Umwandlung von Beamtenstellen in Angestelltenstellen

Auf meine Frage, in welchen Bereichen plant die Landesregierung darüber hinausgehende (über den Polizeibereich hinaus) Umwandlungen von Beamtenstellen in Angestelltenstellen erklärte sie in ihrer Antwort auf meine entsprechende Kleine Anfrage (Drucksache 13/2996): „Mit der Budgetierung der Personalausgaben wird die Frage der Wiederbesetzung von Stellen grundsätzlich von den personalverwaltenden Dienststellen vor Ort eigenverantwortlich im Rahmen des Budgets und nach Maßgabe dienstlicher Erfordernisse entschieden werden. Ob und in welchem Umfang dabei auch Beamtenstellen in Angestelltenstellen umgewandelt werden, kann heute noch nicht vorausgesehen werden."

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Beamtenstellen wurden in den Jahren 1998 bis 2004 im Landesdienst in Angestelltenstellen umgewandelt, getrennt nach Ressorts?

2. Welche Planungen hat sie bezüglich der Umwandlung von Beamtenstellen in Angestelltenstellen für die kommenden Jahre?

Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. März 2005 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Anzahl der in den Jahren 1998 bis 2004 im Landesdienst in Angestelltenstellen umgewandelten Beamtenstellen ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die Daten wurden von den Ressorts ermittelt und sind nach Einzelplänen getrennt dargestellt.

1) Umwandlung der Stellen erfolgte bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften.

2) Die Umwandlungen sind bis auf eine Stelle im Jahr 2002 im Polizeibereich erfolgt. Sie dienten überwiegend dem Zweck, die Polizei von ausbildungsfremden Tätigkeiten zu entlasten. Ein weiteres Ziel war und ist die Gewinnung von Fachkräften in Spezialgebieten (z. B. DNA-Analyse).

Nicht eingerechnet wurde die Umwandlung von Anwärter- in Azubi-Stellen.

3) Nicht eingerechnet wurden im Jahr 1999 die Umwandlung von 14 Anwärter- in Azubi-Stellen und im Jahr 2002 die Umwandlung von sieben Anwärter- in Azubi-Stellen.

4) Im gleichen Zeitraum wurden im Schulbereich auch Angestelltenstellen für Beamte umgewandelt.

5) Davon im Jahr 1998 4,5 VZ und im Jahr 2000 1,0 VZ im Bereich Forsten.

Zu Frage 2: Epl. 02 Für die kommenden Jahre sind keine Umwandlungen von Beamtenstellen in Angestelltenstellen geplant.

Epl. 03 Nach den bisherigen Planungen und gemäß dem Doppelhaushalt 2005/2006 ist beabsichtigt, im Polizeibereich sieben weitere Beamtenstellen in Angestelltenstellen umzuwandeln.

Epl. 04 Im Einzelplan 04 ist nicht geplant, in den kommenden Jahren Beamtenstellen in Angestelltenstellen umzuwandeln.

Epl. 05 Im Stellenplan für den Haushalt 2005 ist die Umwandlung einer Beamten- in eine Angestelltenstelle vorgenommen worden.

Die in Rede stehenden Stellenumwandlungen wurden bislang nur bei Vorliegen entsprechender dienstlicher Erfordernisse vorgenommen. Diese Praxis soll auch künftig beibehalten werden. In welchem Umfang das in den kommenden Jahren notwendig sein wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen.

Epl. 06 In den Jahren 2005 und 2006 sind zz. keine weiteren entsprechenden Umwandlungen geplant. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus künftig Beamtenstellen in Angestelltenstellen und umgekehrt umgewandelt werden, bestimmt sich nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften ­ insbesondere zu § 49 LHO ­ und den personalwirtschaftlichen Notwendigkeiten, die nicht prognostiziert werden können.

Epl. 08 Im Haushaltsjahr 2005 ist die Umwandlung von 2,0 Beamtenstellen in Angestelltenstellen geplant. Für die kommenden Jahre gibt es im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau keine Planungen bezüglich der Umwandlung von Beamtenstellen in Angestelltenstellen.

Epl. 09 Die Umwandlung von Planstellen für Beamte in Angestelltenstellen und umgekehrt richtet sich nach den jeweiligen Bedarfen.

Epl. 14 Die in Rede stehenden Stellenumwandlungen wurden bislang nur bei Vorliegen entsprechender dienstlicher Erfordernisse vorgenommen. Diese Praxis soll auch künftig beibehalten werden. In welchem Umfang das in den kommenden Haushalten notwendig sein wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen.

Epl. 15 Im Stellenplan 2005/2006 der Universität Kaiserslautern ist bei einer Beamtenstelle ein ku-Vermerk zwecks Umwandlung in eine Angestelltenstelle ausgebracht.