Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zum Ausbau der Hunsrückbahn

Die Deutsche Bahn hat die Hunsrückbahn im Abschnitt Stromberg ­ Morbach im Dezember 2004 erneut zur Abgabe an Dritte ausgeschrieben. Sie begründet dies auf ihrer Webseite mit den „allgemeinen Absichtserklärungen, die jedoch in diesem Stadium keine gesicherte Grundlage für die Realisierung entsprechender Investitionen für einen Weiterbetrieb sind."

Am 16. Januar lief die Frist ab, in der sich laut Planungsvereinbarung Land und DB auf den Ausbau und die Finanzierung der Hunsrückbahn geeinigt haben mussten. Wie der Verkehrsminister im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr (Sitzung am 11. März 2003) einräumte, ist das Land im Falle einer Nichteinigung verpflichtet, der DB die bisher gezahlten Leistungen bis zu einer Maximalsumme von 550 000 Euro zu zahlen.

Sollte die Planungsvereinbarung abgeschlossen sein, müsste die DB im Gegenzug ihre Stilllegungsabsicht aufgeben ­ die Begründung, es gebe keine gesicherte Grundlage für die Realisierung, wäre hinfällig. Allerdings müsste dann die DB die seit April 2003 wegen Oberbauschäden gesperrte Strecke wieder befahrbar herrichten. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 26. Februar 2004 erlaubte der DB Netz AG den Verzicht auf die Wiederherstellung der Strecke nur unter der Bedingung, dass sie für die Strecke ein Stilllegungsverfahren vorbereitet.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen zwischen der DB Netz AG, dem Bund und der Landesregierung über den Ausbau der Hunsrückbahn und deren Finanzierung und auf welchem Betriebskonzept bauen sie auf?

2. Welche (Zwischen-)Ergebnisse wurden erzielt?

3. Wurden die Verhandlungen abgeschlossen oder muss das Land 550 000 Euro an die DB zahlen?

4. Welche Haltestellen sollen den derzeitigen Planungen zufolge in welcher jeweiligen Vertaktung bedient werden?

5. Wie wird sich die Landesregierung für die Wiederherstellung der Befahrbarkeit der Hunsrückbahn einsetzen bzw. wie beurteilt sie die rechtliche Situation von Sperrung und Stilllegungsabsicht im Zusammenhang mit den Vereinbarungen zwischen Land, Bahn AG und Bund?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Februar 2005 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1, 2 und 4: Die Verhandlungen zwischen Bund, Land und Deutsche Bahn Netz AG (DB Netz AG) über die Reaktivierung der Hunsrückbahn zur Schienenanbindung des Flughafens Frankfurt-Hahn sowie zum Bau der Verbindungsspange Langenlonsheim ­ Gensingen ­ Horrweiler dauern noch an. Die den Planungen zugrunde liegenden Betriebskonzepte sehen folgendes vor:

­ Bei einer ausschließlichen Reaktivierung der Hunsrückbahn soll zweistündlich ein Regionalexpress in der Relation Bingen ­ Flughafen Frankfurt-Hahn und umgekehrt mit Zwischenhalten in Stromberg und Simmern verkehren. In Bingen besteht Anschluss an einen aus Mainz kommenden bzw. nach Mainz fahrenden Regionalexpress. Ebenfalls zweistündlich soll ab Bingen in Richtung Flughafen Frankfurt-Hahn eine Regionalbahn verkehren, die ab Langenlonsheim an jeder Zwischenstation hält.

­ Für den Fall des Baues der Verbindungsspange Gensingen ­ Horrweiler ­ Langenlonsheim werden entsprechend dem zugrunde gelegten Betriebskonzept die zweistündliche Regionalexpress-Linie und die zweistündliche Regionalbahn-Linie ab Heddesheim über die neue Strecke bis Mainz geführt. Auf der Fahrt bis Mainz halten beide Zugkategorien nur in Ingelheim.

Die Betriebsprogramme für beide Konzepte sind zwischen den Zweckverbänden Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord und Süd als den zuständigen Aufgabenträgern, der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH und dem Land abgestimmt.

Zu Frage 3: Die Verhandlungen zur Reaktivierung der Hunsrückbahn sind noch nicht abgeschlossen; eine Zahlung der für die Planung entstandenen Kosten an die DB Netz AG ist noch nicht erfolgt. Es wird angestrebt, die Kosten im Rahmen der geplanten Vereinbarung über die Reaktivierung der Hunsrückstrecke zu verrechnen.

Zu Frage 5: Die Wiederherstellung der Befahrbarkeit der Hunsrückbahn ist aus Sicht der Landesregierung möglich, wenn es gelingt, mit dem zuständigen Infrastrukturbetreiber einen Bau- und Finanzierungsvertrag über die Reaktivierung der Strecke zur Schienenanbindung des Flughafens Frankfurt-Hahn abzuschließen.

Sollte sich im Rahmen des von der DB Netz AG betriebenen Stilllegungsverfahrens kein anderer Infrastrukturbetreiber finden, besteht die Möglichkeit, die Strecke in den Infrastruktursicherungsvertrag mit der DB Netz AG aufzunehmen und nach Abschluss der Verhandlungen zu reaktivieren.