Die Partner der Vereinbarung haben sich darauf verständigt das Kostendefizit zu minimieren und gemeinsam auszugleichen

A. Problem und Regelungsbedürfnis

In seiner Sitzung am 5. Juni 2003 hat der Landtag Rheinland-Pfalz das Landesgesetz zu der Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein beschlossen (GVBl. S. 81, BS Anhang I 132) und damit der Vereinbarung vom 27. Juli 1999 gemäß Artikel 101 Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz rückwirkend auf den Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung zugestimmt. Die Vereinbarung hat die Qualität eines Staatsvertrags.

Im Zusammenhang mit den in der Vereinbarung vom 27. Juli 1999 in der Anlage B aufgeführten Baumaßnahmen und in der Umsetzung von Auflagen aus den luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen für die Luftwaffenstützpunkte Spangdahlem und Ramstein hat sich ein Kostendefizit ergeben. Hierin enthalten sind Aufwendungen zur Erfüllung von Schallschutzauflagen sowie Baukostenüberschreitungen.

Die Partner der Vereinbarung haben sich darauf verständigt, das Kostendefizit zu minimieren und gemeinsam auszugleichen. Dies ist Gegenstand der Ergänzungsvereinbarung zu der Vereinbarung vom 27. Juli 1999, die am 16. Februar 2005 paraphiert wurde.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zustimmung des Landtags zu diesem Nachtrag gemäß Artikel 101 Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz herbeigeführt werden, da der bestehende Staatsvertrag insoweit modifiziert wird.

B. Lösung Zustimmung des Landtags durch das vorliegende Gesetz.

C. Alternativen Keine.

D. Kosten:

Der seitens des Landes zu erbringende zusätzliche Finanzierungsanteil beträgt bis zu 8,64 Mio. Euro und ist im Einzelplan 12, Kapitel 12 20, Titel 891 01 des Doppelhaushaltes 2005/2006 ausgewiesen. Insgesamt wird das Land für die Umsetzung des Verlegungsprogramms etwa bis zu 30 Mio. Euro aufwenden. Dem stehen allerdings Honorarerlöse für den Landesbetrieb LBB in Höhe von etwa 85 Mio. Euro gegenüber.

E. Zuständigkeit Federführend ist das Ministerium der Finanzen.

Gesetzentwurf der Landesregierung Landesgesetz zu der Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein vom 27. Juli 1999

Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, den 8. März 2004

An den Herrn Präsidenten des Landtags Rheinland-Pfalz 55116 Mainz Landesgesetz zu der Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein vom 27. Juli 1999

Als Anlage übersende ich Ihnen den von der Landesregierung beschlossenen Gesetzentwurf.

Ich bitte Sie, die Regierungsvorlage dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Federführend ist der Minister der Finanzen. Juli 1999

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1:

Der am 16. Februar 2005 in Wiesbaden unterzeichneten Ergänzungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, dem Land Hessen, dem Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Frankfurt am Main zur Vereinbarung über die Rückgabe der Rhein-Main Air Base Frankfurt und der Wohnsiedlung Gateway Gardens sowie die Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen auf den Luftwaffenstützpunkten Spangdahlem und Ramstein vom 27. Juli 1999 wird zugestimmt. Die Ergänzungsvereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2:

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem die Ergänzungsvereinbarung für das Land Rheinland-Pfalz in Kraft tritt, wird vom Ministerium der Finanzen im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.