerichtsgebäude umgebaut. In Ausführung beziehungsweise unmittelbar vor der Ausführung befinden sich derzeit das Amtsgericht Germersheim, das Amtsgericht Lahnstein und das Amtsgericht Sinzig. Im Planungsstadium sind das Amtsgericht Bingen und das Amtsgericht St. Goar.

Rheinland-Pfalz verfügt derzeit über keine spezielle barrierefreie Justizvollzugseinrichtung. In Einzelfällen werden barrierefreie Haftplätze eingerichtet. Bei Neubauten werden Vorkehrungen dafür getroffen, dass dort Menschen mit Körperbehinderungen ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht werden können. In „Altanstalten" werden geeignete Bereiche genutzt, um Inhaftierte mit Behinderungen angemessen unterzubringen.

Gemäß § 4 Abs. 2 des Sportförderungsgesetzes sollen Menschen mit Behinderungen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen ohne fremde Hilfe aufsuchen und benutzen können. Im Rahmen der Sportstättenbauberatung, die der Gewährung von Zuwendungen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten regelmäßig vorausgeht, wird seitens der Abteilung Sport und Ehrenamt des Ministeriums des Innern und für Sport großen Wert auf die Einhaltung der vorgenannten Normen gelegt. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass der Satz 2 der Randnummer 3.1.3 der Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung besondere bauliche Maßnahmen für die Benutzung durch Menschen mit Behinderungen als Förderungsvoraussetzung vorsieht. Die Barrierefreiheit stellt somit ein wesentliches Element der Gewährung von Landesmitteln zum Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen dar.

Über die bauliche Barrierefreiheit hinaus gehen die raumordnerischen Ziele. Die Sicherung der Raumansprüche behinderter Menschen, deren Lebensqualität zunehmend von der Möglichkeit der individuellen Mobilität abhängt, wird als eine zentrale Aufgabe der Raumordnung und Landesplanung gesehen. So wird im Raumordnungsbericht 2003 auf den Grundsatz der Barrierefreiheit hingewiesen.

Die „Landesberatungsstelle für alten- und behindertengerechtes Bauen und Wohnen" bietet unabhängige Beratung zum barrierefreien Bauen durch erfahrene Architektinnen und Architekten an. Die Beratungen finden an den Standorten in Bad Kreuznach, Daun, Kaiserslautern, Mainz, Neuwied, Pirmasens, Speyer und Trier sowie bei individuellen Terminen vor Ort statt. Im Jahr 2003 wurden rund 2 400 Beratungen durchgeführt. Schwerpunktthemen waren der Um- und Neubau von Gebäuden, Renovierung und Umbau von Bad und Sanitärräumen sowie die Überwindung von Höhendifferenzen. Darüber hinaus fanden zahlreiche Veranstaltungen und Vorträge statt. Die Landesberatungsstelle wird in Kooperation mit der Architektenkammer Rheinland-Pfalz von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. getragen und durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit finanziert.

Barrierefreiheit bei Verkehrsanlagen

Die Projektgruppe „Mobilität" unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), dem Schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) sowie dem Bereich barrierefreier Tourismus. Zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Schienengebundenen Personennahverkehr hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die vierzehn in Rheinland Pfalz ansässigen Eisenbahnunternehmen nachdrücklich auf ihre Verpflichtung nach dem Landesgesetz zur Herstellung von gleichwertigen Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen aufmerksam gemacht, Barrierefreiheit umzusetzen und die Behindertenverbände dabei zu beteiligen.

Die Deutsche Bahn erarbeitet derzeit auf Bundesebene in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Behindertenrat ein entsprechendes Programm und hat auch auf Landesebene Gesprächsbereitschaft signalisiert. In dem zum 1. Januar 2003 mit der Deutschen Bahn AG abgeschlossenen Verkehrsvertrag ist bestimmt, dass den Belangen mobilitätsbehinderter Fahrgäste besonders Rechnung zu tragen ist.

Mit der privat betriebenen Westerwaldbahn hat ein erster Ortstermin mit den Behindertenverbänden unter Begleitung des Fachreferates des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit stattgefunden. Die Westerwaldbahn ist im bundesweiten Vergleich eines der ersten privaten Eisenbahnunternehmen, das sein Angebot barrierefrei gestalten und dabei die Verbände beteiligen will.

Regelungsbedarf wird bei den Ausschreibungen der Zweckverbände Nord und Süd als Aufgabenträger des Schienengebundenen Personennahverkehrs gesehen, die die Barrierefreiheit ausdrücklich aufnehmen müssen (zum Beispiel fahrzeuggebundene Einstiegshilfen bei unterschiedlichen Bahnsteighöhen). Um dies zu koordinieren, hat am 26. November 2004 eine Fachtagung mit den Eisenbahnunternehmen, den Zweckverbänden, den Behindertenorganisationen und den beteiligten Landesministerien stattgefunden. Ergebnis der Fachtagung war unter anderem, dass das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit eine Verhandlungsgruppe der Landesbehindertenverbände initiiert und unterstützt, um eine effiziente Beteiligung bei der Aufstellung von Programmen zur Herstellung von Barrierefreiheit der Eisenbahnunternehmen zu ermöglichen. Eine Beratung der Eisenbahnunternehmen zur Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen kann damit sichergestellt werden. Außerdem wurde die Notwendigkeit gesehen, dass bereits bei den Ausschreibungen der Zweckverbände die Anforderungen zur Barrierefreiheit angemessen einfließen. Rheinland-Pfalz ist damit eines der ersten Länder, die die Erfahrungen zur Beteiligung der Behindertenverbände auf Bundesebene bei der Aufstellung von Programmen auf Landesebene umsetzt.

Ein Problem beim Schienengebundenen Personennahverkehr ist die Barrierefreiheit der baulichen Anlagen. Hier liegen teilweise verschiedene Zuständigkeiten vor (private Eisenbahnen und DB-Station & Service AG). Bei 300 der 400 Bahnhöfe in Rheinland Pfalz besteht Sanierungsbedarf. Davon wurden zirka 115 bereits angepasst. Die Barrierefreiheit wird bei den Planungen berücksichtigt. Obwohl das Land 85 Prozent der Kosten trägt, ist man auf die Aktivitäten der Kommunen angewiesen, die zunächst eine Baumaßnahme initiieren müssen.

Den Belangen behinderter Menschen, insbesondere solcher mit eingeschränkter Mobilität, wird am Flughafen Frankfurt-Hahn bei der Planung, bei der Lenkung der Passagierströme und bei der baulichen Gestaltung der Fluggastabfertigungsgebäude konsequent Rechnung getragen. Das Besteigen oder Verlassen der Flugzeuge erfolgt über bordeigene oder mobile Treppenanlagen. In ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkte Fluggäste erfahren an dieser Stelle einen besonderen Service des örtlichen Medical Airport Services.

Mobilitätsnetze entwickeln

In Zusammenhang mit dem Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen hat sich die Landesregierung für die 14. Wahlperiode auch die touristische Entwicklung des Landes im Sinne der Menschen mit Behinderungen als Schwerpunktthema gesetzt. Die Federführung hierfür liegt beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Im Januar 2002 wurde das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung an der Universität Hannover beauftragt, in einem Gutachten idealtypische Merkmale einer barrierefreien Region zu entwickeln und Mindestanforderungen an die Ausgangsposition einer Modellregion zu formulieren. Parallel dazu wurde ein landesweiter Wettbewerb zur Ermittlung einer solchen Modellregion ausgerufen. Am 1. April 2003 hat eine unabhängige Jury die Region Rheinhessen ­ mit den Städten Mainz und Worms sowie den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms ­ als Sieger des Landeswettbewerbs „Tourismus für Alle ­ Ermittlung einer Modellregion" ausgewählt.

Inzwischen wurden eine Arbeitsstruktur entwickelt und die sachlichen Grundlagen erarbeitet, damit der Umbau in eine Ferienregion, in der sich mobilitätseingeschränkte Menschen wohl fühlen, beginnen kann. Unter anderem wurden die Kriterien für das Label „ReisenOhneGrenzen" erarbeitet, mit dem zwischenzeitlich die ersten Betriebe ausgezeichnet wurden. Um insbesondere im Beherbergungsbereich die Möglichkeiten eines barrierefreien Urlaubs für alle Menschen zu erhöhen, werden entsprechende Neuerrichtungen, Erweiterungen oder Modernisierungen von Fremdenverkehrsbetrieben gezielt vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gefördert. Der Zuschuss für solche Baumaßnahmen beträgt 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 100 000 Euro. Parallel dazu wird die weitere touristische Infrastruktur barrierefrei ausgebaut, wie etwa Tourist-Informationen, Wanderwege oder Stadtführungen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt seit rund drei Jahren das Forschungsprojekt „ArMont", die Ausgestaltung regionaler Mobilitätsdienstleistungen für Nahverkehr und Tourismus. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hatte ArMont als eines von zehn bundesweit ausgewählten Projekten zum Thema „Personennahverkehr für die Region" initiiert. Schwerpunktmäßig hat sich ArMont die Verknüpfung von Nahverkehr und Tourismus zum Ziel gesetzt.

Als Modellregion für das Projekt fungieren die Landkreise Ahrweiler und Cochem-Zell. Mobilitätseingeschränkten Menschen sollen detaillierte Informationen über die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Wegen, Verkehrsmitteln und Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wurden folgende Teilaktivitäten veranlasst:

­ die Erstellung und Erprobung von Software zur Erfassung und Bewertung von Barrieren in Wegenetzen und die Vernetzung mit touristischen Informationssystemen,

­ der Aufbau einer elektronischen Fahrplanauskunft mit besonderem Bezug zu Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personen und behinderter Menschen generell,

­ der mustergültige barrierefreie Umbau ausgesuchter Haltestellen im Landkreis Cochem-Zell.

Die im Rahmen von ArMont erhobenen Daten wurden auf der Basis eines so genannten „Map-Servers" mit einer Vielzahl weiterer Daten ­ zum Beispiel dem Straßen- und Wegenetz und touristische Informationen ­ zu einer gemeinsamen kartografischen Darstellung der Modellregion verarbeitet und sind zwischenzeitlich über das Internet verfügbar (http://map.tkn-rlp.de). Das Forschungsprojekt ArMont endete offiziell am 31. August 2004. Ein Weiterbetrieb von Teilaktivitäten und die Ergänzung um zusätzliche Anwendungsbereiche ­ zum Beispiel RADIS (Radwege-Informationssystem) ­ ist vorgesehen beziehungsweise möglich.

Aktionsprogramm „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz"

Im Rahmen dieses Programms, das durch das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend koordiniert wird, wurden folgende Projekte im Hinblick auf die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen gefördert:

­ Projekt „Landesgartenschau Trier ­ eine barrierefreie Landesveranstaltung in Rheinland-Pfalz" (2004): Die Anfertigung einer Infotafel für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche im Spiel- und Sportpark als Bestandteil eines integrativen Konzepts wurde bezuschusst.

­ Projekt „Barrierefreie integrative Spielraumgestaltung im Ebertpark Ludwigshafen" (2002/2003): Der Spielplatz wurde behindertengerecht um- beziehungsweise ausgebaut, sodass ein integrativer Spielraum im Ebertpark entstand.

­ Projekt „Integrative Spielraumgestaltung in Mainz" (2001): Das Kooperationsprojekt der Stadt Mainz und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz beinhaltet den Bau eines barrierefreien Sinnespfads im Mainzer Hartenbergpark zur gemeinsamen Nutzung von behinderten und nicht behinderten Kindern. Die Besonderheit des Projektes ist ­ neben den Aktivitäten erwachsener professioneller Fachkräfte ­ die Beteiligung von behinderten und nicht behinderten Kindern sowohl an der Planung als auch an der Umsetzung.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat bereits 1995 im Rahmen des Aktionsprogramms das Modellvorhaben „Kinderfreundliche Umwelt" gestartet. Hierbei werden Zuwendungen zu den Kosten für die Schaffung naturnaher und barrierefreier Erlebnisspielräume gewährt. Es wurden folgende Spielplätze in integrativen Kindertagesstätten oder Einrichtungen für schwerbehinderte Kinder gefördert:

­ naturnahe Umgestaltung des Außengeländes am Sonderkindergarten für geistig behinderte Kinder „Haus Sonne" in Zweibrücken,

­ naturnahe Umgestaltung des Außengeländes am Sonderkindergarten „St. Paulusstift" in Landau,

­ naturnahe Gestaltung des Spielplatzes im Pfalzinstitut für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Klingenmünster,